Teilzeit beschäftigt, Vollzeit arbeiten – Einfluss der Standards der Deutschen Forschungsgesellschaft auf die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Helling-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) vom 17. Mai 2022 hat belegt, dass die befristete Beschäftigung mit durchschnittlich 81 Prozent aller Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterhalb der Professur die Regel und nicht die Ausnahme ist. Unter Promovierenden liegt dieser Wert sogar bei 93 Prozent. Weniger bekannt ist, dass eine Vielzahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere Promovierende, in der Regel auf Teilzeitstellen beschäftigt sind, aber faktisch in Vollzeit arbeiten (vgl. Wissenschaftsrat [2023]: Ausgestaltung der Promotion im deutschen Wissenschaftssystem, S. 73, ursprünglich DZHW-Brief 4 [2022]; https://www.wissenschaftsrat.de/download/2023/1196-23.pdf?__blob=publicationFile&v=16).
Mindestens zwei Drittel der Befragten gaben beim Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 an, dass sie täglich 7,7 Stunden arbeiten (vgl. Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs [2017], S. 141; https://www.buwin.de/dateien/buwin-2017.pdf). Die Wissenschaftsbefragung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) von 2019 zeigte, dass Promotionsstellen durchschnittlich aber nur einen Umfang von 50 bis 65 Prozent einer Vollzeitstelle haben. 60 Prozent aller Promovierenden sind laut dieser Erhebung auf solchen Teilzeitstellen beschäftigt, die oft zu unbezahlter Mehrarbeit führen. Die Mehrarbeit betrug bei den 3 065 befragten Mittelbauangestellten durchschnittlich 11,9 Stunden pro Woche (vgl. Forschung & Lehre [2019]: Bezahlt oder unbezahlt? Überstunden im akademischen Mittelbau; https://www.forschung-und-lehre.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Karriere/2019/2-19/FuL_2-19_Ambrast.pdf).
Die Erstellung von Qualifikationsschriften bei zur Qualifikation Beschäftigten ist Teil der Arbeitspflicht, und hierfür ist – als Teil selbstständiger Forschung – während der Arbeitszeit in angemessenem Umfang Gelegenheit zu bieten. Das ist im universitären Alltag aber nur selten der Fall. Das Abfassen der Dissertation, die „Schreibarbeit“ der Promotion, wird nach Ansicht der Fragesteller oft als „Privatvergnügen“ angesehen. Drittmittelbeschäftigte sind besonders stark betroffen (vgl. ver.di [2009]: Der wissenschaftliche „Mittelbau“ an deutschen Hochschulen. Zwischen Karriereaussichten und Abbruchtendenzen; https://www.verdi.de/presse/aktuelle-themen/archiv/++co++f57bc79a-3529-11e5-8d07-5254008a33df, vgl. BdWi [2012]: Prekär und unzufrieden, aber keine Bewegung; https://www.bdwi.de/forum/archiv/themen/arbeit/6029072.html und vgl. Der PromovierendenRat der Universität Leipzig [2015]: Mitteldeutsche Promovierende kritisieren Novelle des WissZeitVG; https://www.prorat.uni-leipzig.de/blog/2015/12/mitteldeutsche-promovierende-kritisieren-novelle-des-wisszeitvg-pressemitteilung-des-prorats/).
Drittmittelgeber wie die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) geben unterschiedliche Empfehlungen zum Beschäftigungsumfang für den wissenschaftlichen Mittelbau verschiedener Fachgebiete in DFG-geförderten Projekten ab (vgl. Hinweise zur Bezahlung von Promovierenden; https://www.dfg.de/formulare/55_02/55_02_de.pdf). Teilzeitanstellung wird also grundsätzlich empfohlen, während in der Praxis nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund von Studienlagen nachweislich regelmäßig Vollzeitarbeit zu leisten ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Empfehlungen der DFG zur Teilzeitentlohnung Promovierender in ihren „Hinweisen zur Bezahlung von Promovierenden“ unter tarifrechtlichen Gesichtspunkten?
Hält die Bundesregierung die Nutzung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen zur Einflussnahme auf die Entgelthöhen von Promovierenden für tarifrechtlich vertretbar, und wenn ja, wie begründet sie dies?
Macht die Bundesregierung ihren Einfluss als größter Zuwendungsgeber der DFG geltend, um eine hundertprozentige Vollzeitförderung Promovierender aller Fachbereiche in den Verwendungsrichtlinien und sonstigen Vorgaben der DFG verbindlich festzulegen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Umgang mit kostenneutralen Erhöhungen der Vergütung zum Ende der Projektlaufzeit, um eine „progressive Vergütungsgestaltung“ (https://www.dfg.de/formulare/55_02/55_02_de.pdf) im Laufe des Projektes zu erreichen bei gleichzeitig durchgängiger Mehrarbeit auf Teilzeitstellen in der Wissenschaft?
Inwieweit wird nach Ansicht der Bundesregierung eine solche „progressive Vergütungsgestaltung“ der Arbeitsleistung und dem Projektverlauf gerecht?
Wie viele Promovierende, die in DFG-geförderten Projekten seit 2020 tätig sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig in Vollzeit angestellt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
Wie begründet die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung die Differenzierung zwischen den Fachbereichen, die sie bezüglich der Empfehlungen zum Beschäftigungsumfang in ihren „Hinweisen zur Bezahlung von Promovierenden“ vornimmt?
Welche Teilzeitbeschäftigungsquoten fördert die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung in den unterschiedlichen Fachbereichen derzeit jeweils tatsächlich (bitte nach Fachbereich auflisten und den jeweiligen prozentualen Anteil der Vollzeitstellen angeben)?
Wie verhält sich die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bearbeitung von Anträgen aus Forschungseinrichtungen, die von den Empfehlungen der DFG abweichende Beschäftigungsumfänge oder Vollzeitstellen für ihre Promovierenden beantragen?
Wie begründet die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre unterschiedlichen Empfehlungen zum Beschäftigungsumfang Promovierender verschiedener Fachbereiche vor dem Hintergrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes?
Bestehen auch bei den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projekten Empfehlungen zur Teilzeitbeschäftigung bzw. zu der Bezahlung von Promovierenden an Teilzeitquoten, und wenn ja, wie lauten diese Empfehlungen jeweils?
In welchen weiteren bundesfinanzierten Instituten oder Forschungseinrichtungen werden solche oder ähnliche Regelungen wie die der DFG zum Beschäftigungsumfang bzw. zu der Bezahlung von Promovierenden an Teilzeitquoten Promovierender praktiziert?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die DFG oder andere bundesfinanzierte Drittmittelgeber einen Stellenumfang von weniger als 100 vom Hundert auch für bereits promoviertes Personal empfehlen, und wenn ja, welche Drittmittelgeber machen welche Vorgaben?