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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nachfragen zur ergänzenden Asylstatistik für das bisherige Jahr 2023

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.12.2023

Aktualisiert

19.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/908103.11.2023

Nachfragen zur ergänzenden Asylstatistik für das bisherige Jahr 2023

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lagen zuletzt einige Informationen noch nicht vor, etwa zu Gerichtsentscheidungen in Asylverfahren oder zu Verfahrensdauern bis zu einer rechts- oder bestandskräftigen Asylentscheidung (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/8222 und 20/8787). Dies bietet Anlass für Nachfragen und Aktualisierungen ausgewählter Kerndaten zur Asylstatistik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG), nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), subsidiärer Schutz und Abschiebehindernisse) in der Entscheidungspraxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im bisherigen Jahr 2023 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG in Anwendung der GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung (darunter Familienasyl), internationaler Flüchtlingsschutz (darunter Familienschutz), subsidiärer Schutz (darunter Familienschutz), nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Indien, Tunesien, Georgien, Moldau, Ukraine, Belarus, Russische Föderation sowie zu allen sicheren Herkunftsstaaten machen)?

1

b) Wie hoch war in diesem Zeitraum die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht formelle Entscheidungen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1a differenzieren), und welche näheren Angaben lassen sich machen zu den Gründen sonstiger Verfahrenserledigungen?

2

Wie viele Asylsuchende des bisherigen Jahres 2023 kamen aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent (bitte Angaben für die bereinigte bzw. die unbereinigte Gesamtschutzquote machen und dabei gesondert für die jeweils 15 wichtigsten dieser Herkunftsländer differenzierte Angaben zur Zahl Betroffener bzw. zu den jeweiligen Schutzquoten machen)?

2

a) Wie lang dauerten die Asylverfahren von Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent im Durchschnitt im bisherigen Jahr 2023 (bitte Angaben für die bereinigte bzw. die unbereinigte Gesamtschutzquote machen und zudem die Verfahrensdauern für die 15 wichtigsten dieser Herkunftsländer getrennt angeben und die Vergleichswerte für das Jahr 2022 nennen)?

2

b) Wie lange dauerten Asylklageverfahren im bisherigen Jahr 2023 bei Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent (bitte Angaben für die bereinigte bzw. die unbereinigte Gesamtschutzquote machen und zudem die Verfahrensdauern für die 15 wichtigsten dieser Herkunftsländer getrennt angeben und die Vergleichswerte für das Jahr 2022 nennen)?

2

c) Wie lange dauerten einstweilige Rechtsschutzverfahren bzw. nach § 80 Absatz 5 bzw. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei den Gerichten im bisherigen Jahr 2023 bei Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent (bitte Angaben für die bereinigte bzw. die unbereinigte Gesamtschutzquote machen und zudem die Verfahrensdauern für die 15 wichtigsten dieser Herkunftsländer getrennt angeben und die Vergleichswerte für das Jahr 2022 nennen)?

2

d) Wie war der Ausgang der Gerichtsverfahren (bitte, auch im Folgenden, differenzieren nach Klageverfahren und einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzw. nach § 80 Absatz 5 bzw. 7 VwGO) im bisherigen Jahr 2023 bzw. im Jahr 2022 bei Asylsuchenden aus Herkunftsländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent (bitte Angaben für die bereinigte bzw. die unbereinigte Gesamtschutzquote machen und zudem nach den 15 wichtigsten dieser Herkunftsländer getrennt angeben)?

2

e) Welche Angaben für das bisherige Jahr 2023 können gemacht werden zu Verfahrensdauern bzw. zum inhaltlichen Ergebnis bei Klageverfahren von Asylsuchenden, bei denen die Klage keine aufschiebende Wirkung hat (hilfsweise: bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten bzw. nach einer Asylablehnung als offensichtlich unbegründet), bzw. zu Verfahren, bei denen es um Rechtsmittel zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage bzw. um einstweiligen Rechtsschutz geht (bitte so differenziert wie möglich antworten)?

3

Wie viele Asylanträge wurden im bisherigen Jahr 2023 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben auch differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, in jedem Fall aber zu den sicheren Herkunftsstaaten, zu Moldau, Georgien, Algerien, Marokko, Tunesien und Indien machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

4

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2023 (bitte in der Differenzierung ähnlich wie in der Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 20/432 darstellen, zu Asylverfahren, Verfahrensdauern und zu Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. nach § 80 Absatz 5 bzw. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung – diesbezüglich bitte zusätzlich auch die Anzahl der Entscheidungen und die inhaltlichen Ergebnisse der Entscheidungen im Eilgerichtsverfahren darstellen –; neben der Differenzierung nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern bitte in jedem Fall auch Angaben zu den sicheren Herkunftsstaaten sowie zu Marokko, Tunesien, Algerien, Georgien, Moldau, Indien und Türkei machen – aus Gründen der Übersichtlichkeit und wegen geringer Fallzahlen in den weiteren Instanzen sind Angaben zur ersten Instanz ausreichend)?

4

a) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im bisherigen Jahr 2023 Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und in Bezug auf ablehnende Bescheide gesondert ausweisen; bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und zusätzlich nach den zu sicher erklärten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig, differenzieren)?

Wie lautete die Klagequote in Bezug auf alle ablehnenden Bescheide des BAMF für das bisherige Jahr 2023?

4

b) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-)Verwaltungsgerichten?

4

c) In wie vielen Fällen erhielten zunächst abgelehnte Asylsuchende im bisherigen Jahr 2023 doch noch einen Schutzstatus, und in wie vielen Fällen basierte dies auf einer Gerichtsentscheidung, auf einer Abhilfeentscheidung bzw. geschah dies infolge eines Folgeantrags oder aus sonstigem Grunde (bitte differenzieren und zudem nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?

5

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2023, wenn Dublin-Verfahren nicht berücksichtigt werden (bitte wie in Frage 4 differenzieren)?

6

Wie ist die Angabe in dem Schwerpunktepapier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zum Einzelplan 06 des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 (Ausschussdrucksache 20(4)293; S. 302), wonach der Anteil nach einer Klage aufgehobener Asylbescheide im Jahr 2022 bei 5,6 Prozent gelegen habe (5 437 von 97 582 Entscheidungen), damit vereinbar, dass es nach den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/8222 im Jahr 2022 16 595 Entscheidungen (461 Asyl, 5 396 GFK, 1 353 subsidiärer Schutz, 9 385 Abschiebungsschutz) gegeben habe, mit denen ein Asylbescheid des BAMF aufgehoben worden sei (bei 96 495 Entscheidungen), was nach den Berechnungen der Fragestellenden einen Anteil von 17,2 Prozent (und nicht 5,6 Prozent) ergeben würde, wobei sich die Quote weiter mehr als verdoppelt, wenn sonstige Verfahrenserledigungen nicht berücksichtigt werden (bitte ausführen)?

7

Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in Asylverfahren bis zu einer behördlichen Entscheidung im bisherigen Jahr 2023 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien, Moldau, Indien und Georgien differenzieren)?

8

Wie lang war im Gesamtjahr 2022 bzw. im ersten Halbjahr 2023 die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer unanfechtbaren (rechtsoder bestandskräftigen) Entscheidung (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien, Moldau, Indien und Georgien differenzieren)?

9

Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, Personalentwicklung und Planung im BAMF (bitte auch spezifische Angaben zu den Bereichen Asylprüfung, Widerrufsprüfung, Dublin-Verfahren, Qualitätssicherung und Prozessvertretung machen; bitte wie in der Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/5709 angeben)?

Welche genaueren Angaben können zum Personaleinsatz durch Leiharbeitnehmende im BAMF (vgl. ebd.) gemacht werden, auch im zeitlichen Verlauf, um welche Beschäftigten handelt es sich dabei (z. B.: Abgeordnete aus anderen Behörden, kurzfristig angestellte Personen), welche Qualifikationen haben sie, und für welche Aufgaben genau wurden bzw. werden sie eingesetzt (bitte so genau wie möglich ausführen)?

10

Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im bisherigen Jahr 2023 bzw. im Jahr 2022 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden mit welcher Begründung erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und in wie vielen Fällen wurde in diesen Zeiträumen ein Schutzstatus an Asylsuchende mit einem Wiedereinreiseverbot erteilt (bitte nach Jahr, Status und wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren – Hinweis: diese Angaben – jedenfalls genauere Angaben zum gewährten Schutzstatus – fehlten in der Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 20/8222 und in der Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/5709)?

11

Wie viele abgelehnte Asylsuchende waren nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum letzten Stand ausreisepflichtig, wie viele von ihnen verfügten über eine Duldung (bitte jeweils auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, in jedem Fall auch nach allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien, Moldau, Indien und Georgien und den genauen Duldungsgründen differenzieren), und wie viele Ausreisepflichtige (mit und ohne Duldung) lebten zum letzten Stand insgesamt in Deutschland (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern, in jedem Fall auch nach allen sicheren Herkunftsstaaten und zudem Algerien, Marokko, Tunesien, Moldau, Indien und Georgien und den genauen Duldungsgründen differenzieren)?

12

Wie viele Personen hatten nach Angaben des Ausländerzentralregisters zuletzt eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c des Aufenthaltsgesetzes, bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern sowie danach differenzieren, ob die Betroffenen zuvor eine Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis hatten)?

Welche Angaben können zur vorherigen Aufenthaltsdauer in Deutschland zu diesen Personen gemacht werden (bitte ausführen)?

13

Wieso hat die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 35 (vgl. dort auch Frage 34) auf Bundestagsdrucksache 20/8182, mit der explizit konkrete Zahlen zu etwaigen Änderungen im Datenbestand des Ausländerzentralregisters (AZR) infolge der automatisierten Datenbereinigung in Bezug auf unerlaubt eingereiste Personen, denen keine aktenführende Behörde zugeordnet wurde, erbeten worden waren, nicht ausgeführt, dass infolge dieser Datenbereinigung die Datensätze zu 20 000 zuvor als ausreisepflichtig vermerkten Personen bereinigt wurden, weil diese mutmaßlich nicht mehr in Deutschland lebten, wie die Bundesregierung aber in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/8575 ausgeführt hat (bitte nachvollziehbar begründen)?

13

a) Welche weiteren Personen, denen keine aktenführende Behörde zugeordnet wurde, hat es gegebenenfalls gegeben (bitte so ausführlich wie möglich darstellen und mit konkreten Zahlen unterlegen)?

13

b) Welche Angaben zu Korrekturen im Datenbestand des AZR zu ausreisepflichtigen Personen in den letzten acht Jahren bzw. zu diesbezüglichen Datenbereinigungsaktionen kann die Bundesregierung machen (bitte mit Datum der Datenbereinigung und entsprechenden Fallzahlen auflisten)?

14

In wie vielen Fällen wurden bislang Dokumente nach § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) an das AZR übermittelt, in wie vielen dieser Fälle erfolgte eine Speicherung der Dokumente, in wie vielen dieser Fälle wiederum wurden die gespeicherten Dokumente zuvor geschwärzt, insbesondere um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen (bitte jeweils nach Monaten und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; Hinweis: In der Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/8182 wurde lediglich die Zahl der übermittelten und gespeicherten Dokumente angegeben, nicht aber die Zahl der Übermittlungen, wie noch in der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/5870)?

14

a) Wie ist der aktuelle Stand der praktischen Umsetzung dieser Neuregelung, und welche Probleme haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dabei gegebenenfalls ergeben (bitte im Detail ausführen)?

14

b) Wie ist der Stand der Entwicklung entsprechender Weisungsinstrumente zur Umsetzung der Neuregelung, die zunächst für das erste Quartal 2023 angekündigt worden war (Antwort zu Frage 35g auf Bundestagsdrucksache 20/5870), sich im Juni 2023 aber immer noch „in der Abstimmung“ befand und „kurzfristig implementiert“ werden sollte (Antwort zu Frage 8d auf Bundestagsdrucksache 20/7095), was jedoch Ende August 2023 immer noch nicht geschehen war (Antwort zu Frage 36b auf Bundestagsdrucksache 20/8182: „Die Weisungsinstrumente befinden sich weiterhin in Abstimmung“)?

Was genau beinhalten diese Weisungsinstrumente, sofern sie nunmehr vorliegen, gegebenenfalls (etwa zu der Frage, nach welchen Kriterien Anonymisierungen zu erfolgen haben und wann überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer Speicherung entgegenstehen (§ 6 Absatz 5 Satz 2 AZRG, bitte ausführen), und was sind gegebenenfalls die Gründe dafür, dass die Abstimmung der Weisungsinstrumente nicht, wie zunächst angekündigt (s. o.), im ersten Quartal 2023 abgeschlossen werden konnte und Ende August 2023 immer noch andauerte (bitte nachvollziehbar darlegen)?

14

c) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragestellenden zu, dass die Zahl von zuletzt nur sieben Speicherungen solcher Dokumente nach über 77 000 Übermittlungen alleine im Jahr 2022 (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/5870) dafür spricht, dass diese Neuregelung in der Praxis kaum umsetzbar ist, und wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Neuregelung, deren praktischer Mehrwert aus Sicht der Fragestellenden ohnehin sehr fragwürdig ist (bitte begründen)?

14

d) Wie viel Personal welcher Abteilung wird für die Übermittlung bzw. Anonymisierung entsprechender Dokumente eingesetzt, und welcher Arbeitsaufwand ist dabei bislang bzw. durchschnittlich pro Übermittlung bzw. Anonymisierung solcher Dokumente im Einzelfall entstanden (bitte ausführen)?

Berlin, den 27. Oktober 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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