Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren – Kürzungen der staatlichen Zuschüsse und wirtschaftliche Lage der Kureinrichtungen
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Elternteile haben nach den §§ 24 und 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) aus medizinischen Gründen einen Anspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie sind vor allem viele Mütter an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Medienberichten zufolge ist die Nachfrage bei den Beratungsstellen zu den Kuren sehr hoch (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/muttertag-muettergenesungswerk-kur-beratung-100.html). Anders als bei vielen anderen Beratungsangeboten gibt es keine öffentlichen Mittel für die Beratungsstellen zur Mutter-/Vater-Kind-Kur. Die Träger müssen die Kosten selbst tragen.
Die von den Kureinrichtungen zu erbringenden Leistungen müssen nach § 70 SGB V dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden. Um ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, bedarf es genügend Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen, die über ein qualitativ hohes Leistungsangebot verfügen und einer angemessenen und ausreichenden Finanzierung dieser Einrichtungen, sowohl in Bezug auf die Leistungserbringung als auch auf notwendige Investitionen, die Refinanzierung von Personalkosten und Tariferhöhungen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überregionale Einrichtungen der Elly-Heus-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW). Im Bundeshaushalt sind dafür jährlich Haushaltsmittel eingestellt. Der Bund unterstützt die Arbeit des MGW durch Zuschüsse zu Bau- und Umbaumaßnahmen bei einzelnen Einrichtungen. Die Entscheidung darüber, was gefördert wird, trifft das BMFSFJ. Für die verwaltungsmäßige Umsetzung ist das BVA zuständig. Für das Jahr 2023 wurden staatliche Zuschüsse für Baumaßnahmen in Höhe von 5,99 Mio. Euro eingeplant. Die Bundesregierung hat im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 diese staatlichen Zuschüsse komplett gestrichen. Für das Jahr 2024 beläuft sich die eingestellte Summe lediglich auf 400 000 Euro für die Fertigstellung eines bereits begonnenen Bauprojektes (Verpflichtungsermächtigung). Nach fast 70 Jahren Förderung durch Bundesmittel, wäre eine komplette Streichung der Zuschüsse einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund des Haushaltsentwurfs für 2024 hat das Bundesfamilienministerium bereits angekündigt, dass die laufenden Antragsverfahren zu allen Bauvorhaben, die sich bereits im fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, ebenfalls gestoppt werden (www.kag-muettergenesung.de/kagmuettergenesung/presse/factsheet-baufoerderung). Somit wären alle vorliegenden Förderanträge für die Jahre 2023, 2024 sowie die kommenden mindestens vier Jahre hinfällig und die Bauvorhaben aufgrund des Wegfalls der finanziellen Unterstützung nicht durchführbar (vgl. Factsheet des MGW vom 20. Juli 2023, „Bundesmittel zur Bauförderung erhalten!“).
Das MGW hat jedoch für 2024 insgesamt 10 Mio. Euro für notwendige Bau- und Umbaumaßnahmen gefordert (vgl. https://www.diakonie.de/bundeshaushalt-2024-erwartungen-an-die-politik), um die Erweiterung der Kapazitäten und eine energetische Sanierung der Kliniken sicherzustellen. Pressemitteilungen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Ober- und Mittelfranken und AWO Sano Thüringen gGmbH zufolge drohen aufgrund gestrichener Förderungen Baustopps für die Mutter-Kind-Klinik Bad Windsheim und in Steinheid.
Ein großes Problem stellen die, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller, viel zu niedrigen Tagessätze dar, die die Einrichtungen von den Krankenkassen erhalten. Um die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen auf Dauer sicherzustellen, ist hier ggf. auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefordert, auf dem Verordnungswege auf angemessene Leistungsentgelte hinzuwirken. Bei den aktuellen Tagessatzverhandlungen, die durch die Träger der Einrichtungen mit den Krankenkassen (KK) erfolgen, werden Investitionskosten nicht berücksichtigt. Auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), welches die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser über die Bundesländer regelt, greift nicht für die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken.
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller finanzierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie, die 2021 veröffentlicht wurde und die sowohl die Situation der Mütter und Väter noch vor der Corona-Pandemie als auch die problematische wirtschaftliche Lage der Kliniken und die häufig langjährigen Investitionsstaus in vielen Häusern problematisierte (2021: Endbericht. Studie zur Untersuchung der Bedarfe von Müttern/Vätern und pflegenden Frauen und Männern (mit und ohne Kinder im Haushalt) in Vorsorge- und Reha-Maßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes, Interval/BIAG, vgl. https://interval-berlin.de/wp-content/uploads/2022/08/MGW_Abschlussbericht_InterVal_BIAG.pdf).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller interessieren sich für die wirtschaftliche Lage der Kureinrichtungen, die Qualität deren Leistungsangebote, Personalausstattung und die Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie hat sich die Antrags- und Bewilligungspraxis von Mutter-/Vater-Kind-Kuren seit 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Geschlecht, Altersgruppen und Bundesländern der Antragstellenden aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge zur Gewährung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren wurden in den Jahren seit 2016 abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesländern, Krankenkassen, Geschlecht der Antragstellenden aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Ablehnungen von Anträgen wurde in dem genannten Zeitraum Widerspruch eingelegt, und in wie vielen Fällen war der Widerspruch erfolgreich bzw. wurde als unbegründet zurückgewiesen (bitte nach Bundesländern und Krankenkassen sowie Geschlecht der Antragstellenden aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen seit 2016 insgesamt und nach Leistungsarten (medizinische Vorsorge und medizinische Rehabilitation) entwickelt (bitte nach Krankenkassenarten differenzieren und nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen gemessen an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen seit 2016 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich Bedarf und Angebot bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren seit 2016 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Wartelisten für Mutter-/Vater-Kind-Kuren, und wenn ja, wie beurteilt sie diese (bitte nach Einrichtung und Wartezeit aufschlüsseln)?
Beabsichtigt das BMFSFJ, auf Grundlage der Ergebnisse der „Studie zur Untersuchung der Bedarfe von Müttern/Vätern und pflegenden Frauen und Männern (mit und ohne Kinder im Haushalt) in Vorsorge- und Reha-Maßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes“ die geplante vollständige Streichung der staatlichen Zuschüsse für Baumaßnahmen der Einrichtungen des MGW für das Jahr 2024 neu zu bewerten, und wenn nein, warum nicht?
Über welche aktuellen Informationen zu den Belastungen und zur gesundheitlichen Situation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und ihrer Kinder verfügen die Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Inwieweit lassen sich daraus Handlungsbedarfe für eine qualitätsangemessene Betreuung und deren Finanzierungssicherstellung – insbesondere für angemessene Tagessätze – ableiten (vgl. Frage 8)?
Inwieweit verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die Krankenkassen über aktuelle Informationen zur Sozialstruktur der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mutter-/Vater-Kind-Kuren?
a) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mutter-/Vater-Kind-Kuren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren nach 2015 gegeben (bitte jährlich nach Einrichtungen, Geschlecht der Eltern und nach Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
b) Wie stellt sich die Sozialstruktur der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung dar (Anteil nach Geschlecht, Anzahl der Kinder, Alter, Familienstand, Erwerbstätigkeit, monatliches Nettoeinkommen aufschlüsseln)?
Wie viele Kliniken, die Versorgungsverträge nach § 111a SGB V mit Krankenkassen abgeschlossen haben, gibt es bundesweit, und wie viele gab es jeweils in den Jahren seit 2019 (bitte nach Bundesländern, Jahren, privatwirtschaftlichen und KK-zugehörigen Kliniken sowie Trägerschaft aufschlüsseln)?
Wie viele Betten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in den Einrichtungen, und wie hat sich dies seit 2019 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Belegungszahlen in diesen Einrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und wie ist deren Auslastung?
Wie stellt sich die wirtschaftliche Situation der Mutter-/Vater-Kind-Kliniken insgesamt dar?
Sind der Bundesregierung wirtschaftliche Probleme der Träger – hier insbesondere Kureinrichtungen – im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen bekannt, und wenn ja, welche?
Wie viele Einrichtungen arbeiten kostendeckend?
a) Wie viele Einrichtungen, die nicht kostendeckend arbeiten, sind auf Zuschüsse von Dritten oder sonstige Zuweisungen angewiesen?
b) Wie viele Einrichtungen, die nicht kostendeckend arbeiten, erzielen einen negativen Jahresabschluss?
c) Wie viele Einrichtungen, die nicht kostendeckend arbeiten, haben in den letzten fünf Jahren neue Kredite aufgenommen bzw. Kredite erhöht?
In welchem Umfang wurden in den letzten zehn Jahren Investitionen in die in Frage 14 genannten Einrichtungen getätigt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Warum kommt die Bundesregierung nicht dem gemeldeten Bedarf an Zuschüssen für Bau- und Umbaumaßnahmen des MGW nach (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Kureinrichtungen des MGW planen nach Kenntnis der Bundesregierung Bau- und Umbaumaßnahmen (bitte nach Kliniken, der jeweiligen Bau- bzw. Umbaumaßnahme und den voraussichtlichen Kosten auflisten)?
b) Welche Bau- und Umbaumaßnahmen werden wegen der Kürzung nicht im Jahr 2024 umgesetzt?
c) Inwieweit rechnet die Bundesregierung mit einem Mehrbedarf für 2025, weil Bau- und Umbaumaßnahmen nicht im Jahr 2024 umgesetzt werden können?
d) Bei welchen Kureinrichtungen des MGW droht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Baustopp aufgrund gestrichener Fördermittel, und welche Kosten sind bereits entstanden oder drohen hierdurch zu entstehen (z. B. Kosten für Architekten, Bauplanung, Grundstückserwerb, vertragliche Strafen, Entschädigungen etc.)?
Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kureinrichtungen des MGW auf dem energetisch betrachtet neuesten Stand (bitte möglichst nach Kureinrichtungen aufschlüsseln)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung mit Personal in den Kureinrichtungen des MGW (bitte nach Pflegefachkräften, medizinischen oder psychotherapeutischen Fachberufen und Hilfskräften aufschlüsseln)?
Was sollte aus Sicht der Bundesregierung der Verhandlung von Tagessätzen zugrunde liegen, und was wird bei der Verhandlung von Tagessätzen tatsächlich zugrunde gelegt?
a) Wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen Tagessätze der Kliniken für Mütter-/Väter-Kinder in den zurückliegenden zehn Jahren in absoluten Zahlen entwickelt, und wie hoch war die prozentuale Steigerung (bitte ins Verhältnis setzen zur Steigerung der Kosten im Gesundheitswesen und zur Kostenentwicklung allgemein)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz der Tagessatzverhandlung?
c) Inwieweit und für wen sollte das Verfahren transparent sein?
Inwieweit haben sich die Anforderungsprofile für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen seit dem Jahr 2019 verändert, und inwieweit wurde dem bezüglich der Berechnung bzw. Höhe der Tagessätze Rechnung getragen?