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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Tunesien

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.12.2023

Aktualisiert

02.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/942820.11.2023

Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Tunesien

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH arbeitet seit 1970 in Tunesien. Sie ist dort u. a. im Auftrag der deutschen Bundesregierung sowie der Europäischen Union aktiv. Neben Projekten zur Entwicklung der Wirtschaft oder zum Erhalt natürlicher Ressourcen führt die GIZ GmbH auch Projekte zum Thema Migration durch (https://www.giz.de/de/weltweit/326.html). Im Juli 2023 haben Tunesien und die EU eine Absichtserklärung unterzeichnet, mit der u. a. das Ziel verfolgt wird, sogenannte ‚irreguläre Migration‘ zu verhindern. Pro Asyl kritisierte das Paket als „Sammelsurium altbekannter Instrumente des EU-Abschottungsregimes“. Unter dem Deckmantel des Rettens von Menschenleben würden die Externalisierung der EU-Grenze und die Verhinderung von Flucht und Migration vorangetrieben (https://www.proasyl.de/news/eu-tunesien-deal-ein-pakt-gegen-schutzsuchende/). Insgesamt werden der tunesischen Regierung im Rahmen der Absichtserklärung rund 1 Mrd. Euro in Aussicht gestellt; davon sollen 105 Mio. Euro in den „Kampf gegen irreguläre Migration“ fließen (https://taz.de/Migrationsabkommen-der-EU-mit-Tunesien/!5947504/). Die Fragestellenden wollen in Erfahrung bringen, inwieweit geplant ist, dass die GIZ GmbH Gelder aus diesem Topf erhalten soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wurden deutsche Organisationen bzw. Institutionen mit Aufgaben zur Umsetzung des Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_23_3887) betraut, und wenn ja, welche Organisationen, und um welche Aufgaben handelt es sich?

2

Welche konkreten Angaben kann die Bundesregierung zum Mandat und zum Aufgabenfeld des GIZ-Projekts „Support for Border Management (MRCC)“ in Tunesien machen (https://www.giz.de/projektdaten/region/3/countries/TN(show:project/197330004)), und welche Ziele werden mit dem Projekt verfolgt?

3

Ist das Projekt Teil der Umsetzung des Memorandum of Understanding zwischen der EU und Tunesien?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die tunesische Küstenwache Berichten von Menschenrechtsorganisationen zufolge sogenannte Pullbacks durchführt, also Flüchtende auf dem Mittelmeer abfängt, um sie von der Überfahrt nach Europa abzuhalten, bzw. dass sie Motoren von Flüchtlingsbooten gestohlen haben soll (https://de.euronews.com/my-europe/2023/09/11/oxfam-warnt-eu-vor-verstossen-gegen-vorschriften-zur-migrations-hilfe; https://www.borderline-europe.de/sites/default/files/projekte_files/CENTRAL%20MED%20INFO%20AUGUST_0.pdf)?

5

Hat die Bundesregierung diesbezüglich eigene Erkenntnisse, und wenn ja, welche, und wenn nein, hat sie sich bemüht, entsprechende Berichte zu verifizieren?

6

Sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund einen Konflikt zwischen dem Mandat der GIZ GmbH und deren Unterstützung für „Border Management“ in Tunesien im Rahmen des in Frage 2 genannten Projekts (bitte erläutern)?

7

Gibt es neben der GIZ GmbH weitere von der EU oder den Bundesministerien beauftragte Organisationen in Tunesien, die im weiteren Sinne mit Aufgaben im Bereich Seenotrettung oder „Border Management“ betraut sind, und wenn ja, welche Organisationen sind dies, und um welche Projekte handelt es sich?

Berlin, den 17. November 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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