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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehung
(insgesamt 181 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
22.05.2024
Aktualisiert
17.12.2024
BT20/1080422.03.2024
Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehung
Deutschland ist international dafür bekannt, anfällig für das Ein- und
Durchschleusen krimineller Gelder zu sein (vgl. beispielsweise die Aussagen des
Bundesministers der Finanzen Christian Lindner im Plenum des Deutschen
Bundestages am 14. Dezember 2023). Durch diese Anfälligkeit kommt es zu
vielfältigen Risiken für das gesellschaftliche und wirtschaftliche
Zusammenleben – beispielsweise, weil Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,
Sanktionsumgehungen oder Proliferationsfinanzierung nicht effektiv genug verhindert
werden können. Im Rahmen der Länderprüfung Deutschlands durch die
Financial Action Task Force (FATF) hat auch der internationale Standardsetzer für
die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutliche Kritik
an der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland geübt und diese
Kritik mit der Benennung struktureller Mängel untermauert (FATF 2022, Germany
Mutual Evaluation Report [MER]). Hierzu zählen insbesondere die der
Strafverfolgung von Geldwäschetaten hinderliche Fokussierung auf Vortaten, die
ineffektive Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor und die damit
einhergehende Passivität der geldwäscherechtlich Verpflichteten, die defizitäre
Verhinderung von Geldwäsche unter Verwendung juristischer Personen und das
Fehlen von zeitgemäßen und auf die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden
abgestimmten Verfahren und Methoden zur Analyse von verdächtigen
Finanztransaktionen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).
Vor diesem Hintergrund herrscht zwar ein breit getragener politischer Konsens,
dass in Deutschland schnelle Verbesserungen bei der Bekämpfung von
Finanzkriminalität herbeigeführt werden müssen. Gleichzeitig bestehen allerdings
unterschiedliche Ansichten darüber, wie das Ziel einer schnellen und
wirksamen Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität erreicht werden
kann. Für die damit verbundene Debatte ist es unerlässlich, dass ein
umfassendes Bild über den aktuellen Stand der Bekämpfung von Finanzkriminalität in
Deutschland existiert.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10804
20. Wahlperiode 22.03.2024
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umsetzungsstand der
Maßnahmen, deren Umsetzung die FATF in ihrem Abschlussbericht
Deutschlands (MER) als dringlich bekundet hat sowie der Maßnahmen, deren
Umsetzung sie empfohlen hat (bitte getrennt je „Priority Action“ des
Abschlussberichts [siehe hierzu MER, S. 14 f.] sowie auch je
„Recommended Action“ des Abschlussberichts [siehe hierzu MER, S. 41, 57 –
59, 103, 140 f., 163 f., 199, 214] angeben, inwiefern für die einzelnen
„Priority Actions“ und „Recommended Actions“ der FATF eine
Umsetzung bereits erfolgt ist, und mit welchen Maßnahmen eine Umsetzung
geplant ist, und mit welchen Maßnahmen oder eine Umsetzung seitens
der Bundesregierung nicht angestrebt wird)?
2. Wie lautet die Bewertung der FATF im Rahmen des ersten Follow-Up-
Reports Deutschlands nach Verabschiedung des Abschlussberichts
(MER) zum Bereich „technical compliance“, der gemäß der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
„Unbeantwortete und weitere offene Fragen zu Missständen bei der
Financial Intelligence Unit“ auf Bundestagsdrucksache 20/7258 im
Rahmen des FATF-Plenums im Oktober 2023 verabschiedet werden sollte?
3. Wird im Vorfeld des zweiten Follow-Up-Reports Deutschlands nach
Verabschiedung des FATF-Abschlussberichts (MER) zum Bereich
„effectiveness“, dessen Verabschiedung gemäß der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
„Unbeantwortete und weitere offene Fragen zu Missständen bei der Financial
Intelligence Unit“ auf Bundestagsdrucksache 20/7258 für den Oktober
2024 vorgesehen ist, zur Neubewertung der Effektivität der Umsetzung
der FATF-Empfehlungen eine Beurteilung Deutschlands durch FATF-
Prüfer stattfinden, wenn ja, wann wird das der Fall sein, und wird diese
Beurteilung auch eine Vor-Ort-Prüfung umfassen?
4. Worin wird der Beurteilungsgegenstand des dritten Follow-Up-Reports
Deutschlands nach Verabschiedung des FATF-Abschlussberichts (MER)
liegen, dessen Verabschiedung gemäß der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Unbeantwortete
und weitere offene Fragen zu Missständen bei der Financial Intelligence
Unit“ auf Bundestagsdrucksache 20/7258 für den Oktober 2025
vorgesehen ist?
5. Wie hat sich die Bundesregierung jeweils in den bereits stattgefundenen
Abstimmungen bzw. wie wird sich die Bundesregierung in den noch
folgenden Abstimmungen auf Ebene der EU jeweils zu den Vorschlägen
der EU-Kommission für eine Verordnung zur Verhinderung der Nutzung
des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der
Terrorismusfinanzierung sowie für eine Richtlinie über die von den Mitgliedstaaten
einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der
Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 verhalten, und
wie begründet die Bundesregierung jeweils ihr Abstimmungsverhalten
in Bezug auf die einzelnen erfolgten bzw. zu erfolgenden Abstimmungen
(bitte jeweils pro Abstimmung auf EU-Ebene zu den genannten
Gesetzesvorschlägen begründen, warum die Bundesregierung mit
Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung votierte bzw. sie jeweils beabsichtigt,
mit Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung zu votieren)?
6. Wie viele Strafverfahren wurden in Deutschland im Bereich Geldwäsche
jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024
geführt, wie viele Verurteilungen gab es jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 wegen Geldwäsche nach
§ 261 des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei
Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Strafverfahren wurden in Deutschland im Bereich
Terrorismusfinanzierung jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 geführt, wie viele Verurteilungen gab es jeweils in den
Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 wegen
Terrorismusfinanzierung nach § 89c des Strafgesetzbuches, und in welcher
Höhe wurden dabei Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils
getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
8. Bei wie vielen der in Deutschland jeweils in den Jahren 2020, 2021,
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 geführten Strafverfahren kam es zu
einer selbständigen Einziehung nach § 76a des Strafgesetzbuches, und in
welcher Höhe wurden dabei jeweils Vermögensgegenstände eingezogen
(bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen, in denen jeweils in den Jahren 2020, 2021,
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 eine selbständige Einziehung
nach § 76a des Strafgesetzbuches erfolgte, geschah dies auf
Grundlage eines Verdachts auf Geldwäsche nach § 261 des
Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils
Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen, in denen jeweils in den Jahren 2020, 2021,
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 eine selbständige Einziehung
nach § 76a des Strafgesetzbuches erfolgte, geschah dies auf
Grundlage eines Verdachts auf Terrorismusfinanzierung nach § 89c des
Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils
Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren
aufschlüsseln)?
9. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang
im Jahr 2024 in Deutschland im Bereich der Organisierten Kriminalität
geführten Verfahren (OK-Verfahren) wurden im Kriminalitätsbereich
Geldwäsche geführt (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowohl die
absoluten Zahlen der OK-Verfahren sowie derjenigen OK-Verfahren im
Kriminalitätsbereich Geldwäsche und deren relativen Anteil an den
insgesamt erhobenen OK-Verfahren angeben)?
10. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang
im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren standen im
Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten (bitte jeweils getrennt nach
Jahren sowohl die absoluten Zahlen der OK-Verfahren mit
Geldwäscheaktivitäten und deren relativen Anteil an den insgesamt erhobenen OK-
Verfahren angeben)?
11. Wie verteilen sich die jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren im
Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten jeweils auf die verschiedenen
Gruppen von Tatverdächtigen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und
Gruppen von Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
12. In welchem finanziellen Umfang haben bei den jeweils in den Jahren
2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland
geführten OK-Verfahren im Kriminalitätsbereich Geldwäsche (vorläufige)
Vermögenssicherungen stattgefunden, und bei wie vielen der OK-
Verfahren haben diese stattgefunden (bitte jeweils getrennt nach Jahren
die Höhe der [vorläufigen] Vermögenssicherungen und die Anzahl der
OK-Verfahren, in denen [vorläufige] Vermögenssicherungen
stattgefunden haben, aufschlüsseln)?
13. Wie verteilen sich die bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren
stattgefundenen Geldwäscheaktivitäten auf verschiedene
Geldwäschehandlungen?
a) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer
Einbindung Dritter, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen
(bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen
aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer
Überweisung, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte
jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer
Bargeldtransaktion, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte
jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
d) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in der
Verwendung von Geldkurieren, und in welcher Höhe waren Gelder davon
betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen
aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in der
Verwendung von Finanzagenten, und in welcher Höhe waren Gelder davon
betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen
aufschlüsseln)?
f) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einem Krypto-
Transfer, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte
jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
g) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in der
Verwendung von Methoden des Hawala-Bankings, und in welcher Höhe
waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren,
Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
h) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020,
2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten
OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer
unbekannten Geldwäschehandlung, und in welcher Höhe waren Gelder
davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und
Volumen aufschlüsseln)?
14. Wie verteilen sich die bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren
stattgefundenen Investitionen von kriminell erlangten Geldern zur
Geldwäsche auf verschiedene Arten von Investitionen?
a) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in Darlehen (bitte jeweils getrennt
nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in Handelsgüter (bitte jeweils
getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
c) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in Immobilien (bitte jeweils
getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
d) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in Fahrzeuge (bitte jeweils
getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
e) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in Luxusgüter (bitte jeweils
getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
f) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in Krypto-Werte (bitte jeweils
getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
g) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in Unternehmen (bitte jeweils
getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)?
h) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in
den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in
Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell
erlangten Geldern zur Geldwäsche in unbekannte Investitionsziele
(bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen
aufschlüsseln)?
15. Welche Tätigkeiten wurden durch die bei den jeweils in den Jahren
2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland
geführten OK-Verfahren gewaschenen Gelder jeweils in welcher Höhe
finanziert, und in wie vielen Fällen war dies jeweils der Fall (bitte
getrennt nach Jahren, Fallzahl und Höhe der Gelder je Finanzierungszweck
aufschlüsseln)?
16. Wie viele Planstellen wurden dem Zollfahndungsdienst seit Mai 2023
bisher zugeführt und wie viele Planstellen werden diesem bis zum Ende
des zweiten Quartals 2025 zugeführt, um dort eine im Zuge der
„Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche
durch den Zoll“ vorgesehene personelle Stärkung zu erreichen, und an
welcher anderen Stelle wurden bzw. werden die entsprechenden
Planstellen (zukünftig) eingespart?
17. Wie ist jeweils der genaue Umsetzungsstand der im Zuge der „Strategie
zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch
den Zoll“ vorgesehenen Einrichtung des OK-Bekämpfungszentrums im
Zollkriminalamt, der regionalen OK-Ermittlungszentren im
Zollfahndungsdienst und in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie des
Innovationszentrums für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung
im Zollkriminalamt?
18. Mit welchen jeweiligen personellen und/oder organisatorischen und/oder
die Ausstattung der Einsatzkräfte betreffenden und/oder anderweitigen
Maßnahmen wurde eine im Zuge der „Strategie zur Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch den Zoll“ vorgesehene
Stärkung der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen im Zoll
herbeigeführt?
19. Welche genauen Prüfbitten in Bezug auf die FIU sind Gegenstand der
abschließenden Mitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) an das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 13. Dezember 2022?
20. Welche genauen Prüfbitten sind der abschließenden Mitteilung des BRH
an das BMF vom 13. Dezember 2022 zu entnehmen, die im
Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,
Proliferationsfinanzierung oder Sanktionsumgehung stehen?
21. Zu welchen Anlässen hat der BRH seit 2017 gegenüber der
Bundesregierung welche Aussagen getroffen, die die FIU betreffen?
22. Ist die im Pressebericht des ZDF vom 5. Januar 2024 (vgl. www.zdf.de/n
achrichten/politik/deutschland/geldwaesche-lindner-fiu-behoerde-ruecks
tau-meldungen-100.html) in Bezug auf die FIU genannte Anzahl nicht
endbearbeiteter Verdachtsmeldungen von 164 597 korrekt, und auf
welchen Stichtag bezieht sich diese Anzahl?
23. Wie viele Verdachtsmeldungen befanden sich bei der FIU im Zeitraum
von Januar 2020 bis Februar 2024 jeweils zum Monatsende sowie zum
20. September 2023 in dem Status „nicht endbearbeitet“?
24. Wie verteilen sich die Verdachtsmeldungen, die zum Stichtag 29.
Februar 2024 bei der FIU im Status „nicht endbearbeitet“ sind, auf die Monate
ihres Eingangs bei der FIU?
25. Wie viele Verdachtsmeldungen befanden sich bei der FIU im Zeitraum
von Januar 2020 bis Februar 2024 jeweils zum Monatsende sowie zum
20. September 2023 gleichzeitig in der Bearbeitung?
26. Wie verteilen sich die Verdachtsmeldungen, die zum Stichtag 29.
Februar 2024 bei der FIU gleichzeitig in der Bearbeitung befindlich sind, auf
die Monate ihres Eingangs bei der FIU?
27. Von welchen Daten stammen die drei ältesten der Verdachtsmeldungen,
die bei der FIU zum Stichtag 29. Februar 2024 in Bearbeitung waren?
28. Werden die bei der FIU zum 1. Januar 2024 eingesetzten Filter nur auf
die seit dem 1. Januar 2024 eingehenden Meldungen angewendet oder
erfolgt eine rückwirkende – gegebenenfalls zusätzliche – Filterung von
allen zuvor in Bearbeitung befindlichen und/oder nicht endbearbeiteten
Verdachtsmeldungen?
29. Wie viele Verdachtsmeldungen sind jeweils in den Zeiträumen vom
1. September 2023 bis zum 1. Januar 2024 sowie seit dem 1. Januar
2024 bei der FIU eingegangen, und wie viele wurden seit dem 1. Januar
2024 unter Verwendung der Filter in die manuelle Analyse überführt?
30. Bei wie vielen Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat dauerte die
Endbearbeitung seit Einführung des 2-Level-Modells jeweils länger als drei, zehn,
30 Tage?
31. Welche Kategorien existieren zum Stand 29. Februar 2024 in Bezug auf
den Bearbeitungsstand der bei der FIU vorliegenden
Verdachtsmeldungen?
32. Wie viele Verdachtsmeldungen befinden sich zum Stand 29. Februar
2024 durchschnittlich bei einem Analysten im Bereich der operativen
Analyse der FIU, dem die Verdachtsmeldungen unmittelbar mit ihrem
Eingang zugewiesen werden, in Bearbeitung?
33. Wie hoch war der Stand der Verdachtsmeldungen, die sich zum Stand
29. Februar 2024 bei den drei Analysten im Bereich der operativen
Analyse der FIU in Bearbeitung befanden, die unter allen Analysten im
Bereich der operativen Analyse über die meisten in Bearbeitung
befindlichen Verdachtsmeldungen verfügten?
34. Wie hoch war der Stand der Verdachtsmeldungen, die sich zum Stand
29. Februar 2024 bei den drei Analysten im Bereich der operativen
Analyse der FIU in Bearbeitung befanden, die unter allen Analysten im
Bereich der operativen Analyse über die wenigsten in Bearbeitung
befindlichen Verdachtsmeldungen verfügten?
35. Kommt bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen bei der FIU ein
Vier-Augen-Prinzip zum Tragen, und wenn ja, in welcher Form, oder
werden die eingehenden Verdachtsmeldungen bis zu deren
Endbearbeitung ausschließlich von demjenigen Analysten bearbeitet, dem sie mit
ihrem Eingang bei der FIU zugewiesen werden?
36. Wie wurde die Treffergenauigkeit der FIU-Filter, die den Aussagen des
BMF zufolge hoch sei, gemessen, und wie groß war die Stichprobe?
37. Wie hoch war die Treffergenauigkeit der FIU-Filter zu dem jeweiligen
der nachstehenden Anlässe ihrer Beurteilung, und wie groß war jeweils
die Stichprobe, die der jeweiligen Beurteilung zugrunde lag
a) im Rahmen des im Dezember 2022 begonnenen Auswerteprojektes
(vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0338, Sachstand zur
Aufgabenerledigung bei der FIU),
b) nach den Mindestanpassungen aus dem Juni 2023,
c) nach der „Filterertüchtigung“ nach Inkrafttreten des Gesetzes zur
Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen zum 18. November 2023 (vgl.
Ausschussdrucksache 20(7)0507, Sachstand zur Aufgabenerledigung
bei der FIU)?
38. In welchen zeitlichen Abständen findet die „stichprobenhafte Kontrolle“
der FIU-Filter (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0507, Sachstand zur
Aufgabenerledigung bei der FIU) statt, mit welcher Stichprobengröße
werden diese Kontrollen durchgeführt, und werden die an dem
Auswerteprojekt bzw. der „Filterertüchtigung“ beteiligten Behörden daran
ebenfalls beteiligt (wenn ja, bitte auch angeben, auf welche dies zutrifft)?
39. Bei wie vielen der seit der Einführung der zur Überwachung der
Funktionsfähigkeit der FIU getroffenen Zielvereinbarung einer
Endbearbeitung innerhalb von 90 Tagen eingegangenen Verdachtsmeldungen wurde
das Ziel dieser Zielvereinbarung, d. h. eine Endbearbeitung innerhalb
von 90 Tagen, jeweils erfüllt bzw. nicht erfüllt, und wann wurde die
Zielvereinbarung getroffen?
40. Aufgrund welcher sachlichen Begründung wurde bei der zwischen dem
BMF und der FIU getroffenen Zielvereinbarung das Ziel einer
Endbearbeitung von Verdachtsmeldungen innerhalb von 90 Tagen gewählt?
41. Welche Behörden waren in die Entscheidungen über die Kalibrierung
der FIU-Filter im Rahmen der Filterertüchtigung nach Inkrafttreten des
Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle
für Finanztransaktionsuntersuchungen eingebunden, und welche der
beteiligten Behörden haben die Wiedereinsetzung der Filter als sachgerecht
beurteilt?
42. Wie viele Stellen waren bei der FIU im Bereich der operativen Analyse
seit Anfang 2023 jeweils pro Monat offen oder unbesetzt (bitte nach
Monaten aufschlüsseln), und wie lange dauerte die Besetzung einer Stelle
im Bereich der operativen Analyse der FIU seit Anfang 2023
durchschnittlich?
43. Zu welchem Termin wird die Bundesregierung ein Gremium des
Deutschen Bundestages gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes erstmals über
die Aufgabenerfüllung der FIU informieren, welche Größe hält die
Bundesregierung für ein solches Gremium für sachgerecht, und befindet sich
die Bundesregierung zur Einrichtung des Gremiums in Abstimmungen
mit den Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP?
44. Wie viel Personal hat die FIU derzeit, wie viele Arbeitskräfte davon sind
aktuell in der operativen Analyse eingesetzt, und bis zu welchem
Enddatum sollen die derzeit „rund 220“ bei der FIU eingesetzten
Geschäftsaushilfen (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0507, Sachstand zur
Aufgabenerledigung bei der FIU) bei der FIU verbleiben, und aus welchen
Bereichen des Zolls stammen wie viele dieser Geschäftsaushilfen?
45. Wie viele Verdachtsmeldungen sind bei der FIU jeweils in den Jahren
2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 eingegangen, und wie
viele Verdachtsmeldungen wurden jeweils an die
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, weil sie im Zusammenhang mit Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen
Straftat stehen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und Grund der
Weiterleitung aufschlüsseln)?
46. Wie viele der bei FIU jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden
mindestens einem Risikoschwerpunkt zugeordnet bzw. wie viele wurden
keinem Risikoschwerpunkt zugeordnet (bitte jeweils getrennt nach
Jahren aufschlüsseln)?
47. Bei wie vielen der im Jahr 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU
eingegangenen Verdachtsmeldungen erfolgte eine vereinfachte Abgabe
an die Strafverfolgungsbehörden, und bei wie vielen davon jeweils, weil
sie im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,
Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat stehen (bitte
jeweils getrennt nach Abgabegrund und nach Jahren aufschlüsseln)?
48. Wie viele der im Jahr 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU
eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden in die vertiefte Analyse
überführt, und wie viele davon wurden jeweils an die
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, weil sie im Zusammenhang mit Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen
Straftat stehen (bitte jeweils getrennt nach Abgabegrund und nach
Jahren aufschlüsseln)?
49. Wie viele der in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr
2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden an das
Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt, weil Anhaltspunkte
bestanden, dass die Information für dessen Arbeit erforderlich ist (bitte
getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
50. Wie viele der in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr
2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden an den
Bundesnachrichtendienst übermittelt, weil Anhaltspunkte bestanden,
dass die Information für dessen Arbeit erforderlich ist (bitte getrennt
nach Jahren aufschlüsseln)?
51. Wie hoch ist das Transaktionsvolumen der in den Jahren 2020, 2021,
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen
Verdachtsmeldungen, und wie hoch ist das jeweilige Transaktionsvolumen
derjenigen Verdachtsmeldungen, die in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangen sind und an die
Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, weil sie im
Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung,
Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat stehen (bitte das
Transaktionsvolumen jeweils getrennt nach Weiterleitungsgrund und nach Jahren
aufschlüsseln und, sofern die Bundesregierung entlang ihrer bisherigen
Antworten in Bezug auf das Transaktionsvolumen von Verdachtsmeldungen
darauf verweisen sollte, dass die entsprechenden Pflichtfelder „von den
Verpflichteten vielfach nicht mit den dafür tatsächlich benötigen
Angaben befüllt“ würden und eine „realitätsgetreue Auswertung […] nicht
möglich“ sei [vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Unbeantwortete und weitere offene
Fragen zu Missständen bei der Financial Intelligence Unit“ auf
Bundestagsdrucksache 20/7258], darlegen, warum der FIU-Jahresbericht trotz
dessen Aussagen über das Transaktionsvolumen von
Verdachtsmeldungen trifft [vgl. beispielsweise FIU-Jahresbericht 2022, S. 22: „Hierbei
wurden Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von knapp 3,7 Mio.
Euro angehalten.“])?
52. Wie viele der in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr
2024 an die FIU abgegebenen Verdachtsmeldungen entfielen jeweils auf
die verschiedenen Gruppen von Verpflichteten (bitte getrennt nach
Jahren aufschlüsseln)?
53. Ist die Einstufung einer bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldung
als in Bearbeitung befindlich nur an die Bedingung geknüpft, dass sie
einem Analysten in der operativen Analyse zugewiesen wurde, oder
zusätzlich auch daran, dass derjenige Analyst, dem sie zugewiesen wurde,
die Verdachtsmeldung einer ersten manuellen Bewertung unterzogen hat,
und wenn letzteres zutrifft, durch welchen technischen Mechanismus
wird sichergestellt, dass eine manuelle Begutachtung tatsächlich
stattgefunden hat?
54. Wie viele Verdachtsmeldungen befanden sich bei der FIU im Zeitraum
von Januar 2020 bis Februar 2024 jeweils zum Monatsende im
sogenannten Informationspool der FIU (bitte getrennt nach Monaten
aufschlüsseln)?
55. Wie viele Verdachtsmeldungen wurden im Zeitraum von Januar 2020 bis
Februar 2024 jeweils pro Monat in den sogenannten Informationspool
der FIU überführt (bitte getrennt nach Monaten aufschlüsseln)?
56. Wie viele der im sogenannten Informationspool der FIU befindlichen
Verdachtsmeldungen sind jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023
und bislang im Jahr 2024 zu einem werthaltigen Sachverhalt erstarkt,
und wie viele davon wurden an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben
(bitte getrennt nach Jahren sowie nach erstarkten und abgegebenen
Meldungen aufschlüsseln)?
57. Bei wie vielen der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen
wurden die bei der Abgabe einer Verdachtsmeldung auszufüllenden
Pflichtfelder zum „Herkunftsland der Transaktion“ („Land*“; vgl.
Handbuch goAML Web Portal) und/oder „genaue[n] Betrag der Transaktion“
(„Betrag in Euro*“; vgl. ebd.) von den Verpflichteten jeweils mit den für
die Pflichtfelder tatsächlich benötigten Angaben befüllt bzw. nicht mit
den dafür tatsächlich benötigten Angaben befüllt (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/7258, S. 7), und wie verteilen sich die Verdachtsmeldungen, bei
denen diese mit den dafür tatsächlich benötigten Angaben befüllt
wurden bzw. nicht mit den dafür tatsächlich benötigten Angaben befüllt
wurden, jeweils auf die verschiedenen Gruppen von Verpflichteten (bitte
jeweils getrennt für die genannten Pflichtfelder sowie für die Gruppen von
Verpflichteten nach Jahren aufschlüsseln)?
58. Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen hat die
Bundesregierung geprüft, ob für diejenigen ihrer Antworten auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf den Bundestagsdrucksachen
20/6467 und 20/7258, für die sie eine öffentliche Beantwortung oder
selbst eine Beantwortung unter VS-Einstufung ablehnt, der Grund für
die nach erklärter Maßgabe der Bundesregierung notwendige Einstufung
als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ fortbesteht bzw. der
Geheimhaltungsgrad änderungsbedürftig ist oder ob der Grund für die nach
erklärter Maßgabe der Bundesregierung notwendige Auskunftsverweigerung
fortbesteht, obwohl u. a. die Arbeitsweise der FIU mittlerweile mehrfach
grundlegend verändert wurde und schon daher frühere Informationen
keine Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der FIU zulassen, bzw. ob
bezüglich dessen ein Änderungsbedarf besteht?
59. Wie viele geldwäscherechtlich Verpflichtete haben sich zum Stand
29. Februar 2024 gemäß § 45 des Geldwäschegesetzes bei der FIU
registriert?
60. Wie viele geldwäscherechtlich Verpflichtete unterliegen zum Stand
29. Februar 2024 der Pflicht zur Registrierung bei der FIU gemäß § 45
des Geldwäschegesetzes?
61. Wie viele Anträge auf eine Registrierung nach § 45 des
Geldwäschegesetzes sind zum Stand 29. Februar 2024 bei der FIU eingegangen, und
wie viele davon sind zum Stand 29. Februar 2024 noch nicht
abschließend bearbeitet?
62. Wie viele geldwäscherechtlich Verpflichtete existieren in Deutschland
jeweils im Finanzsektor und im Nicht-Finanzsektor, und wie verteilen
sich diese jeweils auf die einzelnen Gruppen von Verpflichteten?
63. In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher festgestellt, dass Automaten zum Kauf und/oder
Verkauf von Krypto-Werten in Deutschland ohne Erlaubnis betrieben
wurden (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
64. In wie vielen Fällen hat die BaFin bisher Kenntnis von Stellenangeboten
erlangt, die eine Betätigung als Finanzagent zum Gegenstand hatten, und
durch wen und über welche Wege wurden diese Angebote jeweils
verbreitet (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
65. Wie viele Maßnahmen hat die BaFin im Rahmen ihrer
Geldwäscheaufsicht in den Jahren seit 2020 ergriffen, und wie verteilen sich die
ergriffenen Maßnahmen auf die verschiedenen Arten von Maßnahmen und
geldwäscherechtlich Verpflichteten (bitte jeweils getrennt nach Art der
Maßnahme, Art der Verpflichteten und nach Jahren aufschlüsseln)?
66. Wann haben in den Jahren 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils
Austausche zwischen der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären
des BMF und der FIU-Leitung stattgefunden, wer war aus dem
Personenkreis der Hausleitung des BMF und/oder der Staatssekretäre des
BMF jeweils daran beteiligt, und was war jeweils der inhaltliche
Gegenstand (bitte chronologisch jeweils nach Gesprächsteilnehmern, Art des
Austausches [persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz,
Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.] und inhaltlichem Gegenstand
aufschlüsseln)?
67. Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 eingegangen, um
Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen im Zusammenhang mit
Drittstaaten mit hohem Risiko in Bezug auf Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung anzuzeigen (bitte jeweils getrennt
nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der
Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von
welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das
Bestehen von Geschäftsbeziehungen mit dem Iran oder mit im Iran
ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen (bitte
jeweils getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der
Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von
welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das
Bestehen von Transaktionen mit dem Iran oder mit im Iran ansässigen
natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen (bitte jeweils
getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren aufschlüsseln)?
c) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der
Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von
welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das
Bestehen von Geschäftsbeziehungen mit Nordkorea oder mit in
Nordkorea ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen
(bitte jeweils getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
d) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der
Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von
welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das
Bestehen von Transaktionen mit Nordkorea oder mit in Nordkorea
ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen (bitte
jeweils getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren
aufschlüsseln)?
68. Wie viele Behörden üben in Deutschland die Geldwäscheaufsicht über
den Nicht-Finanzsektor aus, wie viele Verpflichtete des Nicht-
Finanzsektors stehen durchschnittlich unter der Aufsicht einer
Aufsichtsbehörde, und welchen drei Aufsichtsbehörden im Nicht-Finanzsektor
unterstehen jeweils die meisten bzw. die wenigsten Verpflichteten (bitte
jeweils auch angeben, wie viele Verpflichtete den jeweiligen
Aufsichtsbehörden unterstehen)?
69. Wie verteilen sich die beim Bundesamt für die Bekämpfung von
Finanzkriminalität (BBF) gemäß den Vorschlägen der Bundesregierung
innerhalb des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von
Finanzkriminalität (FKBG) neu zu schaffenden Stellen auf die beiden
Standorte Köln und Dresden (bitte jeweils getrennt nach Standorten,
Jahren und Besoldungsgruppen aufschlüsseln), und wie verteilen sich die
insgesamt vorgesehenen Stellen des BBF nach Abschluss der
Aufbauphase auf die beiden Standorte Köln und Dresden (bitte jeweils getrennt
nach Standorten, Jahren und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
70. Welche Unternehmen wurden im Zusammenhang mit dem BBF und/
oder dem FKBG von der Bundesregierung mit der Erbringung von
Beratungsdienstleistungen beauftragt, worin bestanden die jeweiligen
beauftragten Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen
ergaben sich aus den jeweiligen Beauftragungen?
71. Steht bereits fest, wer dem BBF als Präsident vorstehen soll, und wenn
nein, bis wann soll die Auswahl des Präsidenten des BBF abgeschlossen
sein?
72. Wie viele der 262 im Jahr 2024 zu schaffenden Planstellen bzw. Stellen
beim BBF (vgl. Bundestagsdrucksache 20/9648, S. 79) wurden bereits
besetzt, in welcher jeweiligen Besoldungsgruppe wurden diese besetzt,
und wie viele der Bewerber, mit denen die Stellen besetzt wurden,
kommen jeweils vom Zoll, von der Bundespolizei, einer Landespolizei oder
von anderen staatlichen Stellen, und wie viele kommen aus der
Privatwirtschaft (bitte jeweils getrennt nach Bewerberherkunft und nach
Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
73. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die älteste der zum Stand 17.
Januar 2024 bei der FIU in Bearbeitung befindlichen Verdachtsmeldungen
vom 18. November 2022 datiert (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0514,
79. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am
17. Januar 2024; Tagesordnungspunkt [TOP] 12: Selbstbefassung
„Berichte über mehr als 160.000 offene Verdachtsmeldungen bei der
Financial Intelligence Unit (FIU)“ – Nachfragen des Abgeordneten Matthias
Hauer (Fraktion der CDU/CSU)), wenn im Rahmen der Aufarbeitung
des Bearbeitungsrückstaus der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen,
die bei der FIU entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem
(End-)Status identifiziert worden waren, „Verdachtsmeldungen im
Zeitraum 1. Januar 2020 bis 20. November 2022“ Gegenstand einer
„umfassenden Betrachtung“ waren (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0268,
Schlussbewertung des BMF zu den Bearbeitungsrückständen bei der
FIU im Bereich der operativen Analyse) und die Bundesregierung am
19. Juni 2023 mitgeteilt hat, dass seit dem 25. Mai 2023 kein zu
bearbeitender Bearbeitungsrückstand mehr besteht (vgl. Ausschussdrucksache
20(7)0338, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU)?
74. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem
ein administratives Verfahren für Ermittlungen verdächtiger
Vermögensgegenstände geschaffen wird, welches nach Angaben des BMF „[…] als
separater Gesetzesvorschlag, jedoch als wesentlicher Teil des aktuellen
Reformpakets, eingebracht“ werden soll (vgl. bundesfinanzministeriu
m.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Geldwaesche-b
ekaempfen/voller-einsatz-gegen-finanzkriminalitaet.html)?
75. Soll das Verfahren für Ermittlungen verdächtiger
Vermögensgegenstände, zu dem das BMF einen Gesetzesvorschlag angekündigt hat (vgl. bun
desfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglic
hter/Geldwaesche-bekaempfen/voller-einsatz-gegen-finanzkriminalitae
t.html), rein gefahrenabwehrrechtlich ausgestaltet sein oder wird seitens
der Bundesregierung eine Ausgestaltung als Einziehungsinstrument mit
einer strafrechtlichen Anlasstat angestrebt?
76. Steht die Regelung, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
in Bezug auf Geldwäschetaten innerhalb der Strafprozessordnung an
einen Vortatenkatalog geknüpft ist, dem „follow-the-money“-Ansatz
nach Ansicht der Bundesregierung entgegen, wenn nein, warum nicht,
und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche
Regelung für einen Vortaten-unabhängigen Einsatz verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen vorzuschlagen?
77. In wie vielen Fällen erfolgten jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Verbringung
von Bargeld Sicherstellungen nach § 12a Absatz 7 des
Zollverwaltungsgesetzes, wie verteilen sich die Fälle jeweils auf die Gründe der
Sicherstellung, welche Herkunfts- und Bestimmungsländer waren dabei jeweils
betroffen, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils Barmittel
sichergestellt (bitte die Höhe der sichergestellten Barmittel jeweils getrennt nach
Jahren und dem Grund der Sicherstellung sowie nach betroffenen
Herkunfts- und Bestimmungsländern aufschlüsseln)?
78. In wie vielen Fällen erfolgten jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der
grenzüberschreitenden Verbringung von Bargeld Abgaben an die
Strafverfolgungsbehörden, mit Barmitteln welcher Höhe standen diese jeweils im
Zusammenhang, wie verteilen sich die Fälle jeweils auf die Gründe der
Abgabe, und welche Herkunfts- und Bestimmungsländer waren dabei
jeweils betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren die Fallzahl der
Abgaben, die Höhe der betroffenen Barmittel, den Abgabegrund und die
betroffenen Herkunfts- und Bestimmungsländer angeben)?
79. Ist ein Verpflichteter nach Auffassung der Bundesregierung dazu
verpflichtet, eine Transaktion, wegen der eine Verdachtsmeldung nach § 43
des Geldwäschegesetzes abgegeben wurde, auszuführen, wenn ihm die
Ausführung der Transaktion nach Ablauf des dritten Werktags nach dem
Abgangstag der Meldung nicht von der FIU oder der Staatsanwaltschaft
untersagt wurde?
80. Wie viele Sofortmaßnahmen nach § 40 des Geldwäschegesetzes hat die
FIU jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr
2024 ergriffen, und wie verteilen sich die im jeweiligen Jahr von der FIU
ergriffenen Sofortmaßnahmen jeweils auf Fälle im Zusammenhang mit
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen
und Proliferationsfinanzierung (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie
nach möglichem Zusammenhang mit Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen und Proliferationsfinanzierung
aufschlüsseln)?
81. In welcher Höhe wurden bei den nach § 40 des Geldwäschegesetzes
ergriffenen Sofortmaßnahmen jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 Transaktionen angehalten, und wie
verteilt sich das Volumen der im jeweiligen Jahr angehaltenen
Transaktionen jeweils auf Fälle im Zusammenhang mit Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen und
Proliferationsfinanzierung (bitte das Transaktionsvolumen jeweils getrennt nach Jahren sowie
nach Transaktionen mit möglichem Zusammenhang mit Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen und
Proliferationsfinanzierung aufschlüsseln)?
82. Auf welche Anzahl von Verdachtsmeldungen haben sich die in den
Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 ergriffenen
Sofortmaßnahmen nach § 40 des Geldwäschegesetzes jeweils bezogen (bitte
getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
83. In wie vielen Fällen haben die 27 091 im Rahmen der Abarbeitung des
Rückstaus der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU
im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet
oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, an die
zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegebenen
Verdachtsmeldungen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7258, S. 12) jeweils dazu geführt,
dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde, und wie verteilen sich die
eingeleiteten Strafverfahren jeweils auf Fälle, bei denen ein Bezug zu
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder zu einer sonstigen Straftat
bestand?
84. Wurden die Verdachtsmeldungen im unteren zweistelligen Bereich, die
Teil des Rückstaus der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei
der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht
endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden
waren, bei denen nach Auskunft des BMF vom 19. Juni 2023 noch
tiefergehende Analysen notwendig waren (vgl. Ausschussdrucksache
20(7)0338, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU), mittlerweile
endbearbeitet, und wenn ja, an welchem Tag wurde die letzte dieser
Verdachtsmeldungen endbearbeitet?
85. In wie vielen Fällen wurden bei der FIU Personen seit Januar 2020 vor
Abschluss der Sicherheitsüberprüfung im Bereich der operativen
Analyse eingesetzt, und über welchen Zeitraum erfolgte jeweils ein etwaiger
Einsatz im Bereich der operativen Analyse vor Abschluss der
Sicherheitsüberprüfung?
86. In wie vielen Fällen ergaben sich seit Januar 2020 während der
Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern der FIU sicherheitserhebliche
Erkenntnisse bzw. wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte dabei auch
darlegen, in wie vielen der Fälle die jeweiligen Personen weiter bzw.
nicht weiter mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wurden
und/oder ihre Tätigkeit bei der FIU einstellen mussten)?
87. In welchen zeitlichen Abständen werden Sicherheitsüberprüfungen der
im Bereich der operativen Analyse eingesetzten Mitarbeiter der FIU
erneuert?
88. Wie verteilen sich die im Bereich der operativen Analyse eingesetzten
Mitarbeiter der FIU jeweils auf die verschiedenen Arten der
Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz?
89. Welche der Mitarbeiter der FIU haben jeweils Zugriff auf das
Ausländerzentralregister, und an welche vorliegende Stufe der
Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist der Zugriff von
Mitarbeitern der FIU auf das Ausländerzentralregister geknüpft?
90. In welcher Abteilung wurden die seit Januar 2020 für einen Einsatz im
Bereich der operativen Analyse neu eingestellten Mitarbeiter der FIU
jeweils eingesetzt, bis ihre jeweilige Sicherheitsüberprüfung
abgeschlossen war, und für wie lange war dies jeweils der Fall?
91. Welche Umstände gelten in Bezug auf den Mitarbeiter der FIU aus dem
Bereich der operativen Analyse, auf den sich die Berichterstattung zu
einer mutmaßlichen Informationsweitergabe aus der FIU an externe
Dritte bezieht (vgl. www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/m
iri-clan-spitzel-affaere-bei-lindners-finanzpolizei-87013918.bild.html)?
a) Von wann bis wann war der betreffende Mitarbeiter bei der FIU
beschäftigt (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)?
b) Wurde der betreffende Mitarbeiter suspendiert, und wenn ja, wann
(bitte mit taggenauen Angaben beantworten)?
c) Von wann bis wann war der betreffende Mitarbeiter in der operativen
Analyse der FIU eingesetzt (bitte mit taggenauen Angaben
beantworten)?
d) In welchen anderen Abteilungen der FIU war der betreffende
Mitarbeiter gegebenenfalls eingesetzt, und in welchen Zeiträumen (bitte
mit taggenauen Angaben beantworten)?
e) Wann wurde für den betreffenden Mitarbeiter der Antrag auf die
Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz
gestellt (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)?
f) In welcher Stufe wurde die Sicherheitsüberprüfung für den
betreffenden Mitarbeiter beantragt?
g) Wann wurde der FIU das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung des
betreffenden Mitarbeiters übermittelt, und gab es dabei
sicherheitsrelevante Erkenntnisse (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)?
h) Wurde im Zuge der Sicherheitsüberprüfung die finanzielle Situation
des betreffenden Mitarbeiters überprüft?
i) Wurde im Zuge der Sicherheitsüberprüfung des betreffenden
Mitarbeiters eine mögliche Beteiligung an Glücksspiel überprüft?
j) Waren dem betreffenden Mitarbeiter Verdachtsmeldungen
zugewiesen worden, die mit dem Clan im Zusammenhang stehen, in dessen
Auftrag der Mitarbeiter bei der FIU Informationen beschafft haben
soll?
k) Hatte der betreffende Mitarbeiter Zugriff auf das
Ausländerzentralregister, und wenn ja, aus welchen Gründen, und in welchen
Zeiträumen (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)?
92. Wie viele Transaktionen sind Gegenstand der jeweils in den Jahren
2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU
eingegangenen Verdachtsmeldungen (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
93. Wie verteilen sich die Transaktionen, die Gegenstand der jeweils in den
Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU
eingegangenen Verdachtsmeldungen sind, auf die Transaktionsarten
Banküberweisung, Bareinzahlung, Barabhebung, Geldwechsel, Krypto-
Transfer, Güterkauf oder auf sonstige Transaktionen (bitte jeweils
getrennt nach Jahren und Transaktionsarten aufschlüsseln)?
94. Wie viele Verdachtsmeldungen sind 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang
im Jahr 2024 jeweils bei der FIU eingegangen, bei denen die
Verpflichteten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Krypto-Werten als
Meldungsgrund angaben, und wie viele dieser Meldungen führten zu einer
Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden (bitte jeweils getrennt nach
Jahren aufschlüsseln)?
95. Wie viele Verdachtsmeldungen sind in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils bei der FIU eingegangen, die sich
auf Krypto-Transaktionen zwischen Wallet-Adressen bezogen, und wie
viele dieser Meldungen führten zu einer Abgabe an die
Strafverfolgungsbehörden (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
96. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang
im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im
Zusammenhang mit Glücksspielanbietern, und wie viele dieser
Meldungen führten zu einer Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden (bitte
jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
97. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang
im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im
Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von
Bargeld, mit Barmitteln in welcher Höhe standen diese jeweils im
Zusammenhang, wie viele dieser Meldungen führten jeweils aus welchen
Gründen zu einer Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden, und welche
Herkunfts- und Bestimmungsländer waren dabei jeweils betroffen (bitte
jeweils getrennt nach Jahren die Fallzahl der Verdachtsmeldungen, die
Höhe der betroffenen Barmittel, die Abgaben an die
Strafverfolgungsbehörden und die jeweiligen Abgabegründe sowie die betroffenen
Herkunfts- und Bestimmungsländer aufschlüsseln)?
98. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 seitens inländischer Behörden an die FIU gestellt
(bitte jeweils getrennt nach ersuchenden Behörden und Jahren
aufschlüsseln)?
99. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 seitens inländischer Behörden mit Bezug zu
Terrorismusfinanzierung oder staatsschutzrelevanter Kriminalität an die FIU
gestellt (bitte jeweils getrennt nach ersuchenden Behörden und Jahren
aufschlüsseln)?
100. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 jeweils seitens der FIU an ausländische FIUs
gestellt, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die gestellten
Ersuchen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
101. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 jeweils seitens ausländischer FIUs an die FIU
gestellt, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die gestellten
Ersuchen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
102. Wie viele Spontaninformationen hat die FIU in den Jahren 2020, 2021,
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils von ausländischen FIUs
erhalten, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die erhaltenen
Spontaninformationen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
103. Wie viele Spontaninformationen hat die FIU in den Jahren 2020, 2021,
2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils an ausländische FIUs
übermittelt, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die übermittelten
Spontaninformationen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern
aufschlüsseln)?
104. Wie viele Rückmeldungen zu Meldungen nach den §§ 43, 44 des
Geldwäschegesetzes und § 31b der Abgabenordnung hat die FIU an die
Verpflichteten und Behörden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 jeweils gegeben (bitte die erfolgten Rückmeldungen
jeweils getrennt nach Jahren sowie nach der Rechtsgrundlage der
abgegebenen Meldung aufschlüsseln)?
105. An wie viele Verpflichtete bzw. Behörden wurden Rückmeldungen zu
Meldungen nach den §§ 43, 44 des Geldwäschegesetzes und § 31b der
Abgabenordnung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im
Jahr 2024 jeweils gegeben (bitte die erfolgten Rückmeldungen jeweils
getrennt nach Jahren sowie jeweils nach Anzahl der Verpflichteten und
Behörden aufschlüsseln, die mindestens eine Rückmeldung erhalten
haben, sowie jeweils nach der Rechtsgrundlage der abgegebenen Meldung
aufschlüsseln)?
106. Welche Informationen werden den Verpflichteten und Behörden
innerhalb der Rückmeldungen durch die FIU nach § 41 des
Geldwäschegesetzes übermittelt, wie haben sich die im Rahmen einer Rückmeldung
übermittelten Informationen seit Bestehen der Rückmeldeverpflichtung der
FIU verändert, und welche Informationen müssen nach Ansicht der
Bundesregierung mindestens umfasst sein, damit eine sachgerechte
Rückmeldung vorliegt?
107. Wie oft und zu welchen taggenauen Terminen wurden die
Risikobewertungssysteme der FIU seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der
risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 auf ihre Zielerfüllung
überprüft?
108. Wie oft und zu welchen taggenauen Terminen wurden die
Risikobewertungssysteme der FIU seit Aufnahme der risikobasierten Arbeitsweise
bei der FIU zum Januar 2020 vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur
Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 auf ihre
Zielerfüllung überprüft?
109. Welche Behörden sind zum Stand 29. Februar 2024 an den Zugriff der
Strafverfolgungsbehörden auf die Daten der FIU angebunden, und seit
wann ist das für die jeweilige Behörde jeweils der Fall (bitte jeweils
getrennt nach Behörden das taggenaue Datum der jeweiligen Anbindung
der Behörde an den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten
der FIU angeben)?
110. Welche der an den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten
der FIU angebundenen Behörden haben im Zeitraum von August 2022
bis Februar 2024 jeweils in wie vielen Fällen auf die Daten der FIU
zugegriffen, und in wie vielen Fällen stand ein Zugriff jeweils im
Zusammenhang mit solchen Verdachtsmeldungen, die bei der FIU zum
Zeitpunkt des Zugriffs nicht endbearbeitet waren (bitte jeweils getrennt nach
zugreifenden Behörden sowie jeweils nach Gesamtzugriffen und nach
Zugriffen im Zusammenhang mit zum jeweiligen Zeitpunkt nicht
endbearbeiteten Meldungen aufschlüsseln)?
111. Auf die Daten welcher Strafverfolgungs-, Finanz- und
Verwaltungsbehörden kann die FIU zum Stand 29. Februar 2024 jeweils automatisiert
zugreifen, und seit wann besteht jeweils ein automatisierter Zugriff der
FIU auf die Daten der jeweiligen Behörde (bitte jeweils getrennt je
Behörde, bei der ein automatisierter Zugriff besteht, mit taggenauen Daten
beantworten)?
112. Wie oft hat die FIU seit Bestehen eines jeweiligen automatisierten
Zugriffs auf die Daten von Strafverfolgungs-, Finanz- und
Verwaltungsbehörden zum Stand 29. Februar 2024 jeweils auf die Daten welcher
Strafverfolgungs-, Finanz- und Verwaltungsbehörden automatisiert
zugegriffen (bitte jeweils getrennt je Behörde die Anzahl der automatisierten
Zugriffe angeben)?
113. Bei wie vielen der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der
risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 bei der FIU abgegebenen
Verdachtsmeldungen wurden der FIU seitens des abgebenden Verpflichteten
mitgeteilt, dass wegen des meldepflichtigen Sachverhalts auch eine
Strafanzeige oder ein Strafantrag abgegeben wurde bzw. wurde dies nicht
mitgeteilt?
114. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang
im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen standen
jeweils im Zusammenhang mit innerdeutschen Transaktionen, wie viele
im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen von und nach
Deutschland, wie viele enthielten keine Angaben zum Herkunfts- bzw.
Empfängerland, und bei wie vielen handelte es sich um internationale
Transaktionen ohne Deutschlandbezug (bitte jeweils getrennt nach
Jahren sowie entlang der angeführten Kategorien aufschlüsseln)?
115. Wie entwickelte sich die Zahl der bei der FIU als verdächtig gemeldeten
Transaktionen nach Herkunfts- (d. h. der nach Deutschland
eingegangenen Transaktionen) und Bestimmungsland (d. h. der aus Deutschland
ausgehenden Transaktionen) jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022,
2023 und bislang im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie
nach Herkunfts- und Bestimmungsland aufschlüsseln)?
116. Wie viele der bei der FIU als verdächtig gemeldeten Transaktionen nach
Bestimmungsland entfielen in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 jeweils auf welche Bestimmungsländer (bitte
jeweils getrennt nach Jahren sowie nach einzelnen Bestimmungsländern
aufschlüsseln)?
117. Wie viele der von der FIU in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 jeweils an die Strafverfolgungsbehörden
abgegebenen Meldungen hatten als verdächtig gemeldete Transaktionen nach
Bestimmungsland als Ausgangspunkt, und wie verteilen sich diese jeweils
auf die einzelnen Bestimmungsländer, die den als verdächtig gemeldeten
Transaktionen nach Bestimmungsland zugrunde liegen (bitte jeweils
getrennt nach Jahren sowie nach einzelnen Bestimmungsländern
aufschlüsseln)?
118. Wie viele der bei der FIU als verdächtig gemeldeten Transaktionen nach
Herkunftsland entfielen jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023
und bislang im Jahr 2024 jeweils auf welche Herkunftsländer (bitte
jeweils getrennt nach Jahren sowie nach einzelnen Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
119. Wie viele der von der FIU in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und
bislang im Jahr 2024 jeweils an die Strafverfolgungsbehörden
abgegebenen Meldungen hatten als verdächtig gemeldete Transaktionen nach
Herkunftsland als Ausgangspunkt, und wie verteilen sich diese jeweils auf
die einzelnen Herkunftsländer, die den als verdächtig gemeldeten
Transaktionen nach Herkunftsland zugrunde liegen (bitte jeweils getrennt
nach Jahren sowie nach einzelnen Herkunftsländern aufschlüsseln)?
120. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie mit Verweis auf vorgeblich
fehlende Angaben in der Arbeitsstatistik der FIU eine Beantwortung der
Frage „Wie viele der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei
der FIU entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem
(End-)Status identifiziert wurden, stehen in Zusammenhang mit
Ländern, die von der FATF in Bezug auf Geldwäscherisiken entweder als
Jurisdiktion mit hohem Risiko (sogenannte Black List) oder als
Jurisdiktion, die unter verschärfter Beobachtung steht (sogenannte Grey List),
genannt werden?“ der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
„Missstände bei der Financial Intelligence Unit“ in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/6467 ablehnt, der FIU-Jahresbericht 2022
jedoch vom Vorliegen von Länderdaten in der FIU-Statistik zeugt, indem
quantitative Aussagen zu den Herkunfts- und Zielländern von
Transaktionen getroffen werden, aufgrund derer Verdachtsmeldungen an die FIU
abgegeben wurden (vgl. FIU-Jahresbericht 2022, S. 27 ff.)?
121. Wie viele Transaktionen sind Gegenstand der insgesamt 289 823
Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des
Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem
(End-)Status identifiziert worden waren?
122. Wie viele der Transaktionen, die Gegenstand der insgesamt 289 823
Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des
Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem
(End-)Status identifiziert worden waren, standen jeweils im
Zusammenhang mit innerdeutschen Transaktionen, wie viele im Zusammenhang
mit internationalen Transaktionen von und nach Deutschland, wie viele
enthielten keine Angaben zu Herkunfts- bzw. Empfängerland, und bei
wie vielen handelte es sich um internationale Transaktionen ohne
Deutschlandbezug (bitte entlang der genannten Kategorien jeweils
getrennt aufschlüsseln)?
123. Wie stellt sich die Zahl der Transaktionen, die Gegenstand der insgesamt
289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des
Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem
(End-)Status identifiziert worden waren, nach Herkunfts- (d. h. der nach
Deutschland eingegangenen Transaktionen) und Bestimmungsland (d. h.
der aus Deutschland ausgehenden Transaktionen) dar (bitte jeweils
getrennt nach Transaktionen nach Herkunfts- und Bestimmungsland
aufschlüsseln)?
124. Wie viele der Transaktionen nach Herkunftsland (d. h. der nach
Deutschland eingegangenen Transaktionen), die Gegenstand der insgesamt
289 823 Verdachtsmeldungen waren, die bei der FIU im Rahmen des
Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit
unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, entfielen jeweils auf
welche Herkunftsländer (bitte jeweils getrennt nach Herkunftsländern
aufschlüsseln)?
125. Wie viele der Transaktionen nach Bestimmungsland (d. h. der von
Deutschland ausgehenden Transaktionen), die Gegenstand der insgesamt
289 823 Verdachtsmeldungen waren, die bei der FIU im Rahmen des
Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit
unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, entfielen jeweils auf
welche Bestimmungsländer (bitte jeweils getrennt nach
Bestimmungsländern aufschlüsseln)?
126. Wie viele der jeweils in den Jahren 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024
bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im
Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, und wie viele
dieser Verdachtsmeldungen haben jeweils zu Fallabgaben an inländische
Behörden oder Spontaninformationen an ausländische Behörden geführt
(bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie jeweils nach Abgaben an
inländische Behörden und Spontaninformationen aufschlüsseln)?
127. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang
im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im
Zusammenhang mit islamistischen Terrorgruppen, und jeweils mit
welchen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und Terrorgruppen
aufschlüsseln)?
128. Welche Unternehmen wurden bei der FIU seit deren Bestehen über
welche genauen Zeiträume mit der Erbringung von
Beratungsdienstleistungen beauftragt, worin bestanden die jeweiligen beauftragten
Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen ergaben sich aus
den jeweiligen Beauftragungen?
129. Welche Unternehmen wurden beim Informationstechnikzentrum Bund
(ITZBund) seit Bestehen der FIU über welche genauen Zeiträume mit
der Erbringung von Beratungsdienstleistungen beauftragt, die im
Zusammenhang mit der FIU stehen, worin bestanden die jeweiligen
beauftragten Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen ergaben
sich aus den jeweiligen Beauftragungen?
130. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/7258 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, dass die §§ 29, 30
Absatz 1, 2, 2a des Geldwäschegesetzes in Verbindung mit § 28 Absatz 1
Nummer 2 und 8 des Geldwäschegesetzes eine „hinreichende
Rechtsgrundlage“ für den Einsatz der von der Bundesregierung als „KI-
Komponente“ deklarierten Software „FIU Analytics“ darstellte (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 des
Abgeordneten Matthias Hauer [CDU/CSU] auf Bundestagsdrucksache
20/5183, S. 17)?
131. Bestanden vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der
risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 die erforderlichen
informationstechnologischen Rechtsgrundlagen für den Einsatz automatisierter Verfahren
bei der FIU?
132. In welchem Zeitraum bzw. in welchen Zeiträumen kamen bei der FIU
bisher automatisierte Verfahren zum Einsatz, und in welchen der
jeweiligen Zeiträume geschah dies jeweils innerhalb bzw. außerhalb von
Feldversuchen (bitte jeweils mit taggenauen Angaben beantworten)?
133. Von wann bis wann läuft der Vertrag mit dem externen Betreiber der bei
der FIU eingesetzten Software „FIU Analytics“ (bitte Start- und
Enddatum des Vertrags angeben), welches finanzielle Gesamtvolumen hat der
Vertrag, und wie verteilt sich das finanzielle Gesamtvolumen auf die
Jahre der Vertragslaufzeit (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
134. Welche Haushaltsmittel standen jeweils in den Jahren 2018, 2019, 2020,
2021, 2022 und 2023 für das Vergabeverfahren „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ im Bundeshaushalt zur Verfügung,
und welche Mittel stehen für das Projekt „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung?
135. Gab es im Einzelplan des BMF für den Bundeshaushalt 2024 eine
Absenkung des Haushaltstitels „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich
Informationstechnik“, und wenn ja, welche Auswirkungen hatte diese
auf die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU
(Redesign)“?
136. Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz,
Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) haben stattgefunden, die
die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU
(Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum,
Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)?
a) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen
der Leitung der FIU und der Hausleitung des BMF und/oder
Staatssekretären des BMF statt, die die Ausschreibung „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte
jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und
Teilnehmern auflisten)?
b) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen
der Leitung der FIU und der Leitung des ITZBund (einschließlich
Vizedirektoren) statt, die die Ausschreibung „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte
jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und
Teilnehmern auflisten)?
c) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen
der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) und der
Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die
die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU
(Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch
nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)?
d) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen
der Leitung der FIU, der Leitung des ITZBund (einschließlich
Vizedirektoren) und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären
des BMF statt, die die Ausschreibung „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils
chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern
auflisten)?
137. Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz,
Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) haben seit dem Stopp des
Vergabeverfahrens „Erneuerung des Informationsverbundes FIU
(Redesign)“ am 1. September 2023 stattgefunden, die das Projekt „Erneuerung
des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten
(bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und
Teilnehmern auflisten)?
a) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem
Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung
der FIU und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des
BMF statt, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes
FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch
nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)?
b) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem
Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung
der FIU und der Leitung des ITZBund (einschließlich
Vizedirektoren) statt, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes
FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch
nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)?
c) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem
Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung
des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) und der Hausleitung
des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die das Projekt
„Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum
Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des
Austausches und Teilnehmern auflisten)?
d) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat,
Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem
Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung
der FIU, der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren)
und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF
statt, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU
(Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch
nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)?
138. Wie viele Teilnehmer haben an dem Vergabeverfahren „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ partizipiert (bitte jeweils
getrennt für gegebenenfalls verschiedene Lose des Vergabeverfahrens
aufschlüsseln)?
139. Wie hoch sind bzw. waren in der IT-Jahres- und Rahmenplanung die
Soll-Ansätze für die Ausschreibung „Erneuerung des
Informationsverbundes FIU (Redesign)“ für die Haushaltsjahre seit 2018, und in welcher
Höhe wurden diese jeweils verausgabt (bitte die Soll-Ansätze und die
Verausgabungen jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
140. In welcher Höhe sind Kosten im Zusammenhang mit der Ausschreibung
„Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ entstanden,
und wie verteilen sich die entstandenen Kosten auf die einzelnen Jahre
seit 2018 (bitte die Kosten getrennt nach Jahren seit 2018
aufschlüsseln)?
141. Wodurch sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung
„Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ stehen,
jeweils in welchem Zeitraum entstanden (bitte die Kosten jeweils pro
Entstehungsgrund getrennt nach Jahren seit 2018 aufschlüsseln)?
142. In welcher Höhe sind Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt
„Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ entstanden, und
wie verteilen sich die entstandenen Kosten auf die einzelnen Jahre seit
2018 (bitte die Kosten getrennt nach Jahren seit 2018 aufschlüsseln)?
143. Wodurch sind die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt
„Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ stehen, jeweils in
welchem Zeitraum entstanden (bitte die Kosten jeweils pro
Entstehungsgrund getrennt nach Jahren seit 2018 aufschlüsseln)?
144. Wann wird für die FIU eine neue Software beschafft, die sie nach
Aussage der Bundesregierung benötigt (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/k
urzmeldungen-968658)?
145. Welches Anforderungsprofil gilt in Bezug auf die neue Software, die die
FIU nach Aussage der Bundesregierung benötigt (vgl. www.bundesta
g.de/presse/hib/kurzmeldungen-968658)?
146. War der Dienstleister, der bei der FIU die Software „FIU Analytics“
betreibt, an der Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes
FIU (Redesign)“ direkt oder indirekt (beispielsweise als Teil eines
Konsortiums) beteiligt?
147. In wie vielen Fällen haben die mit der Durchsetzung von Sanktionen
befassten Behörden seit dem 24. Februar 2022 davon Kenntnis erlangt,
dass eine Übertragung von im Geltungsbereich des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes befindlichen Geldern oder Ressourcen stattgefunden hat
(bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
148. In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit Übertragungen von
im Geltungsbereich des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes befindlichen
Geldern oder Ressourcen seit dem 24. Februar 2022 mögliche
Vertragsgestaltungen festgestellt, die eine automatische Übertragung von
Vermögensgegenständen für den Fall einer Sanktionierung beinhalten (bitte
getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
149. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, analog zum
Anfechtungsgesetz eine Regelung zur Rückabwicklung von
Vermögensübertragungen, die zur Vermeidung von Sanktionsmaßnahmen vorgenommen
werden, zu schaffen, auf welchen Zeitraum sollte sich eine solche
Anfechtungsmöglichkeit nach Ansicht der Bundesregierung beziehen, und
welche genauen rechtlichen Fragen gilt es hierzu aus Sicht der
Bundesregierung zu prüfen?
150. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den
Evaluierungsbericht zu den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II (SDG I
und SDG II) vorlegen?
151. Welche Unternehmen wurden jeweils im Zusammenhang mit dem
SDG I, der Umsetzung des SDG I innerhalb der Verwaltung, dem
SDG II, der Umsetzung des SDG II innerhalb der Verwaltung sowie der
Evaluierung des SDG I und des SDG II von der Bundesregierung über
welche genauen Zeiträume mit der Erbringung von
Beratungsdienstleistungen beauftragt, worin bestanden die jeweiligen beauftragten
Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen ergaben sich aus
den jeweiligen Beauftragungen?
152. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung weitere Banken, die in
Russland ansässig sind, vom internationalen SWIFT-System (SWIFT =
Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication)
ausgeschlossen werden, wenn ja, welche, oder sollten nach Ansicht der
Bundesregierung alle in Russland ansässigen Banken vom SWIFT-System
ausgeschlossen werden, und wie setzt sich die Bundesregierung
gegebenenfalls jeweils dafür ein?
153. Wie viele Vermögensermittlungsverfahren nach den §§ 11, 12 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes hat die Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024
aufgenommen (bitte jeweils die neu aufgenommenen Ermittlungsverfahren
nach Monaten angeben)?
154. In wie vielen Fällen erfolgte jeweils eine Übermittlung an
Strafverfolgungsbehörden auf Grundlage von § 11 Absatz 7 bzw. § 12 Absatz 7 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes jeweils in den Monaten von Januar
2023 bis Februar 2024 (bitte jeweils die erfolgten Übermittlungen nach
Monaten aufschlüsseln)?
155. Wie hoch ist der Wert der auf Grundlage der Verordnungen (EU)
Nummer 269/2014 und (EU) Nummer 833/2014 eingefrorenen Vermögen
jeweils zum Ende der Monate Mai 2022 bis Februar 2024 (bitte jeweils
nach Monaten, Beträgen der jeweils insgesamt und neu eingefrorenen
Vermögen und der Anzahl der davon jeweils betroffenen sanktionierten
Personen und Rechtseinheiten aufschlüsseln)?
156. Wie hoch sind die Beträge der von inländischen Kreditinstituten an die
Deutsche Bundesbank gemeldeten eingefrorenen Gelder gemäß der
Verordnung (EU) Nummer 269/2014 jeweils zum Ende der Monate Mai
2022 bis Februar 2024 (bitte jeweils nach Monaten, Beträgen und
Anzahl der davon betroffenen sanktionierten Personen und Rechtseinheiten
aufschlüsseln)?
157. Wie viele Meldungen sind bei der Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung auf Grundlage des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EU)
Nummer 269/2014 jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024
eingegangen (bitte die eingegangenen Meldungen nach Monaten
aufschlüsseln), und wie viele Meldungen sind jeweils in den Monaten des
Jahres 2022 aufgrund der zuvor geltenden nationalen Anzeigepflicht
nach § 23a des Außenwirtschaftsgesetzes bei der Deutschen Bundesbank
oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
eingegangen (bitte jeweils die eingegangenen Meldungen nach Monaten
aufschlüsseln)?
158. Über wie viele Personen und Rechtseinheiten sind im Register nach § 14
des Sanktionsdurchsetzungsgesetz Angaben enthalten (bitte jeweils
getrennt nach natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln)?
159. In welcher Höhe werden Vermögenswerte im Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes geführt, und in welcher Höhe stehen
diese jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen
Personen (bitte jeweils getrennt nach natürlichen und juristischen Personen
aufschlüsseln)?
160. In welcher Höhe werden im Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Vermögenswerte geführt, die von sanktionierten Personen
oder Rechtseinheiten kontrolliert werden (bitte jeweils getrennt nach
natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln)?
161. In welcher Höhe werden im Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Vermögenswerte geführt, zu denen nachvollziehbare
Hinweise vorliegen, dass sie von sanktionierten Personen oder
Rechtseinheiten kontrolliert werden, und bei denen an einer Eigentümerschaft oder
wirtschaftlichen Berechtigung anderer Personen oder Rechtseinheiten
nach dem Abschluss eines Verfahrens nach den §§ 11 oder 12 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes durch Tatsachen berechtigte Zweifel
bestehen (bitte jeweils getrennt nach natürlichen und juristischen Personen
aufschlüsseln)?
162. Zu wie vielen Immobilien sind im Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten, wie hoch ist der (geschätzte)
Wert der Immobilien, zu denen das Register Angaben enthält, und wie
viele der Immobilien bzw. Immobilien mit welchem (geschätzten) Wert
stehen jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen
Personen (bitte jeweils getrennt die Anzahl der Immobilien sowie den [
geschätzten] Wert nach Zusammenhängen mit natürlichen und juristischen
Personen aufschlüsseln)?
163. Bei wie vielen der Immobilien, zu denen das Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthält, wurden ebenfalls
Angaben nach § 19a des Geldwäschegesetzes im Transparenzregister
gemacht?
164. Zu wie vielen Kraftfahrzeugen sind im Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten (bitte jeweils getrennt
nach Hersteller aufschlüsseln), wie hoch ist der (geschätzte) Wert der
Kraftfahrzeuge, zu denen das Register Angaben enthält, und wie viele
der Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeuge mit welchem (geschätzten) Wert
stehen jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen
Personen (bitte jeweils getrennt die Anzahl der Kraftfahrzeuge sowie den
[geschätzten] Wert nach Zusammenhängen mit natürlichen und
juristischen Personen sowie nach Hersteller aufschlüsseln)?
165. Zu wie vielen Flugzeugen sind im Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten (bitte jeweils getrennt nach
Hersteller aufschlüsseln), wie hoch ist der (geschätzte) Wert der
Flugzeuge, zu denen das Register Angaben enthält, und wie viele der
Flugzeuge bzw. Flugzeuge mit welchem (geschätzten) Wert stehen jeweils im
Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen (bitte jeweils
getrennt die Anzahl der Flugzeuge sowie den [geschätzten] Wert nach
Zusammenhängen mit natürlichen und juristischen Personen sowie nach
Hersteller aufschlüsseln)?
166. Zu wie vielen Schiffen sind im Register nach § 14 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten (bitte jeweils getrennt nach
Hersteller aufschlüsseln), wie hoch ist der (geschätzte) Wert der Schiffe, zu
denen das Register Angaben enthält, und wie viele der Schiffe bzw.
Schiffe mit welchem (geschätzten) Wert stehen jeweils im
Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen (bitte jeweils getrennt die
Anzahl der Schiffe sowie den [geschätzten] Wert nach Zusammenhängen
mit natürlichen und juristischen Personen sowie nach Hersteller
aufschlüsseln)?
167. Wie viele besondere Überwachungsmaßnahmen nach § 9 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024 angeordnet, in
welcher Form wurden die besonderen Überwachungsmaßnahmen
durchgeführt, und aufgrund welcher Tatsachen, die die Annahme
rechtfertigen, dass gegen ein Bereitstellungs- oder Verfügungsverbot verstoßen
wurde oder ein Verstoß bevorsteht, wurden diese durchgeführt (bitte die
Anzahl der besonderen Überwachungsmaßnahmen pro Monat entlang
der in § 9 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes aufgeführten Kategorien
der Form der Überwachungsmaßnahme nach § 9 Absatz 1 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes sowie der Tatsachen, die die Annahme
rechtfertigen, dass gegen ein Bereitstellungs- oder Verfügungsverbot
verstoßen wurde oder ein Verstoß bevorsteht nach § 9 Absatz 2 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes aufschlüsseln)?
168. In wie vielen Fällen hat sich die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024 zur
Durchführung der besonderen Überwachungsmaßnahmen nach § 9 des
Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Dritter bedient, und welcher Dritte hat sie sich
dabei bedient (bitte die Bedienungen Dritter durch die Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung jeweils getrennt nach Monaten und nach Dritten
sowie nach Art der Überwachungsmaßnahme aufschlüsseln)?
169. Hat die Bundesregierung dem Beschluss und/oder der Verordnung zur
Präzisierung der Verpflichtungen für Zentralverwahrer in Bezug auf die
getrennte Verwahrung außerordentlicher Einnahmen im Zusammenhang
mit der Verwahrung der Vermögenswerte und Reserven der russischen
Zentralbank im Rat der EU zugestimmt, und beabsichtigt die
Bundesregierung, dem weiterhin geplanten Vorschlag zu einer möglichen
Weiterleitung dieser gesondert zu verwahrenden Gelder an die Ukraine im
Rat der EU zuzustimmen (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/
pressreleases/2024/02/12/immobilised-russian-assets-council-decides-to-set-a
side-extraordinary-revenues/ bzw. www.handelsblatt.com/politik/internat
ional/ukraine-krieg-eu-staaten-verstaendigen-sich-auf-plan-zur-
nutzungrussischer-gelder/100011337.html)?
170. Wie viele mitteilungspflichtige Rechtseinheiten werden im
Transparenzregister geführt, und für wie viele der mitteilungspflichtigen
Rechtseinheiten wurden im Transparenzregister Angaben zum wirtschaftlich
Berechtigten gemacht (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)?
171. Wie viele Rechtseinheiten gibt es zum Stand 29. Februar 2024, die an
das Transparenzregister mitteilungspflichtig sind (bitte jeweils nach
Rechtsform aufschlüsseln)?
172. Wie viele Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23a des
Geldwäschegesetzes wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr
2024 jeweils abgegeben, wie verteilen sich die abgegebenen
Unstimmigkeitsmeldungen jeweils auf Unstimmigkeitsmeldungen von
Verpflichteten, Aufsichtsbehörden und der FIU, und bei wie vielen
Unstimmigkeitsmeldungen war jeweils der Meldungsgrund, dass abweichende
wirtschaftlich Berechtigte ermittelt wurden (bitte jeweils getrennt nach
Jahren, Abgebenden und Meldungsgrund aufschlüsseln)?
173. Bei wie vielen der mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten wird bei den
im Transparenzregister gemachten Angaben zum wirtschaftlich
Berechtigten im Hinblick auf Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
auf die Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden
Gesellschafters oder Partners abgestellt (bitte jeweils nach Rechtsform
aufschlüsseln)?
a) Bei wie vielen mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten, bei denen
hinsichtlich der im Transparenzregister gemachten Angaben zum
wirtschaftlich Berechtigten im Hinblick auf Art und Umfang des
wirtschaftlichen Interesses auf die Funktion des gesetzlichen Vertreters,
geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners abgestellt wurde,
wurde angegeben, dass ermittelt wurde, dass keine natürliche Person
die Voraussetzungen eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3
Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 des Geldwäschegesetzes erfüllt
(bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)?
b) Bei wie vielen mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten, bei denen
hinsichtlich der im Transparenzregister gemachten Angaben zum
wirtschaftlich Berechtigten im Hinblick auf Art und Umfang des
wirtschaftlichen Interesses auf die Funktion des gesetzlichen Vertreters,
geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners abgestellt wurde,
wurde angegeben, dass die Ermittlung eines wirtschaftlich
Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 des
Geldwäschegesetzes nach Durchführung umfassender Prüfungen nicht möglich
war (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)?
174. Bei wie vielen mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten wurden im
Transparenzregister nach § 19a des Geldwäschegesetzes Angaben zu
Immobilien gemacht, und auf wie viele Immobilien beziehen sich die gemachten
Angaben (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)?
175. Wie viele Vereinigungen mit Sitz im Ausland haben im
Transparenzregister Angaben nach § 19 des Geldwäschegesetzes gemacht, weil sie seit
einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 2020 Eigentum an einer im Inland
gelegenen Immobilie halten oder weil sich seit einem Zeitpunkt vor dem
1. August 2021 Anteile im Sinne des § 1 Absatz 3 des
Grunderwerbsteuergesetzes bei ihr vereinigen oder sie seit einem Zeitpunkt vor dem
1. August 2021 im Sinne des § 1 Absatz 3a des
Grunderwerbsteuergesetzes aufgrund eines Rechtsvorgangs eine wirtschaftliche Beteiligung
innehaben (bitte jeweils getrennt nach Land des Sitzes der Vereinigung,
nach der Rechtsform sowie entlang der genannten Gründe
aufschlüsseln)?
176. Wie viele Vereinigungen mit Sitz im Ausland haben im
Transparenzregister nach § 19a des Geldwäschegesetzes Angaben zu Immobilien
gemacht, und auf wie viele Immobilien beziehen sich die gemachten
Angaben (bitte jeweils getrennt nach Land des Sitzes der Vereinigung, nach
der Rechtsform sowie nach Anzahl der Immobilien aufschlüsseln)?
177. Plant die Bundesregierung innerhalb des BMF organisatorische
Veränderungen im Zusammenhang mit der Finanzkriminalitätsbekämpfung,
wenn ja, welcher Art sollen diese Veränderungen sein, welche
Konsequenzen ergeben sich daraus für den organisationstechnischen Aufbau
des BMF im Hinblick auf bestehende Abteilungen und Referate, und
werden etwaige geplante Veränderungen mit dem Aufbau neuer Stellen
und/oder Beförderungen einhergehen (wenn ja, bitte auch angeben, auf
welche Besoldungsgruppen jeweils wie viele neue Stellen bzw. wie viele
Beförderungen entfallen)?
178. Welche Bundesfinanzbehörden müssen durch die Zollverwaltung gegen
Störungen und sonstige negative Einwirkungen, die die Durchführung
ihrer Aufgaben gefährden, geschützt werden, und welche behördliche
Gefährdungsanalyse liegt dem entsprechenden Vorschlag der
Bundesregierung (vgl. Artikel 9 des Entwurfs eines
Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes [FKBG] auf Bundestagsdrucksache 20/9648) in Bezug auf
welche zu schützenden Bundesfinanzbehörden zugrunde (sofern eine
Gefährdungsanalyse vorliegt, bitte auch angeben, von welcher Stelle
diese zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wurde)?
179. Welche Kosten entstehen für den Bundeshaushalt jeweils in Bezug auf
welche Bundesfinanzbehörde jeweils einmalig und laufend je
Haushaltsjahr dadurch, dass die Zollverwaltung gemäß den Vorschlägen der
Bundesregierung zusätzliche Aufgaben des Wachschutzes von
Bundesfinanzbehörden übernehmen soll (vgl. Artikel 9 FKBG auf
Bundestagsdrucksache 20/9648), und welche Mehrkosten entstehen dadurch jeweils
in Bezug auf welche Bundesfinanzbehörde jeweils einmalig und laufend
je Haushaltsjahr gegenüber der bisherigen Wahrnehmung des
Objektschutzes der betreffenden Bundesfinanzbehörden?
180. Durch welche genauen Gefährdungen von Liegenschaften, sonstigen
Einrichtungen und Veranstaltungen welcher Bundesfinanzbehörden kam
es in der laufenden Wahlperiode zu Störungen der
Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Bundesfinanzbehörden (bitte die genauen
Gefährdungen chronologisch jeweils getrennt nach Behörden der
Bundesfinanzverwaltung sowie jeweils nach Gefährdungen von Liegenschaften,
sonstigen Einrichtungen und Veranstaltungen aufschlüsseln)?
181. Aus welchen Bereichen der Zollverwaltung werden jeweils wie viele
derjenigen Arbeitskräfte des Zolls stammen, die gemäß den Vorschlägen
der Bundesregierung zusätzliche Aufgaben des Wachschutzes von
Bundesfinanzbehörden übernehmen sollen (vgl. Artikel 9 FKBG auf
Bundestagsdrucksache 20/9648), die bisher nicht vom Zoll erfüllt werden?
Berlin, den 14. März 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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