Finanzermittlungen im Zusammenhang mit islamistischen Bestrebungen seit 2022
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Islamismus“ ist eine bereits seit den 1970er-Jahren verwendete Sammelbezeichnung für unterschiedliche Ideologien und Bewegungen des fundamentalistischen, auch radikalen Islam. Gemeinsam ist ihnen, dass das Glaubensbekenntnis keine Angelegenheit des einzelnen Menschen, sondern vielmehr Grundlage eines allein religiös definierten Staats- und Gesellschaftssystems sein müsse. Neben der grundsätzlichen Ablehnung der grundgesetzlichen Trennung von Staat und Religion und eines säkularen Verfassungsstaates negieren die Vertreter und Anhänger auch Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit und Menschen- und Gleichheitsrechte. Während Musliminnen und Muslime sich auf der einen Seite durch fundamentalistische Strömungen einem Bekenntniszwang zum „wahren“ Islam ausgesetzt sehen, sind staatliche Stellen, Verwaltungen, aber auch andere Religionsgruppen und Nichtmuslime darin gefordert, fundamentalistische, gewaltgeneigte und menschenfeindliche Strömungen und Bewegungen von der grundgesetzlich geschützten Religionsausübung der Musliminnen und Muslime zu unterscheiden.
Besonderes Augenmerk hat bereits seit Jahren der Einfluss von Denkschulen bzw. Strömungen und Ideologien aus dem Ausland, insbesondere mehrheitlich muslimisch geprägten Ländern erfahren. Neben der Verfolgung und Aufdeckung der Finanzierung terroristischer Zellen und Netzwerke von islamistischen Personen oder Gruppen steht die finanzielle Unterstützung der Moscheegemeinden in Deutschland sowie die Finanzierung der Ausbildung von Imamen im Fokus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanz Intelligence Unit (FIU) bzw. das Zollkriminalamt (ZKA) seit 2022 im Zusammenhang mit Gefahrenabwehrvorgängen, Beobachtungsvorgängen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Personen bzw. Organisationen der islamistischen Szene oder zu entsprechenden Straftatvorwürfen aus dem Themenfeld der „religiöse Ideologie“ bzw. des „internationalen Terrorismus“ hinzugezogen bzw. einbezogen (bitte nach Datum, Straftatvorwurf, Tatort und ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Wie viele Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) wurden der FIU bzw. dem ZKA seit 2022 gemeldet, bei denen ein Bezug zu Straftaten im Themenfeld der „religiösen Ideologie“ bzw. des „internationalen Terrorismus“ bestand bzw. festgestellt wurde (bitte nach Datum, Straftatvorwurf, Tatort und ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Wie viele Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) wurden der FIU bzw. dem ZKA seit 2022 gemeldet, bei denen ein Bezug zu Personen oder Organisationen besteht, die der islamistischen Szene zugerechnet werden (bitte nach Datum, Organisation, betroffenem Bundesland und ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Wie viele Verdachtsfälle nach dem GwG wurden der FIU bzw. dem ZKA seit 2022 gemeldet, bei denen ein Bezug zu Straftaten bzw. dem Handel mit Betäubungs-, Aufputsch-, Nahrungsergänzungs- oder Arzneimitteln von Personen oder Organisationen aus der islamistischen Szene bestand bzw. festgestellt wurde (bitte nach Datum, Organisation, betroffenem Bundesland und ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Wie viele Verdachtsfälle nach dem GwG wurden der FIU bzw. dem ZKA seit 2022 gemeldet, bei denen ein Bezug zu Immobiliengeschäften bzw. Bauprojekten von Personen oder Organisationen aus der islamistischen Szene bestand bzw. festgestellt wurde (bitte nach Datum, Organisation, betroffenem Bundesland und ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Wie viele Verdachtsfälle nach dem GwG wurden der FIU bzw. dem ZKA seit 2022 gemeldet, bei denen ein Bezug zum Handel und Vertrieb von Waffen und Munition durch Personen oder Organisationen aus der islamistischen Szene bestand bzw. festgestellt wurde (bitte nach Datum, Organisation, betroffenem Bundesland und ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
Wie viele Verdachtsfälle nach dem GwG wurden der FIU bzw. dem ZKA seit 2022 gemeldet, bei denen ein Bezug zu Finanzierung und Unterhalt von in Deutschland befindlichen Einrichtungen oder Projekten von Personen oder Organisationen aus der islamistischen Szene bestand bzw. festgestellt wurde (bitte nach Datum, Organisation, Art der betroffenen Einrichtung bzw. des Projektes, betroffenem Bundesland und ggf. Verfahrensausgang auflisten)?
In wie vielen Fällen hat Deutschland seit 2022 Informationen über deutsche Angehörige der islamistischen Szene im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren, die einen Bezug zu Geldwäsche hatten, an andere Staaten weitergegeben (bitte nach Ländern und Jahreszahl aufschlüsseln)?
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 im Zusammenhang mit Ermittlungen im Themenfeld „religiöse Ideologie“ Vermögen beschlagnahmt bzw. eingezogen (bitte nach Jahr, Bundesland, Summe der jeweils betroffenen Vermögenswerte und, soweit nachvollziehbar, betroffener Organisation auflisten)?
In welchem Umfang wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 beschlagnahmtes Vermögen wie in Frage 9 angegeben wieder freigegeben, insbesondere an Einrichtungen oder Organisationen im Ausland, und erfolgten in diesem Zusammenhang diplomatische Interventionen (bitte nach Jahr, Summe der betroffenen Vermögenswerte und, soweit nachvollziehbar, betroffener ausländischer Einrichtung bzw. Organisation und intervenierendem Staat auflisten)?
Welche quantitativen Angaben kann die Bundesregierung zum Umfang der Finanzierung von Bestrebungen aus dem Themenfeld „religiöse Ideologie“ aus dem Ausland machen, die nicht über zunächst legale Wege erfolgt sind, sondern unter Umgehung des internationalen Finanzsystems („Hawala-Banking“, Prepaid-Kreditkarten etc. pp.), und welche Modi Operandi wurden dabei seit 2022 festgestellt?