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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Strukturelle Lösungsansätze für die Entwicklungsfinanzierung

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

13.12.2023

Aktualisiert

14.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/912007.11.2023

Strukturelle Lösungsansätze für die Entwicklungsfinanzierung

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Jan Korte, Ina Latendorf, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die steigende Ungleichheit weltweit ist eine alarmierende Entwicklung, die soziale Spannungen verstärkt und die Chancenungleichheit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen vertieft. Diese wachsende Kluft zwischen Arm und Reich bedroht den sozialen Zusammenhalt und erfordert dringende Maßnahmen, um faire Chancen und eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten sowie die Einflussmöglichkeiten weniger Reichen und Oligopolen einzuschränken.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat jüngst im Positionspapier „Weniger Ungleichheit – Mehr Chancen für nachhaltige Entwicklung“ weniger Ungleichheit als Ziel erklärt. Es hat dargelegt, wie strukturelle Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit Partnerländern vor Ort integriert werden können. Das BMZ und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH arbeiten bereits an „Good Financial Governance“-Projekten. Dazu zählen u. a. Projekte für eine Verbesserung der Steuersysteme.

Die Verschuldungssituation hat sich in vielen Ländern des Globalen Südens verschärft. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (2021) dazu verpflichtet, „eine Initiative für ein kodifiziertes Staateninsolvenzverfahren, das alle Gläubiger miteinbezieht und Schuldenerleichterungen für besonders gefährdete Ländergruppen umsetzt“ zu unterstützen („Mehr Fortschritt wagen“, S. 121).

Seit 2020 mahnen der Internationale Währungsfonds und die Weltbank wiederholt an, dass die ergriffenen Maßnahmen der G-20-Staaten wie die Schaffung des Common Frameworks for Debt Treatments beyond the Debt Service Suspension Initiative (DSSI; Common Framework – CF) nicht ausreichen, um die Schuldenkrise zeitnah zu lösen, und warnen u. a. vor einem „wirtschaftlichen Kollaps“ und einer „humanitären Katastrophe“ (vgl. https://www.reuters.com/article/emerging-markets-imf-debt-idAFL8N2SN68C und https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/weltbank-praesident-arme-laender-vor-humanitaerer-katastrophe-17795681.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie hoch ist laut Bundesregierung die Summe der Haushaltsmittel, die für Projekte im Bereich „Good Financial Governance“ in den letzten zehn Jahren ausgegeben wurden, und um welchen Anteil am BMZ-Etat handelt es sich jeweils?

2

Welche Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich „Good Financial Governance“ unterstützt (bitte nach folgenden Angaben aufschlüsseln: a) Partnerland, b) Ziel, c) Indikatoren, d) Maßnahme bzw. Maßnahmen, e) Art der betroffenen Steuer bzw. Steuern (falls vorhanden), f) Datum des Projektbeginns, g) Datum des Projektabschlusses, h) Höhe der Gesamtfinanzierung der Maßnahme, i) Höhe der BMZ-Finanzierung, j) ggf. weitere Co-Finanzierer)?

3

Wie viele der „Good Financial Governance“-Projekte befassen sich mit steuerlichen Maßnahmen (bitte nach Steuerart – z. B. Grundsteuer, Einkommensteuer, Mehrwertsteuer etc. – aufschlüsseln)?

4

Plant die Bundesregierung, für steuerliche Maßnahmen neben Mehreinnahmen auch positive Verteilungseffekte als Ziel und/oder Indikatoren zu verwenden, und wenn ja, welche Anstrengungen wurden hierzu bereits unternommen, und wenn nein, warum nicht?

5

Inwiefern werden nach Wissen der Bundesregierung im Rahmen der technischen Zusammenarbeit die Kapazitäten von Ländern aufgebaut, um international zugesagte oder zur Verfügung stehende Mittel (z. B. die des Global Shield against Climate Risks) zu beantragen?

6

Welche Art von Projekten finanziert das BMZ laut Bundesregierung gerade im Bereich Schuldenmanagement und Umgang mit Schuldenrestrukturierungen?

a) Mit welchen Ländern oder Organisationen (z. B. African Legal Support Facility)?

b) Inwiefern werden Maßnahmen ergriffen, die die Verhandlungssituation von verschuldeten Staaten, die sich in einem Schuldenrestrukturierungsverfahren befinden, verbessern (z. B. durch Maßnahmen zur Transparenz über Verschuldungsstatus und Kreditoren, durch rechtliche Beratung oder die Finanzierung unabhängiger Schuldentragfähigkeitsanalysen)?

7

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung zur Schaffung eines internationalen Schuldenregisters bei einer unabhängigen Institution, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

8

Welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Ungleichheitsstrategie sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

Berlin, den 6. November.2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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