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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehung

(insgesamt 181 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.05.2024

Aktualisiert

17.12.2024

BT20/1080422.03.2024

Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Bestandsaufnahme der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehung Deutschland ist international dafür bekannt, anfällig für das Ein- und Durchschleusen krimineller Gelder zu sein (vgl. beispielsweise die Aussagen des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner im Plenum des Deutschen Bundestages am 14. Dezember 2023). Durch diese Anfälligkeit kommt es zu vielfältigen Risiken für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben – beispielsweise, weil Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehungen oder Proliferationsfinanzierung nicht effektiv genug verhindert werden können. Im Rahmen der Länderprüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force (FATF) hat auch der internationale Standardsetzer für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutliche Kritik an der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland geübt und diese Kritik mit der Benennung struktureller Mängel untermauert (FATF 2022, Germany Mutual Evaluation Report [MER]). Hierzu zählen insbesondere die der Strafverfolgung von Geldwäschetaten hinderliche Fokussierung auf Vortaten, die ineffektive Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor und die damit einhergehende Passivität der geldwäscherechtlich Verpflichteten, die defizitäre Verhinderung von Geldwäsche unter Verwendung juristischer Personen und das Fehlen von zeitgemäßen und auf die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden abgestimmten Verfahren und Methoden zur Analyse von verdächtigen Finanztransaktionen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Vor diesem Hintergrund herrscht zwar ein breit getragener politischer Konsens, dass in Deutschland schnelle Verbesserungen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität herbeigeführt werden müssen. Gleichzeitig bestehen allerdings unterschiedliche Ansichten darüber, wie das Ziel einer schnellen und wirksamen Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität erreicht werden kann. Für die damit verbundene Debatte ist es unerlässlich, dass ein umfassendes Bild über den aktuellen Stand der Bekämpfung von Finanzkriminalität in Deutschland existiert. Deutscher Bundestag Drucksache 20/10804 20. Wahlperiode 22.03.2024 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umsetzungsstand der Maßnahmen, deren Umsetzung die FATF in ihrem Abschlussbericht Deutschlands (MER) als dringlich bekundet hat sowie der Maßnahmen, deren Umsetzung sie empfohlen hat (bitte getrennt je „Priority Action“ des Abschlussberichts [siehe hierzu MER, S. 14 f.] sowie auch je „Recommended Action“ des Abschlussberichts [siehe hierzu MER, S. 41, 57 –  59, 103, 140 f., 163 f., 199, 214] angeben, inwiefern für die einzelnen „Priority Actions“ und „Recommended Actions“ der FATF eine Umsetzung bereits erfolgt ist, und mit welchen Maßnahmen eine Umsetzung geplant ist, und mit welchen Maßnahmen oder eine Umsetzung seitens der Bundesregierung nicht angestrebt wird)?  2. Wie lautet die Bewertung der FATF im Rahmen des ersten Follow-Up- Reports Deutschlands nach Verabschiedung des Abschlussberichts (MER) zum Bereich „technical compliance“, der gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Unbeantwortete und weitere offene Fragen zu Missständen bei der Financial Intelligence Unit“ auf Bundestagsdrucksache 20/7258 im Rahmen des FATF-Plenums im Oktober 2023 verabschiedet werden sollte?  3. Wird im Vorfeld des zweiten Follow-Up-Reports Deutschlands nach Verabschiedung des FATF-Abschlussberichts (MER) zum Bereich „effectiveness“, dessen Verabschiedung gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Unbeantwortete und weitere offene Fragen zu Missständen bei der Financial Intelligence Unit“ auf Bundestagsdrucksache 20/7258 für den Oktober 2024 vorgesehen ist, zur Neubewertung der Effektivität der Umsetzung der FATF-Empfehlungen eine Beurteilung Deutschlands durch FATF- Prüfer stattfinden, wenn ja, wann wird das der Fall sein, und wird diese Beurteilung auch eine Vor-Ort-Prüfung umfassen?  4. Worin wird der Beurteilungsgegenstand des dritten Follow-Up-Reports Deutschlands nach Verabschiedung des FATF-Abschlussberichts (MER) liegen, dessen Verabschiedung gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Unbeantwortete und weitere offene Fragen zu Missständen bei der Financial Intelligence Unit“ auf Bundestagsdrucksache 20/7258 für den Oktober 2025 vorgesehen ist?  5. Wie hat sich die Bundesregierung jeweils in den bereits stattgefundenen Abstimmungen bzw. wie wird sich die Bundesregierung in den noch folgenden Abstimmungen auf Ebene der EU jeweils zu den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung sowie für eine Richtlinie über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 verhalten, und wie begründet die Bundesregierung jeweils ihr Abstimmungsverhalten in Bezug auf die einzelnen erfolgten bzw. zu erfolgenden Abstimmungen (bitte jeweils pro Abstimmung auf EU-Ebene zu den genannten Gesetzesvorschlägen begründen, warum die Bundesregierung mit Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung votierte bzw. sie jeweils beabsichtigt, mit Zustimmung, Enthaltung oder Ablehnung zu votieren)?  6. Wie viele Strafverfahren wurden in Deutschland im Bereich Geldwäsche jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 geführt, wie viele Verurteilungen gab es jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 wegen Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?  7. Wie viele Strafverfahren wurden in Deutschland im Bereich Terrorismusfinanzierung jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 geführt, wie viele Verurteilungen gab es jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 wegen Terrorismusfinanzierung nach § 89c des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?  8. Bei wie vielen der in Deutschland jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 geführten Strafverfahren kam es zu einer selbständigen Einziehung nach § 76a des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen, in denen jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 eine selbständige Einziehung nach § 76a des Strafgesetzbuches erfolgte, geschah dies auf Grundlage eines Verdachts auf Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen, in denen jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 eine selbständige Einziehung nach § 76a des Strafgesetzbuches erfolgte, geschah dies auf Grundlage eines Verdachts auf Terrorismusfinanzierung nach § 89c des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?  9. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland im Bereich der Organisierten Kriminalität geführten Verfahren (OK-Verfahren) wurden im Kriminalitätsbereich Geldwäsche geführt (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowohl die absoluten Zahlen der OK-Verfahren sowie derjenigen OK-Verfahren im Kriminalitätsbereich Geldwäsche und deren relativen Anteil an den insgesamt erhobenen OK-Verfahren angeben)? 10. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren standen im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowohl die absoluten Zahlen der OK-Verfahren mit Geldwäscheaktivitäten und deren relativen Anteil an den insgesamt erhobenen OK- Verfahren angeben)? 11. Wie verteilen sich die jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten jeweils auf die verschiedenen Gruppen von Tatverdächtigen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und Gruppen von Tatverdächtigen aufschlüsseln)? 12. In welchem finanziellen Umfang haben bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren im Kriminalitätsbereich Geldwäsche (vorläufige) Vermögenssicherungen stattgefunden, und bei wie vielen der OK- Verfahren haben diese stattgefunden (bitte jeweils getrennt nach Jahren die Höhe der [vorläufigen] Vermögenssicherungen und die Anzahl der OK-Verfahren, in denen [vorläufige] Vermögenssicherungen stattgefunden haben, aufschlüsseln)? 13. Wie verteilen sich die bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundenen Geldwäscheaktivitäten auf verschiedene Geldwäschehandlungen? a) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer Einbindung Dritter, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer Überweisung, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? c) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer Bargeldtransaktion, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? d) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in der Verwendung von Geldkurieren, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? e) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in der Verwendung von Finanzagenten, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? f) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einem Krypto- Transfer, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? g) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in der Verwendung von Methoden des Hawala-Bankings, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? h) In wie vielen Fällen bestand eine bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundene Geldwäscheaktivität in einer unbekannten Geldwäschehandlung, und in welcher Höhe waren Gelder davon betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? 14. Wie verteilen sich die bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren stattgefundenen Investitionen von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche auf verschiedene Arten von Investitionen? a) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in Darlehen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? b) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in Handelsgüter (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? c) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in Immobilien (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? d) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in Fahrzeuge (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? e) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in Luxusgüter (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? f) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in Krypto-Werte (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? g) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in Unternehmen (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? h) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erfolgte bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren eine Investition von kriminell erlangten Geldern zur Geldwäsche in unbekannte Investitionsziele (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Fallzahl und Volumen aufschlüsseln)? 15. Welche Tätigkeiten wurden durch die bei den jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren gewaschenen Gelder jeweils in welcher Höhe finanziert, und in wie vielen Fällen war dies jeweils der Fall (bitte getrennt nach Jahren, Fallzahl und Höhe der Gelder je Finanzierungszweck aufschlüsseln)? 16. Wie viele Planstellen wurden dem Zollfahndungsdienst seit Mai 2023 bisher zugeführt und wie viele Planstellen werden diesem bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 zugeführt, um dort eine im Zuge der „Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch den Zoll“ vorgesehene personelle Stärkung zu erreichen, und an welcher anderen Stelle wurden bzw. werden die entsprechenden Planstellen (zukünftig) eingespart? 17. Wie ist jeweils der genaue Umsetzungsstand der im Zuge der „Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch den Zoll“ vorgesehenen Einrichtung des OK-Bekämpfungszentrums im Zollkriminalamt, der regionalen OK-Ermittlungszentren im Zollfahndungsdienst und in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie des Innovationszentrums für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung im Zollkriminalamt? 18. Mit welchen jeweiligen personellen und/oder organisatorischen und/oder die Ausstattung der Einsatzkräfte betreffenden und/oder anderweitigen Maßnahmen wurde eine im Zuge der „Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Geldwäsche durch den Zoll“ vorgesehene Stärkung der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen im Zoll herbeigeführt? 19. Welche genauen Prüfbitten in Bezug auf die FIU sind Gegenstand der abschließenden Mitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 13. Dezember 2022? 20. Welche genauen Prüfbitten sind der abschließenden Mitteilung des BRH an das BMF vom 13. Dezember 2022 zu entnehmen, die im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung oder Sanktionsumgehung stehen? 21. Zu welchen Anlässen hat der BRH seit 2017 gegenüber der Bundesregierung welche Aussagen getroffen, die die FIU betreffen? 22. Ist die im Pressebericht des ZDF vom 5. Januar 2024 (vgl. www.zdf.de/n achrichten/politik/deutschland/geldwaesche-lindner-fiu-behoerde-ruecks tau-meldungen-100.html) in Bezug auf die FIU genannte Anzahl nicht endbearbeiteter Verdachtsmeldungen von 164 597 korrekt, und auf welchen Stichtag bezieht sich diese Anzahl? 23. Wie viele Verdachtsmeldungen befanden sich bei der FIU im Zeitraum von Januar 2020 bis Februar 2024 jeweils zum Monatsende sowie zum 20. September 2023 in dem Status „nicht endbearbeitet“? 24. Wie verteilen sich die Verdachtsmeldungen, die zum Stichtag 29. Februar 2024 bei der FIU im Status „nicht endbearbeitet“ sind, auf die Monate ihres Eingangs bei der FIU? 25. Wie viele Verdachtsmeldungen befanden sich bei der FIU im Zeitraum von Januar 2020 bis Februar 2024 jeweils zum Monatsende sowie zum 20. September 2023 gleichzeitig in der Bearbeitung? 26. Wie verteilen sich die Verdachtsmeldungen, die zum Stichtag 29. Februar 2024 bei der FIU gleichzeitig in der Bearbeitung befindlich sind, auf die Monate ihres Eingangs bei der FIU? 27. Von welchen Daten stammen die drei ältesten der Verdachtsmeldungen, die bei der FIU zum Stichtag 29. Februar 2024 in Bearbeitung waren? 28. Werden die bei der FIU zum 1. Januar 2024 eingesetzten Filter nur auf die seit dem 1. Januar 2024 eingehenden Meldungen angewendet oder erfolgt eine rückwirkende – gegebenenfalls zusätzliche – Filterung von allen zuvor in Bearbeitung befindlichen und/oder nicht endbearbeiteten Verdachtsmeldungen? 29. Wie viele Verdachtsmeldungen sind jeweils in den Zeiträumen vom 1. September 2023 bis zum 1. Januar 2024 sowie seit dem 1. Januar 2024 bei der FIU eingegangen, und wie viele wurden seit dem 1. Januar 2024 unter Verwendung der Filter in die manuelle Analyse überführt? 30. Bei wie vielen Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat dauerte die Endbearbeitung seit Einführung des 2-Level-Modells jeweils länger als drei, zehn, 30 Tage? 31. Welche Kategorien existieren zum Stand 29. Februar 2024 in Bezug auf den Bearbeitungsstand der bei der FIU vorliegenden Verdachtsmeldungen? 32. Wie viele Verdachtsmeldungen befinden sich zum Stand 29. Februar 2024 durchschnittlich bei einem Analysten im Bereich der operativen Analyse der FIU, dem die Verdachtsmeldungen unmittelbar mit ihrem Eingang zugewiesen werden, in Bearbeitung? 33. Wie hoch war der Stand der Verdachtsmeldungen, die sich zum Stand 29. Februar 2024 bei den drei Analysten im Bereich der operativen Analyse der FIU in Bearbeitung befanden, die unter allen Analysten im Bereich der operativen Analyse über die meisten in Bearbeitung befindlichen Verdachtsmeldungen verfügten? 34. Wie hoch war der Stand der Verdachtsmeldungen, die sich zum Stand 29. Februar 2024 bei den drei Analysten im Bereich der operativen Analyse der FIU in Bearbeitung befanden, die unter allen Analysten im Bereich der operativen Analyse über die wenigsten in Bearbeitung befindlichen Verdachtsmeldungen verfügten? 35. Kommt bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen bei der FIU ein Vier-Augen-Prinzip zum Tragen, und wenn ja, in welcher Form, oder werden die eingehenden Verdachtsmeldungen bis zu deren Endbearbeitung ausschließlich von demjenigen Analysten bearbeitet, dem sie mit ihrem Eingang bei der FIU zugewiesen werden? 36. Wie wurde die Treffergenauigkeit der FIU-Filter, die den Aussagen des BMF zufolge hoch sei, gemessen, und wie groß war die Stichprobe? 37. Wie hoch war die Treffergenauigkeit der FIU-Filter zu dem jeweiligen der nachstehenden Anlässe ihrer Beurteilung, und wie groß war jeweils die Stichprobe, die der jeweiligen Beurteilung zugrunde lag a) im Rahmen des im Dezember 2022 begonnenen Auswerteprojektes (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0338, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU), b) nach den Mindestanpassungen aus dem Juni 2023, c) nach der „Filterertüchtigung“ nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zum 18. November 2023 (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0507, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU)? 38. In welchen zeitlichen Abständen findet die „stichprobenhafte Kontrolle“ der FIU-Filter (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0507, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU) statt, mit welcher Stichprobengröße werden diese Kontrollen durchgeführt, und werden die an dem Auswerteprojekt bzw. der „Filterertüchtigung“ beteiligten Behörden daran ebenfalls beteiligt (wenn ja, bitte auch angeben, auf welche dies zutrifft)? 39. Bei wie vielen der seit der Einführung der zur Überwachung der Funktionsfähigkeit der FIU getroffenen Zielvereinbarung einer Endbearbeitung innerhalb von 90 Tagen eingegangenen Verdachtsmeldungen wurde das Ziel dieser Zielvereinbarung, d. h. eine Endbearbeitung innerhalb von 90 Tagen, jeweils erfüllt bzw. nicht erfüllt, und wann wurde die Zielvereinbarung getroffen? 40. Aufgrund welcher sachlichen Begründung wurde bei der zwischen dem BMF und der FIU getroffenen Zielvereinbarung das Ziel einer Endbearbeitung von Verdachtsmeldungen innerhalb von 90 Tagen gewählt? 41. Welche Behörden waren in die Entscheidungen über die Kalibrierung der FIU-Filter im Rahmen der Filterertüchtigung nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingebunden, und welche der beteiligten Behörden haben die Wiedereinsetzung der Filter als sachgerecht beurteilt? 42. Wie viele Stellen waren bei der FIU im Bereich der operativen Analyse seit Anfang 2023 jeweils pro Monat offen oder unbesetzt (bitte nach Monaten aufschlüsseln), und wie lange dauerte die Besetzung einer Stelle im Bereich der operativen Analyse der FIU seit Anfang 2023 durchschnittlich? 43. Zu welchem Termin wird die Bundesregierung ein Gremium des Deutschen Bundestages gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes erstmals über die Aufgabenerfüllung der FIU informieren, welche Größe hält die Bundesregierung für ein solches Gremium für sachgerecht, und befindet sich die Bundesregierung zur Einrichtung des Gremiums in Abstimmungen mit den Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP? 44. Wie viel Personal hat die FIU derzeit, wie viele Arbeitskräfte davon sind aktuell in der operativen Analyse eingesetzt, und bis zu welchem Enddatum sollen die derzeit „rund 220“ bei der FIU eingesetzten Geschäftsaushilfen (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0507, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU) bei der FIU verbleiben, und aus welchen Bereichen des Zolls stammen wie viele dieser Geschäftsaushilfen? 45. Wie viele Verdachtsmeldungen sind bei der FIU jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 eingegangen, und wie viele Verdachtsmeldungen wurden jeweils an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, weil sie im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat stehen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und Grund der Weiterleitung aufschlüsseln)? 46. Wie viele der bei FIU jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden mindestens einem Risikoschwerpunkt zugeordnet bzw. wie viele wurden keinem Risikoschwerpunkt zugeordnet (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 47. Bei wie vielen der im Jahr 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen erfolgte eine vereinfachte Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden, und bei wie vielen davon jeweils, weil sie im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat stehen (bitte jeweils getrennt nach Abgabegrund und nach Jahren aufschlüsseln)? 48. Wie viele der im Jahr 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden in die vertiefte Analyse überführt, und wie viele davon wurden jeweils an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, weil sie im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat stehen (bitte jeweils getrennt nach Abgabegrund und nach Jahren aufschlüsseln)? 49. Wie viele der in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden an das Bundesamt für Verfassungsschutz übermittelt, weil Anhaltspunkte bestanden, dass die Information für dessen Arbeit erforderlich ist (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 50. Wie viele der in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden an den Bundesnachrichtendienst übermittelt, weil Anhaltspunkte bestanden, dass die Information für dessen Arbeit erforderlich ist (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 51. Wie hoch ist das Transaktionsvolumen der in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen, und wie hoch ist das jeweilige Transaktionsvolumen derjenigen Verdachtsmeldungen, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangen sind und an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden, weil sie im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat stehen (bitte das Transaktionsvolumen jeweils getrennt nach Weiterleitungsgrund und nach Jahren aufschlüsseln und, sofern die Bundesregierung entlang ihrer bisherigen Antworten in Bezug auf das Transaktionsvolumen von Verdachtsmeldungen darauf verweisen sollte, dass die entsprechenden Pflichtfelder „von den Verpflichteten vielfach nicht mit den dafür tatsächlich benötigen Angaben befüllt“ würden und eine „realitätsgetreue Auswertung […] nicht möglich“ sei [vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Unbeantwortete und weitere offene Fragen zu Missständen bei der Financial Intelligence Unit“ auf Bundestagsdrucksache 20/7258], darlegen, warum der FIU-Jahresbericht trotz dessen Aussagen über das Transaktionsvolumen von Verdachtsmeldungen trifft [vgl. beispielsweise FIU-Jahresbericht 2022, S. 22: „Hierbei wurden Transaktionen mit einem Gesamtvolumen von knapp 3,7 Mio. Euro angehalten.“])? 52. Wie viele der in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 an die FIU abgegebenen Verdachtsmeldungen entfielen jeweils auf die verschiedenen Gruppen von Verpflichteten (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 53. Ist die Einstufung einer bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldung als in Bearbeitung befindlich nur an die Bedingung geknüpft, dass sie einem Analysten in der operativen Analyse zugewiesen wurde, oder zusätzlich auch daran, dass derjenige Analyst, dem sie zugewiesen wurde, die Verdachtsmeldung einer ersten manuellen Bewertung unterzogen hat, und wenn letzteres zutrifft, durch welchen technischen Mechanismus wird sichergestellt, dass eine manuelle Begutachtung tatsächlich stattgefunden hat? 54. Wie viele Verdachtsmeldungen befanden sich bei der FIU im Zeitraum von Januar 2020 bis Februar 2024 jeweils zum Monatsende im sogenannten Informationspool der FIU (bitte getrennt nach Monaten aufschlüsseln)? 55. Wie viele Verdachtsmeldungen wurden im Zeitraum von Januar 2020 bis Februar 2024 jeweils pro Monat in den sogenannten Informationspool der FIU überführt (bitte getrennt nach Monaten aufschlüsseln)? 56. Wie viele der im sogenannten Informationspool der FIU befindlichen Verdachtsmeldungen sind jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 zu einem werthaltigen Sachverhalt erstarkt, und wie viele davon wurden an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben (bitte getrennt nach Jahren sowie nach erstarkten und abgegebenen Meldungen aufschlüsseln)? 57. Bei wie vielen der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen wurden die bei der Abgabe einer Verdachtsmeldung auszufüllenden Pflichtfelder zum „Herkunftsland der Transaktion“ („Land*“; vgl. Handbuch goAML Web Portal) und/oder „genaue[n] Betrag der Transaktion“ („Betrag in Euro*“; vgl. ebd.) von den Verpflichteten jeweils mit den für die Pflichtfelder tatsächlich benötigten Angaben befüllt bzw. nicht mit den dafür tatsächlich benötigten Angaben befüllt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7258, S. 7), und wie verteilen sich die Verdachtsmeldungen, bei denen diese mit den dafür tatsächlich benötigten Angaben befüllt wurden bzw. nicht mit den dafür tatsächlich benötigten Angaben befüllt wurden, jeweils auf die verschiedenen Gruppen von Verpflichteten (bitte jeweils getrennt für die genannten Pflichtfelder sowie für die Gruppen von Verpflichteten nach Jahren aufschlüsseln)? 58. Zu welchen Zeitpunkten und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung geprüft, ob für diejenigen ihrer Antworten auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf den Bundestagsdrucksachen 20/6467 und 20/7258, für die sie eine öffentliche Beantwortung oder selbst eine Beantwortung unter VS-Einstufung ablehnt, der Grund für die nach erklärter Maßgabe der Bundesregierung notwendige Einstufung als Verschlusssache „VS – Vertraulich“ fortbesteht bzw. der Geheimhaltungsgrad änderungsbedürftig ist oder ob der Grund für die nach erklärter Maßgabe der Bundesregierung notwendige Auskunftsverweigerung fortbesteht, obwohl u. a. die Arbeitsweise der FIU mittlerweile mehrfach grundlegend verändert wurde und schon daher frühere Informationen keine Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der FIU zulassen, bzw. ob bezüglich dessen ein Änderungsbedarf besteht? 59. Wie viele geldwäscherechtlich Verpflichtete haben sich zum Stand 29. Februar 2024 gemäß § 45 des Geldwäschegesetzes bei der FIU registriert? 60. Wie viele geldwäscherechtlich Verpflichtete unterliegen zum Stand 29. Februar 2024 der Pflicht zur Registrierung bei der FIU gemäß § 45 des Geldwäschegesetzes? 61. Wie viele Anträge auf eine Registrierung nach § 45 des Geldwäschegesetzes sind zum Stand 29. Februar 2024 bei der FIU eingegangen, und wie viele davon sind zum Stand 29. Februar 2024 noch nicht abschließend bearbeitet? 62. Wie viele geldwäscherechtlich Verpflichtete existieren in Deutschland jeweils im Finanzsektor und im Nicht-Finanzsektor, und wie verteilen sich diese jeweils auf die einzelnen Gruppen von Verpflichteten? 63. In wie vielen Fällen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher festgestellt, dass Automaten zum Kauf und/oder Verkauf von Krypto-Werten in Deutschland ohne Erlaubnis betrieben wurden (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 64. In wie vielen Fällen hat die BaFin bisher Kenntnis von Stellenangeboten erlangt, die eine Betätigung als Finanzagent zum Gegenstand hatten, und durch wen und über welche Wege wurden diese Angebote jeweils verbreitet (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 65. Wie viele Maßnahmen hat die BaFin im Rahmen ihrer Geldwäscheaufsicht in den Jahren seit 2020 ergriffen, und wie verteilen sich die ergriffenen Maßnahmen auf die verschiedenen Arten von Maßnahmen und geldwäscherechtlich Verpflichteten (bitte jeweils getrennt nach Art der Maßnahme, Art der Verpflichteten und nach Jahren aufschlüsseln)? 66. Wann haben in den Jahren 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils Austausche zwischen der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF und der FIU-Leitung stattgefunden, wer war aus dem Personenkreis der Hausleitung des BMF und/oder der Staatssekretäre des BMF jeweils daran beteiligt, und was war jeweils der inhaltliche Gegenstand (bitte chronologisch jeweils nach Gesprächsteilnehmern, Art des Austausches [persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.] und inhaltlichem Gegenstand aufschlüsseln)? 67. Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 eingegangen, um Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen im Zusammenhang mit Drittstaaten mit hohem Risiko in Bezug auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung anzuzeigen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? a) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das Bestehen von Geschäftsbeziehungen mit dem Iran oder mit im Iran ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen (bitte jeweils getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren aufschlüsseln)? b) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das Bestehen von Transaktionen mit dem Iran oder mit im Iran ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen (bitte jeweils getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren aufschlüsseln)? c) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das Bestehen von Geschäftsbeziehungen mit Nordkorea oder mit in Nordkorea ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen (bitte jeweils getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren aufschlüsseln)? d) Wie viele Anzeigen sind bei der BaFin seit 2020 auf Grundlage der Allgemeinverfügung GW 1-GW 2002-2020/0002 jeweils von welchen Verpflichtetengruppen eingegangen, um der BaFin das Bestehen von Transaktionen mit Nordkorea oder mit in Nordkorea ansässigen natürlichen oder juristischen Personen anzuzeigen (bitte jeweils getrennt nach Verpflichtetengruppen und nach Jahren aufschlüsseln)? 68. Wie viele Behörden üben in Deutschland die Geldwäscheaufsicht über den Nicht-Finanzsektor aus, wie viele Verpflichtete des Nicht- Finanzsektors stehen durchschnittlich unter der Aufsicht einer Aufsichtsbehörde, und welchen drei Aufsichtsbehörden im Nicht-Finanzsektor unterstehen jeweils die meisten bzw. die wenigsten Verpflichteten (bitte jeweils auch angeben, wie viele Verpflichtete den jeweiligen Aufsichtsbehörden unterstehen)? 69. Wie verteilen sich die beim Bundesamt für die Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) gemäß den Vorschlägen der Bundesregierung innerhalb des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (FKBG) neu zu schaffenden Stellen auf die beiden Standorte Köln und Dresden (bitte jeweils getrennt nach Standorten, Jahren und Besoldungsgruppen aufschlüsseln), und wie verteilen sich die insgesamt vorgesehenen Stellen des BBF nach Abschluss der Aufbauphase auf die beiden Standorte Köln und Dresden (bitte jeweils getrennt nach Standorten, Jahren und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? 70. Welche Unternehmen wurden im Zusammenhang mit dem BBF und/ oder dem FKBG von der Bundesregierung mit der Erbringung von Beratungsdienstleistungen beauftragt, worin bestanden die jeweiligen beauftragten Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen ergaben sich aus den jeweiligen Beauftragungen? 71. Steht bereits fest, wer dem BBF als Präsident vorstehen soll, und wenn nein, bis wann soll die Auswahl des Präsidenten des BBF abgeschlossen sein? 72. Wie viele der 262 im Jahr 2024 zu schaffenden Planstellen bzw. Stellen beim BBF (vgl. Bundestagsdrucksache 20/9648, S. 79) wurden bereits besetzt, in welcher jeweiligen Besoldungsgruppe wurden diese besetzt, und wie viele der Bewerber, mit denen die Stellen besetzt wurden, kommen jeweils vom Zoll, von der Bundespolizei, einer Landespolizei oder von anderen staatlichen Stellen, und wie viele kommen aus der Privatwirtschaft (bitte jeweils getrennt nach Bewerberherkunft und nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? 73. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die älteste der zum Stand 17. Januar 2024 bei der FIU in Bearbeitung befindlichen Verdachtsmeldungen vom 18. November 2022 datiert (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0514, 79. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 17. Januar 2024; Tagesordnungspunkt [TOP] 12: Selbstbefassung „Berichte über mehr als 160.000 offene Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU)“ – Nachfragen des Abgeordneten Matthias Hauer (Fraktion der CDU/CSU)), wenn im Rahmen der Aufarbeitung des Bearbeitungsrückstaus der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, „Verdachtsmeldungen im Zeitraum 1. Januar 2020 bis 20. November 2022“ Gegenstand einer „umfassenden Betrachtung“ waren (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0268, Schlussbewertung des BMF zu den Bearbeitungsrückständen bei der FIU im Bereich der operativen Analyse) und die Bundesregierung am 19. Juni 2023 mitgeteilt hat, dass seit dem 25. Mai 2023 kein zu bearbeitender Bearbeitungsrückstand mehr besteht (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0338, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU)? 74. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem ein administratives Verfahren für Ermittlungen verdächtiger Vermögensgegenstände geschaffen wird, welches nach Angaben des BMF „[…] als separater Gesetzesvorschlag, jedoch als wesentlicher Teil des aktuellen Reformpakets, eingebracht“ werden soll (vgl. bundesfinanzministeriu m.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Geldwaesche-b ekaempfen/voller-einsatz-gegen-finanzkriminalitaet.html)? 75. Soll das Verfahren für Ermittlungen verdächtiger Vermögensgegenstände, zu dem das BMF einen Gesetzesvorschlag angekündigt hat (vgl. bun desfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglic hter/Geldwaesche-bekaempfen/voller-einsatz-gegen-finanzkriminalitae t.html), rein gefahrenabwehrrechtlich ausgestaltet sein oder wird seitens der Bundesregierung eine Ausgestaltung als Einziehungsinstrument mit einer strafrechtlichen Anlasstat angestrebt? 76. Steht die Regelung, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Bezug auf Geldwäschetaten innerhalb der Strafprozessordnung an einen Vortatenkatalog geknüpft ist, dem „follow-the-money“-Ansatz nach Ansicht der Bundesregierung entgegen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung für einen Vortaten-unabhängigen Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vorzuschlagen? 77. In wie vielen Fällen erfolgten jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Verbringung von Bargeld Sicherstellungen nach § 12a Absatz 7 des Zollverwaltungsgesetzes, wie verteilen sich die Fälle jeweils auf die Gründe der Sicherstellung, welche Herkunfts- und Bestimmungsländer waren dabei jeweils betroffen, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils Barmittel sichergestellt (bitte die Höhe der sichergestellten Barmittel jeweils getrennt nach Jahren und dem Grund der Sicherstellung sowie nach betroffenen Herkunfts- und Bestimmungsländern aufschlüsseln)? 78. In wie vielen Fällen erfolgten jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von Bargeld Abgaben an die Strafverfolgungsbehörden, mit Barmitteln welcher Höhe standen diese jeweils im Zusammenhang, wie verteilen sich die Fälle jeweils auf die Gründe der Abgabe, und welche Herkunfts- und Bestimmungsländer waren dabei jeweils betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren die Fallzahl der Abgaben, die Höhe der betroffenen Barmittel, den Abgabegrund und die betroffenen Herkunfts- und Bestimmungsländer angeben)? 79. Ist ein Verpflichteter nach Auffassung der Bundesregierung dazu verpflichtet, eine Transaktion, wegen der eine Verdachtsmeldung nach § 43 des Geldwäschegesetzes abgegeben wurde, auszuführen, wenn ihm die Ausführung der Transaktion nach Ablauf des dritten Werktags nach dem Abgangstag der Meldung nicht von der FIU oder der Staatsanwaltschaft untersagt wurde? 80. Wie viele Sofortmaßnahmen nach § 40 des Geldwäschegesetzes hat die FIU jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 ergriffen, und wie verteilen sich die im jeweiligen Jahr von der FIU ergriffenen Sofortmaßnahmen jeweils auf Fälle im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen und Proliferationsfinanzierung (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach möglichem Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen und Proliferationsfinanzierung aufschlüsseln)? 81. In welcher Höhe wurden bei den nach § 40 des Geldwäschegesetzes ergriffenen Sofortmaßnahmen jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 Transaktionen angehalten, und wie verteilt sich das Volumen der im jeweiligen Jahr angehaltenen Transaktionen jeweils auf Fälle im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen und Proliferationsfinanzierung (bitte das Transaktionsvolumen jeweils getrennt nach Jahren sowie nach Transaktionen mit möglichem Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, sonstigen Straftaten, Sanktionen und Proliferationsfinanzierung aufschlüsseln)? 82. Auf welche Anzahl von Verdachtsmeldungen haben sich die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 ergriffenen Sofortmaßnahmen nach § 40 des Geldwäschegesetzes jeweils bezogen (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 83. In wie vielen Fällen haben die 27 091 im Rahmen der Abarbeitung des Rückstaus der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegebenen Verdachtsmeldungen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7258, S. 12) jeweils dazu geführt, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde, und wie verteilen sich die eingeleiteten Strafverfahren jeweils auf Fälle, bei denen ein Bezug zu Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder zu einer sonstigen Straftat bestand? 84. Wurden die Verdachtsmeldungen im unteren zweistelligen Bereich, die Teil des Rückstaus der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, bei denen nach Auskunft des BMF vom 19. Juni 2023 noch tiefergehende Analysen notwendig waren (vgl. Ausschussdrucksache 20(7)0338, Sachstand zur Aufgabenerledigung bei der FIU), mittlerweile endbearbeitet, und wenn ja, an welchem Tag wurde die letzte dieser Verdachtsmeldungen endbearbeitet? 85. In wie vielen Fällen wurden bei der FIU Personen seit Januar 2020 vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung im Bereich der operativen Analyse eingesetzt, und über welchen Zeitraum erfolgte jeweils ein etwaiger Einsatz im Bereich der operativen Analyse vor Abschluss der Sicherheitsüberprüfung? 86. In wie vielen Fällen ergaben sich seit Januar 2020 während der Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern der FIU sicherheitserhebliche Erkenntnisse bzw. wurde ein Sicherheitsrisiko festgestellt (bitte dabei auch darlegen, in wie vielen der Fälle die jeweiligen Personen weiter bzw. nicht weiter mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut wurden und/oder ihre Tätigkeit bei der FIU einstellen mussten)? 87. In welchen zeitlichen Abständen werden Sicherheitsüberprüfungen der im Bereich der operativen Analyse eingesetzten Mitarbeiter der FIU erneuert? 88. Wie verteilen sich die im Bereich der operativen Analyse eingesetzten Mitarbeiter der FIU jeweils auf die verschiedenen Arten der Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz? 89. Welche der Mitarbeiter der FIU haben jeweils Zugriff auf das Ausländerzentralregister, und an welche vorliegende Stufe der Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist der Zugriff von Mitarbeitern der FIU auf das Ausländerzentralregister geknüpft? 90. In welcher Abteilung wurden die seit Januar 2020 für einen Einsatz im Bereich der operativen Analyse neu eingestellten Mitarbeiter der FIU jeweils eingesetzt, bis ihre jeweilige Sicherheitsüberprüfung abgeschlossen war, und für wie lange war dies jeweils der Fall? 91. Welche Umstände gelten in Bezug auf den Mitarbeiter der FIU aus dem Bereich der operativen Analyse, auf den sich die Berichterstattung zu einer mutmaßlichen Informationsweitergabe aus der FIU an externe Dritte bezieht (vgl. www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/m iri-clan-spitzel-affaere-bei-lindners-finanzpolizei-87013918.bild.html)? a) Von wann bis wann war der betreffende Mitarbeiter bei der FIU beschäftigt (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)? b) Wurde der betreffende Mitarbeiter suspendiert, und wenn ja, wann (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)? c) Von wann bis wann war der betreffende Mitarbeiter in der operativen Analyse der FIU eingesetzt (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)? d) In welchen anderen Abteilungen der FIU war der betreffende Mitarbeiter gegebenenfalls eingesetzt, und in welchen Zeiträumen (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)? e) Wann wurde für den betreffenden Mitarbeiter der Antrag auf die Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz gestellt (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)? f) In welcher Stufe wurde die Sicherheitsüberprüfung für den betreffenden Mitarbeiter beantragt? g) Wann wurde der FIU das Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung des betreffenden Mitarbeiters übermittelt, und gab es dabei sicherheitsrelevante Erkenntnisse (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)? h) Wurde im Zuge der Sicherheitsüberprüfung die finanzielle Situation des betreffenden Mitarbeiters überprüft? i) Wurde im Zuge der Sicherheitsüberprüfung des betreffenden Mitarbeiters eine mögliche Beteiligung an Glücksspiel überprüft? j) Waren dem betreffenden Mitarbeiter Verdachtsmeldungen zugewiesen worden, die mit dem Clan im Zusammenhang stehen, in dessen Auftrag der Mitarbeiter bei der FIU Informationen beschafft haben soll? k) Hatte der betreffende Mitarbeiter Zugriff auf das Ausländerzentralregister, und wenn ja, aus welchen Gründen, und in welchen Zeiträumen (bitte mit taggenauen Angaben beantworten)? 92. Wie viele Transaktionen sind Gegenstand der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 93. Wie verteilen sich die Transaktionen, die Gegenstand der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen sind, auf die Transaktionsarten Banküberweisung, Bareinzahlung, Barabhebung, Geldwechsel, Krypto- Transfer, Güterkauf oder auf sonstige Transaktionen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und Transaktionsarten aufschlüsseln)? 94. Wie viele Verdachtsmeldungen sind 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils bei der FIU eingegangen, bei denen die Verpflichteten Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Krypto-Werten als Meldungsgrund angaben, und wie viele dieser Meldungen führten zu einer Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 95. Wie viele Verdachtsmeldungen sind in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils bei der FIU eingegangen, die sich auf Krypto-Transaktionen zwischen Wallet-Adressen bezogen, und wie viele dieser Meldungen führten zu einer Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 96. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im Zusammenhang mit Glücksspielanbietern, und wie viele dieser Meldungen führten zu einer Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 97. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung von Bargeld, mit Barmitteln in welcher Höhe standen diese jeweils im Zusammenhang, wie viele dieser Meldungen führten jeweils aus welchen Gründen zu einer Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden, und welche Herkunfts- und Bestimmungsländer waren dabei jeweils betroffen (bitte jeweils getrennt nach Jahren die Fallzahl der Verdachtsmeldungen, die Höhe der betroffenen Barmittel, die Abgaben an die Strafverfolgungsbehörden und die jeweiligen Abgabegründe sowie die betroffenen Herkunfts- und Bestimmungsländer aufschlüsseln)? 98. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 seitens inländischer Behörden an die FIU gestellt (bitte jeweils getrennt nach ersuchenden Behörden und Jahren aufschlüsseln)? 99. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 seitens inländischer Behörden mit Bezug zu Terrorismusfinanzierung oder staatsschutzrelevanter Kriminalität an die FIU gestellt (bitte jeweils getrennt nach ersuchenden Behörden und Jahren aufschlüsseln)? 100. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils seitens der FIU an ausländische FIUs gestellt, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die gestellten Ersuchen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? 101. Wie viele Ersuchen wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils seitens ausländischer FIUs an die FIU gestellt, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die gestellten Ersuchen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? 102. Wie viele Spontaninformationen hat die FIU in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils von ausländischen FIUs erhalten, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die erhaltenen Spontaninformationen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? 103. Wie viele Spontaninformationen hat die FIU in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils an ausländische FIUs übermittelt, und auf die FIUs welcher Länder verteilen sich die übermittelten Spontaninformationen (bitte jeweils einzeln nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? 104. Wie viele Rückmeldungen zu Meldungen nach den §§ 43, 44 des Geldwäschegesetzes und § 31b der Abgabenordnung hat die FIU an die Verpflichteten und Behörden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils gegeben (bitte die erfolgten Rückmeldungen jeweils getrennt nach Jahren sowie nach der Rechtsgrundlage der abgegebenen Meldung aufschlüsseln)? 105. An wie viele Verpflichtete bzw. Behörden wurden Rückmeldungen zu Meldungen nach den §§ 43, 44 des Geldwäschegesetzes und § 31b der Abgabenordnung in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils gegeben (bitte die erfolgten Rückmeldungen jeweils getrennt nach Jahren sowie jeweils nach Anzahl der Verpflichteten und Behörden aufschlüsseln, die mindestens eine Rückmeldung erhalten haben, sowie jeweils nach der Rechtsgrundlage der abgegebenen Meldung aufschlüsseln)? 106. Welche Informationen werden den Verpflichteten und Behörden innerhalb der Rückmeldungen durch die FIU nach § 41 des Geldwäschegesetzes übermittelt, wie haben sich die im Rahmen einer Rückmeldung übermittelten Informationen seit Bestehen der Rückmeldeverpflichtung der FIU verändert, und welche Informationen müssen nach Ansicht der Bundesregierung mindestens umfasst sein, damit eine sachgerechte Rückmeldung vorliegt? 107. Wie oft und zu welchen taggenauen Terminen wurden die Risikobewertungssysteme der FIU seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 auf ihre Zielerfüllung überprüft? 108. Wie oft und zu welchen taggenauen Terminen wurden die Risikobewertungssysteme der FIU seit Aufnahme der risikobasierten Arbeitsweise bei der FIU zum Januar 2020 vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 auf ihre Zielerfüllung überprüft? 109. Welche Behörden sind zum Stand 29. Februar 2024 an den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten der FIU angebunden, und seit wann ist das für die jeweilige Behörde jeweils der Fall (bitte jeweils getrennt nach Behörden das taggenaue Datum der jeweiligen Anbindung der Behörde an den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten der FIU angeben)? 110. Welche der an den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf die Daten der FIU angebundenen Behörden haben im Zeitraum von August 2022 bis Februar 2024 jeweils in wie vielen Fällen auf die Daten der FIU zugegriffen, und in wie vielen Fällen stand ein Zugriff jeweils im Zusammenhang mit solchen Verdachtsmeldungen, die bei der FIU zum Zeitpunkt des Zugriffs nicht endbearbeitet waren (bitte jeweils getrennt nach zugreifenden Behörden sowie jeweils nach Gesamtzugriffen und nach Zugriffen im Zusammenhang mit zum jeweiligen Zeitpunkt nicht endbearbeiteten Meldungen aufschlüsseln)? 111. Auf die Daten welcher Strafverfolgungs-, Finanz- und Verwaltungsbehörden kann die FIU zum Stand 29. Februar 2024 jeweils automatisiert zugreifen, und seit wann besteht jeweils ein automatisierter Zugriff der FIU auf die Daten der jeweiligen Behörde (bitte jeweils getrennt je Behörde, bei der ein automatisierter Zugriff besteht, mit taggenauen Daten beantworten)? 112. Wie oft hat die FIU seit Bestehen eines jeweiligen automatisierten Zugriffs auf die Daten von Strafverfolgungs-, Finanz- und Verwaltungsbehörden zum Stand 29. Februar 2024 jeweils auf die Daten welcher Strafverfolgungs-, Finanz- und Verwaltungsbehörden automatisiert zugegriffen (bitte jeweils getrennt je Behörde die Anzahl der automatisierten Zugriffe angeben)? 113. Bei wie vielen der seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 bei der FIU abgegebenen Verdachtsmeldungen wurden der FIU seitens des abgebenden Verpflichteten mitgeteilt, dass wegen des meldepflichtigen Sachverhalts auch eine Strafanzeige oder ein Strafantrag abgegeben wurde bzw. wurde dies nicht mitgeteilt? 114. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen standen jeweils im Zusammenhang mit innerdeutschen Transaktionen, wie viele im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen von und nach Deutschland, wie viele enthielten keine Angaben zum Herkunfts- bzw. Empfängerland, und bei wie vielen handelte es sich um internationale Transaktionen ohne Deutschlandbezug (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie entlang der angeführten Kategorien aufschlüsseln)? 115. Wie entwickelte sich die Zahl der bei der FIU als verdächtig gemeldeten Transaktionen nach Herkunfts- (d. h. der nach Deutschland eingegangenen Transaktionen) und Bestimmungsland (d. h. der aus Deutschland ausgehenden Transaktionen) jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach Herkunfts- und Bestimmungsland aufschlüsseln)? 116. Wie viele der bei der FIU als verdächtig gemeldeten Transaktionen nach Bestimmungsland entfielen in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils auf welche Bestimmungsländer (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach einzelnen Bestimmungsländern aufschlüsseln)? 117. Wie viele der von der FIU in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils an die Strafverfolgungsbehörden abgegebenen Meldungen hatten als verdächtig gemeldete Transaktionen nach Bestimmungsland als Ausgangspunkt, und wie verteilen sich diese jeweils auf die einzelnen Bestimmungsländer, die den als verdächtig gemeldeten Transaktionen nach Bestimmungsland zugrunde liegen (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach einzelnen Bestimmungsländern aufschlüsseln)? 118. Wie viele der bei der FIU als verdächtig gemeldeten Transaktionen nach Herkunftsland entfielen jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils auf welche Herkunftsländer (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach einzelnen Herkunftsländern aufschlüsseln)? 119. Wie viele der von der FIU in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils an die Strafverfolgungsbehörden abgegebenen Meldungen hatten als verdächtig gemeldete Transaktionen nach Herkunftsland als Ausgangspunkt, und wie verteilen sich diese jeweils auf die einzelnen Herkunftsländer, die den als verdächtig gemeldeten Transaktionen nach Herkunftsland zugrunde liegen (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie nach einzelnen Herkunftsländern aufschlüsseln)? 120. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie mit Verweis auf vorgeblich fehlende Angaben in der Arbeitsstatistik der FIU eine Beantwortung der Frage „Wie viele der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert wurden, stehen in Zusammenhang mit Ländern, die von der FATF in Bezug auf Geldwäscherisiken entweder als Jurisdiktion mit hohem Risiko (sogenannte Black List) oder als Jurisdiktion, die unter verschärfter Beobachtung steht (sogenannte Grey List), genannt werden?“ der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Missstände bei der Financial Intelligence Unit“ in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/6467 ablehnt, der FIU-Jahresbericht 2022 jedoch vom Vorliegen von Länderdaten in der FIU-Statistik zeugt, indem quantitative Aussagen zu den Herkunfts- und Zielländern von Transaktionen getroffen werden, aufgrund derer Verdachtsmeldungen an die FIU abgegeben wurden (vgl. FIU-Jahresbericht 2022, S. 27 ff.)? 121. Wie viele Transaktionen sind Gegenstand der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren? 122. Wie viele der Transaktionen, die Gegenstand der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, standen jeweils im Zusammenhang mit innerdeutschen Transaktionen, wie viele im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen von und nach Deutschland, wie viele enthielten keine Angaben zu Herkunfts- bzw. Empfängerland, und bei wie vielen handelte es sich um internationale Transaktionen ohne Deutschlandbezug (bitte entlang der genannten Kategorien jeweils getrennt aufschlüsseln)? 123. Wie stellt sich die Zahl der Transaktionen, die Gegenstand der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen, die bei der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, nach Herkunfts- (d. h. der nach Deutschland eingegangenen Transaktionen) und Bestimmungsland (d. h. der aus Deutschland ausgehenden Transaktionen) dar (bitte jeweils getrennt nach Transaktionen nach Herkunfts- und Bestimmungsland aufschlüsseln)? 124. Wie viele der Transaktionen nach Herkunftsland (d. h. der nach Deutschland eingegangenen Transaktionen), die Gegenstand der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen waren, die bei der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, entfielen jeweils auf welche Herkunftsländer (bitte jeweils getrennt nach Herkunftsländern aufschlüsseln)? 125. Wie viele der Transaktionen nach Bestimmungsland (d. h. der von Deutschland ausgehenden Transaktionen), die Gegenstand der insgesamt 289 823 Verdachtsmeldungen waren, die bei der FIU im Rahmen des Bearbeitungsrückstaus entweder als nicht endbearbeitet oder als mit unklarem (End-)Status identifiziert worden waren, entfielen jeweils auf welche Bestimmungsländer (bitte jeweils getrennt nach Bestimmungsländern aufschlüsseln)? 126. Wie viele der jeweils in den Jahren 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, und wie viele dieser Verdachtsmeldungen haben jeweils zu Fallabgaben an inländische Behörden oder Spontaninformationen an ausländische Behörden geführt (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowie jeweils nach Abgaben an inländische Behörden und Spontaninformationen aufschlüsseln)? 127. Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 bei der FIU eingegangenen Verdachtsmeldungen stehen im Zusammenhang mit islamistischen Terrorgruppen, und jeweils mit welchen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und Terrorgruppen aufschlüsseln)? 128. Welche Unternehmen wurden bei der FIU seit deren Bestehen über welche genauen Zeiträume mit der Erbringung von Beratungsdienstleistungen beauftragt, worin bestanden die jeweiligen beauftragten Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen ergaben sich aus den jeweiligen Beauftragungen? 129. Welche Unternehmen wurden beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) seit Bestehen der FIU über welche genauen Zeiträume mit der Erbringung von Beratungsdienstleistungen beauftragt, die im Zusammenhang mit der FIU stehen, worin bestanden die jeweiligen beauftragten Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen ergaben sich aus den jeweiligen Beauftragungen? 130. Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/7258 zum Ausdruck gebrachten Auffassung, dass die §§ 29, 30 Absatz 1, 2, 2a des Geldwäschegesetzes in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Nummer 2 und 8 des Geldwäschegesetzes eine „hinreichende Rechtsgrundlage“ für den Einsatz der von der Bundesregierung als „KI- Komponente“ deklarierten Software „FIU Analytics“ darstellte (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Matthias Hauer [CDU/CSU] auf Bundestagsdrucksache 20/5183, S. 17)? 131. Bestanden vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen am 18. November 2023 die erforderlichen informationstechnologischen Rechtsgrundlagen für den Einsatz automatisierter Verfahren bei der FIU? 132. In welchem Zeitraum bzw. in welchen Zeiträumen kamen bei der FIU bisher automatisierte Verfahren zum Einsatz, und in welchen der jeweiligen Zeiträume geschah dies jeweils innerhalb bzw. außerhalb von Feldversuchen (bitte jeweils mit taggenauen Angaben beantworten)? 133. Von wann bis wann läuft der Vertrag mit dem externen Betreiber der bei der FIU eingesetzten Software „FIU Analytics“ (bitte Start- und Enddatum des Vertrags angeben), welches finanzielle Gesamtvolumen hat der Vertrag, und wie verteilt sich das finanzielle Gesamtvolumen auf die Jahre der Vertragslaufzeit (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 134. Welche Haushaltsmittel standen jeweils in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 für das Vergabeverfahren „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ im Bundeshaushalt zur Verfügung, und welche Mittel stehen für das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung? 135. Gab es im Einzelplan des BMF für den Bundeshaushalt 2024 eine Absenkung des Haushaltstitels „Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik“, und wenn ja, welche Auswirkungen hatte diese auf die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“? 136. Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) haben stattgefunden, die die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? a) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen der Leitung der FIU und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? b) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen der Leitung der FIU und der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) statt, die die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? c) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? d) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden zwischen der Leitung der FIU, der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? 137. Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) haben seit dem Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 stattgefunden, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? a) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung der FIU und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? b) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung der FIU und der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) statt, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? c) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? d) Welche Austausche (persönliches Gespräch, Telefonat, Videokonferenz, Briefwechsel, E-Mails, Kurznachrichten etc.) fanden seit dem Stopp des Vergabeverfahrens „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ am 1. September 2023 zwischen der Leitung der FIU, der Leitung des ITZBund (einschließlich Vizedirektoren) und der Hausleitung des BMF und/oder Staatssekretären des BMF statt, die das Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ zum Gegenstand hatten (bitte jeweils chronologisch nach Datum, Art des Austausches und Teilnehmern auflisten)? 138. Wie viele Teilnehmer haben an dem Vergabeverfahren „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ partizipiert (bitte jeweils getrennt für gegebenenfalls verschiedene Lose des Vergabeverfahrens aufschlüsseln)? 139. Wie hoch sind bzw. waren in der IT-Jahres- und Rahmenplanung die Soll-Ansätze für die Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ für die Haushaltsjahre seit 2018, und in welcher Höhe wurden diese jeweils verausgabt (bitte die Soll-Ansätze und die Verausgabungen jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 140. In welcher Höhe sind Kosten im Zusammenhang mit der Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ entstanden, und wie verteilen sich die entstandenen Kosten auf die einzelnen Jahre seit 2018 (bitte die Kosten getrennt nach Jahren seit 2018 aufschlüsseln)? 141. Wodurch sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ stehen, jeweils in welchem Zeitraum entstanden (bitte die Kosten jeweils pro Entstehungsgrund getrennt nach Jahren seit 2018 aufschlüsseln)? 142. In welcher Höhe sind Kosten im Zusammenhang mit dem Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ entstanden, und wie verteilen sich die entstandenen Kosten auf die einzelnen Jahre seit 2018 (bitte die Kosten getrennt nach Jahren seit 2018 aufschlüsseln)? 143. Wodurch sind die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ stehen, jeweils in welchem Zeitraum entstanden (bitte die Kosten jeweils pro Entstehungsgrund getrennt nach Jahren seit 2018 aufschlüsseln)? 144. Wann wird für die FIU eine neue Software beschafft, die sie nach Aussage der Bundesregierung benötigt (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/k urzmeldungen-968658)? 145. Welches Anforderungsprofil gilt in Bezug auf die neue Software, die die FIU nach Aussage der Bundesregierung benötigt (vgl. www.bundesta g.de/presse/hib/kurzmeldungen-968658)? 146. War der Dienstleister, der bei der FIU die Software „FIU Analytics“ betreibt, an der Ausschreibung „Erneuerung des Informationsverbundes FIU (Redesign)“ direkt oder indirekt (beispielsweise als Teil eines Konsortiums) beteiligt? 147. In wie vielen Fällen haben die mit der Durchsetzung von Sanktionen befassten Behörden seit dem 24. Februar 2022 davon Kenntnis erlangt, dass eine Übertragung von im Geltungsbereich des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes befindlichen Geldern oder Ressourcen stattgefunden hat (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 148. In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit Übertragungen von im Geltungsbereich des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes befindlichen Geldern oder Ressourcen seit dem 24. Februar 2022 mögliche Vertragsgestaltungen festgestellt, die eine automatische Übertragung von Vermögensgegenständen für den Fall einer Sanktionierung beinhalten (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)? 149. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, analog zum Anfechtungsgesetz eine Regelung zur Rückabwicklung von Vermögensübertragungen, die zur Vermeidung von Sanktionsmaßnahmen vorgenommen werden, zu schaffen, auf welchen Zeitraum sollte sich eine solche Anfechtungsmöglichkeit nach Ansicht der Bundesregierung beziehen, und welche genauen rechtlichen Fragen gilt es hierzu aus Sicht der Bundesregierung zu prüfen? 150. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Evaluierungsbericht zu den Sanktionsdurchsetzungsgesetzen I und II (SDG I und SDG II) vorlegen? 151. Welche Unternehmen wurden jeweils im Zusammenhang mit dem SDG I, der Umsetzung des SDG I innerhalb der Verwaltung, dem SDG II, der Umsetzung des SDG II innerhalb der Verwaltung sowie der Evaluierung des SDG I und des SDG II von der Bundesregierung über welche genauen Zeiträume mit der Erbringung von Beratungsdienstleistungen beauftragt, worin bestanden die jeweiligen beauftragten Dienstleistungen, und welche finanziellen Verpflichtungen ergaben sich aus den jeweiligen Beauftragungen? 152. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung weitere Banken, die in Russland ansässig sind, vom internationalen SWIFT-System (SWIFT = Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ausgeschlossen werden, wenn ja, welche, oder sollten nach Ansicht der Bundesregierung alle in Russland ansässigen Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen werden, und wie setzt sich die Bundesregierung gegebenenfalls jeweils dafür ein? 153. Wie viele Vermögensermittlungsverfahren nach den §§ 11, 12 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024 aufgenommen (bitte jeweils die neu aufgenommenen Ermittlungsverfahren nach Monaten angeben)? 154. In wie vielen Fällen erfolgte jeweils eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden auf Grundlage von § 11 Absatz 7 bzw. § 12 Absatz 7 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024 (bitte jeweils die erfolgten Übermittlungen nach Monaten aufschlüsseln)? 155. Wie hoch ist der Wert der auf Grundlage der Verordnungen (EU) Nummer 269/2014 und (EU) Nummer 833/2014 eingefrorenen Vermögen jeweils zum Ende der Monate Mai 2022 bis Februar 2024 (bitte jeweils nach Monaten, Beträgen der jeweils insgesamt und neu eingefrorenen Vermögen und der Anzahl der davon jeweils betroffenen sanktionierten Personen und Rechtseinheiten aufschlüsseln)? 156. Wie hoch sind die Beträge der von inländischen Kreditinstituten an die Deutsche Bundesbank gemeldeten eingefrorenen Gelder gemäß der Verordnung (EU) Nummer 269/2014 jeweils zum Ende der Monate Mai 2022 bis Februar 2024 (bitte jeweils nach Monaten, Beträgen und Anzahl der davon betroffenen sanktionierten Personen und Rechtseinheiten aufschlüsseln)? 157. Wie viele Meldungen sind bei der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Grundlage des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nummer 269/2014 jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024 eingegangen (bitte die eingegangenen Meldungen nach Monaten aufschlüsseln), und wie viele Meldungen sind jeweils in den Monaten des Jahres 2022 aufgrund der zuvor geltenden nationalen Anzeigepflicht nach § 23a des Außenwirtschaftsgesetzes bei der Deutschen Bundesbank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen (bitte jeweils die eingegangenen Meldungen nach Monaten aufschlüsseln)? 158. Über wie viele Personen und Rechtseinheiten sind im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetz Angaben enthalten (bitte jeweils getrennt nach natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln)? 159. In welcher Höhe werden Vermögenswerte im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes geführt, und in welcher Höhe stehen diese jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen (bitte jeweils getrennt nach natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln)? 160. In welcher Höhe werden im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Vermögenswerte geführt, die von sanktionierten Personen oder Rechtseinheiten kontrolliert werden (bitte jeweils getrennt nach natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln)? 161. In welcher Höhe werden im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Vermögenswerte geführt, zu denen nachvollziehbare Hinweise vorliegen, dass sie von sanktionierten Personen oder Rechtseinheiten kontrolliert werden, und bei denen an einer Eigentümerschaft oder wirtschaftlichen Berechtigung anderer Personen oder Rechtseinheiten nach dem Abschluss eines Verfahrens nach den §§ 11 oder 12 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes durch Tatsachen berechtigte Zweifel bestehen (bitte jeweils getrennt nach natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln)? 162. Zu wie vielen Immobilien sind im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten, wie hoch ist der (geschätzte) Wert der Immobilien, zu denen das Register Angaben enthält, und wie viele der Immobilien bzw. Immobilien mit welchem (geschätzten) Wert stehen jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen (bitte jeweils getrennt die Anzahl der Immobilien sowie den [ geschätzten] Wert nach Zusammenhängen mit natürlichen und juristischen Personen aufschlüsseln)? 163. Bei wie vielen der Immobilien, zu denen das Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthält, wurden ebenfalls Angaben nach § 19a des Geldwäschegesetzes im Transparenzregister gemacht? 164. Zu wie vielen Kraftfahrzeugen sind im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten (bitte jeweils getrennt nach Hersteller aufschlüsseln), wie hoch ist der (geschätzte) Wert der Kraftfahrzeuge, zu denen das Register Angaben enthält, und wie viele der Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeuge mit welchem (geschätzten) Wert stehen jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen (bitte jeweils getrennt die Anzahl der Kraftfahrzeuge sowie den [geschätzten] Wert nach Zusammenhängen mit natürlichen und juristischen Personen sowie nach Hersteller aufschlüsseln)? 165. Zu wie vielen Flugzeugen sind im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten (bitte jeweils getrennt nach Hersteller aufschlüsseln), wie hoch ist der (geschätzte) Wert der Flugzeuge, zu denen das Register Angaben enthält, und wie viele der Flugzeuge bzw. Flugzeuge mit welchem (geschätzten) Wert stehen jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen (bitte jeweils getrennt die Anzahl der Flugzeuge sowie den [geschätzten] Wert nach Zusammenhängen mit natürlichen und juristischen Personen sowie nach Hersteller aufschlüsseln)? 166. Zu wie vielen Schiffen sind im Register nach § 14 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Angaben enthalten (bitte jeweils getrennt nach Hersteller aufschlüsseln), wie hoch ist der (geschätzte) Wert der Schiffe, zu denen das Register Angaben enthält, und wie viele der Schiffe bzw. Schiffe mit welchem (geschätzten) Wert stehen jeweils im Zusammenhang mit natürlichen und juristischen Personen (bitte jeweils getrennt die Anzahl der Schiffe sowie den [geschätzten] Wert nach Zusammenhängen mit natürlichen und juristischen Personen sowie nach Hersteller aufschlüsseln)? 167. Wie viele besondere Überwachungsmaßnahmen nach § 9 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024 angeordnet, in welcher Form wurden die besonderen Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, und aufgrund welcher Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass gegen ein Bereitstellungs- oder Verfügungsverbot verstoßen wurde oder ein Verstoß bevorsteht, wurden diese durchgeführt (bitte die Anzahl der besonderen Überwachungsmaßnahmen pro Monat entlang der in § 9 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes aufgeführten Kategorien der Form der Überwachungsmaßnahme nach § 9 Absatz 1 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes sowie der Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass gegen ein Bereitstellungs- oder Verfügungsverbot verstoßen wurde oder ein Verstoß bevorsteht nach § 9 Absatz 2 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes aufschlüsseln)? 168. In wie vielen Fällen hat sich die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung jeweils in den Monaten von Januar 2023 bis Februar 2024 zur Durchführung der besonderen Überwachungsmaßnahmen nach § 9 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes Dritter bedient, und welcher Dritte hat sie sich dabei bedient (bitte die Bedienungen Dritter durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung jeweils getrennt nach Monaten und nach Dritten sowie nach Art der Überwachungsmaßnahme aufschlüsseln)? 169. Hat die Bundesregierung dem Beschluss und/oder der Verordnung zur Präzisierung der Verpflichtungen für Zentralverwahrer in Bezug auf die getrennte Verwahrung außerordentlicher Einnahmen im Zusammenhang mit der Verwahrung der Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank im Rat der EU zugestimmt, und beabsichtigt die Bundesregierung, dem weiterhin geplanten Vorschlag zu einer möglichen Weiterleitung dieser gesondert zu verwahrenden Gelder an die Ukraine im Rat der EU zuzustimmen (vgl. www.consilium.europa.eu/de/press/ pressreleases/2024/02/12/immobilised-russian-assets-council-decides-to-set-a side-extraordinary-revenues/ bzw. www.handelsblatt.com/politik/internat ional/ukraine-krieg-eu-staaten-verstaendigen-sich-auf-plan-zur- nutzungrussischer-gelder/100011337.html)? 170. Wie viele mitteilungspflichtige Rechtseinheiten werden im Transparenzregister geführt, und für wie viele der mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten wurden im Transparenzregister Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten gemacht (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)? 171. Wie viele Rechtseinheiten gibt es zum Stand 29. Februar 2024, die an das Transparenzregister mitteilungspflichtig sind (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)? 172. Wie viele Unstimmigkeitsmeldungen nach § 23a des Geldwäschegesetzes wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 jeweils abgegeben, wie verteilen sich die abgegebenen Unstimmigkeitsmeldungen jeweils auf Unstimmigkeitsmeldungen von Verpflichteten, Aufsichtsbehörden und der FIU, und bei wie vielen Unstimmigkeitsmeldungen war jeweils der Meldungsgrund, dass abweichende wirtschaftlich Berechtigte ermittelt wurden (bitte jeweils getrennt nach Jahren, Abgebenden und Meldungsgrund aufschlüsseln)? 173. Bei wie vielen der mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten wird bei den im Transparenzregister gemachten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Hinblick auf Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses auf die Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners abgestellt (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)? a) Bei wie vielen mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten, bei denen hinsichtlich der im Transparenzregister gemachten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Hinblick auf Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses auf die Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners abgestellt wurde, wurde angegeben, dass ermittelt wurde, dass keine natürliche Person die Voraussetzungen eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 des Geldwäschegesetzes erfüllt (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)? b) Bei wie vielen mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten, bei denen hinsichtlich der im Transparenzregister gemachten Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten im Hinblick auf Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses auf die Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners abgestellt wurde, wurde angegeben, dass die Ermittlung eines wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 bis 4 des Geldwäschegesetzes nach Durchführung umfassender Prüfungen nicht möglich war (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)? 174. Bei wie vielen mitteilungspflichtigen Rechtseinheiten wurden im Transparenzregister nach § 19a des Geldwäschegesetzes Angaben zu Immobilien gemacht, und auf wie viele Immobilien beziehen sich die gemachten Angaben (bitte jeweils nach Rechtsform aufschlüsseln)? 175. Wie viele Vereinigungen mit Sitz im Ausland haben im Transparenzregister Angaben nach § 19 des Geldwäschegesetzes gemacht, weil sie seit einem Zeitpunkt vor dem 1. Januar 2020 Eigentum an einer im Inland gelegenen Immobilie halten oder weil sich seit einem Zeitpunkt vor dem 1. August 2021 Anteile im Sinne des § 1 Absatz 3 des Grunderwerbsteuergesetzes bei ihr vereinigen oder sie seit einem Zeitpunkt vor dem 1. August 2021 im Sinne des § 1 Absatz 3a des Grunderwerbsteuergesetzes aufgrund eines Rechtsvorgangs eine wirtschaftliche Beteiligung innehaben (bitte jeweils getrennt nach Land des Sitzes der Vereinigung, nach der Rechtsform sowie entlang der genannten Gründe aufschlüsseln)? 176. Wie viele Vereinigungen mit Sitz im Ausland haben im Transparenzregister nach § 19a des Geldwäschegesetzes Angaben zu Immobilien gemacht, und auf wie viele Immobilien beziehen sich die gemachten Angaben (bitte jeweils getrennt nach Land des Sitzes der Vereinigung, nach der Rechtsform sowie nach Anzahl der Immobilien aufschlüsseln)? 177. Plant die Bundesregierung innerhalb des BMF organisatorische Veränderungen im Zusammenhang mit der Finanzkriminalitätsbekämpfung, wenn ja, welcher Art sollen diese Veränderungen sein, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den organisationstechnischen Aufbau des BMF im Hinblick auf bestehende Abteilungen und Referate, und werden etwaige geplante Veränderungen mit dem Aufbau neuer Stellen und/oder Beförderungen einhergehen (wenn ja, bitte auch angeben, auf welche Besoldungsgruppen jeweils wie viele neue Stellen bzw. wie viele Beförderungen entfallen)? 178. Welche Bundesfinanzbehörden müssen durch die Zollverwaltung gegen Störungen und sonstige negative Einwirkungen, die die Durchführung ihrer Aufgaben gefährden, geschützt werden, und welche behördliche Gefährdungsanalyse liegt dem entsprechenden Vorschlag der Bundesregierung (vgl. Artikel 9 des Entwurfs eines Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes [FKBG] auf Bundestagsdrucksache 20/9648) in Bezug auf welche zu schützenden Bundesfinanzbehörden zugrunde (sofern eine Gefährdungsanalyse vorliegt, bitte auch angeben, von welcher Stelle diese zu welchem Zeitpunkt durchgeführt wurde)? 179. Welche Kosten entstehen für den Bundeshaushalt jeweils in Bezug auf welche Bundesfinanzbehörde jeweils einmalig und laufend je Haushaltsjahr dadurch, dass die Zollverwaltung gemäß den Vorschlägen der Bundesregierung zusätzliche Aufgaben des Wachschutzes von Bundesfinanzbehörden übernehmen soll (vgl. Artikel 9 FKBG auf Bundestagsdrucksache 20/9648), und welche Mehrkosten entstehen dadurch jeweils in Bezug auf welche Bundesfinanzbehörde jeweils einmalig und laufend je Haushaltsjahr gegenüber der bisherigen Wahrnehmung des Objektschutzes der betreffenden Bundesfinanzbehörden? 180. Durch welche genauen Gefährdungen von Liegenschaften, sonstigen Einrichtungen und Veranstaltungen welcher Bundesfinanzbehörden kam es in der laufenden Wahlperiode zu Störungen der Aufgabenwahrnehmung der jeweiligen Bundesfinanzbehörden (bitte die genauen Gefährdungen chronologisch jeweils getrennt nach Behörden der Bundesfinanzverwaltung sowie jeweils nach Gefährdungen von Liegenschaften, sonstigen Einrichtungen und Veranstaltungen aufschlüsseln)? 181. Aus welchen Bereichen der Zollverwaltung werden jeweils wie viele derjenigen Arbeitskräfte des Zolls stammen, die gemäß den Vorschlägen der Bundesregierung zusätzliche Aufgaben des Wachschutzes von Bundesfinanzbehörden übernehmen sollen (vgl. Artikel 9 FKBG auf Bundestagsdrucksache 20/9648), die bisher nicht vom Zoll erfüllt werden? Berlin, den 14. März 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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