Deutsche Staatsbürger in Sicherheitsdienstleistungsunternehmen und der Fremdenlegion im Auslandseinsatz
der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Angaben des US-Verteidigungsministeriums gegenüber dem Congressional Budget Office hielten sich im April 2008 etwa 160 000 sogenannte zivile Auftragnehmer zur Unterstützung der etwa 160 000 US-Soldaten im Irak auf. Es sollen zudem insgesamt 30 000 bewaffnete Sicherheitsdienstleister im Auftrag von US-Ministerien und der irakischen Regierung im Irak tätig sein. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass auch in Afghanistan wenigstens 30 000 Dienstleister aus der Sicherheitsbranche (sogenannte Contractors oder auch Söldner) tätig sind.
Auch deutsche Dienstleistungsunternehmen agieren zunehmend in Krisengebieten (Irak/Afghanistan) und verzeichnen steigende Umsätze für ihre Tätigkeiten. Sie leisten unter anderem Dienste, die als Personen- sowie Objektschutz deklariert werden, und die oftmals von ehemaligen Bundeswehrsoldaten ausgeübt werden. 2007 wurde bekannt, dass ehemalige Bundeswehrsoldaten, welche von deutschen Sicherheitsunternehmen und Akademien zu Personenschützern weiter- bzw. ausgebildet wurden, im Irak als Private Military Contractors in US-Diensten standen, wobei sie direkt in Kämpfe involviert waren. Im Juli 2010 wurde bei einem Anschlag auf das Hotel Ariana in Kunduz ein ehemaliger Bundeswehrsoldat, der dort als Wachmann eingesetzt war, getötet. Dadurch gewinnen Fragen nach dem Umfang der Kooperationen mit privaten deutschen Dienstleistungsunternehmen in Krisengebieten und nach der aktiven Beteiligung ehemaliger Bundeswehrsoldaten sowie nach der Finanzierung ihrer Weiterbildung zu Personenschützern an Bedeutung.
So wurden ehemalige Bundeswehrsoldaten von Unternehmen, wie z. B. der Lübecker „Bodyguard Akademie“ fort- bzw. weitergebildet und zu Kampfeinsätzen im Irak vermittelt (siehe Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ, vom 21. Mai 2007, Nr. 116, S. 9). Da die „Bodyguard Akademie“ 1998 als Fachschule für das Sicherheitsgewerbe gegründet wurde, darf sie sich als zugelassener „Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung“ nach dem Recht der Arbeitsförderung bezeichnen. Somit ermöglicht sie ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine finanzielle Förderung durch Institutionen wie der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD). Über die BA und den BFD können demnach Schulungen und Weiterbildungen von ehemaligen Bundeswehrsoldaten in deutschen Sicherheitsunternehmen finanziert werden, die im Anschluss der Ausbildung unter anderem auch an Kampfeinsätzen in Krisengebieten teilnehmen.
Zudem nutzen private deutsche Sicherheitsunternehmen ehemalige Bundeswehrkasernen (z. B. Gifhorn im Fall der „Bodyguard Akademie“), um dort zu trainieren und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Einsätze in der Praxis vorzubereiten.
Aus den skizzierten Umständen ergeben sich die folgenden Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele ehemalige Soldatinnen und Soldaten wurden in den letzten zehn Jahren von der BA und dem BFD finanziell zum Zweck der Qualifizierung für Tätigkeiten in Sicherheitsunternehmen, Sicherheitsakademien und anderen Dienstleistungsunternehmen aus der Sicherheitsbranche gefördert?
Auf welche Höhe insgesamt belief sich die finanzielle Förderung durch die BA und den BFD in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Für welche Fortbildungs- und Umschulungsseminare haben ehemalige Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten Fördergelder über die BA und den BFD beantragt (bitte nach beteiligten Ausbildungseinrichtungen bzw. Sicherheitsunternehmen sowie der Höhe der Finanzierung der Förderung im Zeitraum der letzten zehn Jahre auflisten)?
An welchen deutschen Sicherheitsunternehmen, -akademien oder Dienstleistungsunternehmen haben sich die durch die BA und den BFD geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer schulen lassen?
Welche Abschlüsse haben die ehemaligen Soldatinnen und Soldaten durch die Förderung von der BA und dem BFD erzielen können?
Wie viele dieser Absolventinnen und Absolventen sind oder waren nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei welchen in- oder ausländischen Sicherheitsdienstleistern angestellt (bitte nach Einsatzorten und Sicherheitsunternehmen aufschlüsseln)?
Wie viele der Absolventinnen und Absolventen dieser Lehrgänge haben nach ihrer Dienstzeit eine sogenannte Anschlusstätigkeit gemäß § 20a des Soldatengesetzes beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) angezeigt?
Bei welchen konkreten Tätigkeiten liegt nach Ansicht der Bundesregierung eine Anzeigepflicht der sogenannten Anschlusstätigkeit vor?
Wie viele dieser Absolventinnen und Absolventen wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung in Krisengebieten eingesetzt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschäftigung von anderen (nicht der Meldepflicht nach § 20a des Soldatengesetzes unterstehenden) deutschen Staatsbürgern als private Sicherheitskräfte in Krisengebieten (bitte nach Einsatzorten und Sicherheitsunternehmen aufschlüsseln)? Wie viele dieser Staatsbürger haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung vorher in der Bundeswehr gedient?
Welche deutschen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen bieten ihre Dienste auch im nichteuropäischen Ausland an?
Hält es die Bundesregierung für notwendig, das Arbeitssegment der privaten Sicherheitsdienstleistungen besser zu erfassen, und welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Ist der am 1. Juli 2010 in Kunduz getötete als Wachmann tätige deutsche Veteran vor weniger als fünf Jahren aus dem Dienst ausgeschieden?
Wenn ja, warum hat er seine Tätigkeit bei dem Wachunternehmen gegenüber dem BMVg nicht angezeigt, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit sich eine solche Unterlassung nicht wiederholen kann?
Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung den Rahmen für eine solche Meldepflicht auszuweiten?
Wie überprüft das BMVg generell die Einhaltung der Anzeigepflicht von Anschlusstätigkeiten nach § 20a des Soldatengesetzes?
Sind bei dem Anschlag auf die Filiale der US-Organisation Development Alternatives Inc. (DAI) in Kunduz weitere Wachmänner verletzt worden, die bei der Bundeswehr gedient haben?
Sind zum Schutz der Organisation DAI weitere deutsche Staatsbürger angestellt?
Welche deutschen und ausländischen Dienstleistungsunternehmen sind im Rahmen des deutschen Einsatzes in Afghanistan Subunternehmer der Bundeswehr?
Welche dieser Unternehmen sind auch im Sicherheitssektor tätig? In welchen weiteren Einsatzgebieten der Bundeswehr nimmt die Bundeswehr vertraglich Unterstützung von privaten Sicherheitsdienstleistern in Anspruch?
Sind von ehemaligen Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten Sicherheitsunternehmen gegründet worden? Welche dieser Sicherheitsunternehmen sind auch im Ausland tätig?
Wurden aktive oder inaktive Bundeswehrliegenschaften in den letzten zehn Jahren zu Trainingszwecken privaten deutschen Dienstleistungsunternehmen, Sicherheitsakademien oder Sicherheitsunternehmen zur Verfügung gestellt?
Wenn ja, welche Liegenschaften und an welche Unternehmen und in welchem Umfang (bitte nach Ort und Unternehmen für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)?
Zahlen die privaten Dienstleistungsunternehmen, Sicherheitsakademien und Sicherheitsunternehmen Miete, um die ehemaligen Bundeswehrkasernen zum Trainieren zu nutzen? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte auflisten nach Umfang der Zahlungen, Bundeswehrliegenschaft und Dienstleistungsunternehmen)?
Zu welchen Bedingungen wurde die ehemalige Bundeswehrkaserne Gifhorn der Bodyguard Akademie überlassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass von sogenanntem Amtswissen zu unterscheidendes Wissen im militärischen Fachgebiet, insbesondere die Fertigkeiten im Umgang mit Schusswaffen, in den Dienst von privaten Sicherheitsunternehmen gestellt werden, deren Tätigkeiten in Krisengebieten eskalierend wirken können, so wie das bei der US-Firma Blackwater im Irak der Fall war?
Wenn nein, welche Aktivitäten der Bundesregierung schließen diese Möglichkeit aus?
Wenn ja, in welcher Form gedenkt die Bundesregierung dagegen aktiv zu werden?
Kontrolliert die Bundesregierung, ob ehemalige Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten bei Unternehmen anstellig werden, die sich im Rahmen bewaffneter Einsätze von fremden Staaten unter Vertrag nehmen lassen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Anzahl von im Auslandseinsatz privater Unternehmen getöteten ehemaligen Bundeswehrangehörigen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Anzahl ehemaliger deutscher Soldaten, die nach dem Zweiten Weltkrieg für ausländische Institutionen, Unternehmen oder Armeen in Kriegen gekämpft haben?
Wie viele ehemalige deutsche Soldaten standen in der französischen Fremdenlegion unter Sold?
Wie viele dieser Soldaten waren vorher in der Bundeswehr angestellt?
Wie viele dieser Soldaten haben vorher in der Wehrmacht gedient?
Haben sich ehemalige deutsche Soldaten durch den Dienst in der Fremdenlegion Anklagen oder Prozessen wegen der Beteiligung an Kriegsverbrechen entzogen?
Wenn ja, wie viele?
Für den Fall, dass ein ehemaliger Bundeswehrsoldat im Dienst eines deutschen oder ausländischen Sicherheitsunternehmen Zivilisten tötet oder verletzt, wem gegenüber ist dieser Veteran rechtlich verantwortlich?
Warum hat die Bundesregierung die UN-Resolution 44/34 (Internationale Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern) trotz des Beschlusses vom 23. April 2009 noch nicht ratifiziert? Wann gedenkt die Bundesregierung, die Ratifizierung in die Wege zu leiten?
In welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung, den Beschluss zur Kontrolle von nichtstaatlichen militärischen Sicherheitsunternehmen (siehe Bundestagsdrucksache 16/10846) durchzusetzen?
Wie gedenkt die Bundesregierung bis dahin zu verhindern, dass durch die Definition von privaten Sicherheitsdienstleistern sich aufgrund ihres Status als „Nicht-Kombattanten“ nicht an das internationale Völkerrecht gebunden sehen und das Kriegsrecht unterlaufen?
In welchen der auf Seite 3 der Bundestagsdrucksache 16/10846 aufgeführten Vorhaben hat die Bundesregierung bisher Fortschritte erreichen können, und worin bestehen diese Fortschritte?
In welchen der dort aufgeführten Vorhaben hat die Bundesregierung bisher keine Initiative ergriffen, wie erklärt sie diese Defizite, und was gedenkt sie in Zukunft zu unternehmen, um den Vorhaben gerecht zu werden?