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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen (2023)

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

26.03.2024

Aktualisiert

06.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1053804.03.2024

Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen (2023)

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

Seit einigen Jahren fragen die Fragestellerinnen und Fragesteller beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) und beim Bundeskanzleramt nach den Zahlen von Einsätzen digitaler Fahndungsmethoden (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/6233, 20/1178, 19/26424, 19/17055, 19/7104, 19/3678, 19/505, 18/11041, 18/4130, 18/2257, 18/5645, 18/7285, 18/9366, 18/11041). Hintergrund ist die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre, die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation untergraben. Aus Antworten der Bundesregierung auf frühere Anfragen geht hervor, dass dies in großem Umfang den polizeilichen Bereich betrifft.

Während die Bundesregierung zwar Angaben zu „stillen SMS“ des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei macht, bleiben Zahlen für den Zoll seit 2012 als Verschlusssache (VS) eingestuft. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes unterbleibt jede Mitteilung.

Mit der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7847 ging das damalige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dazu über, ab 2019 auch die Zahlen zu „stillen SMS“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) als „VS – Geheim“ einzustufen. Diese seien besonders schutzbedürftig, weil sich „durch die regelmäßige halbjährliche Beantwortung [...] Einzelinformationen zu einem umfassenden Lagebild verdichten können“. Die halbjährlichen Abfragen führten zu solch einer „Verdichtung“, auf diese Weise könnten Rückschlüsse auf die „technischen Fähigkeiten“ des Inlandsgeheimdienstes gezogen werden (vgl. Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Günter Krings an den Abgeordneten Andrej Hunko vom 11. März 2019).

Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages betonen, dass derartige Beschränkungen dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgebot unterliegen (WD 3 – 3000 – 121/19). Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller demnach mildere, gleich geeignete Mittel suchen, anstatt die vorher offen mitgeteilten Informationen nunmehr als „VS – Geheim“ einzustufen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

d) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2022 sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

e) Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2022 ergeben?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

2

Welche Bundesbehörden haben im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 wie oft „IMSI (International Mobile Subscriber Identity)-Catcher“ eingesetzt?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“ eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Welche Hard- und Software wird für die „IMSI-Catcher“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2022 ergeben?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2022 sind über die Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

g) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer Produkte wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr 2023 Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche Bestimmungsländer erteilt?

h) Wie viele „IMSI-Catcher“ bzw. ähnliche Abhöranlagen für den Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren Auftrag) im vergangenen Jahr 2023 im Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden aufgespürt, mit welchen Geräten, Techniken und Methoden erfolgte dies, und wer wurde jeweils als Betreiber der Anlagen ausfindig gemacht?

3

Welche Behörden des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr sind derzeit technisch und rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte stille SMS zum Ausforschen des Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Jahr 2022 ergeben?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“ eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 bzw. in deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamtes nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

e) Sofern auch die Bundesregierung die Zahlen zu „stillen SMS“ des BfV weiterhin als „VS – Geheim“ einstuft; inwiefern ist sie bereit, dem Deutschen Bundestag wenigstens abstrahierte Informationen hierzu offen zu übermitteln?

f) Welche Hard- und Software wird von den Behörden zum Versand und zur Auswertung von „stillen SMS“ genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2022 ergeben?

4

Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche Behörden des damaligen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?

a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?

b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt betroffen?

c) Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen Ermittlungen fanden diese statt?

d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2022 sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?

f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem Jahr 2023 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

5

In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme abgefragt (bitte für Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Zollkriminalamt darstellen)?

6

Inwiefern sind Behörden des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Jahr 2022 ergeben?

7

Wie oft haben Behörden des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungssoftware eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Polizei, Zoll, Geheimdiensten aufschlüsseln)?

a) Welches der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner zur „Onlinedurchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ“) kam dabei jeweils zur Anwendung?

b) In welchem Umfang haben Bundesbehörden im vergangenen Halbjahr Trojaner auf mobilen Geräten platziert?

c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Einsätzen der Trojaner insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)?

d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden?

e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?

8

In welchem Umfang haben die Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundeskanzleramtes und der Bundeswehr im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2023 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den Messengerdiensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?

9

In welchem Umfang haben die Polizeien des Bundes und das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Jahr 2023 Online-Accounts genutzt, deren Zugangsdaten sie sich beschafft haben, und inwiefern werden diese auch in anderen Ermittlungsverfahren genutzt werden als in jenen, in deren Rahmen sie erlangt wurden?

10

Welche Soft- und Hardware haben das Bundesministerium der Verteidigung, das Bundeskanzleramt oder das Bundesministerium des Innern und für Heimat und den nachgeordneten Sicherheitsbehörden für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und geschlossener Foren im Internet beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem Jahr 2022 ergeben?

Berlin, den 1. März 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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