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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.01.2023

Aktualisiert

16.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/963105.12.2023

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Ina Latendorf, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Heidi Reichinnek, Bernd Riexinger, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zum 1. Oktober 2022 ist der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro je Zeitstunde gestiegen. Ein nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller notwendiger Schritt, der jedoch durch den im Juni 2023 einseitig erfolgten Beschluss der Mindestlohnkommission und die jüngst erfolgte Umsetzung des Vorschlags durch die Bundesregierung, rückgängig gemacht wurde. Denn durch die sehr geringe Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2024 und 2025 um jeweils nur 41 Cent droht vielen Menschen ein erheblicher Reallohnverlust. Notwendig ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller daher eine zügige Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie, die vorschlägt, dass der gesetzliche Mindestlohn die Grenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens nicht unterschreiten sollte. Legt man das für Deutschland zugrunde, läge der gesetzliche Mindestlohn schon heute bei rund 14 Euro. Das ist angesichts gestiegener Verbraucherpreise mehr als notwendig.

Neben der Höhe ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes auf durchschnittlich 5 Mrd. Euro jährlich (https://www.dgb.de/themen/++co++516acf66-a0ea-11ea-bab3-52540088cada).

Der Mindestlohn muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller daher zwingend wirksamer und vor allem proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Fraktion DIE LINKE. möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.

Die Fragestellerinnen und Fragesteller erbitten die Darstellung der erfragten Daten möglichst direkt ohne Verlinkungen und Querverweise.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 die Kontrollkompetenz (bitte auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und nach Hauptzollämtern aufschlüsseln; bitte auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?

2

Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern aufschlüsseln; bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?

3

Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen sowie nach Hauptzollämtern aufschlüsseln; bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?

4

Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen und nach Branchen differenzieren sowie nach Hauptzollämtern getrennt aufschlüsseln; bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder infolge von Kontrollen der FKS (bitte nach Bundesländern und Hauptzollämtern aufschlüsseln)?

6

In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt (bitte nach Bundesländern und Hauptzollämtern aufschlüsseln)?

a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt?

b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Bayern infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?

7

Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2021, 2020 und 2019 ausweisen)?

8

Warum werden Daten zu geringfügig Beschäftigten – obwohl eine besondere Betroffenheit von Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen bei geringfügig Beschäftigten wiederholt thematisiert wurde (https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtbericht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.html; S. 49) – statistisch nicht erfasst?

9

Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen im Organisationsbereich der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2014 bis 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 entwickelt (bitte für die Hauptzollämter jeweils getrennt ausweisen)?

10

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Planstellen (Soll) und besetzten Stellen (Ist) in den Jahren von 2015 bis Oktober 2023 entwickelt (bitte jährliche Werte und die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?

11

Wie hoch lag im Jahr 2022 sowie im ersten Halbjahr 2023 die Quote der Inanspruchnahme von Homeoffice im Organisationsbereich der FKS, und wie verteilen sich jeweils prozentual im Jahresverlauf Dienstzeiten im Innen- und Außendienst (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2019, 2020 und 2021 ausweisen)?

Berlin, den 27. November 2023

Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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