Einsatz von Wasserwerfern
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bei einer Großdemonstration gegen das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 wurden am 30. September 2010 zahlreiche friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten durch den Einsatz von Wasserwerfern und Reizgas durch die Polizei zum Teil schwer verletzt. Ein 66-jähriger Rentner erblindete aufgrund des Wasserwerfereinsatzes auf einem Auge dauerhaft und büßte die Sehfähigkeit auf dem anderen Auge weitgehend ein. Der Wasserstrahl war ihm zuvor direkt ins Gesicht gerichtet worden.
„Die Fahrzeuge der „Mammut“-Generation sind gefährliche Waffen mit potentiell tödlicher Wirkung – obwohl sie polizeirechtlich nach wie vor nur als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ eingestuft werden und damit vergleichsweise harmlosen Zwangsmitteln wie Knebel, Fessel oder Diensthund gleichgestellt sind“, schrieb das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ schon am 21. Juli 1986 über die heute noch bei Bundes- und Länderpolizeien gebräuchlichen Wasserwerfer der Reihe WaWe 9000. So rügte eine Lüneburger Verwaltungsgerichtskammer in erster Instanz, dass Wasserwerferbesatzungen bei einem Einsatz im September 1982 am atomaren Endlager Gorleben „außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg“ sitzende Demonstranten krankenhausreif gespritzt hatten. Die Getroffenen erlitten Rippenbrüche, Rückenprellungen, Augen- und Nierenverletzungen (DER SPIEGEL 21. Juli 1986). Am Karfreitag 1984 erlitt eine Friedensaktivistin bei der friedlichen Blockade einer US-Kaserne bei Bremen durch Wasserwerferbeschuss schwere innere Blutungen, ein weiterer Aktivist erlitt Nierenprellungen und einen Nabelbruch (DER SPIEGEL 7. Oktober 1985). Bei Protesten gegen einen NPD-Aufmarsch wurde der Demonstrant Günther Sare 1985 von einem Wasserwerfer zu Boden geworfen und anschließend überfahren. Zu schweren Verletzungen durch Wasserwerfer kam es auch anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007. So verlor ein Demonstrant ein Auge.
Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2005 werden die bislang eingesetzten Wasserwerfer des Typs WaWe 9000 durch neue Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 COBRA der Firma Rosenbauer ersetzt. Ein Fahrzeug wurde bereits im November 2009 an das Bundesministerium des Innern zu Testzwecken ausgeliefert und in Hamburg erprobt. Die neuen Fahrzeuge haben neben einer höheren Motorleistung ein um 1000 Liter höheres Wassertankvolumen und drei statt wie bislang zwei Rohre, durch die mit einem um ein Drittel höheren Wasserdruck geschossen werden kann. Dem Wasserstrahl kann sowohl CN- wie auch CS-Tränengas beigemischt werden. Beim Design sei auch auf „psychologische Effekte“ geachtet worden, erklärte ein Referatsleiter des Bundesministeriums des Innern. „Bereits das aktuelle Modell ist also in der Lage, Angst und Schrecken zu verbreiten – die neue Generation jedoch ist speziell dafür gestaltet“, kommentierte die „Frankfurter Rundschau“ die Anschaffung der „geschützten Tankfahrzeuge“ vom Typ WaWe 10000 (Frankfurter Rundschau 2. Dezember 2009).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Über wie viele Wasserwerfer verfügen die Bundespolizei und die Polizeien der Länder zurzeit (bitte nach Typ, Baujahr und Landes- bzw. Bundespolizei aufgliedern)?
Wie viele Wasserwerfer sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre aufgrund ihres Alters oder technischer Mängel aus dem Fuhrpark des Bundes und der Länderpolizeien entfernt werden?
Wie viele neue Wasserwerfer vom Typ WaWe 10000 sollen in welchem Zeitraum von der Bundespolizei und den Länderpolizeien angeschafft werden?
Inwieweit besteht die Möglichkeit, vom Vertrag mit der Firma Rosenbauer (auch in Teilen) zurückzutreten?
In wie vielen und welchen Fällen kamen in den letzten zehn Jahren Wasserwerfer der Bundespolizei zum Einsatz (bitte einzeln aufzählen und vermerken, ob die Wasserwerfer dabei nur in Bereitschaft standen oder auch zum Räumen verwendet wurden, und in welchen Fällen Reizgase dem Wasser beigemischt wurden)?
In wie vielen und welchen Fällen wurden im Zusammenhang mit Wasserwerfereinsätzen in den letzten zehn Jahren Demonstrationsteilnehmende, Polizeibeamte oder Unbeteiligte verletzt (bitte einzeln aufzählen und Klassifikation angeben)?
a) Welcher Art waren die Verletzungen?
b) Inwieweit wurden diese Verletzungen unmittelbar (durch den Druck des Wasserstahls) oder mittelbar (durch Stürze etc. infolge des Wassereinsatzes) hervorgerufen?
Wie viele Klagen gegen Wasserwerfereinsätze hat es in den letzten zehn Jahren gegeben, und was war ihr Ausgang?
Inwieweit erscheint der Bundesregierung die Einstufung von Wasserwerfern als bloßes „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ angesichts der Vielzahl schwerer Verletzungen durch den Einsatz dieses Instruments in den letzten Jahrzehnten noch für gerechtfertigt?
Welche technischen und sicherheitspolitischen Begründungen führt die Bundesregierung für die Anschaffung der WaWe 10000 an?
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, weiterhin auf Wasserwerfer als Distanzwaffe für die Bundespolizei zu setzen, und wo liegt ihr etwaiger operativer Vorteil gegenüber anderen Distanzwaffen?
Über welche anderen Distanzwaffen verfügt die Bundespolizei, und wie ist ihr Einsatz geregelt?
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit, beim WaWe 10000 Pumpen mit rund einem Drittel höheren Wasserdruck als bisher gebräuchlich zu verwenden?
In welcher Form wurde der neue WaWe 10000 bislang getestet, und mit welchem Ergebnis?
Inwieweit wurde bei der Konstruktion und dem Test des WaWe 10000 darauf geachtet, dass das Risiko schwerer Verletzungen oder der Tötung von Personen durch die Wasserkanonen minimiert wird oder ganz ausgeschlossen ist?
Inwieweit ist der WaWe 10000 so geschaffen, dass die Wasserwerferbesatzung Außengeräusche wie etwa Hilferufe Verletzter wahrnehmen kann?
Inwieweit werden die Wasserwerferbesatzungen bei der Ausbildung auf die Möglichkeiten schwerer Körperverletzungen durch den Wasserstrahl hingewiesen?
Inwieweit unternimmt die Bundesregierung bzw. Bundespolizei Anstrengungen, Polizeien von EU-Mitgliedstaaten oder anderer Länder vom vermehrten Einsatz bzw. der Anschaffung von Wasserwerfern als Distanzwaffe zu überzeugen?