Ausbau und Modernisierung des Digitalfunknetzes der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Für die deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist eine zuverlässige und sichere Kommunikation über ihren Digitalfunk von größter Bedeutung. Die Hochwasserkatastrophe im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verdeutlichte auf erschreckende Art und Weise, wie wichtig das bestehende Digitalfunksystem „BOSNet“ besonders bei Großeinsatzlagen ist. Aber auch im alltäglichen Dienst der BOS ist eine moderne und mobile Datenkommunikation die beste Chance für Menschen in Not, um schnelle Hilfe zu erhalten, und somit ein sehr wichtiger Baustein der öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Bund und Länder betreiben gemeinsam das größte Digitalfunknetz der Welt und tragen somit eine besondere Verantwortung für Erhalt, Ausbau und Modernisierung, sodass in allen Einsatzlagen auf dem neuesten Stand der Technik verlässlich kommuniziert werden kann.
Die Innenministerkonferenz hat in ihrer 214. Sitzung im Jahr 2021 den Bund darum gebeten, die Vorbereitungen für die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandkernnetzes für die BOS in die Wege zu leiten. Im Hinblick auf die Finanzierung wurde festgestellt, dass es einer ergänzenden Vereinbarung zum Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb des Digitalfunks BOS (2007) zur Finanzierung des Breitbandkernnetzes durch den Bund bedarf, die durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Vorlage an die Innenministerkonferenz ausgearbeitet werden sollte. Bis heute ist den Ländern keine derartige Ausarbeitung zugegangen.
Außerdem hat der Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aus April 2022 unter anderem auf das Risiko einer fehlenden Nutzungsverpflichtung bei der Realisierung der Breitbandstrategie hingewiesen (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/sachstand-betrieb-digitalfunk-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Trotz alledem sehen der Gesetzentwurf für das Haushaltsjahr 2024 und die Finanzplanung der Folgejahre keine Mittel für die Realisierung der Breitbandstrategie vor. Dies auch vor dem Hintergrund, dass aus der Beschlussfassung sowie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein konkreter Auftrag mit auskömmlichem Mittelbedarf abgeleitet werden kann – schließlich hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat in der Berichtsführung des Bundesrechnungshofs im Rahmen einer Stellungnahme die Finanzierungsabsicht des Kernnetzes ausdrücklich bestätigt.
Es ist demnach klar ersichtlich, dass der dringende fachliche Bedarf eines Beginns der Umsetzung der Breitbandstrategie angezeigt ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Warum hat die Bundesregierung bisher keine Sorge getragen, den erbetenen Entwurf zur Finanzierung des Breitbandnetzes der Innenministerkonferenz vorzulegen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den erbetenen Entwurf der Innenministerkonferenz zuzuleiten?
Wie bewertet die Bundesregierung die grundsätzlichen Verpflichtungen aus dem Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystem für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und zu § 13.1 des genannten Verwaltungsabkommens im Besonderen für die Umsetzung der Breitbandstrategie?
Wie schätzt die Bundesregierung den Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss aus April 2022 zum Risiko einer fehlenden Nutzungsverpflichtung bei der Realisierung der Breitbandstrategie ein, und ist die Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu dieser Bewertung noch aktuell?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken des Bundesrechnungshofs aus April 2022?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um dem aus ihrer Sicht bestehenden Risiko einer fehlenden Nutzungsverpflichtung bei der Realisierung der Breitbandstrategie vorzubeugen?
Warum hat die Bundesregierung bisher keine Mittelvorsorge für die Realisierung der Breitbandstrategie in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, absehbar in der Finanzplanung auch nicht für 2025 und die Folgejahre, getroffen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die unbestritten dringende Umsetzung der Breitbandstrategie zu finanzieren?
Wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen der Haushaltsmittel des Bundes zur Umsetzung der Breitbandstrategie vor dem Hintergrund des Anspruchs an die digitale Souveränität aus der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine Anschubfinanzierung für das Vorhaben der BOS aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ unter der Annahme zu bestreiten, dass die in den späteren Phasen der Strategie erfolgende Netzverdichtung durch Errichtung weiterer Basisstationen gerade in abdeckungsschwachen Regionen durch Mitnutzung dieser Standorte durch kommerzielle Mobilfunknetzbetreiber dem Förderzwecken des Gesetzes entspricht?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, eine Anschubfinanzierung für die Umsetzung der Breitbandstrategie aus dem Sondervermögen der Bundeswehr zu bestreiten, da die Bundeswehr von den getätigten Investitionen ebenfalls profitiert?