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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

16.02.2024

Aktualisiert

22.02.2024

BT20/996202.01.2024

Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Antisemitismus und BDS-Sympathiebekundungen im Kulturbereich In den letzten Wochen und Monaten wurde erneut offensichtlich, dass es nach Ansicht der Fragesteller im Kulturbereich teilweise inakzeptable und besorgniserregende Ansichten gibt. Das betrifft offen antisemitische, Israels Existenzrecht absprechende, mit der BDS-Bewegung (BDS = Boycott, Divestment, Sanctions) sympathisierende und den Hamas-Terror relativierende Äußerungen. Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2019 in dem interfraktionellen Antrag „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 19/10191) mit großer Mehrheit beschlossen, jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen entgegenzutreten und die BDS-Kampagne scharf zu verurteilen. Zudem hat er sich, ebenso wie die Bundesregierung, die erweiterterte IHRA- Antisemitismusdefinition (IHRA = International Holocaust Remembrance Alliance) zu eigen gemacht. Im Herbst 2020 haben sich namhafte Leiterinnen und Leiter von öffentlichen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland zu der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ zusammengeschlossen, weil ihnen die Anwendung dieses Bundestagsbeschlusses „große Sorge“ bereite. Die Initiatoren warnten davor, im Kampf gegen Antisemitismus wichtige kritische Stimmen in der Gesellschaft von der öffentlichen Debatte auszuschließen. Wiederholt gab es öffentliche Boykottaufrufe der BDS-Bewegung gegen Kulturveranstaltungen mit israelischen Künstlerinnen und Künstlern, jüngst wurden umfangreiche „Prangerlisten“ publik (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/theater-clubs-und-unis-auf-pra ngerliste-wer-den-terror-verurteilt-wird-rot-markiert-10833724.html). Leider werden in der Kulturszene immer wieder Stimmen laut, die durch antisemitische oder BDS-unterstützende Aussagen die Grenze des kunstfreiheitlichen Denkens ausreizen oder überschreiten. Ein Höhepunkt war der Antisemitismusskandal auf der documenta fifteen im Juni 2022. Frühzeitige Vorwürfe gegen das Kuratorenkollektiv Ruangrupa wegen bekannter BDS-Verbindungen wurden nach Ansicht der Fragesteller nicht ernst genommen. Das weltweite Entsetzen über die öffentliche Zurschaustellung von Antisemitismus und Israelhass wirft immer noch viele Fragen auf, die nach Meinung der Fragesteller endlich eine deutliche Antwort erfordern. Zwei Mitglieder des Documenta-Kuratorenkollektivs haben in den sozialen Medien ein Video positiv bewertet, in dem Demonstranten in Berlin den Terror der Hamas gegen Israel bejubeln. Im Jahresbericht der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen ist veröffentlicht, dass es im Kontext der Documenta 26 antisemitische Vorfälle gab und die Documenta für Jüdinnen und Juden in erster Linie 100 Tage lang zusätzliche Angst vor antisemitischen Anfein- Deutscher Bundestag Drucksache 20/9962 20. Wahlperiode 02.01.2024 dungen im Alltag bedeutete. Eine öffentliche Stellungnahme seitens der Bundesregierung blieb nach Kenntnis der Fragesteller bislang aus. Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus hat zuletzt im Juni 2023 Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus im Kulturbetrieb gefordert. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth hat angekündigt, einen „code of conduct“ für Bundeskultureinrichtungen zu erarbeiten und keine Projekte zu unterstützen, in denen für den BDS geworben wird oder BDS-Positionen vertreten werden (www.zeit.de/kultur/2023-11/c laudia-roth-antisemitismus-nahostkonflikt-kultur-deutschland/komplettansicht). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Umsetzungsstand der angekündigten Strukturreform der Documenta? a) Welche Gespräche sind zwischen der BKM und Gesellschaftern bereits geführt worden, und hat sich die BKM eine Meinung zur Position der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst Angela Dorn- Rancke gebildet, welche meinte, dass wir „mehr externe Expertise, echte Mitsprachemöglichkeit der Bundesebene und eine Nachschärfung der Strukturen und Rollen“ brauchen (www.hessenschau.de/kultu r/nach-expertenbericht-documenta-soll-grundlegend-reformiert-werde n-v1,documenta-bericht-landtag-100.html), und wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die BKM daraus, welche Maßnahmen wurden getroffen und welche Gespräche geführt? b) Hat die BKM der Stadt Kassel und dem Land Hessen eigene Vorschläge zur Reform der Documenta übermittelt, und wenn ja, welche (vgl. www.monopol-magazin.de/bds-vorwurf-gegen-mitglied-der-document a-findungskommision)? c) Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung des im Juni 2022 verkündeten 5-Punkte-Plans zur documenta? d) Wie ist die Selbsteinschätzung der BKM hinsichtlich der Bearbeitung ihres 5-Punkte-Plans zur documenta (www.bundesregierung.de/breg-d e/aktuelles/roth-menschenwuerde-unverrueckbar--2055528)?  2. Zu welchem konkreten Zeitpunkt und durch wen hat die Bundesregierung Kenntnis davon erlangt, dass ein Mitglied der Findungskommission der documenta 16 eine antisemitische BDS-Erklärung unterschrieben hat, und welche Gespräche führt sie seitdem, um diesen erneuten Antisemitismusskandal aufzuklären (www.tagesspiegel.de/kultur/wieder-vorwurfe- gegendie-documenta-vorschuss-an-vertrauen-restlos-aufgebraucht-1076722 0.html)?  3. Wie beurteilt die BKM den erneuten Fall von BDS-Unterstützung durch ein Mitglied der Findungskommission der documenta 16? a) Wann und auf welchem Weg wurde die BKM über die Zusammensetzung der Findungskommission für die documenta 16 informiert? b) Hat die BKM nach Erhalt dieser Information Kenntnis über die Expertise und Biografie der Mitglieder der Findungskommission erlangt? c) War die BKM in die Zusammensetzung der Findungskommission eingebunden, und wenn ja, wann, und wie? d) Hat die BKM auf Leitungs- oder Arbeitsebene offizielle oder informelle Vorschläge für die Besetzung der Findungskommission gemacht, und wenn ja, wann, und welche konkret?  4. Gab es seitens der BKM eine Reaktion gegenüber der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat oder den Trägern der documenta, als bekannt wurde, dass laut Presseberichten das Ruangrupa-Kollektiv aktiv an der Auswahl der neuen Findungskommission beteiligt werden sollte, aber abgelehnt hat (www.ruhrbarone.de/documenta-setzt-weiter-auf-israelhass/214835/)?  5. Gab es seitens der BKM gegenüber der Geschäftsführung, dem Aufsichtsrat oder den Trägern der documenta eine Reaktion, als bekannt wurde, dass eine Person aktiv an der Auswahl der neuen Findungskommission beteiligt werden sollte, die durch BDS-nahe und den Hamas-Terror verharmlosende Aktivitäten aufgefallen ist (www.deutschlandfunkkultur.de/a ntisemistimus-vorwuerfe-gegen-documenta-ruangrupa-100.html und ta z.de/Debatte-um-BDS-und-documenta-15/!5825724/; vgl. Abschlussbericht Gremium zur fachwissenschaftlichen Begleitung der documenta fifteen, 2022, S. 25 f.)?  6. Zu welchem konkreten Zeitpunkt und durch wen hat die Bundesregierung von dem Schreiben eines israelischen Mitglieds der Findungskommission an den Geschäftsführer der documenta Kenntnis erlangt, in dem es nach Presseberichten aufgrund der aktuellen politischen Lage um eine vorübergehende Pause der Arbeit der Kommission gebeten haben soll, und ist der Bundesregierung bekannt, dass diese Bitte laut Presseberichten abgelehnt wurde, und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine Meinung zu der Ablehnung dieser Bitte gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?  7. Sind der BKM das Rücktrittsstatement der Findungskommission und die dargelegten Rücktrittsgründe bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.hessenschau.de/kultur/findungskommissio n-zweifelt-an-documenta-standort-deutschland-v4,zukunft-documenta-10 0.html)? a) Hat sich die BKM eine Meinung zu dem Vorwurf einer Medienkampagne gegen ein Mitglied der Findungskommission gebildet, der im Rücktrittsstatement erhoben wird („The dynamics of the last few days, with their unchallenged media and public discrediting of our colleague“, vgl. www.hessenschau.de/kultur/findungskommission-zweifelt-a n-documenta-standort-deutschland-v4,zukunft-documenta-100.html)? b) Wie positioniert sich die BKM zu dem Vorwurf, dass es laut des Rücktrittsstatements der Findungskommission im Kulturbereich eine Einseitigkeit und Vereinfachung des Diskurses gibt, implizit auf den deutschen Umgang mit Antisemitismus bezogen (Categorical, one sided reductions and over-simplifications of complex contexts threaten to nip any such examination in the bud, vgl. www.e-flux.com/notes/5759 19/documenta-resignation-letter)? c) Hat sich die BKM eine Meinung zu dem Vorwurf gebildet, dass in dem Rücktrittsschreiben von internalisierter (Schuld-)Verantwortung gesprochen wird, die zu einer politischen Instrumentalisierung und Unterdrückung unliebsamer Positionen führe (www.e-flux.com/notes/ 575919/documenta-resignation-letter)?  8. Wie wird die BKM – über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3156 hinaus gehend – sicherstellen, dass in Zukunft kein Steuergeld mehr in offen antisemitische „Kunstprojekte“ wie der documenta fifteen in Kassel fließt?  9. Welche Position vertritt die BKM in der vom Geschäftsführer der Documenta, Prof. Dr. Andreas Hoffmann, geforderten Diskussion über den Umgang mit antisemitischen Kunstwerken, Unterschriften unter BDS- Briefen und nicht strafbewehrten antisemitischen Äußerungen (www.fa z.net/aktuell/feuilleton/kunst-und-architektur/ueberlebt-die-documenta-di e-krise-interview-mit-geschaeftsfuehrer-andreas-hoffmann-1933663 2.html)? a) Hält die BKM eine Verschärfung in der Gesetzgebung für notwendig, um nach Möglichkeit jegliche Formen von Antisemitismus in der Kunst zu unterbinden? 10. Wann und durch wen hat die BKM Kenntnis von der Banneraktion am Haus der Kulturen der Welt (HKW) erlangt, die eine fiktive Ausstellung „Decolonise Palestine“ angekündigt hat (www.exberliner.com/english-ne ws-berlin/protestors-unveil-banner-for-palestine-mock-exhibition- athkw/)? a) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wer das Banner und zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Mitteln angebracht hat? b) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wann und durch wen das Banner wieder entfernt wurde, und welche Konsequenzen wurden bzw. werden aus dieser antisemitischen Aktion gezogen? c) Hat sich das HKW gegenüber der BKM zu dem Vorfall geäußert, und wenn ja, wann, und durch wen? d) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das HKW in irgendeiner Form öffentlich dazu geäußert bzw. Stellung bezogen, und wenn nein, warum nicht? 11. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und bei der BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem Thema „Antisemitismus von links“ auseinandersetzen (vgl. Lauer, Stefan; Potter, Nicholas (Hrsg.): Judenhass Underground. Antisemitismus in emanzipatorischen Subkulturen und Bewegungen), und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht? 12. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem Thema „Antisemitismus von rechts“ auseinandersetzen, und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht? 13. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem Thema „Antisemitismus in migrantischen und post-migrantischen Milieus“ auseinandersetzen, und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht? 14. Sind in der Bundesregierung und insbesondere beim BMI und bei der BKM Aktivitäten und Projekte geplant, die sich ausdrücklich mit dem Thema „Israelbezogener Antisemitismus“ auseinandersetzen, und wenn ja, welche (bitte auflisten), und wenn nein, warum nicht? 15. Steht die BKM weiterhin zu ihrer am 2. Juni 2023 getätigten Aussage anlässlich der Wiedereröffnung des Hauses der Kulturen der Welt: „Das Ausgrenzen gerade von Künstlerinnen und Künstlern durch den BDS, durch Boykott und silent boycott, durch Drohungen und oft genug auch durch Gewalt hat in den letzten Jahren erschreckend zugenommen. Wer Menschen boykottiert, weil sie jüdische Israelis oder weil sie Jüdinnen und Juden sind, der handelt antisemitisch, und das darf nicht hingenommen werden“ (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/rede-von-kultursta atsministerin-roth-zur-wiedereroeffnung-des-hauses-der-kulturen-der-wel t-unter-dem-neuen-intendanten-ndikung-2194342)? a) Bewertet die BKM die BDS-Bewegung als eine antisemitische Bewegung? b) Schließt sich die BKM ihrer Kabinettskollegin Lisa Paus in der Aussage an: „Die letzten Jahre haben gezeigt, ich habe mich geirrt […] Wenn ich wieder die Möglichkeit hätte, würde ich mit dem Wissen von heute dem fraktionsübergreifenden Antrag [ Bundestagsdrucksache 19/10191] zustimmen“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/lis a-paus-ueber-vermeintlichen-israel-blackout-es-ist-klar-auf-welcher-se ite-wir-stehen-a-08c87d1c-9ad2-4dd1-9e44-662f138321bf), und wenn nein, warum nicht? c) Ist der von der BKM in der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Rede angekündigte „code of conduct“ für das Haus der Kulturen der Welt fertiggestellt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/such e/rede-von-kulturstaatsministerin-roth-zur-wiedereroeffnung-des-haus es-der-kulturen-der-welt-unter-dem-neuen-intendanten-ndikung-219 4342), wenn ja, welchen wesentlichen Inhalt hat er, und wenn nein, wann wird dies der Fall sein? d) Durch welche Expertinnen und Experten lassen sich die BKM und das HKW bei der Erarbeitung des „code of conduct“ beraten (bitte einzeln auflisten)? e) Wird der „code of conduct“ des HKW veröffentlicht, wenn ja, wann wird dies erfolgen, und wenn nein, warum nicht? f) Wird der „code of conduct“ des HKW verbindlich auch für dessen Kooperationspartner gelten? g) Werden in allen von der BKM maßgeblich geförderten Häusern entsprechende „codes of conduct“ erarbeitet, wenn nein, wieso nicht, wenn ja, in welchen, und wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen? 16. Welche Maßnahmen ergreift die BKM gegen antisemitische BDS-Kultur- und Künstlerboykottkampagnen sowie Hassreden gegen Kulturschaffende? 17. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die BKM, um den Beschluss des Deutschen Bundestages „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 19/10191) umzusetzen? 18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die BKM, um ihrer Ankündigung „Entsprechend arbeite ich mit meiner Behörde und Kulturinstitutionen aus meinem Verantwortungsbereich ganz konkret daran, dass der Raum der Kultur nicht für Aktivitäten der BDS-Bewegung missbraucht werden kann“ (www.juedische-allgemeine.de/meinung/claudia-roth-spaete-einsic ht-ist-besser-als-keine/) nachzukommen? 19. Wie wirkt die BKM auf die von ihr mittelbar und unmittelbar geförderten Kultureinrichtungen ein, sich entschieden gegen jede Form des Antisemitismus zu positionieren, insbesondere, aufgrund der aktuellen Ereignisse, gegen israelbezogenen Antisemitismus? a) Wirkt die BKM auf die von ihr mittelbar und unmittelbar geförderten Kultureinrichtungen ein, die vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung angenommene, erweiterte Antisemitismusdefinition der IHRA ebenfalls anzuwenden, und wenn nein, warum nicht? b) Wie stellt die BKM sicher, dass nach erfolgter (finanzieller oder ideeller) Förderung durch die Bundesregierung, keine Projekte oder Vorhaben mit antisemitischen Inhalten davon profitieren, und welche Maßnahmen ergreift die BKM, um in einem solchen Fall die Fördermittel zurückzufordern? 20. Sind der Bundesregierung von ihr geförderte Projekte, Veranstaltungen oder Vorhaben bekannt, bei deren Durchführung antisemitische Klischees, Vorurteile und Meinungen in Bild-, Wort- und Zeichensprache gezeigt oder Hassrede geäußert sowie verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt wurden (bitte für die vergangenen zwei Jahre einzeln auflisten)? 21. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an a) Council of National and Islamic Forces in Palestine (Coordinating body for the major political parties in the Occupied Palestinian Territory), b) Palestinian Independent Commission for Citizen’s Rights (PICCR), c) Union of Arab Community Based Associations (ITTIJAH), Haifa, d) Forum of Palestinian NGOs [Non-governmental organizations] in Lebanon, e) Palestinian General Federation of Trade Unions (PGFTU), f) General Union of Palestinian Women (GUPW), g) General Union of Palestinian Teachers (GUPT), h) Federation of Unions of Palestinian Universities’ Professors and Employees, i) Consortium of Professional Associations, j) Union of Palestinian Medical Relief Committees (UPMRC), k) Health Work Committees – West Bank, l) Union of Agricultural Work Committees (UAWC), m) Union of Palestinian Agricultural Relief Committees (PARC), n) Union of Health Work Committees – Gaza (UHWC), o) Union of Palestinian Farmers, p) Occupied Palestine and Syrian Golan Heights Advocacy Initiative (OPGAI), q) General Union of Disabled Palestinians, r) Palestinian Federation of Women’s Action Committees (PFWAC), s) Palestinian Campaign for the Academic and Cultural Boycott of Israel (PACBI), t) Palestinian Grassroots Anti-Apartheid Wall Campaign, u) Union of Teachers of Private Schools, v) Union of Women’s Work Committees, Tulkarem (UWWC), w) Dentists’ Association – Jerusalem Center, x) Palestinian Engineers Association, y) Lawyers’ Association, und z) Network for the Eradication of Illiteracy and Adult Education, Ramallah? 22. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an a) Coordinating Committee of Rehabilitation Centers – West Bank, b) Coalition of Lebanese Civil Society Organizations (150 organizations), c) Solidarity for Palestinian Human Rights (SPHR), Network of Studentbased Canadian University Associations, d) Al-Ard Committees for the Defense of the Right of Return, Syria, e) Al-Awda Charitable Society, Beit Jala, f) Al Awda – Palestine Right-to-Return Coalition, U.S.A, g) Al-Awda Toronto, h) Aidun Group – Lebanon, i) Aidun Group – Syria, j) Alrowwad Cultural and Theatre Training Center, Aida refugee camp, k) Association for the Defense of the Rights of the Internally Displaced (ADRID), Nazareth, l) BADIL Resource Center for Palestinian Residency and Refugee Rights, Bethlehem, m) Committee for Definite Return, Syria, n) Committee for the Defense of Palestinian Refugee Rights, Nablus, o) Consortium of the Displaced Inhabitants of Destroyed Palestinian Villages and Towns, p) Filastinuna – Commission for the Defense of the Right of Return, Syria, q) Handala Center, ’Azza (Beit Jibreen) refugee camp, Bethlehem, r) High Committee for the Defense of the Right of Return, Jordan, (including personal endorsement of 71 members of parliament, political parties and unions in Jordan), s) High National Committee for the Defense of the Right of Return, Ramallah, t) International Right of Return Congress (RORC), u) Jermana Youth Forum for the Defense of the Right of Return, Syria, v) Laji Center, Aida camp, Bethlehem, w) Local Committee for Rehabilitation, Qalandia refugee camp, Jerusalem, x) Local Committee for Rehabilitation of the Disabled, Deheishe refugee camp, Bethlehem, und y) Palestinian National Committee for the Defense of the Right of Return, Syria? 23. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an a) Palestinian Return Association, Syria, b) Palestinian Return Forum, Syria, c) Palestine Right-of-Return Coalition (Palestine, Arab host countries, Europe, North America), d) Palestine Right-of-Return Confederation-Europe (Austria, Denmark, France, Germany, Italy, Netherlands, Norway, Poland, Sweden), e) Palestinian Youth Forum for the Right of Return, Syria, f) PLO Popular Committees – West Bank refugee camps, g) PLO Popular Committees – Gaza Strip refugee camps, h) Popular Committee – al-’Azza (Beit Jibreen) refugee camp, Bethlehem, i) Popular Committee – Deheishe refugee camp, Bethlehem, j) Shaml – Palestinian Diaspora and Refugee Center, Ramallah, k) Union of Women’s Activity Centers – West Bank Refugee Camps, l) Union of Youth Activity Centers – Palestine Refugee Camps, West Bank and Gaza, m) Women’s Activity Center – Deheishe refugee camp, Bethlehem, n) Yafa Cultural Center, Balata refugee camp, Nablus, o) Abna’ al-Balad Society, Nablus, p) Addameer Center for Human Rights, Gaza, q) Addameer Prisoners’ Support and Human Rights Association, Ramallah, r) Alanqa’ Cultural Association, Hebron, s) Al-Awda Palestinian Folklore Society, Hebron, t) Al-Doha Children’s Cultural Center, Bethlehem, u) Al-Huda Islamic Center, Bethlehem, v) Al-Jeel al-Jadid Society, Haifa, w) Al-Karameh Cultural Society, Um al-Fahm, x) Al-Maghazi Cultural Center, Gaza, y) Al-Marsad Al-Arabi, occupied Syrian Golan Heights, und z) Al-Mezan Center for Human Rights, Gaza? 24. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an a) Al-Nahda Cultural Forum, Hebron, b) Al-Taghrid Society for Culture and Arts, Gaza, c) Alternative Tourism Group, Beit Sahour (ATG), d) Al-Wafa’ Charitable Society, Gaza, e) Applied Research Institute Jerusalem (ARIJ), f) Arab Association for Human Rights, Nazareth (HRA), g) Arab Center for Agricultural Development (ACAD), h) Arab Center for Agricultural Development, Gaza, i) Arab Educational Institute – Open Windows (affiliated with Pax Christie International), j) Arab Orthodox Charitable Society – Beit Sahour, k) Arab Orthodox Charity – Beit Jala, l) Arab Orthodox Club – Beit Jala, m) Arab Orthodox Club – Beit Sahour, n) Arab Students’ Collective, University of Toronto, o) Arab Thought Forum, Jerusalem (AFT), p) Association for Cultural Exchange Hebron – France, q) Association Najdeh, Lebanon, r) Authority for Environmental Quality, Jenin, s) Bader Society for Development and Reconstruction, Gaza, t) Canadian Palestine Foundation of Quebec, Montreal, u) Center for the Defense of Freedoms, Ramallah, v) Center for Science and Culture, Gaza, w) Chamber of Commerce and Industry, Ramallah-Al-Bireh District, x) Child Development and Entertainment Center, Tulkarem, y) Committee for Popular Participation, Tulkarem, und z) Defense for Children International-Palestine Section, Ramallah (DCI/ PS)? 25. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an a) El-Funoun Palestinian Popular Dance Troupe, b) Ensan Center for Democracy and Human Rights, Bethlehem, c) Environmental Education Center, Bethlehem, d) FARAH – Palestinian Center for Children, Syria, e) Ghassan Kanafani Society for Development, Gaza, f) Ghassan Kanafani Forum, Syria, g) Gaza Community Mental Health Program, Gaza (GCMHP), h) Golan for Development, occupied Syrian Golan Heights, i) Halhoul Cultural Forum, Hebron, j) Himayeh Society for Human Rights, Um al-Fahm, k) Holy Land Trust – Bethlehem, l) Home of Saint Nicholas for Old Ages – Beit Jala, m) Human Rights Protection Center, Lebanon, n) In’ash al-Usrah Society, Ramallah, o) International Center of Bethlehem (Dar An-Nadweh), p) Islah Charitable Society, Bethlehem, q) Jafra Youth Center, Syria, r) Jander Center, al-Azza (Beit Jibreen) refugee camp, Bethlehem, s) Jerusalem Center for Women, Jerusalem (JCW), t) Jerusalem Legal Aid and Human Rights Center (JLAC), u) Khalil Al Sakakini Cultural Center, Ramallah, v) Land Research Center, Jerusalem (LRC), w) Liberated Prisoners’ Society, Palestine, x) Local Committee for Social Development, Nablus, y) Local Committee for the Rehabilitation of the Disabled, Nablus, und z) MA’AN TV Network, Bethlehem? 26. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an a) Medical Aid for Palestine, Canada, b) MIFTAH-Palestinian Initiative for the Promotion of Global Dialogue and Democracy, Ramallah, c) Muwatin-The Palestinian Institute for the Study of Democracy, d) National Forum of Martyr’s Families, Palestine, e) Near East Council of Churches Committee for Refugee Work – Gaza Area, f) Network of Christian Organizations – Bethlehem (NCOB), g) Palestinian Council for Justice and Peace, Jerusalem, h) Palestinian Counseling Center, Jerusalem (PCC), i) Palestinian Democratic Youth Union, Lebanon, j) Palestinian Farmers’ Society, Gaza, k) Palestinian Hydrology Group for Water and Environment Resources Development-Gaza, l) Palestinian Prisoners’ Society-West Bank, m) Palestinian Society for Consumer Protection, Gaza, n) Palestinian University Students’ Forum for Peace and Democracy, Hebron, o) Palestinian Women’s Struggle Committees, p) Palestinian Working Women Society for Development (PWWSD), q) Popular Art Centre, Al-Bireh, r) Prisoner’s Friends Association – Ansar Al-Sajeen, Majd al-Krum, s) Public Aid Association, Gaza, t) Ramallah Center for Human Rights Studies, u) Saint Afram Association – Bethlehem, v) Saint Vincent De Paule – Beit Jala, w) Senior Citizen Society – Beit Jala, x) Social Development Center, Nablus, y) Society for Self-Development, Hebron, und z) Society for Social Work, Tulkarem? 27. Sind Fördermittel, Projektgelder oder Zuwendungsbescheide nach Kenntnis der Bundesregierung mittelbar oder unmittelbar an eine oder mehrere der folgend genannten Organisationen (bdsmovement.net/call) geflossen, wenn ja, wann, und in welcher Höhe an a) Society for Voluntary Work and Culture, Um al-Fahm, b) Society of Friends of Prisoners and Detainees, Um al-Fahm, c) Sumoud-Political Prisoners Solidarity Group, Toronto, d) Tamer Institute for Community Education, Ramallah, e) TCC – Teacher’s Creativity Center, Ramallah, f) Wi’am Center, Bethlehem, g) Women’s Affairs Technical Committee, Ramallah and Gaza (WATC), h) Women’s Studies Center, Jerusalem (WSC), i) Women’s Center for Legal Aid and Counseling, Jerusalem (WCLAC), j) Yafa for Education and Culture, Nablus, k) Yazour Charitable Society, Nablus, l) YMCA-East Jerusalem, m) Youth Cooperation Forum, Hebron, n) YWCA-Palestine, o) Zakat Committee-al-Khader, Bethlehem, p) Zakat Committee-Deheishe camp, Bethlehem, q) The Palestinian Center for Rapprochement between People (PCR), und r) Alternative Voice in the Galilee (AVIG)? 28. Wie positioniert sich die BKM zu der Förderung der NGO „7amleh – The Arab Center for the Advancement of Social Media“ in den Jahren von 2019 bis 2022 durch die Deutsche Welle in Höhe von 881 743 NIS, insbesondere hinsichtlich ihrer Verbindungen zu terroristischen Organisationen und Israel diffamierender Kampagnen (www.ngo-monitor.org/ngos/7am leh/), und wird diese NGO nach Kenntnis der BKM auch im Jahr 2023 mittel- oder unmittelbar gefördert? 29. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“, insbesondere im Angesicht der jüngsten Entwicklungen und unter Berücksichtigung der Aussage der Intendantin der Münchner Kammerspiele „Aus heutiger Sicht verstehe ich das Plädoyer GG 5.3 als Teil einer Entwicklung, die israelbezogenen Antisemitismus normalisiert hat“ (vgl. www.juedische-allgemeine.de/meinung/claudia-roth-spaete- einsichtist-besser-als-keine/ und www.belltower.news/antisemitismus-im-kulturbe trieb-alles-von-der-kunstfreiheit-gedeckt-149507/)? a) Teilt oder verurteilt die BKM die Positionen der „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“, dass die BDS-Bewegung „eine ‚marginalisierte Stimme‘ sei, die für ‚kulturelle Vielfalt‘ streite, für eine ‚kritische Perspektive‘ und ein ‚Klima der Vielstimmigkeit‘“ (www.ruhrbarone.de/nie-w ieder-bds-claudia-roth-kehrt-um-nach-all-den-jahren/221040/) und „Unter Berufung auf diese Resolution [Bundestagsdrucksache 19/10191] werden durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt“ (www.gg53weltoffenheit.org/plaedo yer/)? b) Teilt die BKM die Auffassung der Fragesteller, dass die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ mit ihrem „Plädoyer“ die antisemitische BDS- Bewegung legitimiert, verharmlost und antisemitischen Ausfällen im Kunst- und Kulturbetrieb Vorschub leistet, und wenn nein, warum nicht? c) Führt die BKM Gespräche mit Unterzeichnern des Plädoyers „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“, insbesondere mit Verantwortlichen in Kultureinrichtungen bezüglich einer Neubewertung der Unterzeichnung, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? d) Hält die Bundesregierung es für geboten, Zuwendungsbescheide und Förderrichtlinie um die verpflichtende Übernahme der von der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag beschlossenen erweiterten IHRA-Antisemitismusdefinition durch die Begünstigten zu ergänzen, wenn ja, wann, und wie erfolgt die konkrete Umsetzung, und wenn nein, warum nicht? 30. Ist eine Stärkung des Kulturaustausches, mittels des Abraham Accords Institute, durch die BKM geplant, und wenn ja, wie soll diese aussehen? 31. Haben sich im Nachgang des 7. Oktobers 2023 Kultureinrichtungen an die BKM gewandt und dabei Sorgen geäußert, was die Sicherheit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen und Ausstellungen anbelangt, und wenn ja, welche? 32. Gegen welche (jüdischen) Kultureinrichtungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr Droh- und Hassschreiben gerichtet (bitte einzeln auflisten)? 33. Welche Veranstaltungen (Ausstellungen, Symposien, Konzerte, Sendungen etc.), bei denen die Bundesregierung direkt oder indirekt Mittelgeberin ist, wurden nach ihrer Kenntnis seit dem 7. Oktober 2023 im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt abgesagt oder verschoben (bitte einzeln auflisten)? 34. Ist die BKM im Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus hinsichtlich seiner Forderung nach der Erarbeitung konkreter Strategien für den Kampf gegen Antisemitismus im Kulturbetrieb (www.rnd.de/polit ik/antisemitismus-in-der-kultur-nimmt-zu-von-documenta-bis-roger-water s-R5SACANI5FMWHFPZIIKEBTLLSE.html), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 35. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Entwicklungen in der deutschen Hochschullandschaft und insbesondere an Kunsthochschulen hinsichtlich des Umgangs mit der BDS-Bewegung und antisemitischen Äußerungen (www.nzz.ch/feuilleton/ich-werde-von-israel hasser-rausgejagt-sagt-medienkuenstler-michael-bielicky-ld.1760344, www.faz.net/aktuell/israel-krieg/antisemitismus-an-der-universitaet-der-k uenste-in-berlin-19343147.html und www.welt.de/kultur/kunst/plus24911 7552/Aktivistische-Professoren-Wenn-Israelhass-an-der-Universitaet-gele hrt-wird.html)? 36. Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der BKM getroffen werden, damit sich in Hochschulen manifestierender Antisemitismus nicht auf die Kunstszene im Allgemeinen überträgt? Berlin, den 18. Dezember 2023 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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