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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausbildungskapazitäten zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

24.04.2024

Aktualisiert

29.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1094008.04.2024

Ausbildungskapazitäten zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Fachkräfteausbildung in der Pflege ist entscheidend für die Sicherung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Seit Jahren ist ein zunehmender Fachkräftemangel in diesem Bereich zu beobachten. Der Gesetzgeber wollte mit der Novelle des Pflegeberufegesetzes (PflBG) 2017 und dem Inkrafttreten der generalistischen Pflegeausbildung 2020 das Berufsbild „Pflege“ insgesamt für die Auszubildenden attraktiver machen. Dabei wird den Auszubildenden ein größtmögliches Wahlrecht entsprechend ihren Interessen eingeräumt. Im Jahr 2019 hat die CDU/CSU-geführte Bundesregierung weitere zentrale Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und zur Gewinnung von Pflegekräften veranlasst. In der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pressemitteilungen/2019/2-quartal/konzertierte-aktion-pflege.html) wurde u. a. vereinbart den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden zu verbessern, die Ausbildung in der Pflege zu stärken sowie weitere umfassende Maßnahmen zur Entlastung von Pflegefachpersonen zu erreichen (siehe auch die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/3806).

Die Nachfrage nach Fachkräften bleibt allen Bemühungen zum Trotz dennoch höher als die frei verfügbaren Kräfte. Insbesondere die hohe Abbrecherquote in der Pflegeausbildung macht eine Stabilisierung der Fachkraftlage schwierig (https://www.aerztezeitung.de/Politik/Fast-jeder-zweite-Azubi-bricht-Pflegeausbildung-in-NRW-ab-445638.html). Die Ursachen für den Abbruch der Ausbildung mögen vielschichtig sein; eindeutige Daten und Zahlen zu den Gründen fehlen. Hinsichtlich der Versorgung von Kindern und Jugendlichen verschärft die unzureichende Zahl von Auszubildenden in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mittelbar den Fachkräftemangel. Dies ist unter anderem auf unzureichende Angebotskapazitäten für den gesonderten Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger“ zurückzuführen. In manchen Bundesländern kann das Wahlrecht gemäß § 59 PflBG (z. B. Bayern, Brandenburg) nicht in Anspruch genommen werden. Auch hier sind die Gründe des ausgebliebenen Angebots unklar. Das Ziel der Gesetzesreform, eine Spezialisierung in Höhe von ca. 50 Prozent zu erreichen, ist daher hinfällig.

Bereits im Jahr 2020/2021 fehlten allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) 1 451 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (Landesberichterstattung Gesundheitsberufe NRW 2019. Situation der Ausbildung und Beschäftigung, 2020. Tabelle 11: Angebot-Nachfrage-Kalkulation Pflegeberufe 2020, S. 85), woraus sich bei entsprechender Hochrechnung für Deutschland weit mehr als 6 500 fehlende Arbeitskräfte, nur im Bereich der Pädiatrie, ergeben würden. Die Tendenz dieser Fehlentwicklung ist steigend, mit einer bundesweiten Defizitprognose von ca. 600 Vollzeitkräften pro Jahr zusätzlich (GKinD (Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland)-Umfrage zur Ausbildungsplatzsituation, 2020 und der VLKKD (Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands)-Umfrage, 2021). Zudem gibt es aus den an die Fragesteller herangetragenen Berichten zum „Klärenden Dialog zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL)“ deutliche Hinweise, dass insbesondere im Bereich der Neonatologie eine enorme Zahl an offenen Stellen nicht besetzt ist.

Dies führt seit Einführung der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) – gerade in winterlichen Infektwellen – zu einem Mangel an stationären Versorgungskapazitäten für Kinder und Jugendliche. Es muss aus dem oben Genannten folgerichtig konstatiert werden, dass ein dramatischer und zunehmend existenzieller Mangel an qualifiziertem Fachpersonal in allen Bereichen absehbar bzw. bereits vorhanden ist. Angesichts der Herausforderungen, die in diesem Zusammenhang insgesamt bestehen, besteht aus der Sicht der Fragestellenden dringend Handlungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Ausbildungsplätze – differenziert nach den verschiedenen Vertiefungsansätzen – an wie vielen Krankenpflegeschulen gibt es in Deutschland, und wie viele Schulen bieten den gesonderten Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger“ an (bitte einzeln und je Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie viele Ausbildungsplätze – differenziert nach den verschiedenen Vertiefungsansätzen – in wie vielen Einrichtungen zur praktischen Ausbildung gibt es in Deutschland?

3

Wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen?

4

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, auf die Länder einzuwirken, dass diese mehr Ausbildungskapazitäten im Bereich der Vertiefung „Pädiatrische Versorgung“ und ggf. des Wahlrechts zu Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern schaffen, und plant die Bundesregierung, solche Maßnahmen zu ergreifen?

5

Wie hoch ist die Abbrecherquote der Auszubildenden in den Pflegeberufen generell, und welche Gründe sind der Bundesregierung für den Abbruch einer Ausbildung bekannt, und wenn keine Gründe bekannt sind, plant die Bundesregierung, diese zu erheben?

6

Wie hoch ist die Abbrecherquote der Auszubildenden im Bereich der Vertiefung „Pädiatrische Versorgung“ und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege?

7

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Ausbildungsbedingungen für Pflegefachfrauen bzw. Pflegefachmänner zu verbessern?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Pflege dergestalt weiterzuentwickeln, dass das Berufsbild gestärkt und der Fachkräftemangel abgemildert wird?

9

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Ausbildungsplätze in der Vertiefung „Pädiatrische Versorgung“ und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu erhöhen?

10

Sind die Prüfungen bzw. Überlegungen, ob und gegebenenfalls inwieweit im Hinblick auf die Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP weitere Maßnahmen zur Ausweitung des Kreises der Ausbildungsträgerschaft für die Pflegeausbildung auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Rehabilitation sowie Einrichtungen der Rehabilitation für Kinder erforderlich sind, innerhalb der Bundesregierung bereits abgeschlossen?

a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung konkret gekommen?

b) Wenn nein, wann wird die Bundesregierung zu einem Ergebnis kommen?

11

Ist – vor dem Hintergrund, dass das Ergebnis der Evaluation, die laut Gesetz im Jahr 2025 erfolgen soll, schon jetzt absehbar ist, dass nämlich, da das Wahlrecht gemäß § 59 PflBG kaum angeboten wird, deutlich weniger als 50 Prozent der Auszubildenden einen besonderen Abschluss im Bereich der Kinderkrankenpflege erlangen – der Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen für die Evaluation (bei vorhersehbarem Ergebnis) gerechtfertigt, und wenn ja, mit welchem Ressourceneinsatz rechnet die Bundesregierung ungefähr?

Sieht die Bundesregierung hier einen vorgezogenen Handlungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?

12

Fördert die Bundesregierung Kommunikationsmaßnahmen und Kampagnen, um die Zahl an Auszubildenden zu erhöhen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

13

Ist aus der Sicht der Bundesregierung die Einführung einer Pflicht zum Nachweis der sachgerechten Mittelverwendung der Ausbildungspauschalen notwendig, um die Transparenz in der Ausbildung zu erhöhen und somit die angehenden Fachkräfte besser auf das Berufsleben vorbereiten zu können?

14

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Plattformen wie das Bündnis für Kinder- und Jugendgesundheit e. V. oder Organisationen wie GKinD e. V. und deren Aktivitäten zur Verbesserung der Situation in der Pflegeausbildung allgemein zu unterstützen?

15

Kann sich die Bundesregierung eine konkrete Unterstützung des Bündnisses Kinder- und Jugendgesundheit e. V. vorstellen, das – aus Eigenmitteln – eine Kampagne zur Stärkung der Ausbildung zu Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern in den sozialen Medien gestartet hat, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. April 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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