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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wohnungslosigkeit in Deutschland

(insgesamt 83 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

19.04.2024

Aktualisiert

25.04.2024

BT20/1067415.03.2024

Wohnungslosigkeit in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Wohnungslosigkeit in Deutschland Trotz eines grundsätzlichen Anspruchs auf staatliche Unterstützung sind tausende Menschen in Deutschland wohnungslos. Es ist staatliche Aufgabe, trotz des umfangreichen Sozialsystems regelmäßig kritisch zu hinterfragen, warum Menschen in Notlagen vom sozialen Hilfesystem nicht aufgefangen werden, was staatliche Akteure auf verschiedenen Ebenen dagegen tun können und wie staatliche Institutionen dazu beitragen können, dass Menschen wieder zu Wohnung und selbstbestimmtem Leben zurückkehren. Wohnungslosigkeit ist nicht immer sichtbar. Sichtbar wird sie meist erst, wenn eine Vielzahl von Hilfesystemen versagt haben oder ungenutzt bleiben. Sichtbar ist Wohnungslosigkeit vor allem, wenn sie zu Obdachlosigkeit führt – nicht nur, aber insbesondere in Großstädten und Ballungszentren. Die Ursachen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind ebenso vielschichtig wie die betroffenen Menschen. Das Problem der Wohnungslosigkeit kann daher auch nicht eindimensional gelöst werden. Stattdessen braucht es aufgrund der unterschiedlichen Regelungs- und Kompetenzbereiche im Einsatz gegen Wohnungslosigkeit ein beherztes ressortübergreifendes Vorgehen zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Um die Hilfe für Wohnungslose zu verbessern, hat die unionsgeführte Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine regelmäßige bundesweite Wohnungslosenberichterstattung ins Leben gerufen. Der erste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung wurde daraufhin 2022 gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Er liefert wichtige Erkenntnisse zu Struktur und Ausmaß von Wohnungslosigkeit: So wird die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland auf über 262 000 geschätzt (rund 178 100 im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebrachte Personen, weitere 49 300 verdeckt wohnungslose Personen und rund 37 400 Wohnungslose ohne Unterkunft – auf der Straße oder in Behelfsunterkünften). Davon sind knapp zwei Drittel männlich, gut ein Drittel ist weiblich. Laut der Wohnungslosenberichterstattung lebten zudem in Deutschland am 31. Januar 2022 rund 50 000 wohnungslose Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Mehr als 35 000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren hatten am 31. Januar 2022 keine Wohnung. Besonders betroffen macht zudem, dass laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung fast die Hälfte aller befragten Wohnungslosen angibt, unter einer langfristigen Erkrankung oder Behinderung zu leiden. Unter den wohnungslosen Personen ohne Unterkunft sind es sogar fast 60 Prozent. Ein Viertel ist von Suchtkrankheiten betroffen – bei wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft Deutscher Bundestag Drucksache 20/10674 20. Wahlperiode 15.03.2024 sind es sogar 35 Prozent. Oftmals geht die Suchterkrankung einher mit psychischen oder physischen Leiden. Dass es sich bei wohnungslosen Menschen um eine besonders vulnerable Gruppe handelt, zeigt sich auch an den Angaben zu Gewalterlebnissen. So berichten 58 Prozent aller Befragten, seit dem Eintreten der Wohnungslosigkeit Gewalt erfahren zu haben. Insbesondere betroffen sind wohnungslose Menschen ohne Unterkunft – und hier vor allem Frauen. So berichten 79 Prozent der Frauen ohne Unterkunft von Gewalt betroffen zu sein – sie berichten von sexuellen Belästigungen, Vergewaltigungen, Körperverletzungen und Zwangsprostitution. Obgleich der Wohnungslosenbericht der Bundesregierung viele wichtige Informationen bereitstellt, fallen die politischen Handlungsansätze am Ende des Berichts mit zwei Seiten deutlich zu schmal aus. Dabei bieten die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene im Bereich der Obdach- und Wohnungslosenhilfe – insbesondere die Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), Regelungen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten im SGB XII und in geringerem Umfang die Ausführungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – wichtige Möglichkeiten, (präventive) Maßnahmen in der Wohnungslosenhilfe weiterzuentwickeln und umzusetzen. Die unionsgeführte Bundesregierung hat hier in der 19. Legislaturperiode wichtige Schritte unternommen: So hat sie beispielweise mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Hilfegewährung für diese Zielgruppe durch die Neuregelung der §§ 41, 41a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) deutlich gestärkt. Durch die Regelung der sog. Coming-Back-Option, die Vorgaben für eine verbindliche Übergangsplanung sowie die verpflichtende Nachbetreuung, einschließlich regelmäßiger Kontaktaufnahmen zum jungen Menschen macht, soll wirkungsvoll verhindert werden, dass junge Menschen auf dem Weg in die Selbständigkeit „verloren“ gehen und in die Obdach- oder Wohnungslosigkeit abgleiten. Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die damalige Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD festgestellt, dass Hilfen zugunsten junger Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, zum Angebotsspektrum der Hilfen zur Erziehung bzw. insbesondere Hilfen für junge Volljährige gehören und durch verbesserte Maßnahmen mehr in den Blick genommen werden sollen. So muss beispielsweise die Unterstützung von sog. Straßenkindern durch Wohnangebote verstärkt werden. Die Bundesregierung wurde deshalb aufgefordert, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit von jungen Menschen wirksam zu bekämpfen; auch durch Unterstützung mit Modellprojekten und begleitenden Studien. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für die 20. Legislaturperiode haben die derzeitigen Regierungsparteien vereinbart, wohnungslose junge Menschen u. a. mit Housing- First-Konzepten zu fördern. Dafür ist ein ausreichendes Wohnungsangebot jedoch essenziell: Denn ist die Wohnung einmal verloren, sind wohnungslose Menschen angesichts der aktuellen Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt weitgehend chancenlos. Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit ist insofern der Bau neuer Wohnungen. Erst bei signifikanter Erhöhung des gesamten Wohnraumangebots kann Wohnungsmangel nachhaltig gemindert und ausreichend Wohnraum für alle bereitgestellt werden. Konkrete Lösungsansätze der Bundesregierung bleiben hier bislang jedoch noch aus. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche präventiven Maßnahmen bestehen bereits für Kontexte, in denen ein erhöhtes Wohnungslosigkeitsrisiko besteht (bitte für die folgenden Kontexte: bei Überschuldung, Arbeitsplatzverlust, Bezug von Grundsicherungsleistungen, Beeinträchtigung, Betroffenheit von häuslicher Gewalt, Scheidung, Entlassung aus Haft, Entlassung bzw. Auszug aus Klinik, Therapie, stationärer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, Mutter-Kind- Einrichtungen aufschlüsseln)?  2. Welche Maßnahmen bestehen bereits zur Bekämpfung akuter Wohnungslosigkeit (bitte für die folgenden Kontexte: bei Überschuldung, Arbeitsplatzverlust, Bezug von Grundsicherungsleistungen, Beeinträchtigung, Betroffenheit von häuslicher Gewalt, Scheidung, Entlassung aus Haft, Entlassung bzw. Auszug aus Klinik, Therapie, stationärer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, Mutter-Kind-Einrichtungen aufschlüsseln)?  3. Welche Maßnahmen wurden als Reaktion auf die Ergebnisse des Wohnungslosenberichts 2022 vonseiten der Bundesregierung ergriffen oder geplant, um Wohnungslosen bessere Unterstützung zukommen zu lassen?  4. Wird die Bundesregierung konkrete Zielvorgaben oder Meilensteine festlegen, um den Fortschritt bei der Reduzierung der Wohnungslosigkeit zu messen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?  5. Plant die Bundesregierung in Anbetracht dessen, dass laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung etwas mehr als die Hälfte der Wohnungslosen (erfolglos) Unterstützung zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit gesucht hat, die genaueren Gründe dafür zu evaluieren, warum die Hilfe nicht bei den Betroffenen ankommt, um darauf basierend bessere Hilfeangebote bereitzustellen?  6. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit trotz rechtzeitiger Beantragung von Hilfeangeboten eingetreten ist?  7. Was sind nach Informationen der Bundesregierung die Gründe für die Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit trotz rechtzeitiger Beantragung von Hilfen, und wie könnte dies nach Vorstellung der Bundesregierung künftig vermieden werden?  8. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen steigende Energiepreise und Kosten für energetische Sanierungen zum Verlust des Wohnraums geführt haben?  9. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die Diskrepanz zwischen den tatsächlich anerkannten laufenden Wohnkosten und den real zu leistenden Ausgaben für Unterkunft und Heizung zu einer Wohnkostenlücke bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II geführt hat? 10. Bei wie vielen Personen sind nach Informationen der Bundesregierung Mietschulden der entscheidende Grund für Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit? 11. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, das bestehende System der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Achtes Kapitel SGB XII) auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen und weiter auszubauen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wo sieht die Regierung hier konkreten Handlungsbedarf? 12. Welche Rolle können aus Sicht der Bundesregierung die Jobcenter und Arbeitsagenturen bei einer besseren Prävention und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit einnehmen? 13. Stimmt die Bundesregierung mit der Empfehlung des Deutschen Vereins (siehe „Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) sowie der Fraktion der CDU/CSU (siehe Positionspapier der Fraktion der CDU/CSU „Mehr Chancen für Arbeitslose in der Grundsicherung“) darin überein, dass Jobcenter darin gestärkt werden sollten, geschulter im Umgang mit psychischen Erkrankungen zu werden, um Betroffene frühzeitig an bestehende Unterstützungsmaßnahmen der Eingliederungshilfe vermitteln zu können, und erkennt die Bundesregierung an, dass eine Stärkung der Jobcenter in diesem Bereich Wohnungslosigkeit mindern könnte? 14. Sieht es die Bundesregierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll an, eine stärkere Kooperation zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sozialraum voranzutreiben, und wenn ja, wie kann dies aus Sicht der Bundesregierung erreicht werden? 15. Verfügt die Bundesregierung über Daten, wie viele Menschen mit chronischer Erkrankung bzw. Behinderung zur Gruppe der wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen zählen, wenn ja, welche, und wenn nein, plant die Bundesregierung, zukünftig – ggf. gemeinsam mit den Ländern – eine entsprechende Datenerfassung vorzunehmen? 16. Welche Hilfemaßnahmen bestehen bereits für (chronisch) erkrankte, psychisch (chronisch) erkrankte oder für beeinträchtigte wohnungslose Menschen (bitte nach Aufenthalts- und Krankenversicherungsstatus aufschlüsseln)? 17. Welche Gründe identifiziert die Bundesregierung dafür, dass Hilfe für (chronisch) erkrankte, psychisch (chronisch) erkrankte oder für beeinträchtigte wohnungslose Menschen nicht ausreichend bei den Betroffenen ankommt (bitte nach Aufenthalts- und Krankenversicherungsstatus aufschlüsseln)? 18. Wie könnten aus Sicht der Bundesregierung bestehende Hilfemaßnahmen für (chronisch) erkrankte, psychisch (chronisch) erkrankte oder für beeinträchtigte Menschen in Wohnungslosigkeit zugänglicher und niederschwelliger gestaltet werden? 19. Was möchte die Bundesregierung tun, damit Hilfe- und Unterstützungsangebote für (chronisch) erkrankte, psychisch (chronisch) erkrankte oder für beeinträchtigte wohnungslose Menschen die Betroffenen künftig besser erreichen? 20. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass psychisch Kranke, die z. B. an paranoider Schizophrenie leiden, nicht in den kommunalen Notunterkünften übernachten können, die keine Einzelunterbringung ermöglichen, weil sich dadurch der Gesundheitszustand verschlechtern bzw. chronifizieren kann? 21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die kommunalen Einrichtungen dazu in die Lage zu versetzen, dass schwer oder chronisch psychisch erkrankte Menschen in Einzelzimmern untergebracht werden können? 22. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung fehlende Barrierefreiheit von Obdachlosenunterkünften auf den Zugang zu den Unterkünften und die Versorgung von wohnungslosen Menschen mit Beeinträchtigung bzw. (chronischer) Erkrankung aus? 23. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ergreifen, um mehr Barrierefreiheit bei der Versorgung wohnungsloser Menschen zu erreichen? 24. In welchem Umfang sind barrierefreie Obdachlosenunterkünfte für Notfälle (z. B. Brandfall) ausgerüstet, um z. B. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, gehörlose Menschen, taubblinde Menschen oder Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen retten bzw. über Rettungsmaßnahmen barrierefrei informieren zu können? 25. In welchem Umfang ist das Personal bei barrierefreien Obdachlosenunterkünfte als Evakuierungshelfer ausgebildet, um im Brandfall eine reibungslose Evakuierung mithilfe von Evakuierungsstühlen durchführen bzw. barrierefrei über Rettungsmaßnahmen informieren zu können? 26. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen z. B. wohnungslose Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Hörbeeinträchtigungen bei Notunterkünften abgewiesen wurden, weil nicht ausreichende barrierefreie Plätze, nicht genug Evakuierungsstühle oder keine Möglichkeiten für Gebärdensprachdolmetschung vorhanden waren, und welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung hieraus für die Förderung von Barrierefreiheit? 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Gründe der Wohnungslosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kenntnisse zu erlangen? 28. Beabsichtigt die Bundesregierung, die sog. Hilfen für schwer erreichbare junge Menschen (§ 16h SGB II) auszuweiten, um junge Menschen auf dem Weg zu einer selbstbestimmten Lebensplanung und zu sicheren Wohnverhältnissen zu unterstützen, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund des geplanten Rechtskreiswechsels im Rahmen der Kindergrundsicherung vom SGB II zum SGB III garantieren, dass diese Hilfen bei den Betroffenen ankommen? 29. Sind aus Sicht der Bundesregierung spezielle Angebote für wohnungslose Menschen unter 27 Jahren mit sozialpädagogischer Begleitung notwendig, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung hier weiter tätig werden? 30. Inwiefern konnte aufgrund der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Kraft getretenen Regelungen durch die Erhöhung der Verbindlichkeit der Hilfen für junge Volljährige, die Regelung der sog. Coming-Back- Option, die Vorgaben für eine verbindliche Übergangsplanung sowie die verpflichtende Nachbetreuung, einschließlich regelmäßiger Kontaktaufnahmen zum jungen Menschen verhindert werden, dass junge Menschen auf dem Weg in die Selbständigkeit „verloren“ gehen und in die Obdachoder Wohnungslosigkeit abgleiten? 31. Hat die Bundesregierung die mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD noch 2021 eingebrachte Forderung, dass die Unterstützung z. B. der sog. Straßenkinder durch Wohnangebote verstärkt werden muss, umgesetzt? a) Wenn ja, inwiefern (bitte konkrete Modellprojekte benennen)? b) Wenn ja, inwiefern werden diese Modellprojekte durch Studien begleitet? c) Wenn nein, warum nicht? d) Plant die Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? 32. Hat die Bundesregierung eine entsprechende Bewertung von Modellprojekten vorgenommen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bewertung gekommen, wie viele und welche Modellkommunen werden mit dem aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ und in welcher Höhe jeweils unterstützt (bitte aufschlüsseln)? 33. Wie viele Modellkommunen haben sich 2021/2022 für das Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ beworben? 34. Wurden Anträge von Kommunen, die sich für das Bundesprogramm „JU- GEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ interessierten, abgelehnt, und wenn ja, aus welchen Gründen? 35. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit von jungen Menschen wirksam zu bekämpfen? 36. Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, dass, trotz Unterbringungspflicht der Städte und Gemeinden, laut Wohnungslosenbericht wohnungslose Menschen nach eigenen Angaben auch wegen Auslastung der Notunterkünfte abgewiesen werden? 37. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Personen mangels eigenen Wohnraums in Unterkünften leben oder länger als notwendig verbleiben, die primär für andere spezifische Zwecke gedacht sind (Gewaltschutzeinrichtungen bzw. Frauenhäuser, Haftanstalten, stationäre Gesundheitseinrichtungen, Asylbewerberunterkünfte u. a.)? 38. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Asylbewerber und Geduldete in Unterkünften verbleiben, die primär für die Unterkunft von Obdachlosen gedacht sind? 39. Welche Bundesressorts waren an der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit (folgend NAP) beteiligt, für die am 5. März 2024 die Länder- und Verbändeanhörung gestartet wurde? 40. Wie viele Treffen fanden in Vorbereitung des NAP statt, und wer war an den Treffen beteiligt? 41. Welche Rolle spielt das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit bei der Umsetzung des NAP, und wie wird die Zusammenarbeit mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren konkret gestaltet? 42. Ist das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit bereits eingesetzt, welche Akteure werden daran beteiligt sein (bitte auflisten), und welche konkreten Arbeitsaufträge muss dieses Forum erfüllen? 43. Inwiefern wurde bei der Ausarbeitung des NAP berücksichtigt, dass Obdachlosigkeit nicht mehr ausschließlich ein Problem der Städte, sondern auch eines kleinerer und mittlerer Gemeinden ist? 44. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen des NAP, um die Wohnungslosigkeit bis zum Ende ihrer Regierungszeit zu reduzieren? 45. Gibt es einen konkreten Zeitplan (Kabinettbefassung, parlamentarisches Verfahren) für den NAP? 46. Wie bewertet die Bundesregierung das insbesondere in Finnland erfolgreich praktizierte Housing-First-Modell als vielversprechenden Ansatz zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit? 47. Welche Probleme und Hürden sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung von Housing First konkret in Deutschland? 48. Sind der Bundesregierung Projekte bekannt, in denen Kommunen bereits den Housing-First-Ansatz umsetzen (bitte aufzählen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 49. Unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen, die das Prinzip von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit annehmen möchten bzw. bereits angenommen haben? 50. Plant die Bundesregierung die gesetzliche Verstetigung der Finanzierung von bisher zumeist in Form von Projekten angelegten Housing-First- Angeboten, und welche Rolle können hierbei Hilfen gemäß § 67 ff. SGB XII spielen? 51. Inwieweit hat das Modelprogramm „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“ („JUST BEST“) die Erprobung neuer Wohnformen wie Housing First aufgenommen, und in welcher Weise findet dies im Rahmen der Programmumsetzung statt? 52. Welche Ergebnisse hat das im April 2022 gegründete „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ bereits erreicht? 53. Beabsichtigt die Bundesregierung zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit auch eine Änderung des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, und wenn ja, welche? 54. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Mietrecht oder in anderen Rechtsgebieten Anreize für Wohnraumvermieter zu schaffen, um einen Mietvertrag mit wohnungslosen Personen einzugehen, und wenn ja, welche? 55. Welche Maßnahmen wurden seit der Vorlage des Wohnungslosenberichts und der Zukunftskonferenz im Juni 2023 bereits vollständig umgesetzt oder zur Umsetzung in Auftrag gegeben? 56. Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf am Wohnungslosenbericht der Bundesregierung und der dazu benötigten Datengrundlage, und welche über den Wohnungslosenbericht der Bundesregierung hinausgehenden Forschungsbedarfe identifiziert die Bundesregierung im Einsatz gegen Wohnungslosigkeit? 57. Plant die Bundesregierung künftig, auch Bewohnerinnen und Bewohner von Gewaltschutzreinrichtungen in die Wohnungslosenstatistik einzubeziehen, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies tun, und wenn nein, warum nicht? 58. Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Wohnungslosenberichts nachkommen und künftig als Schwerpunkte in der Wohnungslosenberichterstattung die Situation von zugewanderten Menschen – insbesondere Osteuropäern und Asylbewerbern –, die Betroffenheit und Versorgung von Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen sowie den Themenkomplex von Wohnungslosigkeit und Existenzsicherung vertiefend betrachten, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies tun, und wenn nein, warum nicht? 59. Wird die Bundesregierung, wie im Wohnungslosenbericht empfohlen, künftig einen Schwerpunkt im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung aufnehmen, bei dem mittels Fallstudien und Längsschnittanalysen das Entlassungsmanagement von Gesundheitseinrichtungen, die Wohnsituation der Betroffenen nach Entlassung, niedrigschwellige Angebote der Gesundheitsfürsorge in der Wohnungslosenhilfe sowie eventuelle Drehtüreffekte beleuchtet werden, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies tun, und wenn nein, warum nicht? 60. Wird die Bundesregierung, wie im Wohnungslosenbericht empfohlen, ergänzend eine dynamische Betrachtung von Verläufen von Wohnungslosigkeit anhand eines längsschnittlichen Ansatzes vornehmen, um besser Informationen über Wege in und aus der Wohnungslosigkeit heraus zu erlangen, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies tun, und wenn nein, warum nicht? 61. Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung sog. Straßenkids, also alleinlebende Kinder und Jugendliche, durch die Befragung kaum erreicht wurden, und was möchte die Bundesregierung künftig tun, um diese Zielgruppe zu erreichen? 62. Wie viele von Gewalt betroffene Frauen suchen in einer Notunterkunft für Wohnungslose eine Unterbringung, weil ihnen kein Frauenhausplatz zur Verfügung gestellt werden konnte (bitte pro Jahr und Bundesland aufschlüsseln), und wie viele dieser Frauen sind in Begleitung von Kindern? 63. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, wie hoch der Anteil von Migrantinnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus und geflüchteten Frauen in den Frauenhäusern und unter obdach- oder wohnungslosen Frauen ist? 64. In welchem Umfang stellt die Bundesregierung bedarfsgerechte Hilfen für Frauen, die von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit betroffen sind, bereit (bitte einzelne Maßnahmen und Höhe der finanziellen Mittel angeben)? 65. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die besondere Schutzbedürftigkeit von Frauen bei ihren Maßnahmen im Bereich der Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit? 66. Gibt es laufende Projekte der Bundesregierung um wohnungs- und obdachlose Frauen besser vor Gewalt, sexuellen Übergriffen und sexueller Ausbeutung zu schützen? 67. Wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitliche Versorgungslage für wohnungs- bzw. obdachlose Frauen, insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sie aufgrund ihrer Lebenssituation einem besonderen Krankheitsrisiko ausgesetzt sind? 68. In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Flucht vor häuslicher Gewalt der entscheidende Grund für Wohnungs- oder Obdachlosigkeit von Frauen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Frauen besser vor einer Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schützen? 69. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Frauen aufgrund einer drohenden Wohnungs- oder Obdachlosigkeit nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus zu ihrem gewalttätigen Partner zurückkehren? 70. In welchem Umfang sind nach Informationen der Bundesregierung Personen mit diverser Geschlechtszuordnung von Wohnungslosigkeit betroffen? 71. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus der Wohnungslosigkeit von Personen mit diverser Geschlechtszuordnung für die Anforderung an die geschlechterspezifische Arbeit in der Wohnungslosenhilfe, damit sie den besonderen Belangen dieser Gruppe gerecht wird? 72. Wie viele Unterkünfte in kommunaler oder sonstiger Trägerschaft gibt es nach Informationen der Bundesregierung, in denen die Aufteilung der Schlafplätze, der sanitären Anlagen und in sonstiger Weise die besonderen Belange von Personen mit diverser Geschlechtszuordnung umfänglich berücksichtigt sind? 73. Plant die Bundesregierung die geschlechterspezifische Arbeit in der Wohnungslosenhilfe zur besseren Berücksichtigung der Belange von Personen mit diverser Geschlechtszuordnung aus Bundesmitteln zu fördern? 74. Als Grund für den Verzicht der Unterbringung in einer Notunterkunft nennen laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung 41 Prozent der Wohnungslosen, dass es ihnen zu gefährlich sei: Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um mehr Sicherheit in den Notunterkünften für obdachlose Menschen zu erreichen? 75. Werden Frauen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend vor gewaltsamen Übergriffen in den Notunterkünften geschützt? 76. Wie viele Frauen wurden in den vergangenen zehn Jahren Opfer von gewaltsamen und bzw. oder sexuellen Übergriffen in den Notunterkünften für obdachlose Menschen (bitte pro Jahr und Bundesland auflisten)? 77. Wie viele wohnungs- oder obdachlose Frauen wurden in den vergangenen zehn Jahren insgesamt Opfer von gewaltsamen und bzw. oder sexuellen Übergriffen (bitte pro Jahr und Bundesland auflisten), und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer in diesem Bereich? 78. Wie viele wohnungslose Frauen und Männer sind nach Informationen der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln) als Opfer in der Kriminalstatistik erfasst worden, und welche Taten sind zu ihren Lasten jeweils begangen worden? 79. In welchen Bundesländern sind nach Informationen der Bundesregierung besonders viele Straftaten zulasten von Wohnungslosen begangen worden? 80. Was sind nach Informationen der Bundesregierung bei der Tatbegehung die Motivationen für Gewalttaten gegenüber Wohnungslosen? 81. Welche fünf Tätergruppen sind nach Informationen der Bundesregierung besonders häufig bei der Begehung der unterschiedlichen Straftatbestände gegenüber Wohnungslosen? 82. Gibt es Pläne und Maßnahmen der Bundesregierung, Wohnungslose besser als bisher vor Gewalt zu schützen? 83. Wie viele Wohnungslose sind nach Informationen der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren gewaltsam zu Tode gekommen, und wie schlüsseln sich hier Motive und Tätergruppen im Einzelnen auf? 84. Wie viele Obdachlose in Deutschland haben eine deutsche und wie viele Obdachlose haben eine ausländische Staatsangehörigkeit? 85. Wie viele ausländische Obdachlose in Deutschland a) stammen aus einem anderen EU-Staat (bitte die Herkunftsstaaten aufschlüsseln), b) sind Asylbewerber im Asylverfahren (bitte die Herkunftsstaaten aufschlüsseln), c) sind anerkannte Asylbewerber (bitte die Herkunftsstaaten aufschlüsseln), und d) sind geduldet (bitte die Herkunftsstaaten aufschlüsseln)? 86. Plant die Bundesregierung Reaktionen im Bereich des Aufenthaltsrechtes bei Gewalttaten gegen Wehr- und Wohnungslose? 87. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Heimatstaaten der sich in Deutschland befindenden Wohnungslosen aus dem EU-Ausland oder aus anderen europäischen Staaten dazu zu bewegen, sich um ihre wohnungslosen Staatsangehörigen zu kümmern? 88. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um wohnungslose obdachlose EU-Europäer ohne Beschäftigung in Deutschland wieder in ihre Heimat zu bringen? 89. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um wohnungslose Obdachlose ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und ohne Aufenthaltstitel wieder in ihre Heimat zu bringen? 90. Welche besonderen Schwierigkeiten ergeben sich nach Informationen der Bundesregierung bei der Rückführung wohnungsloser Obdachloser aus Belarus und Russland? 91. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass überproportional viele Menschen, die noch nie einen eigenen Mietvertrag in Deutschland besessen haben, zugewanderte Menschen sind? Berlin, den 14. März 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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