BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutsche Sicherheitsfirmen und Militärfirmen in Krisen- und Kriegsgebieten

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

28.11.2023

Aktualisiert

14.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/911706.11.2023

Deutsche Sicherheitsfirmen und Militärfirmen in Krisen- und Kriegsgebieten

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Vergangenheit berichteten Medien immer wieder über den Einsatz deutscher Sicherheits- und Militärfirmen in Kriegs- und Krisengebieten bzw. über die Tätigkeit deutscher Staatsangehöriger für entsprechende ausländische Unternehmen. Insofern besteht die Möglichkeit, dass hier auch außenpolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt werden (vgl. „Krieg ist ihr Geschäft“, Bild.de vom 29. Oktober 2017, www.bild.de/politik/ausland/krieg/ist-ihr-geschaeft-53680592.bild.html; „Privatarmeen außer Kontrolle“, Deutsche Welle vom 14. April 2022, www.dw.com/de/privatarmeen-außer-kontrolle/a-61455779).

Gegenwärtig besteht zwar ein freiwilliger Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Kriegsgebieten tätig sind, dieser wurde jedoch bis August 2011 von keinem deutschen Unternehmen unterzeichnet (vgl. „Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister“, http://icoca.ch/sites/all/themes/icoca/assets/icoc_german3.pdf sowie Bundestagsdrucksache 17/6780, S. 7 f.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu folgenden deutschen Sicherheits- und Militärfirmen, die in Krisen- oder Kriegsgebieten aktiv sind oder waren:

a) ASGAARD German Security Guards – Consulting GmbH,

b) Atlas Solutions Protection & Training GmbH,

c) BA Enterprises (vormals Bodyguard Akademie),

d) Global.AG Security & Communication,

e) ISN – International Security Network GmbH,

f) Result Group,

g) Wodan Special Security Service

(bitte unter Angabe des Firmennamens, des Einsatzgebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)?

2

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu weiteren deutschen Sicherheits- und Militärfirmen, die in Krisen- oder Kriegsgebieten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Firmennamens, des Einsatzgebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)?

3

In welchen Krisen- und Kriegsgebieten sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige für ausländische Sicherheits- und Militärfirmen tätig (bitte unter Angabe des Firmennamens, des Einsatzgebietes und der Einsatzzeiträume beantworten)?

4

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr (BW) als Beschäftige privater in- oder ausländischer Militär- und Sicherheitsfirmen in Krisen- oder Kriegsgebieten (bitte unter Angabe des Einsatzgebietes und der Art der Erkenntnis beantworten)?

5

Gegen wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der in den Fragen 1 bis 4 gegenständlichen Firmen wurden in Deutschland Strafverfahren geführt (bitte nach Jahren und Delikten aufschlüsseln)?

6

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung zu derzeit oder ehemals den Sicherheitsbehörden bekannten Neonazis als Beschäftige privater in- oder ausländischer Militär- und Sicherheitsfirmen in Krisen- oder Kriegsgebieten (bitte unter Angabe des Einsatzgebietes und der Art der Erkenntnis beantworten)?

7

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen vermutet wird oder bekannt ist, dass deutsche Sicherheits- und Militärfirmen oder ehemalige oder aktive Angehörige der Bundeswehr als Söldner an Kampfhandlungen in Krisen- oder Kriegsregionen beteiligt waren (bitte unter Angabe des Landes, des Jahres, der beteiligten Firmen bzw. der Anzahl BW-Angehöriger und möglicher insbesondere strafrechtlicher Konsequenzen beantworten)?

8

Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Sicherheits- oder Militärfirmen bekannt, die im Ausland tätig wurden (wenn ja, bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Namens der Firma bzw. deren Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens beantworten)?

9

Sind der Bundesregierung Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Angehörige von Sicherheits- oder Militärfirmen bekannt, die im Ausland tätig wurden (wenn ja, bitte unter Angabe des Strafvorwurfes, des Jahres, des Namens der Firma bzw. deren Sitzes, der ermittelnden Behörde, des Ausgangs des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens beantworten)?

10

Wie viele Firmen mit Sitz in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile den „Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister“ unterzeichnet?

11

Gibt es in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung derzeit Überlegungen, im Rahmen der geplanten rechtlichen Regulierung des privaten Sicherheitsgewerbes in der Bundesrepublik Deutschland auch die Tätigkeiten von in Deutschland ansässigen Unternehmen der Sicherheitsbranche im Ausland zu regulieren, und was sind ggf. Eckpunkte einer solchen Regulierung?

Berlin, den 6. November 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen