Missstände in der Nutztierzucht
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Nutztierzucht wird seit Jahrzehnten auf Leistungssteigerungen gezüchtet. Die stetige Zunahme von Wachstumsraten, Milch- und Legeleistung kann sich negativ auf die Gesundheit der Tiere auswirken. Diese als „leistungsabhängige Gesundheitsstörungen“ bezeichneten Beschwerden werden häufig in Kauf genommen.
Beispiele hierfür sind vielzählig. In der Literatur wird als zuchtrelevante Beschwerde bei Schweinen z. B. wiederholt die sogenannte Belastungsmyopathie genannt. Es handelt sich dabei um eine genetisch bedingte Stressempfindlichkeit. Bei Transporten, Rangordnungskämpfen oder aber auch dem Deckakt kann die Belastungsmyopathie auftreten. Folge ist die Muskelübersäuerung und eine Dauerkontraktion der quergestreiften Muskulatur und letztendlich der Tod des Tieres. Fleischreiche Schweine sind besonders betroffen. Glodek (1996) zufolge handelt es sich um ein tierschutzrelevantes Defektgen, Martens et al. (2006) sprechen von muskelkranken Tieren.
Zudem leiden fleischreiche und schnellwüchsige Mastschweine häufig unter Osteochondrose, einer degenerativen Knochenveränderung, die zahlreiche Autoren als schmerzhaft einstufen (u. a. Herzog 2001, Heinritzi 2006). Die Autoren gehen davon aus, dass Osteochondrose züchterisch begegnet werden müsste und die Zucht auf Fleischmasse dem entgegensteht.
Bei Puten und Masthühnern werden vor allem Skeletterkrankungen und Ballenentzündungen, die zu Problemen wie Lahmheiten führen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie der „Plötzliche Herztod“ oder Aszites und Muskelerkrankungen wie zum Beispiel die Myopathie der tiefen Brustmuskulatur thematisiert.
Bei der Myopathie der tiefen Brustmuskulatur kommt es aufgrund züchterischer Maßnahmen zu einer starken Vergrößerung des Brustmuskels. Da dieser Muskel bei Vögeln in einem nicht dehnbaren Kompartiment liegt, geht dies mit Durchblutungsstörungen, Druckanstieg und Schwellungen einher. Diese werden als sehr schmerzhaft bezeichnet (Julian, 2004). Zudem sind die Tiere nicht mehr in der Lage mit den Flügeln zu schlagen, was beispielsweise für Legehennen als Grundbedürfnis gesetzlich geregelt ist.
Auch für Flüssigkeitsansammlungen in der Leibeshöhle (Aszites-Syndrom) bei Masthühnern werden als Hauptursache genetische Ursachen angegeben. In allen Fällen werden erhebliche Schmerzen für die betroffenen Tiere angenommen.
Neben diesen Gesundheitsproblemen bestehen auch massive Verhaltensprobleme. So sind schnell ge-wachsende Masthühner oder Puten kaum noch zu einer artgemäßen Fortbewegung in der Lage. Sie sitzen den Großteil des Tages auf der feuchten Einstreu, was Hautkrankheiten begünstigt. Die Tiere können erhöht angebrachte Sitzstangen nicht mehr anfliegen und nutzen etwaig angebotene Ausläufe kaum. Puten können aufgrund der Größenunterschiede der Geschlechter die natürliche Paarung nicht mehr vollführen.
Im Juni dieses Jahres veröffentlichte die EFSA, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, ein Gutachten, das belegt, dass die überwiegende Zahl der Tierschutzprobleme in der Masthühnerhaltung auf dem übermäßigen Wachstum und damit der genetischen Selektion beruht.
Das deutsche Tierschutzgesetz (TSchG) verbietet im § 11b Absatz 1 züchterische Maßnahmen, die bei Tieren zu Schmerzen, Schäden oder Leiden führen. Konkret heißt es: „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“
Auch mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz wird von vielen Seiten seit Jahren eine Konkretisierung des § 11b TSchG gefordert: der DEUTSCHE TIERSCHUTZBUND e. V. tritt ebenso dafür ein, wie die Bundestierärztekammer. Aber auch das Bundesverwaltungsgericht, das 2009 die Revision des sogenannten Haubenentenurteils verhandelte, forderte eine Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen.
Zudem enthält § 11b Absatz 5 TSchG die Ermächtigung für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung, die sich auf alle Wirbeltiere bezieht.
Für den Heimtierbereich wurden mit dem sogenannten Heimtiergutachten bereits 1999 bestimmte Merkmale präzisiert, die nicht mehr zur Zucht eingesetzt werden dürfen. Im Tierschutzbericht der Bundesregierung 2005 wurde angekündigt, dass ein bereits erstellter Entwurf für ein Nutztiergutachten zeitnah veröffentlicht werden solle. Bis heute liegt jedoch kein entsprechendes Gutachten für den Nutztierbereich vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Auslegung des Qualzuchtverbots (§ 11b TSchG)
Fragen38
Stimmt die Bundesregierung der Forderung zu, dass eine Konkretisierung des § 11b TSchG hinsichtlich der Zucht von Nutztieren dringend erforderlich ist? Wenn ja, was plant die Bundesregierung konkret in welchem Zeitrahmen? Wenn nein, warum nicht?
Warum wurde der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Entwurf für Leitlinien über die Zuchtziele in der Nutztierzucht nicht – wie im Tierschutzbericht 2005 angekündigt – nach nochmaliger Beteiligung der Länder sowie der Verbände zeitnah durch das BMVEL veröffentlicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Nummer 21 des Anhangs der EU-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere im deutschen Tierschutzgesetz ausreichend umgesetzt ist im Hinblick auf die Forderung der EU-Richtlinie, dass Tiere nur zu landwirtschaftlichen Nutzzwecken gehalten werden dürfen, wenn aufgrund ihres Genotyps oder Phänotyps berechtigtermaßen davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen nicht beeinträchtigt? Wenn ja, was muss daraus konkret folgen? Wenn nein, in welchem Gesetzestext findet sich der Hinweis auf eine entsprechende Einschränkung der Haltung (nicht der Zucht)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem „Haubenentenurteil“ insbesondere im Hinblick auf die Revisionsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes, das auf einen Konflikt mit dem Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes hinweist, d. h., dass die Strafbarkeit einer Tat vorher erkennbar sein müsse?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für Heimtiere der Schutz durch ein ergänzendes Gutachten notwendiger ist als für Nutztiere? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Qualzucht bei Nutztieren?
Bei welchen Nutztierarten bzw. -rassen oder Herkünften ist nach Auffassung der Bundesregierung die aus Tierschutzsicht mögliche Leistungsgrenze überschritten?
Teilt die Bundesregierung Forderungen (z. B. Hörning, 2008) nach einer Begrenzung der Leistungskapazität von Nutztieren wie z. B. einer Mindestmastdauer, maximalen Zunahmerate, wie dies z. B. in der EU-Ökoverordnung für Mastgeflügel bereits umgesetzt ist, oder einer maximalen Milchleistung? Wenn nein, unter welchen Umständen würde die Bundesregierung dies in Erwägung ziehen?
Sieht die Bundesregierung Fälle (Tierarten, Herkünfte, Zuchtmerkmale) im Nutztierbereich, wo Tiere unter zuchtbedingten Merkmalen leiden, und wenn ja, in welchen Fällen?
Macht es aus Sicht der Bundesregierung Sinn, die Milchleistung bei Kühen als übergeordnetes Merkmal für Tiergesundheit in den Selektionsindex höher als bisher zu gewichten?
Stimmt die Bundesregierung der kürzlich in einer Studie zum Tierschutz bei Masthühnern getroffenen Aussage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu, dass die meisten Tierschutzprobleme mit zu schnellem Wachstum, welches durch genetische Selektion der Hühner erreicht wurde, zusammenhängen?
Müssen diese Erkenntnisse der EFSA aus Sicht der Bundesregierung Folgen nach sich ziehen? Wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Tierschutzorganisationen, die im Stakeholder-Bericht der EFSA fordern, dass die Zunahme bei Masthühnern aus Tierschutzsicht auf 45 Gramm pro Tag begrenzt werden muss? Wenn nein, warum nicht?
Werden seitens der Bundesregierung Bemühungen unternommen, den Zusammenhang zwischen Leistungszucht und genetischen Defekten weiter zu erforschen, und wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Gibt es seitens der Bundesregierung ein Monitoring unerwünschter Nebeneffekte der Leistungszucht? Wenn ja, wie ist dies ausgestaltet, wenn nein, ist dies geplant? Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit für eine standardisierte Datenerfassung durch die Zuchtverbände?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf Zuchtprogramme und Zuchtorganisationen Einfluss zu nehmen? Wenn ja, wie wird dies gegenwärtig und künftig konkret getan?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Bundestierärztekammer zu, dass die Fähigkeit zur natürlichen Fortpflanzung und natürlichen Geburt eine übergeordnete Rolle bei der Gewichtung der Zuchtziele spielen sollte? Wenn ja, welche konkreten Folgerungen ergeben sich hieraus generell und insbesondere für die Zucht Weißblauer Belgier? Wenn nein, warum nicht?
Fällt aus Sicht der Bundesregierung die schwergewichtige Mastpute der Herkunft B.U.T. Big 6, bei der insbesondere die Hähne innerhalb von etwa 22 Wochen bis zu 22 Kilo wiegen und am Ende der Mastzeit häufig unter Beinschwäche, schmerzhaften Beinschäden und Fortbewegungsproblemen leiden und infolge oft nur noch liegen können, unter den Begriff Qualzucht? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Sieht die Bundesregierung bei der Haltung der Mastputen der Herkunft B.U.T. Big 6 einen Konflikt mit den §§ 1 und 2 TSchG? Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Flügelschlagen nicht nur bei Legehennen, sondern auch bei Masthühnern und Puten zu den Grundbedürfnissen gehört? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die restriktive Fütterung der Elterntiere in der Masthühnerzucht, die aufgrund der Selektion auf schnelles Wachstum und der damit einhergehenden sehr hohen Futteraufnahme notwendig ist, und dem damit verbundenen Hungern der Tiere den Tatbestand der Qualzucht erfüllt?
Teilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), dass künftig Zuchthühner ausgewählt werden sollen, die weniger Futterbeschränkungen erfordern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass die Nutzungsdauer sowohl der Milchkühe, bei nahezu gleich gebliebener Lebensleistung (Frerkink, 2009), als auch der Legehennen in den letzten Jahrzehnten deutlich abgenommen hat, und womit hat dies aus Sicht der Bundesregierung zu tun?
Muss aus Sicht der Bundesregierung bei Nutztieren die Zucht auf Lebensleistung wieder stärkere Bedeutung gewinnen? Wenn ja, was tut die Bundesregierung konkret hierzu?
Wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung in den letzten Jahrzehnten eine züchterisch bedingte Besserung von leistungsabhängigen Gesundheitsstörungen erreicht? Wenn ja, bei welchen Tierarten und Merkmalen?
Stimmt die Bundesregierung der Forderung zu, dass eine Überprüfung der Zuchtmerkmale bei Milchkühen notwendig ist, da hier der Anstieg von Krankheiten (Fruchtbarkeits- und Stoffwechselstörungen, Labmagenverlagerung, Klauenerkrankungen) mit der Zunahme der Milchleistung korreliert ist?
Hat die Bundesregierung tierschutzrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Tatsache, dass pro Jahr im Durchschnitt etwa 40 Prozent der Milchkühe aus dem Produktionsprozess ausscheiden? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jetzt und in der Zukunft, wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Martens et al. (2006), dass „heute überhaupt kein Zweifel“ besteht, „dass die Mutation des Ryanodin-Rezeptors in einem engen kausalen Zusammenhang mit dieser bekannten Stressanfälligkeit der Schweine, der Belastungsmyopathie steht“, es sich also bei der Belastungsmyopathie um eine genetisch bedingte Erkrankung handelt?
Wenn ja, fällt das Züchten mit Tieren, die Merkmalsträger sind, unter den Begriff Qualzucht? Wenn nein, worauf beruht die Belastungsmyopathie bei Schweinen aus Sicht der Bundesregierung?
Wie hoch liegt aktuell der Anteil an Schweinen, bei deren Fleisch am Schlachthof der Fleischmangel PSE (Pale, Soft, Exudative) festgestellt wird, d. h. blasses, wässriges Fleisch?
Erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung die Osteochondrose bei Schweinen, eine schmerzhafte degenerative Knochenerkrankung, den Tatbestand der Qualzucht? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei der Doppellendigkeit bei Rindern, wie sie bei Weißblauen Belgiern Zuchtziel ist, um Qualzucht handelt? Wenn nein, warum nicht?
Erfüllt nach Auffassung der Bundesregierung die Myopathie der tiefen Brustmuskulatur bei Masthühnern oder Mastputen und der mit der Vergrößerung des Brustmuskels im nicht dehnbaren Brustkompartiment einhergehende Druckanstieg, der wiederum zu Schwellung und Schmerzen führt, den Tatbestand der Qualzucht? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Aszites-Syndrom bei Masthühnern und der damit verbundene chronische Sauerstoffmangel sowie die Flüssigkeitsansammlungen in der Leibeshöhle unter den Begriff Qualzucht fällt? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft, die 2006 in einer Untersuchung feststellte, dass das Auftreten des Krankheitsbildes Tibiale Dyschondroplasie bei Masthühnern „sich durch Haltungsbedingungen praktisch nicht beeinflussen“ ließ und „offensichtlich genetisch bedingt“ sei? Wenn ja, folgt daraus aus Sicht der Bundesregierung, dass die schmerzhaften Beinschäden als Qualzucht betrachtet werden müssen? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem konkreten Zusammenhang den züchterischen Fortschritt?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die durch Leistungszucht und Haltungsfehler verursachte Anpassung von Nutztieren an die Haltungsform (etwa durch Schnabelkürzen, Schwänze kupieren und Zähnekneifen, Enthornen) das in konventioneller Haltung die Regel ist, auch mit dem gegenwärtigen Tierschutzgesetz, mit dem schon eine starke Beschränkung dieser Maßnahmen angestrebt ist, nicht zu vereinbaren ist? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit, und welche sind geplant? Wenn nein, warum nicht?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass eine tiergerechte Nutztierhaltung ausdrücklich auch Auslauf umfasst und bereits in der Zucht Tiere ausgewählt werden müssen, die für diese Haltungsform geeignet sind? Wenn ja, welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Bundesregierung hieraus? Wenn nein, warum nicht?