Wirkung des deutsch-indischen Migrationsabkommens
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 5. Dezember 2022 unterzeichnete die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock ein deutsch-indisches Migrationsabkommen. Dieses sollte laut damaliger Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Modellcharakter für den Abschluss ganzheitlicher Migrationsabkommen mit Herkunftsländern haben. Das Abkommen sollte sowohl den Austausch von Fachkräften fördern als auch Regelungen für eine Rückkehrkooperation sicherstellen. So war es erklärtes Ziel, die Rückkehr von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen durch klare Verfahren zu deren Identifizierung und Rückführung zu erleichtern (vgl. BMI-Pressemitteilung vom 5. Dezember 2022: www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/12/abkommen-indien.html). Für die konkrete Umsetzung wurde eine Arbeitsgruppe zu Migrations-, Rückkehr- und Mobilitätsfragen eingerichtet.
Für die Fachkräfteeinwanderung spielte Indien schon weit vor dem Abkommen eine besondere Rolle. Seit Jahren liegt Indien bei der Erwerbsmigration mit Abstand an erster Stelle. Im Jahr 2022 machten indische Staatsangehörige bei der Blauen Karte EU mehr als ein Viertel, insgesamt 28,3 Prozent, aus. Damit standen sie, ebenso wie bei der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, an erster Stelle. Aber auch bei der Bildungsmigration nach Deutschland ist Indien neben China eines der führenden Länder: 2022 stellte Indien beispielsweise 23,5 Prozent der Ersttitel für Studium und Studienvorbereitung (§ 16b des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG; vgl. BAMF-Monitoring [BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge] zur Bildungs- und Erwerbsmigration, Jahresbericht 2022, www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/BerichtsreihenMigrationIntegration/MonitoringBildungsErwerbsmigration/mobemi-jahresbericht-2022.html).
Trotz dieser vorhandenen und offensichtlich auch seit Jahren genutzten Möglichkeiten der Erwerbs- und Bildungszuwanderung reisen verstärkt Menschen aus Indien nach Deutschland ein, um hier einen Asylantrag zu stellen. Im Jahr 2022, also dem Jahr des Abschlusses des Vertrages, stellten insgesamt 759 indische Staatsangehörige in Deutschland einen Asylantrag (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/hkl-antrags-entscheidungs-bestandsstatistikl-kumuliert-2022.html); im auf die Vereinbarung folgenden Jahr 2023 waren es bereits 2 547 (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/hkl-antrags-entscheidungs-bestandsstatistikl-kumuliert-2023.html). Dies bedeutet eine Steigerung von über 235 Prozent. Lediglich 0,47 Prozent der Asylantragsteller erhielten hingegen im Jahr 2023 Schutz (ausweislich der o. g. Statistik 1 061 Entscheidungen, zwei Flüchtlingsanerkennungen, drei Abschiebeverbote). Abschiebungen nach Indien blieben offensichtlich auch nach Abschluss der Vereinbarung unverändert schwierig: Bis Ende Oktober 2023 konnten insgesamt nur 43 Menschen nach Indien abgeschoben werden; im Jahr 2022 waren es insgesamt 52 (Bundestagsdrucksache 20/9796 sowie Bundestagsdrucksache 20/8695).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche konkreten Fortschritte hat die Vereinbarung vom 5. Dezember 2022 nach Ansicht der Bundesregierung für die Zusammenarbeit mit Indien gebracht (bitte einzeln auflisten und zwischen der Förderung der legalen Migration und der Kooperation bei Rückführungen unterscheiden sowie mit Zahlen belegen)?
Welche konkreten Fortschritte hat die Vereinbarung vom 5. Dezember 2022 hinsichtlich der Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie für die Einwanderung von Wissenschaftlern und IT-Fachkräften, auch im Hinblick auf die Vergabe von Praktika, gebracht?
Wie genau setzt sich die zur Durchführung der Vereinbarung eingerichtete Arbeitsgruppe zusammen, und wie oft und in welcher Weise hat sich die Arbeitsgruppe seit Abschluss der Vereinbarung getroffen?
Welche konkreten Ansätze der Kooperation auf tatsächlicher Ebene hat die eingerichtete Arbeitsgruppe erarbeitet, und inwieweit wurden diese bislang umgesetzt (bitte einzelne Ansätze auflisten und zwischen der Förderung der legalen Migration und der Kooperation bei Rückführungen unterscheiden)?
Wenn einzelne Ansätze noch nicht vollständig umgesetzt wurden, welcher Zeitplan existiert für deren Umsetzung?
Was sind die von der Bundesregierung und bzw. oder der Arbeitsgruppe identifizierten Hauptschwierigkeiten bei Abschiebungen nach Indien, und wie gedenkt die Bundesregierung, hier Abhilfe zu schaffen?
Wie weit ist die Erarbeitung der Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 16 des Abkommens zu den Modalitäten von Rückübernahmeersuchen und zu der Ausstellung der notwendigen Passersatzdokumente fortgeschritten?
Wie viele Rückübernahmeersuchen wurden auf der Grundlage der neuen Modalitäten bereits erstellt, und wie viele Rückführungen wurden auf deren Grundlage durchgeführt?
Was sind die von der Arbeitsgruppe identifizierten Hauptschwierigkeiten bei der Fachkräfteeinwanderung aus Indien, und wie will die Bundesregierung hier Abhilfe schaffen?
Inwiefern gehen mögliche Ansätze zur Förderung der Erwerbs- und Bildungsmigration über die gesetzlich bereits vorgesehenen und bereits genutzten Möglichkeiten der Migration hinaus?
Wie viele indische Staatsangehörige erhielten in den Jahren 2022 und 2023 erstmals einen Aufenthaltstitel im Wege der Erwerbs- und Bildungsmigration (bitte pro Jahr mit den jeweiligen Aufenthaltstiteln nach dem AufenthG und nach Berufen bzw. Studienfächern aufschlüsseln)?
Welche Verbesserungen hat das Migrationsabkommen für die Gewinnung von Pflegekräften aus Indien im Rahmen des Programms Triple Win gebracht, wie viele indische Pflegekräfte konnten im Vergleich zu den Jahren davor gewonnen werden, und welches Verbesserungspotenzial sieht die Bundesregierung weiterhin?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Programm Triple Win auch auf andere Berufsgruppen aus Indien auszuweiten, ggf. auf welche, und welche Hindernisse müssten dafür überwunden werden?
Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Visaverfahren für die Erwerbs- und Bildungsmigration aus Indien, welche Verbesserungen hat die Bundesregierung hier in den Jahren 2022 und 2023 erreicht, und welche weiteren Verbesserungen sind in Arbeit, um die Visaverfahren zu beschleunigen?
Wie lange dauern nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich die Anerkennungsverfahren für indische Fachkräfte (bitte nach Berufsgruppen aufschlüsseln), welche Verbesserungen hat die Bundesregierung hier seit 2022 erreicht, und welche weiteren Verbesserungen sind in Arbeit, um die Anerkennung zu beschleunigen?
Wie viele indische Staatsangehörige, deren Asylantrag zuvor abgelehnt wurde, sind in den Jahren 2022 und 2023 freiwillig ausgereist, und wie viele wurden in ihr Herkunftsland Indien zurückgeführt (bitte jeweils nach Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele ausreisepflichtige indische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland (bitte nach „ohne Duldung“, „mit Duldung“ sowie den jeweiligen Duldungsgründen aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der Anzahl der in Deutschland aufhältigen indischen Staatsangehörigen, die als sogenannte „Overstayer“ nach Ablauf ihres Visums nicht fristgerecht ausgereist sind (bitte für die Jahre 2021 bis 2023 aufschlüsseln)?
Welche Hauptreiserouten indischer Staatsangehöriger, die in Deutschland Asylanträge stellen, sind der Bundesregierung bekannt, und in wie vielen Fällen erfolgten 2023 Einreisen vor der Asylantragstellung mit einem Visum?
Wie war die Geschlechter- und Altersverteilung der Asylerstantragsteller indischer Staatsangehörigkeit im Jahr 2023?
Wie viele der Asylantragsteller mit indischer Staatsangehörigkeit legten in den Jahren 2022 und 2023 gültige Identitätsnachweise vor (bitte pro Jahr und prozentual aufschlüsseln)?