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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Betriebliche Gesundheitsförderung in der Pflege

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

24.01.2024

Aktualisiert

18.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/999609.01.2024

Betriebliche Gesundheitsförderung in der Pflege

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Fachkräftemangel in den Pflegeberufen stellt aktuell eine der größten Herausforderungen in der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung in allen Sektoren dar (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/172651/umfrage/bedarf-an-pflegekraeften-2025/).

Neben Lösungsansätzen wie einer Intensivierung der Bemühungen um weitere qualifizierte Ausbildungs- und Studienplätze in der Pflege, einer Attraktivitätssteigerung der Berufsausübung, der Vereinfachung von Zuwanderung qualifizierter Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten aus dem Ausland sowie einer Verbesserung der tariflichen Rahmenbedingungen kommt der betrieblichen Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung der professionell Pflegenden eine besondere Bedeutung zu.

Ebenso von besonderer Bedeutung ist es, nicht nur Maßnahmen zu beschließen, die die Frage beantworten, wie pflegerische Leistungen zukünftig überhaupt noch pflegebedürftigen Menschen zur Verfügung gestellt werden können, sondern auch Maßnahmen mit der Fragestellung, wie Pflegebedürftigkeit vermieden oder hinausgezögert werden kann.

Daher hat der Bundesgesetzgeber den Kostenträgern auferlegt, für die betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegende (mindestens) 1 Euro sowie für die gesundheitliche Prävention der Bewohner 0,35 Euro jährlich je Versicherten aus Beitragsmitteln den betroffenen Gruppen zur Verfügung zu stellen (§ 20 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch [SGB V], § 5 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch [SGB XI]). An die Fragesteller werden jedoch verstärkt Hinweise herangetragen, dass ein Großteil der Finanzierungsmittel die angesprochenen Gruppen nicht erreicht bzw. eine erhebliche Intransparenz der Verwendung dieser Mittel besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Liegen der Bundesregierung Informationen über den Umfang, die Verwendung und die Qualität der vorgesehenen Mittel für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung für professionell Pflegende durch die jeweiligen Kostenträger sowie deren Wirksamkeitsmechanismen vor, und wenn ja, welche?

2

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Gesamtaufwendungen pro Jahr im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben (siehe Frage 1) und inwieweit lassen sich diese Aufwendungen differenzieren, und wenn ja, wie verteilen sich diese?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen über den Umfang, die Verwendung und die Qualität der vorgesehenen Mittel im Rahmen der Prävention für Bewohner durch die einzelnen Kostenträger sowie deren Wirksamkeitsmechanismen vor, und wenn ja, welche?

4

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Gesamtaufwendungen pro Jahr im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben (siehe Frage 3) und inwieweit lassen sich diese Aufwendungen differenzieren, und wenn ja, wie verteilen sich diese?

5

Erfolgt eine regelmäßige und nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen Zahlungen der gesetzlich festgelegten Mittel durch die Kostenträger an die Bundesregierung, und wenn ja, in welcher Weise, und plant die Bundesregierung hierüber Transparenz herzustellen, und wenn ja, in welcher Form?

6

Sind der Bundesregierung qualifizierte Angebote sowie deren Umsetzung zur Erreichung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Ziele bekannt, und wenn ja, welche?

Berlin, den 8. Januar 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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