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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2023

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

18.04.2024

Aktualisiert

24.04.2024

BT20/1057607.03.2024

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2023

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Cornelia Möhring, Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2023 Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 20/9931). Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U mwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/_tabellen-innen-schutzsuc hende.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl aller in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteil ungen/2021/07/PD21_340_225.html), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de/DE/Presse/Pressemit teilungen/2023/03/PD23_125_125.html). Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 zunächst gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. So lebten Ende 2022 808 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 20/5870; grafisch übersichtlich aufge- Deutscher Bundestag Drucksache 20/10576 20. Wahlperiode 07.03.2024 arbeitet lassen sich die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier finden: taz.de/Gefluech tete-in-Deutschland/!5934394/). Zudem gab es 286 000 subsidiär Geschützte, weitere 157 000 Menschen haben einen nationalen Abschiebungsschutz (mit geringeren Rechten) erhalten, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan (98 000). Ende 2022 lebten zudem über 1 Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland (1 045 000), die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten hatten. Weitere 120 000 Geflüchtete verfügten Ende 2022 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, 104a, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 17 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg bis Ende 2022 wieder auf 523 000 an. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860 hier die Antwort zu Frage 38 sowie: www.proas yl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdi g-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048) – die Bundesregierung verwies hierzu auf eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“ in der AZR-Datenbank, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt (ebd.). Ein halbes Jahr später hieß es, dass die Datensätze ab dem 1. November 2022 „kontinuierlich korrigiert“ würden (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201), Ende Februar 2023 erklärte die Bundesregierung, dass „weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen sowohl technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ seien (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/5870). Zuvor hatten Bund und Länder über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung gibt. 248 000 der rund 304 000 zum Ende des Jahres 2022 ausreisepflichtigen Personen (82 Prozent) verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber gut 28 Prozent der Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Ein weiteres Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen Gründen“ erteilt, weil die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (objektiv) unmöglich ist (etwa bei Herkunft aus Afghanistan). Bei 26 Prozent der Geduldeten wurden „fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund vermerkt, ohne dass die Betroffenen dies zu vertreten hätten (vgl. hierzu: Antworten zu den Fragen 4 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur etwa 10 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wird, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung). Im Verlauf des Jahres 2023 ist die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen, um gut 50 000 auf nur noch etwa 250 000 Personen Ende Oktober 2023 (Bundestagsdrucksache 20/9931). Eine Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergab (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse 1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13, S. 12), dass abgelehnte Asylsuchende mit einer Duldung aus „sonstigen Gründen“ im Zeitverlauf häufig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, auch Duldungen zur Ausbildung oder Beschäftigung führen überwiegend zu einer späteren Aufenthaltserteilung. Insgesamt sind nach dieser Studie freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender, während Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesvorhaben stehen, diesbezüglich nur eine vergleichsweise geringe Rolle spielen (vgl. ebd., S. 9). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Asylberechtigte lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?  2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?  3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 AufenthG bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz; bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?  4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum 31. Dezember 2023 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Status differenzieren)?  5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?  6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp- Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023?  7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023?  8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis Ende 2023 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?  9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? a) Wie viele Personen lebten zu diesen Daten in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)? b) Wie viele Personen lebten zu diesen Daten in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)? c) Wie viele Personen lebten zu diesen Daten in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)? d) Bei wie vielen der insgesamt kriegsbedingt aus der Ukraine Geflüchteten war zu diesen Daten nach Angaben des AZR eine erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt (bitte wie zuvor und gesondert nach Alter – ab 15 Jahre, 7–14 Jahre, 0–6 Jahre – differenzieren)? 14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Absatz 1 bzw. 2, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25 a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung nach Absätzen vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach stammberechtigten Personen, Ehegatten und minderjährigen Kindern sowie nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a bzw. § 25b (bitte differenzieren) AufenthG erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023 bzw. 2024 bzw. hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte differenzieren, auch nach den Bundesländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten)? 18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0–11, 12–15, 16–17, 18–20, 21–29, 30–39, 40–49, 50–59, 60–69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? a) Entspricht es den Erwartungen der Bundesregierung, dass nur etwa 10 Prozent aller Duldungen nach Einschätzung der Ausländerbehörden darauf zurückzuführen sind, dass die Betroffenen über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hätten oder nicht ausreichend an einer zumutbaren Passbeschaffung mitwirken würden (vgl. Angaben zu Duldungen nach § 60b AufenthG), auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung bei der Neuregelung nach § 60b AufenthG vorgebracht hat, dass „die geltenden Regelungen zur Passbeschaffung (…) von den Betroffenen bislang in der Praxis oftmals nicht befolgt“ würden (vgl. Einzelbegründung zu Nummer 19 auf Bundestagsdrucksache 19/10047; bitte begründen)? b) Warum kann die Bundesregierung keine Angaben zum Zeitplan und zum Zuschnitt weiterer Vorhaben im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik machen, etwa zu der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Abschaffung der „Duldung light“, zur Klärung der Identität durch Versicherungen an Eides statt, zum generellen Zugang zu Integrationskursen und zur Beseitigung der Sprachnachweise im Ausland beim Ehegattennachzug (vgl. Antwort zu Frage 18b auf Bundestagsdrucksache 20/9931), obwohl das Bundesministerium des Innern und für Heimat bereits Anfang des Jahres 2023 mit der Erstellung eines entsprechenden Entwurfs zur Umsetzung befasst war (vgl. Antwort zu Frage 18b auf Bundestagsdrucksache 20/5870; bitte nachvollziehbar und möglichst konkret antworten), und stimmt die Bundesregierung mit den Fragestellenden überein, dass eine Verschiebung der Neuregelung der Sprachnachweise beim Ehegattennachzug nicht etwa mit etwaig angespannten Aufnahme- oder Unterbringungsbedingungen oder hohen Asylzahlen begründet werden kann, weil beim Ehegattennachzug grundsätzlich vorhandener Wohnraum und ausreichendes Einkommen als zusätzliche Nachzugsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen (bitte begründen)? 19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lange war deren durchschnittliche und wie lange ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? 21. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung hatten), und haben sich die Ausländerbehörden inzwischen auf die technischen Änderungen im AZR zur Erfassung der Daten zu § 104c AufenthG eingestellt, und hat sich entsprechend die Belastbarkeit dieser Daten erhöht, wie von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/8182 vermutet (bitte so konkret wie möglich ausführen)? 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im Jahr 2023 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 26. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2023 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und wie viele Ausreisepflichtige waren hierunter (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum 31. Dezember 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 28. Wie viele Personen hatten zum 31. Dezember 2023 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023? 30. Wie viele ausländische Personen waren Ende 2023 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten Ende 2023 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2023? 31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister [AZRG]: illegale Einreise bzw. illegaler Aufenthalt) verurteilt wurden, waren Ende 2023 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 32. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, wie viele Befragungen erfolgten 2023, und wie viele Befragte lebten Ende 2023 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren EU- Angehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten), und zu wie vielen Personen wurde im Jahr 2023 eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 34. Wie oft wurde in den Jahren von 2010 bis 2023 eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (gegebenenfalls Angaben machen, soweit vorliegend, bitte auch nach Jahren differenzieren), wie hoch war demgegenüber die Zahl der Abschiebungen bzw. der freiwilligkontrollierten Ausreisen (erfasste Grenzübertrittsbescheinigungen, bei Angaben bitte ebenfalls nach Jahren auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen? 35. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/8182 gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen waren infolgedessen feststellbar (bitte im Einzelnen auflisten und die Korrekturen, wenn möglich, quantifizieren), und welche diesbezüglichen Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)? 36. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele abgelehnte Asylsuchende bereits vor Eintreten der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht freiwillig ausreisen (bitte in absoluten und relativen Zahlen und differenziert auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten angeben), wozu durch Änderungen im AZR seit dem 1. November 2022 Angaben möglich sein sollen (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanaly sen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13, S. 5, Fußnote 7)? 37. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 31. Dezember 2023 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2023 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)? Berlin, den 26. Februar 2024 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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