Situation der Milcherzeugung und Milchverarbeitung in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Milcherzeugung ist der bedeutendste Betriebszweig in der deutschen Landwirtschaft. Im Jahr 2022 wurden allein in Deutschland 32,4 Millionen Tonnen Kuhmilch erzeugt. Das entspricht mehr als einem Fünftel der gesamten Milchproduktion in der EU. Die Milchviehbetreibe sowie der vor- und nachgelagerte Bereich mit insbesondere genossenschaftlichen Molkereien bilden eine tragende Säule für die regionale Wirtschaftsstruktur in den ländlichen Räumen Deutschlands. Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder haben bei der Agrarministerkonferenz (AMK) am 22. September 2023 in Kiel festgestellt, dass die Erzeugerebene in der Kette der Marktteilnehmer ihre Interessen oft nicht hinreichend durchsetzen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie schätzt die Bundesregierung die gesellschaftliche und wirtschaftliche Rolle ein, die die Milcherzeugung und Milchverarbeitung in Deutschland derzeit und künftig spielt?
Wie bewertet die Bundesregierung Milch und Milcherzeugnisse als Eiweißlieferanten im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Initiativen der Molkereiwirtschaft hinsichtlich der Flexibilisierung der Milchlieferbeziehungen, Mengenplanung, Mengensteuerung und Milchpreisabsicherung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Milcherzeuger vor diesem Hintergrund?
Wird die Bundesregierung einen Zwischenbericht zur Zukunft der Milchviehhaltung in Deutschland veröffentlichen, und wenn ja, wie ist der Zeitplan der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung das Geschäftsmodell von genossenschaftlich organisierten Molkereien, und wie bewertet die Bundesregierung die Stellung von Milcherzeugern im Vergleich zu nichtgenossenschaftlich organisierten Molkereien?
Wie wird der Artikel 148 der Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO), sofern er von der Bundesregierung wie angekündigt umgesetzt wird, die verschieden organisierten Unternehmen der Milchindustrie betreffen, und werden genossenschaftlich organisierte Molkereiunternehmen ebenfalls unter den Artikel fallen?
Auf welche Weise wird sich aus Sicht der Bundesregierung die Stellung der Milcherzeuger durch eine mögliche Umsetzung des Artikels 148 GMO stärken?
Sind der Bundesregierung Beispiele aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt, bei denen eine nationale Umsetzung des Artikels 148 GMO zu einer deutlichen Verbesserung der Stellung der Milcherzeuger beigetragen hat?
Wie bewertet die Bundesregierung das sogenannte Genossenschaftsprivileg, und plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Abschaffung dessen einzusetzen?
Wann plant die Bundesregierung zur Studie des Thünen-Instituts Stellung zu nehmen, die sich mit der Evaluierung der Milchlieferbeziehungen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen beschäftigt, insbesondere im Hinblick auf die EU-rechtskonforme Umsetzung des Artikels 148 der Verordnung (EU) Nummer 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse?
Wie kommt die Bundesregierung dazu, auf Grundlage des Artikels 148 GMO in die Lieferbeziehungen zwischen Landwirten und Molkereien eingreifen zu wollen, obwohl die eingeladenen Fachleute im Rahmen eines Workshops auf der BMEL-Milchkonferenz (BMEL = Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) am 31. August 2023 ausdrücklich von diesem Instrument abgeraten haben (siehe hierzu www.agrarheute.com/management/agribusiness/landwirte-liefervertraege-milchpreis-menge-erhalten-610698)?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung einiger Länder im Rahmen der AMK, sich auf EU-Ebene für die Schaffung eines Rechtsrahmens einzusetzen, der eine flexible Milchmengensteuerung auf freiwilliger Basis ermöglichen soll?
Sieht die Bundesregierung die genossenschaftlich organisierten Molkereien durch die jüngst evaluierten Bestimmungen des Agrarorganisationenund-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) als ausreichend geschützt an, und wenn nein, an welcher Stelle sollte der Gesetzgeber aus Sicht der Bundesregierung nachsteuern, und bis wann wird es hierzu einen entsprechenden Referentenentwurf der Bundesregierung geben?
In welchen Fällen gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung Ausweichbewegungen, mit denen nach dem AgrarOLkG verbotene Praktiken zu Lasten von Milchviehbetrieben und Molkereien umgangen werden?
Werden nach Einschätzung der Bundesregierung weiterhin unlautere Handelspraktiken zu Lasten von Milchviehbetrieben und Molkereien angewendet, beispielsweise unfaire Vereinbarungen zu Vertragsstrafen, und wenn ja, in welchen Fällen?
Werden nach Einschätzung der Bundesregierung etablierte Geschäftsmodelle im Milcherzeugungs- und Molkereisektor erschwert, die allgemein als fair angesehen werden, und wenn ja, in welchen Fällen?
Welche Erwartungen für die heimische Milcherzeugung hat die Bundesregierung im Hinblick auf Artikel 210a GMO, und mit welchen Forderungen und Stellungnahmen hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf europäischer Ebene bisher engagiert (bitte einzeln auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Nutzung von Grünland für die menschliche Ernährung und zugleich für eine nachhaltige Verwertung von natürlichen Ressourcen?
Inwiefern plant die Bundesregierung, Grünland als Proteinquelle im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie künftig stärker in den Blick zu nehmen, und wenn nein, warum nicht?