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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2023
(insgesamt 37 Einzelfragen)
Fraktion
Die Linke
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
18.04.2024
Aktualisiert
24.04.2024
BT20/1057607.03.2024
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2023
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ates
Gürpinar, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Cornelia Möhring, Petra
Pau, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
31. Dezember 2023
Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und
Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere
Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt
hat (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache
20/9931).
Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu
in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des
Ausländerzentralregisters (AZR) vor (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U
mwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/_tabellen-innen-schutzsuc
hende.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge
genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre
Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das
Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine
„Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne
Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen
humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf
Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. wird aufgrund des
aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt,
wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende,
Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel
berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die
vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl aller in etwa der Summe,
die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. ergibt. Für
das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteil
ungen/2021/07/PD21_340_225.html), Ende 2022, nach der Aufnahme von über
1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de/DE/Presse/Pressemit
teilungen/2023/03/PD23_125_125.html).
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von
über 1 Million auf unter 400 000 zunächst gesunken, seit 2012 steigt sie wieder
an. So lebten Ende 2022 808 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele
von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders
angegeben, aus: Bundestagsdrucksache 20/5870; grafisch übersichtlich aufge-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10576
20. Wahlperiode 07.03.2024
arbeitet lassen sich die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier finden: taz.de/Gefluech
tete-in-Deutschland/!5934394/). Zudem gab es 286 000 subsidiär Geschützte,
weitere 157 000 Menschen haben einen nationalen Abschiebungsschutz (mit
geringeren Rechten) erhalten, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan
(98 000). Ende 2022 lebten zudem über 1 Million Kriegsflüchtlinge aus der
Ukraine in Deutschland (1 045 000), die unkompliziert einen temporären
Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten hatten.
Weitere 120 000 Geflüchtete verfügten Ende 2022 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1,
104a, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 17 000
wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4
AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer
individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden
Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011
gesunken und stieg bis Ende 2022 wieder auf 523 000 an.
Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft
und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das
Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich
Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl.
Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860 hier die Antwort zu Frage 38 sowie: www.proas
yl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdi
g-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen
einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich
Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht
ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631).
Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr
als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder
sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also
„nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu
Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048) – die Bundesregierung verwies
hierzu auf eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“
in der AZR-Datenbank, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt
(ebd.). Ein halbes Jahr später hieß es, dass die Datensätze ab dem 1. November
2022 „kontinuierlich korrigiert“ würden (Antwort zu Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 20/3201), Ende Februar 2023 erklärte die Bundesregierung, dass
„weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen sowohl technischer als
auch fachlicher Natur notwendig“ seien (Antwort zu Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 20/5870). Zuvor hatten Bund und Länder über drei Jahre hinweg –
ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig
ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“
notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksachen
19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten
Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere
wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von
ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung gibt.
248 000 der rund 304 000 zum Ende des Jahres 2022 ausreisepflichtigen
Personen (82 Prozent) verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell
nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder
sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber gut 28 Prozent der Duldungsgründe
lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht beabsichtigt ist, etwa wegen
medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen
einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu
Personen mit Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Ein weiteres
Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen Gründen“ erteilt, weil die
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (objektiv) unmöglich ist (etwa
bei Herkunft aus Afghanistan). Bei 26 Prozent der Geduldeten wurden
„fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund vermerkt, ohne dass die Betroffenen
dies zu vertreten hätten (vgl. hierzu: Antworten zu den Fragen 4 und 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur etwa 10 Prozent der Duldungen wurden
nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wird, dass sie ihre
Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung
bei der Passbeschaffung).
Im Verlauf des Jahres 2023 ist die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland
erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen, um gut 50 000 auf nur noch etwa
250 000 Personen Ende Oktober 2023 (Bundestagsdrucksache 20/9931). Eine
Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ergab
(www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse
1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13, S. 12), dass abgelehnte
Asylsuchende mit einer Duldung aus „sonstigen Gründen“ im Zeitverlauf
häufig eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, auch Duldungen zur Ausbildung oder
Beschäftigung führen überwiegend zu einer späteren Aufenthaltserteilung.
Insgesamt sind nach dieser Studie freiwillige Ausreisen und
Aufenthaltserteilungen die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter
Asylsuchender, während Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer
Debatten bzw. von Gesetzesvorhaben stehen, diesbezüglich nur eine vergleichsweise
geringe Rolle spielen (vgl. ebd., S. 9).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten nach Angaben des
Ausländerzentralregisters (AZR) zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2023?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 AufenthG bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3
AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz; bitte
differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2023 in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status
erstmals im Jahr 2023?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) zum 31. Dezember 2023 anhängig (bitte auch nach
den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals
im Jahr 2023?
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
(vorherige Rechtslage) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2023?
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden
bis Ende 2023 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar
2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis
infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2023?
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2023?
11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23
Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2023?
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar
2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele Personen lebten zu diesen Daten in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie
zuvor differenzieren)?
b) Wie viele Personen lebten zu diesen Daten in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch
geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?
c) Wie viele Personen lebten zu diesen Daten in der Bundesrepublik
Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch
gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor
differenzieren)?
d) Bei wie vielen der insgesamt kriegsbedingt aus der Ukraine
Geflüchteten war zu diesen Daten nach Angaben des AZR eine
erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt (bitte wie zuvor und gesondert nach
Alter – ab 15 Jahre, 7–14 Jahre, 0–6 Jahre – differenzieren)?
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im
Jahr 2023?
15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a
bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2023?
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023?
17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar
2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Absatz 1 bzw. 2, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und
Herkunftsländern für § 25 a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere
Untergliederung nach Absätzen vorgenommen werden soll), wie viele mit
einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach stammberechtigten
Personen, Ehegatten und minderjährigen Kindern sowie nach
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele dieser Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a bzw.
§ 25b (bitte differenzieren) AufenthG erhielten diesen Status erstmals im
Jahr 2023 bzw. 2024 bzw. hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach
§ 104c AufenthG (bitte differenzieren, auch nach den Bundesländern und
den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten)?
18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar
2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und
15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0–11, 12–15, 16–17, 18–20,
21–29, 30–39, 40–49, 50–59, 60–69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten
Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie
möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d
AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2023?
a) Entspricht es den Erwartungen der Bundesregierung, dass nur etwa
10 Prozent aller Duldungen nach Einschätzung der
Ausländerbehörden darauf zurückzuführen sind, dass die Betroffenen über ihre
Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht hätten oder nicht ausreichend an
einer zumutbaren Passbeschaffung mitwirken würden (vgl. Angaben
zu Duldungen nach § 60b AufenthG), auch vor dem Hintergrund, dass
die Bundesregierung bei der Neuregelung nach § 60b AufenthG
vorgebracht hat, dass „die geltenden Regelungen zur Passbeschaffung
(…) von den Betroffenen bislang in der Praxis oftmals nicht befolgt“
würden (vgl. Einzelbegründung zu Nummer 19 auf
Bundestagsdrucksache 19/10047; bitte begründen)?
b) Warum kann die Bundesregierung keine Angaben zum Zeitplan und
zum Zuschnitt weiterer Vorhaben im Bereich der Migrations- und
Integrationspolitik machen, etwa zu der im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten
Abschaffung der „Duldung light“, zur Klärung der Identität durch
Versicherungen an Eides statt, zum generellen Zugang zu Integrationskursen und
zur Beseitigung der Sprachnachweise im Ausland beim
Ehegattennachzug (vgl. Antwort zu Frage 18b auf Bundestagsdrucksache
20/9931), obwohl das Bundesministerium des Innern und für Heimat
bereits Anfang des Jahres 2023 mit der Erstellung eines
entsprechenden Entwurfs zur Umsetzung befasst war (vgl. Antwort zu Frage 18b
auf Bundestagsdrucksache 20/5870; bitte nachvollziehbar und
möglichst konkret antworten), und stimmt die Bundesregierung mit den
Fragestellenden überein, dass eine Verschiebung der Neuregelung der
Sprachnachweise beim Ehegattennachzug nicht etwa mit etwaig
angespannten Aufnahme- oder Unterbringungsbedingungen oder hohen
Asylzahlen begründet werden kann, weil beim Ehegattennachzug
grundsätzlich vorhandener Wohnraum und ausreichendes Einkommen
als zusätzliche Nachzugsvoraussetzung nachgewiesen werden müssen
(bitte begründen)?
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar
2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine
Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar
2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele
Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lange war deren
durchschnittliche und wie lange ist deren aktuelle durchschnittliche
Gültigkeit?
21. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar
2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 104c Absatz 1 bzw. 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser
Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung
hatten), und haben sich die Ausländerbehörden inzwischen auf die
technischen Änderungen im AZR zur Erfassung der Daten zu § 104c AufenthG
eingestellt, und hat sich entsprechend die Belastbarkeit dieser Daten
erhöht, wie von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 21 auf
Bundestagsdrucksache 20/8182 vermutet (bitte so konkret wie möglich
ausführen)?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31.
Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher
Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte
nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2023?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im Jahr 2023 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch
Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 31.
Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 mit welchem Aufenthaltsstatus in
der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
26. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2023 im
Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
und wie viele Ausreisepflichtige waren hierunter (bitte jeweils nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum 31. Dezember
2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
28. Wie viele Personen hatten zum 31. Dezember 2023 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 31. Dezember 2023 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2023?
30. Wie viele ausländische Personen waren Ende 2023 zur Festnahme (mit
dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte
differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser
Personen lebten Ende 2023 noch in Deutschland, und bei wie vielen
erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2023?
31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Gesetzes über das Ausländerzentralregister [AZRG]: illegale Einreise
bzw. illegaler Aufenthalt) verurteilt wurden, waren Ende 2023 im AZR
erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
32. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt nach § 54
Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, wie viele
Befragungen erfolgten 2023, und wie viele Befragte lebten Ende 2023
noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12
AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31.
Dezember 2023 bzw. zum 29. Februar 2024 in Deutschland, wie viele von
ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte
Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne
Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in
einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren EU-
Angehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen
Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten
auflisten), und zu wie vielen Personen wurde im Jahr 2023 eine
vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
34. Wie oft wurde in den Jahren von 2010 bis 2023 eine vollziehbare bzw.
rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (gegebenenfalls Angaben
machen, soweit vorliegend, bitte auch nach Jahren differenzieren), wie hoch
war demgegenüber die Zahl der Abschiebungen bzw. der
freiwilligkontrollierten Ausreisen (erfasste Grenzübertrittsbescheinigungen, bei
Angaben bitte ebenfalls nach Jahren auflisten), und wie bewertet die
Bundesregierung diese Zahlen?
35. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR
insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es seit der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/8182 gegeben,
und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des
Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen waren infolgedessen feststellbar
(bitte im Einzelnen auflisten und die Korrekturen, wenn möglich,
quantifizieren), und welche diesbezüglichen Tätigkeiten und Projekte hat der
Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen
bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?
36. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele abgelehnte
Asylsuchende bereits vor Eintreten der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht
freiwillig ausreisen (bitte in absoluten und relativen Zahlen und
differenziert auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten angeben), wozu
durch Änderungen im AZR seit dem 1. November 2022 Angaben möglich
sein sollen (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanaly
sen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13, S. 5,
Fußnote 7)?
37. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in
Deutschland zum 31. Dezember 2023 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden
berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben,
und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2023 erlaubt bzw.
versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?
Berlin, den 26. Februar 2024
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe
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ISSN 0722-8333
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