Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2023)
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September 2022 stieg die Zahl von 266 auf 915 Haftbefehle an. Im Herbst 2022 waren 674 Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4973). 184 hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 175 wegen Gewaltdelikten gesucht. Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Es gibt auch keine Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen. Die Bundesregierung gibt zwar in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4973 an, es seien 326 Haftbefehle „vollstreckt“ worden oder hätten sich anderweitig erledigt, tatsächlich ist diese Behauptung aber irreführend, weil die Bundesregierung eben gar nicht weiß, wie viele Haftbefehle sich anderweitig erledigt haben, etwa durch Zahlung einer Geldbuße oder durch Aufhebung wegen Verjährung usw. Dies räumt die Bundesregierung in ihren Antworten zu den Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/4973 auch ein. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der Auffassung, dass hier ein Defizit herrscht und die Sicherheitsbehörden in der Lage sein sollten, zu ermitteln, ob flüchtige Neonazis tatsächlich von der Polizei gefasst werden oder ihr Haftbefehl lediglich irgendwann wegen Verjährung aufgehoben wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Erhebungsstichtag am 31. März 2023 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK (Politisch motivierte Kriminalität)-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland angeben)?
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind zum Erhebungsstichtag am 31. März 2023 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert worden (bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich derzeit in Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 30. September 2022 bis zum 31. März 2023 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im Schnitt?
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage, inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur Festnahme beiträgt?
Wie viele Haftbefehle haben sich vom 30. September 2022 bis zum 31. März 2023 erledigt?
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA) bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu erfragen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen, diese Informationen auszutauschen?
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden (bitte ggf. ausführen)?
Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und wenn nein, warum nicht?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-rechts versehen sind)?
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?