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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Wohnungslosigkeit in Deutschland
(insgesamt 83 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Datum
19.04.2024
Aktualisiert
25.04.2024
BT20/1067415.03.2024
Wohnungslosigkeit in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Wohnungslosigkeit in Deutschland
Trotz eines grundsätzlichen Anspruchs auf staatliche Unterstützung sind
tausende Menschen in Deutschland wohnungslos. Es ist staatliche Aufgabe, trotz
des umfangreichen Sozialsystems regelmäßig kritisch zu hinterfragen, warum
Menschen in Notlagen vom sozialen Hilfesystem nicht aufgefangen werden,
was staatliche Akteure auf verschiedenen Ebenen dagegen tun können und wie
staatliche Institutionen dazu beitragen können, dass Menschen wieder zu
Wohnung und selbstbestimmtem Leben zurückkehren.
Wohnungslosigkeit ist nicht immer sichtbar. Sichtbar wird sie meist erst, wenn
eine Vielzahl von Hilfesystemen versagt haben oder ungenutzt bleiben.
Sichtbar ist Wohnungslosigkeit vor allem, wenn sie zu Obdachlosigkeit führt – nicht
nur, aber insbesondere in Großstädten und Ballungszentren.
Die Ursachen von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sind ebenso vielschichtig
wie die betroffenen Menschen. Das Problem der Wohnungslosigkeit kann daher
auch nicht eindimensional gelöst werden. Stattdessen braucht es aufgrund der
unterschiedlichen Regelungs- und Kompetenzbereiche im Einsatz gegen
Wohnungslosigkeit ein beherztes ressortübergreifendes Vorgehen zwischen Bund,
Ländern und Kommunen.
Um die Hilfe für Wohnungslose zu verbessern, hat die unionsgeführte
Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine
regelmäßige bundesweite Wohnungslosenberichterstattung ins Leben gerufen. Der
erste Wohnungslosenbericht der Bundesregierung wurde daraufhin 2022
gemeinsam vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Er
liefert wichtige Erkenntnisse zu Struktur und Ausmaß von Wohnungslosigkeit:
So wird die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland auf über
262 000 geschätzt (rund 178 100 im System der Wohnungsnotfallhilfe
untergebrachte Personen, weitere 49 300 verdeckt wohnungslose Personen und rund
37 400 Wohnungslose ohne Unterkunft – auf der Straße oder in
Behelfsunterkünften). Davon sind knapp zwei Drittel männlich, gut ein Drittel ist weiblich.
Laut der Wohnungslosenberichterstattung lebten zudem in Deutschland am
31. Januar 2022 rund 50 000 wohnungslose Kinder und Jugendliche unter
18 Jahren. Mehr als 35 000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren
hatten am 31. Januar 2022 keine Wohnung.
Besonders betroffen macht zudem, dass laut Wohnungslosenbericht der
Bundesregierung fast die Hälfte aller befragten Wohnungslosen angibt, unter einer
langfristigen Erkrankung oder Behinderung zu leiden. Unter den
wohnungslosen Personen ohne Unterkunft sind es sogar fast 60 Prozent. Ein Viertel ist von
Suchtkrankheiten betroffen – bei wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10674
20. Wahlperiode 15.03.2024
sind es sogar 35 Prozent. Oftmals geht die Suchterkrankung einher mit
psychischen oder physischen Leiden.
Dass es sich bei wohnungslosen Menschen um eine besonders vulnerable
Gruppe handelt, zeigt sich auch an den Angaben zu Gewalterlebnissen. So
berichten 58 Prozent aller Befragten, seit dem Eintreten der Wohnungslosigkeit
Gewalt erfahren zu haben. Insbesondere betroffen sind wohnungslose
Menschen ohne Unterkunft – und hier vor allem Frauen. So berichten 79 Prozent
der Frauen ohne Unterkunft von Gewalt betroffen zu sein – sie berichten von
sexuellen Belästigungen, Vergewaltigungen, Körperverletzungen und
Zwangsprostitution.
Obgleich der Wohnungslosenbericht der Bundesregierung viele wichtige
Informationen bereitstellt, fallen die politischen Handlungsansätze am Ende des
Berichts mit zwei Seiten deutlich zu schmal aus. Dabei bieten die bereits
bestehenden gesetzlichen Bestimmungen auf Bundesebene im Bereich der Obdach-
und Wohnungslosenhilfe – insbesondere die Hilfen zur Überwindung sozialer
Schwierigkeiten nach dem Achten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII), Regelungen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten im
SGB XII und in geringerem Umfang die Ausführungen im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) – wichtige Möglichkeiten, (präventive) Maßnahmen in
der Wohnungslosenhilfe weiterzuentwickeln und umzusetzen.
Die unionsgeführte Bundesregierung hat hier in der 19. Legislaturperiode
wichtige Schritte unternommen: So hat sie beispielweise mit dem Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz die Hilfegewährung für diese Zielgruppe durch die
Neuregelung der §§ 41, 41a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
deutlich gestärkt. Durch die Regelung der sog. Coming-Back-Option, die Vorgaben
für eine verbindliche Übergangsplanung sowie die verpflichtende
Nachbetreuung, einschließlich regelmäßiger Kontaktaufnahmen zum jungen Menschen
macht, soll wirkungsvoll verhindert werden, dass junge Menschen auf dem
Weg in die Selbständigkeit „verloren“ gehen und in die Obdach- oder
Wohnungslosigkeit abgleiten. Mit einem zusätzlichen Entschließungsantrag zum
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat die damalige Koalition der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD festgestellt, dass Hilfen zugunsten junger Menschen,
die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, zum
Angebotsspektrum der Hilfen zur Erziehung bzw. insbesondere Hilfen für junge
Volljährige gehören und durch verbesserte Maßnahmen mehr in den Blick genommen
werden sollen. So muss beispielsweise die Unterstützung von sog.
Straßenkindern durch Wohnangebote verstärkt werden. Die Bundesregierung wurde
deshalb aufgefordert, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit von jungen Menschen
wirksam zu bekämpfen; auch durch Unterstützung mit Modellprojekten und
begleitenden Studien. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP für die 20. Legislaturperiode haben die derzeitigen
Regierungsparteien vereinbart, wohnungslose junge Menschen u. a. mit Housing-
First-Konzepten zu fördern. Dafür ist ein ausreichendes Wohnungsangebot
jedoch essenziell: Denn ist die Wohnung einmal verloren, sind wohnungslose
Menschen angesichts der aktuellen Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt
weitgehend chancenlos. Ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von
Wohnungslosigkeit ist insofern der Bau neuer Wohnungen. Erst bei signifikanter
Erhöhung des gesamten Wohnraumangebots kann Wohnungsmangel nachhaltig
gemindert und ausreichend Wohnraum für alle bereitgestellt werden. Konkrete
Lösungsansätze der Bundesregierung bleiben hier bislang jedoch noch aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche präventiven Maßnahmen bestehen bereits für Kontexte, in denen
ein erhöhtes Wohnungslosigkeitsrisiko besteht (bitte für die folgenden
Kontexte: bei Überschuldung, Arbeitsplatzverlust, Bezug von
Grundsicherungsleistungen, Beeinträchtigung, Betroffenheit von häuslicher Gewalt,
Scheidung, Entlassung aus Haft, Entlassung bzw. Auszug aus Klinik,
Therapie, stationärer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, Mutter-Kind-
Einrichtungen aufschlüsseln)?
2. Welche Maßnahmen bestehen bereits zur Bekämpfung akuter
Wohnungslosigkeit (bitte für die folgenden Kontexte: bei Überschuldung,
Arbeitsplatzverlust, Bezug von Grundsicherungsleistungen, Beeinträchtigung,
Betroffenheit von häuslicher Gewalt, Scheidung, Entlassung aus Haft,
Entlassung bzw. Auszug aus Klinik, Therapie, stationärer Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe, Mutter-Kind-Einrichtungen aufschlüsseln)?
3. Welche Maßnahmen wurden als Reaktion auf die Ergebnisse des
Wohnungslosenberichts 2022 vonseiten der Bundesregierung ergriffen oder
geplant, um Wohnungslosen bessere Unterstützung zukommen zu lassen?
4. Wird die Bundesregierung konkrete Zielvorgaben oder Meilensteine
festlegen, um den Fortschritt bei der Reduzierung der Wohnungslosigkeit zu
messen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung in Anbetracht dessen, dass laut
Wohnungslosenbericht der Bundesregierung etwas mehr als die Hälfte der
Wohnungslosen (erfolglos) Unterstützung zur Verhinderung der Wohnungslosigkeit
gesucht hat, die genaueren Gründe dafür zu evaluieren, warum die Hilfe
nicht bei den Betroffenen ankommt, um darauf basierend bessere
Hilfeangebote bereitzustellen?
6. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen
Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit trotz rechtzeitiger Beantragung von
Hilfeangeboten eingetreten ist?
7. Was sind nach Informationen der Bundesregierung die Gründe für die
Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit trotz rechtzeitiger Beantragung
von Hilfen, und wie könnte dies nach Vorstellung der Bundesregierung
künftig vermieden werden?
8. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen steigende
Energiepreise und Kosten für energetische Sanierungen zum Verlust des
Wohnraums geführt haben?
9. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen die
Diskrepanz zwischen den tatsächlich anerkannten laufenden Wohnkosten und
den real zu leistenden Ausgaben für Unterkunft und Heizung zu einer
Wohnkostenlücke bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II geführt
hat?
10. Bei wie vielen Personen sind nach Informationen der Bundesregierung
Mietschulden der entscheidende Grund für Wohnungslosigkeit oder
Obdachlosigkeit?
11. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit und Notwendigkeit, das
bestehende System der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten (Achtes Kapitel SGB XII) auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen
und weiter auszubauen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wo sieht
die Regierung hier konkreten Handlungsbedarf?
12. Welche Rolle können aus Sicht der Bundesregierung die Jobcenter und
Arbeitsagenturen bei einer besseren Prävention und Bekämpfung von
Wohnungslosigkeit einnehmen?
13. Stimmt die Bundesregierung mit der Empfehlung des Deutschen Vereins
(siehe „Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private
Fürsorge e. V. zur Unterstützung von Personen mit psychischen
Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende“) sowie der Fraktion der CDU/CSU (siehe
Positionspapier der Fraktion der CDU/CSU „Mehr Chancen für Arbeitslose in der
Grundsicherung“) darin überein, dass Jobcenter darin gestärkt werden
sollten, geschulter im Umgang mit psychischen Erkrankungen zu werden,
um Betroffene frühzeitig an bestehende Unterstützungsmaßnahmen der
Eingliederungshilfe vermitteln zu können, und erkennt die
Bundesregierung an, dass eine Stärkung der Jobcenter in diesem Bereich
Wohnungslosigkeit mindern könnte?
14. Sieht es die Bundesregierung vor diesem Hintergrund als sinnvoll an, eine
stärkere Kooperation zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und der
Grundsicherung für Arbeitsuchende im Sozialraum voranzutreiben, und
wenn ja, wie kann dies aus Sicht der Bundesregierung erreicht werden?
15. Verfügt die Bundesregierung über Daten, wie viele Menschen mit
chronischer Erkrankung bzw. Behinderung zur Gruppe der wohnungs- bzw.
obdachlosen Menschen zählen, wenn ja, welche, und wenn nein, plant die
Bundesregierung, zukünftig – ggf. gemeinsam mit den Ländern – eine
entsprechende Datenerfassung vorzunehmen?
16. Welche Hilfemaßnahmen bestehen bereits für (chronisch) erkrankte,
psychisch (chronisch) erkrankte oder für beeinträchtigte wohnungslose
Menschen (bitte nach Aufenthalts- und Krankenversicherungsstatus
aufschlüsseln)?
17. Welche Gründe identifiziert die Bundesregierung dafür, dass Hilfe für
(chronisch) erkrankte, psychisch (chronisch) erkrankte oder für
beeinträchtigte wohnungslose Menschen nicht ausreichend bei den Betroffenen
ankommt (bitte nach Aufenthalts- und Krankenversicherungsstatus
aufschlüsseln)?
18. Wie könnten aus Sicht der Bundesregierung bestehende Hilfemaßnahmen
für (chronisch) erkrankte, psychisch (chronisch) erkrankte oder für
beeinträchtigte Menschen in Wohnungslosigkeit zugänglicher und
niederschwelliger gestaltet werden?
19. Was möchte die Bundesregierung tun, damit Hilfe- und
Unterstützungsangebote für (chronisch) erkrankte, psychisch (chronisch) erkrankte oder
für beeinträchtigte wohnungslose Menschen die Betroffenen künftig
besser erreichen?
20. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass
psychisch Kranke, die z. B. an paranoider Schizophrenie leiden, nicht in
den kommunalen Notunterkünften übernachten können, die keine
Einzelunterbringung ermöglichen, weil sich dadurch der Gesundheitszustand
verschlechtern bzw. chronifizieren kann?
21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die kommunalen
Einrichtungen dazu in die Lage zu versetzen, dass schwer oder chronisch
psychisch erkrankte Menschen in Einzelzimmern untergebracht werden
können?
22. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung fehlende
Barrierefreiheit von Obdachlosenunterkünften auf den Zugang zu den Unterkünften
und die Versorgung von wohnungslosen Menschen mit Beeinträchtigung
bzw. (chronischer) Erkrankung aus?
23. Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern und Kommunen ergreifen, um mehr Barrierefreiheit bei der
Versorgung wohnungsloser Menschen zu erreichen?
24. In welchem Umfang sind barrierefreie Obdachlosenunterkünfte für
Notfälle (z. B. Brandfall) ausgerüstet, um z. B. Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen, gehörlose Menschen, taubblinde Menschen oder Menschen
mit kognitiven Beeinträchtigungen retten bzw. über Rettungsmaßnahmen
barrierefrei informieren zu können?
25. In welchem Umfang ist das Personal bei barrierefreien
Obdachlosenunterkünfte als Evakuierungshelfer ausgebildet, um im Brandfall eine
reibungslose Evakuierung mithilfe von Evakuierungsstühlen durchführen bzw.
barrierefrei über Rettungsmaßnahmen informieren zu können?
26. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen z. B. wohnungslose
Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Hörbeeinträchtigungen bei
Notunterkünften abgewiesen wurden, weil nicht ausreichende barrierefreie Plätze,
nicht genug Evakuierungsstühle oder keine Möglichkeiten für
Gebärdensprachdolmetschung vorhanden waren, und welche Konsequenzen
ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung hieraus für die Förderung von
Barrierefreiheit?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Gründe der
Wohnungslosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Volljährigen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Kenntnisse zu erlangen?
28. Beabsichtigt die Bundesregierung, die sog. Hilfen für schwer erreichbare
junge Menschen (§ 16h SGB II) auszuweiten, um junge Menschen auf
dem Weg zu einer selbstbestimmten Lebensplanung und zu sicheren
Wohnverhältnissen zu unterstützen, und wenn ja, wie wird die
Bundesregierung vor dem Hintergrund des geplanten Rechtskreiswechsels im
Rahmen der Kindergrundsicherung vom SGB II zum SGB III garantieren,
dass diese Hilfen bei den Betroffenen ankommen?
29. Sind aus Sicht der Bundesregierung spezielle Angebote für wohnungslose
Menschen unter 27 Jahren mit sozialpädagogischer Begleitung notwendig,
und wenn ja, wie wird die Bundesregierung hier weiter tätig werden?
30. Inwiefern konnte aufgrund der mit dem Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz in Kraft getretenen Regelungen durch die Erhöhung der
Verbindlichkeit der Hilfen für junge Volljährige, die Regelung der sog. Coming-Back-
Option, die Vorgaben für eine verbindliche Übergangsplanung sowie die
verpflichtende Nachbetreuung, einschließlich regelmäßiger
Kontaktaufnahmen zum jungen Menschen verhindert werden, dass junge Menschen
auf dem Weg in die Selbständigkeit „verloren“ gehen und in die
Obdachoder Wohnungslosigkeit abgleiten?
31. Hat die Bundesregierung die mit dem Entschließungsantrag der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD noch 2021 eingebrachte Forderung, dass die
Unterstützung z. B. der sog. Straßenkinder durch Wohnangebote verstärkt
werden muss, umgesetzt?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte konkrete Modellprojekte benennen)?
b) Wenn ja, inwiefern werden diese Modellprojekte durch Studien
begleitet?
c) Wenn nein, warum nicht?
d) Plant die Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen,
und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
32. Hat die Bundesregierung eine entsprechende Bewertung von
Modellprojekten vorgenommen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die
Bewertung gekommen, wie viele und welche Modellkommunen werden mit dem
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierten
Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die
Eigenständigkeit“ und in welcher Höhe jeweils unterstützt (bitte aufschlüsseln)?
33. Wie viele Modellkommunen haben sich 2021/2022 für das
Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“
beworben?
34. Wurden Anträge von Kommunen, die sich für das Bundesprogramm „JU-
GEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ interessierten,
abgelehnt, und wenn ja, aus welchen Gründen?
35. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
Wohnungs- und Obdachlosigkeit von jungen Menschen wirksam zu
bekämpfen?
36. Wie wird die Bundesregierung darauf reagieren, dass, trotz
Unterbringungspflicht der Städte und Gemeinden, laut Wohnungslosenbericht
wohnungslose Menschen nach eigenen Angaben auch wegen Auslastung der
Notunterkünfte abgewiesen werden?
37. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Personen
mangels eigenen Wohnraums in Unterkünften leben oder länger als notwendig
verbleiben, die primär für andere spezifische Zwecke gedacht sind
(Gewaltschutzeinrichtungen bzw. Frauenhäuser, Haftanstalten, stationäre
Gesundheitseinrichtungen, Asylbewerberunterkünfte u. a.)?
38. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Asylbewerber und Geduldete
in Unterkünften verbleiben, die primär für die Unterkunft von
Obdachlosen gedacht sind?
39. Welche Bundesressorts waren an der Erarbeitung des Nationalen
Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit (folgend NAP) beteiligt,
für die am 5. März 2024 die Länder- und Verbändeanhörung gestartet
wurde?
40. Wie viele Treffen fanden in Vorbereitung des NAP statt, und wer war an
den Treffen beteiligt?
41. Welche Rolle spielt das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit bei
der Umsetzung des NAP, und wie wird die Zusammenarbeit mit
staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren konkret gestaltet?
42. Ist das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit bereits eingesetzt,
welche Akteure werden daran beteiligt sein (bitte auflisten), und welche
konkreten Arbeitsaufträge muss dieses Forum erfüllen?
43. Inwiefern wurde bei der Ausarbeitung des NAP berücksichtigt, dass
Obdachlosigkeit nicht mehr ausschließlich ein Problem der Städte, sondern
auch eines kleinerer und mittlerer Gemeinden ist?
44. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen
des NAP, um die Wohnungslosigkeit bis zum Ende ihrer Regierungszeit
zu reduzieren?
45. Gibt es einen konkreten Zeitplan (Kabinettbefassung, parlamentarisches
Verfahren) für den NAP?
46. Wie bewertet die Bundesregierung das insbesondere in Finnland
erfolgreich praktizierte Housing-First-Modell als vielversprechenden Ansatz zur
Bekämpfung von Wohnungslosigkeit?
47. Welche Probleme und Hürden sieht die Bundesregierung bei der
Umsetzung von Housing First konkret in Deutschland?
48. Sind der Bundesregierung Projekte bekannt, in denen Kommunen bereits
den Housing-First-Ansatz umsetzen (bitte aufzählen und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
49. Unterstützt die Bundesregierung Länder und Kommunen, die das Prinzip
von Housing First zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit annehmen
möchten bzw. bereits angenommen haben?
50. Plant die Bundesregierung die gesetzliche Verstetigung der Finanzierung
von bisher zumeist in Form von Projekten angelegten Housing-First-
Angeboten, und welche Rolle können hierbei Hilfen gemäß § 67 ff.
SGB XII spielen?
51. Inwieweit hat das Modelprogramm „JUGEND STÄRKEN – Brücken in
die Eigenständigkeit“ („JUST BEST“) die Erprobung neuer Wohnformen
wie Housing First aufgenommen, und in welcher Weise findet dies im
Rahmen der Programmumsetzung statt?
52. Welche Ergebnisse hat das im April 2022 gegründete „Bündnis
bezahlbarer Wohnraum“ bereits erreicht?
53. Beabsichtigt die Bundesregierung zur Bekämpfung von
Wohnungslosigkeit auch eine Änderung des Mietrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, und
wenn ja, welche?
54. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Mietrecht oder in anderen
Rechtsgebieten Anreize für Wohnraumvermieter zu schaffen, um einen
Mietvertrag mit wohnungslosen Personen einzugehen, und wenn ja, welche?
55. Welche Maßnahmen wurden seit der Vorlage des Wohnungslosenberichts
und der Zukunftskonferenz im Juni 2023 bereits vollständig umgesetzt
oder zur Umsetzung in Auftrag gegeben?
56. Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf am
Wohnungslosenbericht der Bundesregierung und der dazu benötigten Datengrundlage,
und welche über den Wohnungslosenbericht der Bundesregierung
hinausgehenden Forschungsbedarfe identifiziert die Bundesregierung im Einsatz
gegen Wohnungslosigkeit?
57. Plant die Bundesregierung künftig, auch Bewohnerinnen und Bewohner
von Gewaltschutzreinrichtungen in die Wohnungslosenstatistik
einzubeziehen, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies tun, und wenn nein,
warum nicht?
58. Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Wohnungslosenberichts
nachkommen und künftig als Schwerpunkte in der
Wohnungslosenberichterstattung die Situation von zugewanderten Menschen – insbesondere
Osteuropäern und Asylbewerbern –, die Betroffenheit und Versorgung von
Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen
sowie den Themenkomplex von Wohnungslosigkeit und
Existenzsicherung vertiefend betrachten, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies
tun, und wenn nein, warum nicht?
59. Wird die Bundesregierung, wie im Wohnungslosenbericht empfohlen,
künftig einen Schwerpunkt im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung
aufnehmen, bei dem mittels Fallstudien und Längsschnittanalysen das
Entlassungsmanagement von Gesundheitseinrichtungen, die
Wohnsituation der Betroffenen nach Entlassung, niedrigschwellige Angebote der
Gesundheitsfürsorge in der Wohnungslosenhilfe sowie eventuelle
Drehtüreffekte beleuchtet werden, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies
tun, und wenn nein, warum nicht?
60. Wird die Bundesregierung, wie im Wohnungslosenbericht empfohlen,
ergänzend eine dynamische Betrachtung von Verläufen von
Wohnungslosigkeit anhand eines längsschnittlichen Ansatzes vornehmen, um besser
Informationen über Wege in und aus der Wohnungslosigkeit heraus zu
erlangen, wenn ja, wann wird die Bundesregierung dies tun, und wenn nein,
warum nicht?
61. Wie reagiert die Bundesregierung darauf, dass laut Wohnungslosenbericht
der Bundesregierung sog. Straßenkids, also alleinlebende Kinder und
Jugendliche, durch die Befragung kaum erreicht wurden, und was möchte
die Bundesregierung künftig tun, um diese Zielgruppe zu erreichen?
62. Wie viele von Gewalt betroffene Frauen suchen in einer Notunterkunft für
Wohnungslose eine Unterbringung, weil ihnen kein Frauenhausplatz zur
Verfügung gestellt werden konnte (bitte pro Jahr und Bundesland
aufschlüsseln), und wie viele dieser Frauen sind in Begleitung von Kindern?
63. Liegen der Bundesregierung Informationen dazu vor, wie hoch der Anteil
von Migrantinnen mit unsicherem Aufenthaltsstatus und geflüchteten
Frauen in den Frauenhäusern und unter obdach- oder wohnungslosen
Frauen ist?
64. In welchem Umfang stellt die Bundesregierung bedarfsgerechte Hilfen für
Frauen, die von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit betroffen sind,
bereit (bitte einzelne Maßnahmen und Höhe der finanziellen Mittel
angeben)?
65. Wie berücksichtigt die Bundesregierung die besondere
Schutzbedürftigkeit von Frauen bei ihren Maßnahmen im Bereich der Wohnungslosigkeit
und Obdachlosigkeit?
66. Gibt es laufende Projekte der Bundesregierung um wohnungs- und
obdachlose Frauen besser vor Gewalt, sexuellen Übergriffen und sexueller
Ausbeutung zu schützen?
67. Wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitliche Versorgungslage
für wohnungs- bzw. obdachlose Frauen, insbesondere unter
Berücksichtigung des Umstandes, dass sie aufgrund ihrer Lebenssituation einem
besonderen Krankheitsrisiko ausgesetzt sind?
68. In wie vielen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Flucht vor
häuslicher Gewalt der entscheidende Grund für Wohnungs- oder
Obdachlosigkeit von Frauen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung,
um Frauen besser vor einer Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schützen?
69. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Frauen aufgrund einer
drohenden Wohnungs- oder Obdachlosigkeit nach dem Aufenthalt in einem
Frauenhaus zu ihrem gewalttätigen Partner zurückkehren?
70. In welchem Umfang sind nach Informationen der Bundesregierung
Personen mit diverser Geschlechtszuordnung von Wohnungslosigkeit
betroffen?
71. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der
Bundesregierung aus der Wohnungslosigkeit von Personen mit diverser
Geschlechtszuordnung für die Anforderung an die geschlechterspezifische Arbeit in
der Wohnungslosenhilfe, damit sie den besonderen Belangen dieser
Gruppe gerecht wird?
72. Wie viele Unterkünfte in kommunaler oder sonstiger Trägerschaft gibt es
nach Informationen der Bundesregierung, in denen die Aufteilung der
Schlafplätze, der sanitären Anlagen und in sonstiger Weise die besonderen
Belange von Personen mit diverser Geschlechtszuordnung umfänglich
berücksichtigt sind?
73. Plant die Bundesregierung die geschlechterspezifische Arbeit in der
Wohnungslosenhilfe zur besseren Berücksichtigung der Belange von Personen
mit diverser Geschlechtszuordnung aus Bundesmitteln zu fördern?
74. Als Grund für den Verzicht der Unterbringung in einer Notunterkunft
nennen laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung 41 Prozent der
Wohnungslosen, dass es ihnen zu gefährlich sei: Was muss aus Sicht der
Bundesregierung getan werden, um mehr Sicherheit in den Notunterkünften
für obdachlose Menschen zu erreichen?
75. Werden Frauen aus Sicht der Bundesregierung ausreichend vor
gewaltsamen Übergriffen in den Notunterkünften geschützt?
76. Wie viele Frauen wurden in den vergangenen zehn Jahren Opfer von
gewaltsamen und bzw. oder sexuellen Übergriffen in den Notunterkünften
für obdachlose Menschen (bitte pro Jahr und Bundesland auflisten)?
77. Wie viele wohnungs- oder obdachlose Frauen wurden in den vergangenen
zehn Jahren insgesamt Opfer von gewaltsamen und bzw. oder sexuellen
Übergriffen (bitte pro Jahr und Bundesland auflisten), und wie hoch
schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer in diesem Bereich?
78. Wie viele wohnungslose Frauen und Männer sind nach Informationen der
Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) als Opfer in der Kriminalstatistik erfasst worden, und welche Taten
sind zu ihren Lasten jeweils begangen worden?
79. In welchen Bundesländern sind nach Informationen der Bundesregierung
besonders viele Straftaten zulasten von Wohnungslosen begangen
worden?
80. Was sind nach Informationen der Bundesregierung bei der Tatbegehung
die Motivationen für Gewalttaten gegenüber Wohnungslosen?
81. Welche fünf Tätergruppen sind nach Informationen der Bundesregierung
besonders häufig bei der Begehung der unterschiedlichen Straftatbestände
gegenüber Wohnungslosen?
82. Gibt es Pläne und Maßnahmen der Bundesregierung, Wohnungslose
besser als bisher vor Gewalt zu schützen?
83. Wie viele Wohnungslose sind nach Informationen der Bundesregierung in
den letzten 20 Jahren gewaltsam zu Tode gekommen, und wie schlüsseln
sich hier Motive und Tätergruppen im Einzelnen auf?
84. Wie viele Obdachlose in Deutschland haben eine deutsche und wie viele
Obdachlose haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?
85. Wie viele ausländische Obdachlose in Deutschland
a) stammen aus einem anderen EU-Staat (bitte die Herkunftsstaaten
aufschlüsseln),
b) sind Asylbewerber im Asylverfahren (bitte die Herkunftsstaaten
aufschlüsseln),
c) sind anerkannte Asylbewerber (bitte die Herkunftsstaaten
aufschlüsseln), und
d) sind geduldet (bitte die Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
86. Plant die Bundesregierung Reaktionen im Bereich des Aufenthaltsrechtes
bei Gewalttaten gegen Wehr- und Wohnungslose?
87. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Heimatstaaten der sich in
Deutschland befindenden Wohnungslosen aus dem EU-Ausland oder aus
anderen europäischen Staaten dazu zu bewegen, sich um ihre
wohnungslosen Staatsangehörigen zu kümmern?
88. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
wohnungslose obdachlose EU-Europäer ohne Beschäftigung in Deutschland wieder
in ihre Heimat zu bringen?
89. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um
wohnungslose Obdachlose ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Staates und ohne
Aufenthaltstitel wieder in ihre Heimat zu bringen?
90. Welche besonderen Schwierigkeiten ergeben sich nach Informationen der
Bundesregierung bei der Rückführung wohnungsloser Obdachloser aus
Belarus und Russland?
91. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass überproportional viele
Menschen, die noch nie einen eigenen Mietvertrag in Deutschland besessen
haben, zugewanderte Menschen sind?
Berlin, den 14. März 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333