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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand Ende 2023

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.12.2023

Aktualisiert

19.02.2024

BT20/962104.12.2023

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand Ende 2023

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Anke Domscheit-Berg, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand Ende 2023 Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Antworten der Bundesregierung auf den Bundestagsdrucksachen 16/8321 und zuletzt 20/8182). Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellsc haft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/_tabellen-innen-sch utzsuchende.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist für diese Erhebung die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl aller Geflüchteten mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. ergibt. Für das Jahr 2020 beispielsweise waren dies knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/28234 und https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/P D21_340_225.html), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Menschen (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 20/5870 und https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/P D23_125_125.html). Deutscher Bundestag Drucksache 20/9621 20. Wahlperiode 04.12.2023 Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken. Seit 2012 steigt die Zahl wieder an, insbesondere Schutzsuchende aus Syrien wurden in der Regel als Flüchtlinge anerkannt (insgesamt 808 000 Personen Ende 2022, alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5870; grafisch übersichtlich aufgearbeitet lassen sich die Zahlen seit 2006 hier finden: https://taz.de/Gefluec htete-in-Deutschland/!5934394/). Auch leben immer mehr subsidiär Geschützte in Deutschland (286 000), etwa 157 000 Menschen haben einen nationalen Abschiebungsschutz (mit geringeren Rechten) erhalten, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan (98 000). Ende 2022 lebten zudem über 1 Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland (1 045 000), die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben. Weitere 120 000 Geflüchtete verfügten Ende 2022 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a und b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 17 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann wieder bis Ende 2022 auf 523 000 an. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder verlassen haben, und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. die Antwort der Bundestagsdrucksachen auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12725 und die Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/3860 sowie: https://ww w.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-frag wuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Die Bundesregierung verwies diesbezüglich auf eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“ in der AZR-Datenbank infolge des ersten Datenaustauschverbesserungsgesetzes, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt (ebd.). Ein halbes Jahr später hieß es, dass die Datensätze ab dem 1. November 2022 „kontinuierlich korrigiert“ würden (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201), doch Ende Februar 2023 erklärte die Bundesregierung, dass „weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen sowohl technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ seien, um Datenbereinigungen vornehmen zu können (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/5870). Zuvor hatten Bund und Länder über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist (vgl. jeweils die Antworten zu Frage 35 auf den Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die (unregistrierte) Aus- oder Weiterreiche von ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung gibt. 248 000 der rund 304 000 zum Ende des Jahres 2022 ausreisepflichtigen Personen (82 Prozent) verfügten über eine Duldung, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse, einer Ausbildung bzw. Beschäftigung oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst. Ein Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asyl-Folgeanträgen der Fall sein oder wenn enge verwandtschaftliche Beziehungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht bestehen. Bei 26 Prozent der Geduldeten wurden „fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund im AZR vermerkt, ohne dass die Betroffenen dies zu vertreten hätten (vgl. hierzu: Antworten zu den Fragen 4 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur etwa 10 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung). Im Verlauf des Jahres 2023 ist die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen, auf 261 925 Personen Ende August 2023 (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 24, Plenarprotokoll 20/124). 59 Prozent der Ausreisepflichtigen waren abgelehnte Asylsuchende (155 448), nur 19 464 von ihnen verfügten über keine Duldung (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 20, Plenarprotokoll 20/127). Eine Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergab (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kur zanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13, Seite 12), dass abgelehnte Asylsuchende mit einer Duldung aus „sonstigen Gründen“ im Zeitverlauf überdurchschnittlich häufig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, Duldungen zur Ausbildung oder Beschäftigung führten ganz überwiegend zu einer späteren Aufenthaltserteilung. Insgesamt sind demnach freiwillige Ausreisen und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender, während Abschiebungen nur eine vergleichsweise geringe Rolle spielen (vgl. ebd., S. 9). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Asylberechtigte lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?  2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?  3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? b) Welche waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?  4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum letzten Stand anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?  5. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?  6. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023?  7. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023?  8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum letzten Stand infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?  9. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 10. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 11. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 12. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 13. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)? b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)? c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)? d) Bei wie vielen der insgesamt kriegsbedingt aus der Ukraine Geflüchteten war zu diesem Datum nach Angaben des AZR eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt (bitte wie zuvor und gesondert nach Alter – ab 15 Jahre, sieben bis 14 Jahre, 0 bis 6 Jahre – differenzieren)? 14. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 15. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 16. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 17. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25 a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 18. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nur etwa 10 Prozent aller Duldungen nach Auffassung der Ausländerbehörden darauf zurückzuführen sind, dass die Betroffenen über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hätten oder nicht ausreichend an einer zumutbaren Passbeschaffung mitwirken würden (bitte begründen)? b) Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP („Mehr Fortschritt wagen“) zur Abschaffung der „Duldung light“ (ebd., Zeile 4668), zur Klärung der Identität durch Versicherungen an Eides statt (ebd., Zeile 4680 ff.), zum generellen Zugang zu Integrationskursen (ebd., Zeile 4683 f.) und zur Beseitigung der Sprachnachweise im Ausland beim Ehegattennachzug (ebd., Zeile 4721 ff.), womit das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits Anfang des Jahres 2023 befasst war (Erstellung eines Entwurfs zur Umsetzung, vgl. Antwort zu Frage 18b auf Bundestagsdrucksache 20/5870; bitte den aktuellen Stand und etwaige Planungen zur Umsetzung differenziert benennen)? 19. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 20. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? 21. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. Absatz 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung hatten), und wie schätzt die Bundesregierung die Verlässlichkeit dieser Zahlen inzwischen ein? 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 23. Wie viele Personen lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2023 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum letzten Stand mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 26. Wie viele Personen waren zum letzten Stand im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und wie viele Ausreisepflichtige waren hierunter (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum letzten Stand von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 28. Wie viele Personen hatten zum letzten Stand einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum letzten Stand in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2023? 30. Wie viele ausländische Personen waren zum letzten Stand zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum letzten Stand noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2023? 31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum letzten Stand im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 32. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum letzten Stand nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, wie viele Befragungen erfolgten 2023, und wie viele Befragte lebten zum letzten Stand noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum letzten Stand in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und zu wie vielen Personen wurde im Jahr 2023 eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 34. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie die Ausreisepflicht „konsequent durchsetzen“ möchte (sogenanntes „Rückführungsverbesserungsgesetz“, Bundesratsdrucksache 563/23, Seite 17), den Umstand, dass nach ihren Angaben im Jahr 2022 in 21 838 Fällen eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt wurde (Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/8182), während im selben Jahr 12 945 Abschiebungen und 26 545 freiwillige Ausreisen ausreisepflichtiger Personen (gemessen an den erfassten Grenzübertrittsbescheinigungen, 7 877 Menschen reisten mit einer finanziellen Förderung mit Bundesmitteln aus, vgl. Antworten zu den Fragen 1, 21 und 23 auf Bundestagsdrucksache 20/5795) registriert wurden, d. h. dass 2022 mehr Ausreisepflichtige abgeschoben wurden oder ausgereist sind, als ausreisepflichtig wurden (bitte begründen)? 35. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/8182 gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen waren infolgedessen feststellbar (bitte im Einzelnen auflisten und Korrekturen wenn möglich quantifizieren)? Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)? 36. Gab es seit der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/8182 weitere automatisierte Datenbereinigungen in Bezug auf unerlaubt eingereiste bzw. aufhältige Personen, denen keine aktenführende Behörde zugeordnet wurde (bitte soweit möglich mit konkreten Zahlen etwaiger Änderungen im AZR unterlegen)? 37. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele abgelehnte Asylsuchende bereits vor Eintreten der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht freiwillig ausreisen (bitte in absoluten und relativen Zahlen und differenziert auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten angeben), wozu durch Änderungen im AZR seit dem 1. November 2022 Angaben möglich sein sollen (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Ku rzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13, Seite 5, Fußnote 7)? 38. Wie hoch war die Zahl freiwilliger Ausreisen ausreisepflichtiger Personen bzw. ausreisepflichtiger abgelehnter Asylsuchender (bitte soweit möglich differenzieren) in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenziert auflisten), wenn die Kriterien einer BAMF-Kurzanalyse für die Abschätzung freiwilliger Ausreisen zugrunde gelegt werden („Wege aus der Ausreisepflicht nach ablehnender Asylentscheidung“, https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forsc hung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFil e&v=13, Seite 7, Fußnote 8), d. h. anhand der AZR-Eintragungen „Fortzug ins Ausland“ und „Fortzug nach unbekannt“ (unter bestimmten Bedingungen, bitte erläutern)? 39. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der genannten BAMF-Kurzanalyse (a. a. O., S. 9), wonach 58 Prozent der Asylfolgeverfahren bei ausreisepflichtigen abgelehnten Asylsuchenden mit der Erteilung eines Schutzstatus endeten, für den Umgang mit Asylfolgeantragstellenden, insbesondere in Bezug auf die Frage möglicher Inhaftierungen oder Rechtswegebeschränkungen bei Asylfolgeantragstellungen (bitte begründen)? 40. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum letzten Stand lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2023 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)? Berlin, den 27. November 2023 Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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