Atypische Arbeitszeiten und Überstunden in Deutschland
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist aus Sicht der Fragesteller eines der zentralen Schutzgesetze für lohnabhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag grundsätzlich auf acht Stunden täglich und garantiert somit die notwendige Erholung. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen daher einen für alle abhängig Beschäftigten verbindlichen Schutzrahmen her. So betont die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA; 2019), dass aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Begrenzung der Arbeitszeiten auf werktäglich acht Stunden weiterhin zwingend geboten sei. Gleichzeitig werden schon heute in Deutschland Jahr für Jahr in hohem Umfang Überstunden – sowohl bezahlte als auch unbezahlte – von den Beschäftigten geleistet. Die Fragesteller erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt ohne Verlinkungen und Querverweise sowie, falls mehrere verschiedene Daten vorliegen oder bekannt sind, z. B. neben Mikrozensus auch Daten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dann bitte jeweils alle Datenquellen getrennt angeben.
Mit der Kleinen Anfrage wollen sich die Fragesteller ein aktuelles Bild von der Arbeitszeit und den Überstunden abhängig Beschäftigter in Deutschland machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 geleistet (bitte jeweils getrennt angeben), und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen, bitte nach Geschlecht der Beschäftigten, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern und Vollzeit und Teilzeit differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 (bitte jeweils getrennt angeben) in atypischen und in Normalarbeitsverhältnissen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 geleistet (bitte jeweils getrennt angeben) in Leiharbeit bzw. Befristungen mit und ohne Sachgrund geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 geleistet (bitte jeweils getrennt angeben) in Vollzeit und Teilzeit sowie in Minijobs geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 (bitte jeweils getrennt angeben)
a) von Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarungen und
b) von Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarungen geleistet,
und wie groß war die Zahl in den vergangenen zehn Jahren (bitte alle verfügbaren Daten angeben und, soweit möglich, nach Alter, Geschlecht, Einkommen, Qualifikation, Stellung im Beruf, Wirtschaftszweig und Bundesland differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 (bitte jeweils getrennt angeben) differenziert nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren)?
Wie viele Überstunden (gesamt, davon unbezahlt bzw. bezahlt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 (bitte jeweils getrennt angeben) differenziert nach dem Anforderungsniveau der Klassifikation der Berufe (KldB, 2010, 1- Steller und 2-Steller) geleistet, und wie groß war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl die absoluten Zahlen, den Anteil an allen Arbeitsstunden als auch die jährlichen Veränderungsraten darstellen und nach Geschlecht, tarifgebundenen bzw. nichttarifgebundenen Unternehmen, Ost und West, Bundesländern differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil beziehungsweise die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden von Beschäftigten in Deutschland nach Stellung im Beruf (Beamte, Angestellte, Arbeiter) im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 (bitte jeweils getrennt angeben) und in den zehn Jahren zuvor?
Wie viele bezahlte und unbezahlte Überstunden hat ein einzelner abhängig Beschäftigter durchschnittlich seit 2012 geleistet (bitte pro Jahr für die einzelnen Jahre angeben)?
Wie vielen Vollzeitäquivalenten (bei einer 38,5 Stundenwoche) entsprechen die im gesamten Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 geleisteten Überstunden, und wie hoch war die Zahl jeweils in den vergangenen zehn Jahren (bitte sowohl für die Überstunden insgesamt als auch nach bezahlten und unbezahlten Überstunden differenziert und die Datenreihen der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einerseits und des Mikrozensus andererseits ausweisen)?
Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes gab es nach Erkenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren und nach aktuellstem Stand durch die zuständigen Behörden, wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt, und wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung durch Arbeitnehmer gemeldet (bitte getrennt für die einzelnen Jahre angeben; falls keine Daten vorliegen, bitte begründen, warum die Bundesregierung diese Daten nicht bei den zuständigen Landesbehörden erfragen kann, um die Durchsetzung des Arbeitszeitgesetzes besser überwachen zu können)?
Welche Gründe für das Anfallen von Überstunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie verteilen sich die geleisteten Überstunden auf diese Gründe (bitte auch unter Berücksichtigung von Auswirkungen der Corona-Pandemie begründen und die aktuellsten Daten und Erkenntnisse angeben)?
Wie viele Beschäftigte hatten nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren regelmäßig überlange Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche (bitte zusätzlich den aktuellsten Datenstand im Jahr 2023 ausweisen und für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen differenzieren)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von Mehrarbeit (Arbeitszeiten über die tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinaus) auf Arbeitsproduktivität, Arbeitssicherheit sowie die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (bitte ausführen)?
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 am Wochenende gearbeitet, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen unterscheiden)?
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet, und wie hat sich dieser Wert in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen unterscheiden)?
Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie nach aktuellstem Datenstand im Jahr 2023 regelmäßig am Abend (18.00 bis 23.00 Uhr) oder in der Nacht (23.00 bis 6.00 Uhr) gearbeitet, und wie haben sich diese Werte in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Zahlen bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten ausweisen; bitte nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sowie nach Leiharbeit und befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund differenzieren; bitte auch nach Gehaltsklassen differenzieren und gesonderte Zahlen für Niedriglohnbeziehende ausweisen; bitte nach Geschlecht, Ost und West und Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Berufsgruppen unterscheiden)?
Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die zehn Wirtschaftszweige mit dem größten Anteil an Beschäftigten, die
a) regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche,
b) regelmäßig am Wochenende,
c) regelmäßig an Sonn- und Feiertagen,
d) regelmäßig am Abend (18.00 bis 23.00 Uhr) oder in der Nacht (23.00 bis 6.00 Uhr),
e) im Schichtmodell
arbeiten, und wie hoch sind die Anteile jeweils (bitte insgesamt darstellen und nach Geschlecht differenzieren)?
Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a ArbZG zulassen?
Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des im Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn vereinbarten Überprüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen, wie durch elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnungen die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, und wurde die entsprechende Machbarkeitsstudie seitens des BMAS inzwischen vergeben (wenn ja, welches Institut wird die Studie durchführen, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen)?
Wann sieht die Bundesregierung die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes – auch die Umsetzung des BAG-Urteils (BAG = Bundesarbeitsgericht) zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September 2022 – vor (bitte den anvisierten Umsetzungszeitplan darlegen und erläutern, wie die im Urteil festgestellte arbeitgeberseitige Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit konkret umgesetzt werden soll)?