Militärischer Fluglärm in Teilen des Saarlandes und Rheinland-Pfalz
des Abgeordneten Markus Tressel, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2003 wurde der zeitweise für militärische Nutzung reservierte Luftraum Temporary Reserved Airspace (TRA LAUTER) eingerichtet. Die Einrichtung zeitweise beschränkter Lufträume, so auch des TRA LAUTER, erfolgt unter Beteiligung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie von Vertretern der betroffenen Bundesländer.
Seitdem fühlen sich die Bewohner vor allem im Ost- und Nordostsaarland (Kerngebiet St. Wendel) sowie der Westpfalz durch den damit verbundenen Fluglärm massiv gestört und gesundheitlich beeinträchtigt. In den letzten Jahren nahm die Zahl der Beschwerden wegen Fluglärms deutlich zu. Die Bürgerinitiative gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung e. V. sammelt die Klagen der Bewohner. Trotz massiver Einwände vor allem seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Saar im saarländischen Landtag ist es bisher zu keiner Verbesserung der Situation gekommen. In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, dass für die zeitweise zur militärischen Nutzung reservierten Lufträume (TRA) keinerlei Lärmschutzvorgaben und Lärmschutzgrenzwerte gelten?
Welche Gebiete im Saarland und in Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Bundesregierung am meisten von militärischem Fluglärm betroffen?
Wie hoch sind die Lärmwerte in den Spitzenzeiten/im Durchschnitt in diesen Gebieten, und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen können sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der gemessenen Exposition ergeben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit Blick auf den notwendigen Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm Regelungen gefunden werden müssen, die zumindest an die mit dem Fluglärmgesetz festgelegten Grenzwerte für Militärflughäfen angelehnt sind?
Wenn nein, warum nicht?
Wann will die Bundesregierung das Fluglärmgesetz von 2007 mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP erklärten Ziel novellieren, die Anwohner von Militärflughäfen bei den Grenzwerten und den Entschädigungen den Anwohnern von zivilen Flugplätzen gleichzustellen?
Welche darüber hinausgehenden Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms plant die Bundesregierung bei militärischen Flugbewegungen?
Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die gesetzlichen Grundlagen für die Anpassung sowie Harmonisierung der Berechnungsmethoden bei den Lärmbelastungswerten verschiedener Lärmquellen vorlegen?
Wie ist die Entwicklung der Beschwerdefälle von Anwohnern in dem vom TRA LAUTER betroffenen Gebiet im Zeitraum 2003 bis 2009?
Hält die Bundesregierung die Sicherheit und gesundheitliche Unversehrtheit der Anwohner der überflogenen Gebiete mit Blick auf mögliche Abstürze der Maschinen und Emissionen der Kampfflugzeuge für gewährleistet?
Sind der Bundesregierung aus der Vergangenheit derlei Vorfälle bekannt?
Wie ist die Entwicklung des Flugaufkommens im TRA LAUTER unter Berücksichtigung der Schließung des TRA Eifel und der damit verbundenen teilweisen Verlagerung des Flugaufkommens in den TRA LAUTER in den letzten Jahren?
Wie verteilt sich das Gesamtflugaufkommen militärischer Übungsflüge auf das gesamte Bundesgebiet, und wie hat sich diese Verteilung seit 2003 entwickelt?
Wie viele Piloten absolvieren über saarländischem Gebiet ihre Ausbildungs- und Übungsflüge, und wie viele Stunden umfassen diese Flüge pro Jahr?
Wie viele Piloten absolvieren über rheinland-pfälzischem Gebiet ihre Ausbildungs- und Übungsflüge, und wie viele Stunden umfassen diese Flüge pro Jahr?
Wie viele dieser Flüge pro Pilot und Jahr werden als Tiefflug durchgeführt, und zu welchen Uhrzeiten sind Tiefflüge erlaubt (bitte getrennt nach Rheinland-Pfalz/Saarland angeben)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung mit einer Abnahme der militärischen Ausbildungs- und Übungsflüge vor dem Hintergrund der Entwicklung in den Einsatzgebieten Afghanistans und des Iraks zu rechnen?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Schäden durch Umsatzeinbußen im Tourismus und Wertminderungen bei Häusern und Grundstücken in den vom Fluglärm betroffenen Gebieten des Saarlandes?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Schäden durch Umsatzeinbußen im Tourismus und Wertminderungen bei Häusern und Grundstücken in den vom Fluglärm betroffenen Gebieten von Rheinland-Pfalz?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von militärischem Fluglärm auf die Zivilbevölkerung vor?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bevölkerungsanteil, der sich durch militärischen Fluglärm im Saarland bzw. in Rheinland-Pfalz belästigt fühlt?