Verfahrensstand des vom Bundesminister für Gesundheit angekündigten Rechtsgutachtens zum Thema Duogynon
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 17. Oktober 2023 fand im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Gespräch zwischen dem Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach und Andre Sommer, dem Vorsitzenden des „Netzwerk Duogynon e. V.“, statt.
Letztendlich sagte das BMG Anfang November 2023 die Beauftragung des von den Geschädigten geforderten Rechtsgutachtens zu (siehe background.tagesspiegel.de/gesundheit/bmg-will-neues-rechtsgutachten-zu-duogynon).
In der Vergangenheit hatte das BMG bereits eine „Sachverhaltsaufklärung“ von einem Historiker anfertigen lassen (siehe background.tagesspiegel.de/gesundheit/spdabgeordnete-fordert-aufklaerung), für deren Erstellung Unterlagen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugänglich gemacht wurden.
Kritisiert wird an dieser „Sachverhaltsaufklärung“, dass zentrale historische Dokumente nicht ausgewertet worden seien (vgl. duogynonopfer.de/wpcontent/uploads/Stellungsnahme-zum-Duogynon-Gutachten-Kurzfassung.pdf).
Wesentliche Aspekte zu der Problematik wurden zudem in einem Kurzgutachten der Fachanwältin Karin Buder festgestellt (siehe duogynonopfer.de/wpcontent/uploads/Kurzgutachten-zur-Sachverhaltsaufklaerung-NEU.pdf).
Weiterhin war im Dezember 2023 eine neue wissenschaftliche Veröffentlichung von Danielsson et al. zu der Problematik erschienen (siehe www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0890623823001624).
Die in dem Fachmagazin „Reproductive Toxicology“ erschienene Übersichtsarbeit legt nahe, so eine Rezeption der „Deutschen Apothekerzeitung“ (siehe www.deutsche-apothekerzeitung.de/daz-az/2024/daz-4-2024/war-duogynon-doch-teratogen), dass der Schwangerschaftstest Duogynon bei fast 9 Prozent der schwangeren Anwenderinnen Gebärmutterkontraktionen ausgelöst habe.
Diese, so Danielsson et al., haben „zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Sauerstoffversorgung des embryonalen Gewebes.“ geführt (vgl. ebd.).
Falls der Fötus diesen Sauerstoffmangel überlebte, dann könne es zu Missbildungen kommen, die denen bekannter Abtreibungsmittel wie Misoprostol ähneln würden, so die genannte Studie von Danielsson et al.
Seit der Zusage des BMG vom November 2023, ein Rechtsgutachten zu diesen Fragen einzuholen, hat das BMG auf parlamentarische Einzelfragen von verschiedenen Bundestagsabgeordneten hin keine konkrete Informationen über die Vergabe des Rechtsgutachtens erteilt (vgl. background.tagesspiegel.de/gesundheit/bmg-beraet-vergabe-fuer-duogynon-gutachten).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wann wird das in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Rechtsgutachten in Auftrag gegeben?
Unter welchem Vergabeverfahren wird das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben oder wie wird das Vergabeverfahren, also die Bestellung des oder der juristischen Sachverständigen, konkret erfolgen?
Sollen auch Vertreter des „Netzwerk Duogynon e. V.“ in dem Verfahren angehört werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die o. g. Übersichtsarbeit von Danielsson et al.?
Bewertet die Bundesregierung die Übersichtsarbeit von Danielsson et al. als Pharmakovigilenz-Signal, wenn ja, aus welchen konkreten Erwägungen, und wenn nein, warum nicht?
Wird sich nach Vorstellungen der Bundesregierung der vom BMG zu beauftragende juristische Sachverständige auch mit dem Kurzgutachten der Fachanwältin Karin Buder befassen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über Duogynon-Betroffene insgesamt vor?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über noch lebende Duogynon-Betroffene vor?
Wie viele Duogynon-Betroffene haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung über das Meldesystem des BfArM erfassen lassen?
Liegen der Bundesregierung Informationen über verstorbene Duogynon-Betroffene vor, und wenn ja, welche?