Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2023 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren und sonstiger Sekundärmigration
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das sogenannte Dublin-System der Europäischen Union ist seit Jahren dysfunktional. Die Sekundärmigration aus anderen Mitgliedstaaten ist erheblich. Rücküberstellungen von Asylantragstellern an den zuständigen EU-Mitgliedstaat, obwohl nach dem geltenden Recht vorgesehen, sind häufig unmöglich. So hat Deutschland im Jahr 2023 für 74 622 Asylantragsteller ein Übernahmeersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten gestellt. Tatsächlich vollzogen wurden jedoch nur 5 053 Überstellungen (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/ AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-dezember-2023.html). Vielfach verhindern Gerichte die geplanten Überstellungen wegen Mängeln in den Asyloder Aufnahmesystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände. Eine besondere Rolle spielen in diesem Zusammenhang Griechenland und Italien: Nach Griechenland fanden bereits 2022 keinerlei Dublin-Überstellungen mehr statt, nach Italien nur 362 bei 14 439 Ersuchen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5868). An diesen Schwierigkeiten wird sich nach Einschätzung der Fragesteller auch mit der anstehenden GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem)-Reform in den nächsten Jahren wenig ändern.
Ebenfalls als Folge der zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehenden massiven Versorgungsunterschiede kommt es seit Jahren zudem zu einer verstärkten Einreise von Menschen nach Deutschland, die bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtskräftig als schutzberechtigt anerkannt wurden. Die Einreise erfolgt regelmäßig mithilfe von Aufenthaltstiteln und gültigen Pässen oder aber Reiseausweisen der anerkennenden Mitgliedstaaten. Diese ermöglichen einen touristischen, geschäftlichen oder sonstigen visumsfreien Aufenthalt von bis zu 90 Tagen im Schengenraum. Nach ihrer Ankunft stellen diese Reisenden sodann einen Asylantrag in Deutschland und setzen damit ein erneutes Asylverfahren in Gang. Diese Antragsteller unterfallen nicht dem Dublin-System. Die Anträge dieser bereits Schutzberechtigten sind gemäß § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes (AsylG) regelmäßig als unzulässig abzulehnen.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes darf diese Ablehnung als unzulässig jedoch dann nicht erfolgen, wenn im Einzelfall festgestellt wird, dass bei Rückkehr eines anerkannt Schutzberechtigten in den Mitgliedstaat der Anerkennung die Gefahr einer Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bzw. Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union drohen würde (vgl. Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/5868). So kommt es – gerade auch im Fall griechischer Anerkennungen – zur inzidenten Prüfung der Sozialleistungssysteme und allgemeinen Lebensverhältnisse in anderen europäischen Mitgliedstaaten und sodann zur Durchführung erneuter Verfahren in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im Gesamtjahr 2023 eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURO-DAC (European Dactyloscopy)-Treffern basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren)? Wie viele EURODAC-Treffer welcher Kategorie gab es im Jahr 2023?
Welche waren im Jahr 2023 die 15 nach der Dublin-Verordnung am stärksten betroffene Herkunftsländer und welche die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben)?
Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es im Jahr 2023 (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten und den jeweils drei wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? In wie vielen Fällen haben andere Mitgliedstaaten von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht (bitte nach Mitgliedstaat aufschlüsseln)?
Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden im Jahr 2023 vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten differenzieren)? Wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?
Wie viele Personen halten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) derzeit in Deutschland auf, für die nach Auffassung des BAMF ein anderer Mitgliedstaat für die Asylprüfung zuständig war bzw. ist, und wie viele dieser Personen sind aktuell ausreisepflichtig (bitte – auch für die Teilgruppe der Ausreisepflichtigen – nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Mitgliedstaaten sowie Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus differenzieren)?
Wie viele Personen halten sich nach Angaben des AZR derzeit in Deutschland auf, die bereits einmal in einen anderen Mitgliedstaat überstellt wurden, und wie viele von ihnen sind ausreisepflichtig (bitte – auch für die Teilgruppe der Ausreisepflichtigen – nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Mitgliedstaaten und Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus differenzieren)?
Wie vielen Asylsuchenden des Jahres 2023 war zuvor in einem anderen Mitgliedstaat ein Schutzstatus zugesprochen worden (bitte nach den einzelnen Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen lebten zuletzt mit welchem Status in Deutschland (bitte auch nach den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in den Asylverfahren von in anderen Mitgliedstaaten anerkannten Schutzberechtigten gab es im Jahr 2023 (bitte nach Monaten und Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele dieser Verfahren (zu wie vielen Personen) sind noch offen?
Wie war der Ausgang der in Frage 8 genannten Asylverfahren im Jahr 2023 (bitte nach Quartalen differenzieren; zudem differenzieren nach den vier üblichen Schutzstatus, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, sonstige Verfahrenserledigungen; bitte insgesamt, aber jeweils auch für die fünf wichtigsten Herkunftsstaaten angeben)?
Wie viele Rücküberstellungen bzw. Abschiebungen von bereits in anderen Mitgliedstaaten anerkannten Schutzberechtigten erfolgten in den Jahren 2021, 2022 und 2023 (bitte jeweils nach Jahr, den wichtigsten Staatsangehörigkeiten und Zielstaaten differenzieren)?
Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Versorgung der in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten von der sozialen Versorgung der einheimischen griechischen Bevölkerung (bitte im Einzelnen nach Unterschieden im griechischen Sozialleistungssystem bei der staatlichen Wohnraumversorgung, der medizinischen Versorgung, Lebensmittelversorgung und sonstigen Leistungen aufschlüsseln)?
Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Versorgung der in Italien anerkannten Schutzberechtigten von der sozialen Versorgung der einheimischen italienischen Bevölkerung (bitte im Einzelnen nach Unterschieden im italienischen Sozialleistungssystem bei der staatlichen Wohnraumversorgung, der medizinischen Versorgung, Lebensmittelversorgung und sonstigen Leistungen aufschlüsseln)?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023 unternommen, um auf eine Verbesserung der Bedingungen für in Griechenland anerkannte Schutzberechtigte vor Ort hinzuwirken?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Anerkennungsbescheide und die damit verbundenen Aufenthaltspapiere der in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten in Griechenland im allgemeinen Sprachgebrauch „Reisepapiere“ genannt werden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereits ergriffen bzw. plant sie zu ergreifen, um – wie in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt – „den Missbrauch der visafreien Reise [zu] verhindern“ (vgl. Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 142)?
Werden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzübertrittskontrollen i. S. d. Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex (SGK) die nach Artikel 32 i. V. m Artikel 6 Absatz 1c SGK zu belegenden Angaben (Zweck und Umstände des beabsichtigten Aufenthalts sowie ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat) abgefragt, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Zu wie vielen Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen gegenüber anerkannten Schutzberechtigten kam es in den Jahren 2022 und 2023, und mit welcher Begründung (bitte nach Jahren, Herkunftsland, EU-Mitgliedstaat der Anerkennung und Grund der Einreiseverweigerung aufschlüsseln)?
Wie viele Asylsuchende des Jahres 2023 hielten zuvor einen temporären Schutztitel der Türkei inne?
Wie viele Kirchenasylfälle mit Dublin-Bezug wurden im Jahr 2023 an das BAMF gemeldet (bitte nach Bundesländern differenzieren), und was war das Ergebnis der Überprüfung dieser Fälle durch das BAMF?
Wie viele Kirchenasylfälle ohne Dublin-Bezug gab es im Jahr 2023, und wie waren hier die Ergebnisse?
Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es im Gesamtjahr 2023 durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen; bitte in einer gesonderten Tabelle darstellen, wie über Ersuchen anderer Mitgliedstaaten durch das BAMF im Jahr 2023 entschieden wurde und nach Gründen bzw. Rechtsgrundlage der Dublin-Verordnung differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2023 bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben und nach gestellten Übernahmeersuchen und Selbsteintritten differenzieren)?
In wie vielen Fällen hat Griechenland im Jahr 2023 Übernahmeersuchen an Deutschland gestellt, und in wie vielen Fällen erfolgten Überstellungen von Griechenland an Deutschland?
Wie lange war die Dauer von Dublin-Verfahren im Jahr 2023, und wie lange war die Verfahrensdauer in Fällen, in denen nach der Feststellung, dass ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung zuständig sei, dann doch ein Prüfverfahren in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurde? Um wie viele Fälle handelt es sich hierbei, und wie ist das inhaltliche Ergebnis der Prüfverfahren in diesen Fällen (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern differenziert darstellen)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen zu Eilanträgen in Dublin-Verfahren für das Jahr 2023, und in wie vielen dieser Fälle wurde anschließend ein Asylprüfverfahren in Deutschland durchgeführt (bitte jeweils Gesamtsummen nennen und nach Zielstaaten differenzieren)?
In wie vielen Fällen scheiterte im Jahr 2023 eine fristgerechte Überstellung (bitte auch nach den wichtigsten Herkunfts- und Mitgliedstaaten differenzieren), und was waren die wichtigsten Gründe hierfür (bitte ausführen)?
Für welche Zeiträume und welche Personengruppen hatte Italien im Jahr 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung Überstellungen aus Deutschland bzw. aus allen EU-Mitgliedstaaten ausgesetzt?
In welcher Form hat Deutschland das Dublin-Verfahren mit Italien im Jahr 2023 trotz der Aussetzung fortgeführt, und wie genau sah die Berücksichtigung der „temporär in Italien auftretenden Herausforderungen im Einzelfall“ aus (Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 20/5868)?
In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2023 aufgrund der Aussetzung durch Italien zu einem Ablauf der Überstellungsfristen und einer Verfahrensübernahme durch Deutschland?
In welchem Umfang hat es im Jahr 2023 welche Unterstützung des Bundes bei Überstellungen nach der Dublin-Verordnung (Dublin-VO) und bei sonstigen Überstellungen gegeben (bitte auch den personellen Aufwand in Personenstunden darlegen)?
Wie viele Personen aus palästinensischen Gebieten haben im Jahr 2023 Asylanträge in Deutschland gestellt, und bei wie vielen dieser Personen handelte es sich um sog. Dublin-Fälle und in wie vielen Fällen um bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat als schutzberechtigt Anerkannte (bitte ggf. nach Mitgliedstaaten der Anerkennung aufschlüsseln)?