Weiterer Umgang der Bundesregierung mit dem Klima- und Transformationsfonds und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Nachtragshaushalt 2021 der Ampelregierung nichtig ist (Urteil vom 15. November 2023 – 2 BvF 1/22). Grund für dieses Urteil war eine unrechtmäßige Zuführung von Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) durch die amtierende Bundesregierung. Im Nachgang zu diesem Urteil wurden vom Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, Haushaltssperren verhängt (https://www.tagesschau.de/inland/haushaltssperre-koalition-schuldenbremse-100.html). Neben dem Gesamthaushalt und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist auch der KTF davon betroffen. Was dies für den KTF konkret heißt, wurde durch die Bundesregierung kaum dargestellt und ist aus Sicht der Fragesteller daher aktuell unklar. Darüber hinaus gibt es eine große Verunsicherung bei den privaten Haushalten und der Industrie sowie bei Ländern und Kommunen (https://www.fr.de/politik/haushaltssperre-spd-gruene-fdp-schuldenbremse-urteil-etat-ausweg-92687718.html). Dies liegt nicht zuletzt an den unterschiedlichen Signalen zum Auslaufen der Strom- und Gaspreisbremsen in diesem Winter, die nach Auffassung des Bundesfinanzministers Christian Lindner am 31. Dezember 2023 nun bereits beendet werden sollen (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/ankuendigung-von-lindner-strom-und-gaspreisbremsen-werden-zum-jahresende-beendet-19338598.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
In welcher Höhe sind im Jahr 2023 Kreditaufnahmen möglich, ohne dass ein Notlagenbeschluss nach Artikel 115 des Grundgesetzes (GG) erforderlich ist?
In welcher Höhe sind im Jahr 2024 Kreditaufnahmen möglich, ohne dass ein Notlagenbeschluss nach Artikel 115 GG erforderlich ist?
Was hat sich an den tatsächlichen Umständen verändert, seitdem der Bundesfinanzminister Christian Lindner am 5. Juli 2023 erklärte, Deutschland sei „nicht mehr in einer außergewöhnlichen Notsituation, die eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes zulassen würde“ (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2023/07/2023-07-05-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2024.html)?
Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung eine vorläufige Haushaltsführung für den KTF im Jahr 2024?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung einen neuen Wirtschaftsplan für den KTF 2024 vorzulegen?
War die von der Bundesregierung verhängte umfassende Haushaltssperre die einzige Wahl, oder welche Optionen wurden innerhalb der Regierung noch in Erwägung gezogen (bitte begründen)?
Welche Titel sind von der Haushaltssperre für den KTF erfasst?
Welche der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8991 enthaltenen kommunal relevanten Förderprogramme sind von der Haushaltssperre für den KTF erfasst?
Auf welches finanzielle Gesamtvolumen bezieht sich die Haushaltssperre für den KTF?
Wer hat die Entscheidung zur Haushaltssperre für den KTF gefällt, und wann wurde diese Entscheidung getroffen?
Wer innerhalb der Bundesregierung war an der Entscheidung zur Haushaltssperre für den KTF und zu welchem Zeitpunkt beteiligt?
Welche Ausnahmen von der Haushaltssperre wurden bislang beantragt?
In welchem Volumen und für welche Titel wurden Ausnahmen von der KTF-Haushaltssperre bewilligt?
In welcher Höhe gegenüber dem Haushalt 2023, dem KTF 2023 und dem WSF 2023 entstehen nunmehr Minderausgaben, und wodurch kommen diese Minderausgaben zustande?
In welcher Höhe entfällt der Anteil der Minderausgaben auf Haushalt, WSF und KTF?
In welcher Höhe wurden im Jahr 2023 bislang Mittel zur Krisenbewältigung aus dem Haushalt, dem WSF und dem KTF eingesetzt?
Wieso hat sich die Errichtung der Stiftung für die Verwaltung des Generationenkapitals verzögert?
Welche Rechtsverpflichtungen in welcher Höhe bestehen über 2023 hinaus bereits für den WSF?
Welche konkreten Projekte möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in den Jahren 2024 und 2025 aus dem Klima- und Transformationsfonds finanzieren, und wie hoch sind die Mittel, die dafür verwendet werden sollen?
Welche Auswirkungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für die geplanten Finanzmittel für die Schieneninfrastruktur?
Will die Bundesregierung, und wenn ja, wie, weiterhin den von der Deutschen Bahn AG angemeldeten Mittelbedarf in Höhe von 45 Mrd. Euro bis 2027 aufwenden?
Ist die geplante Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG nach Meinung der Bundesregierung von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betroffen, und wenn nein, warum nicht?
Wie hoch sind nach Berechnungen der Bundesregierungen die Einnahmen und Rücklagen des KTF, ohne die 60 Mrd. Euro Kreditermächtigungen, in den Jahren 2024, 2025 und 2026?
Sofern ein Delta vorliegt, welche Mittel werden derzeit erwogen, um die Finanzierungslücke 2024 im KTF zu decken?
Sind aus Sicht der Bundesregierung die geringen Abflussraten für 2023 und die anzunehmenden für 2024 bereits geeignet, um die Lücke zu schließen?
Wie hoch waren die Mittel im Jahr 2023, die für die Finanzierung der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage aus dem Bundeshaushalt aufgewendet wurden?
Ist die Finanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2024 von der Haushaltssperre betroffen, und wenn ja, welche Auswirkungen hätte diese Sperre für die Höhe des Strompreises?
Ist die Auszahlung des Umweltbonus, den Käufer von Elektrofahrzeugen beantragen können, für bereits gestellte sowie für zukünftige Anträge im Dezember 2023 und im Jahr 2024 weiter gewährleistet?
Welche Mittel sind in der „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“, die von der Sperre ausgenommen wurden, noch vorhanden?
Ab wann wird die Förderrichtlinie für die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der im Haushaltsausschuss am 16. November 2023 zugestimmt wurde, in Kraft treten, und welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf diese neue Bundesförderung?
Wie ist der aktuelle Sachstand beim Wechsel der Auszahlungsstelle der BEG vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)?
Wann werden die gesperrten Förderprogramme wieder freigegeben (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Antragsstopp/), und wieso wurden diese Förderprogramme nicht von der Sperre ausgenommen?
Wann wird der Zusagestopp für die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) wieder aufgehoben (https://www.solarserver.de/2023/11/27/haushaltssperre-bew-eew-und-energieberatung-ausgesetzt/; https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html)?
Sieht die Bundesregierung in den gesperrten Förderprogrammen, insbesondere dem Stopp für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), und dem Start der kommunalen Wärmeplanung ab dem 1. Januar 2024 einen Konflikt, und wenn nein, warum nicht?
Sind die sogenannte Strompreiskompensation und der Super Cap (siehe Mitteilung der Bundesregierung vom 9. November 2023, https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strompreispaket-fuer-produzierende-unternehmen-bundesregierung-entlastet-stromintensive-unternehmen-2235602) von der Haushaltssperre betroffen, und wenn ja, welche Auswirkungen hat das für die Höhe des Strompreises?
Was passiert mit dem Strompreis für das produzierende Gewerbe, wenn das Strompreispaket der Bundesregierung zum 1. Januar 2024 nicht in Kraft treten wird, und wird der Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, am 31. Dezember 2023 auslaufen?
Werden die Gas- und Strompreisbremsen bereits zum 31. Dezember 2023 auslaufen, oder bleibt die Bundesregierung bei der vom Deutschen Bundestag bereits zugestimmten Verordnung zur Verlängerung der Bremsen bis zum 31. März 2024?
Welche Mittel sind für das Jahr 2023 für die Strom- und Gaspreisbremse abgeflossen, und wie hoch waren die für das Jahr 2024 geplanten Mindereinnahmen (bitte nach Industrie und privaten Haushalten getrennt ausweisen)?
Welche Behörde prüft die Anträge auf Auszahlung der Gas- und Strompreisbremsen, und ist es hier bereits zu Beanstandungen gekommen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie werden die Mittel in Höhe von 12,6 Mrd. Euro aus der Versteigerung von Flächen für Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee im Bundeshaushalt verplant, und wie hoch waren die prognostizierten Einnahmen (https://www.deraktionaer.de/artikel/aktien/bp-und-totalenergies-kraeftige-investitionen-in-windenergie-20335579.html)?
Mit welcher Begründung hat die Regierung den Anstieg des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)-Preises für das Jahr 2023 ausgesetzt, und welche Folgen haben die Mindereinnahmen für die Einführung eines Klimageldes für die Bürgerinnen und Bürger?
Wie ist der Sachstand bei der Auszahlung des Klimageldes, und in welcher Höhe und ab welchem Jahr hat die Bundesregierung eine Auszahlung eingeplant?
Was passiert nun mit der anvisierten Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge, und, wenn die Förderung erfolgen soll, ab wann und in welcher Höhe ist diese zu erwarten?
Wie sollen die Wasserstoffprojekte des Programms Important Project of Common European Interest (IPCEI) sowie im Rahmen der EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen vom Bund finanziert werden, und stellt die Bundesregierung sicher, dass die Wasserstoffprojekte, bei denen bereits ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beschlossen wurde, jedoch noch keine endgültige Genehmigung dieser Förderung durch die Europäische Kommission vorliegt, vom Bund jedoch noch gefördert werden?
Wie trifft die Haushaltssperre die einzelnen Bundesländer, und welche Projekte und Vorhaben sind oder könnten dabei in den einzelnen Bundesländern betroffen sein (bitte die Informationen für die einzelnen Bundesländer auflisten)?