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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

26.04.2024

Aktualisiert

29.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1109117.04.2024

Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat in den Medien erklärt, dass das neue Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung in deutschen Schweinemastbetrieben erfolgreich angelaufen sei. In den ersten Tagen hätten vor allem Betriebe aus Baden-Württemberg und Bayern die ersten Förderanträge in Millionenhöhe gestellt (www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/landwirtschaft-oezdemirs-gelder-helfen-vor-allem-sueddeutschen-schweinestaellen-id70131661.html). In der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz (Bundesratsdrucksache 91/24), Tagesordnungspunkt 5 der 1042. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024, heißt es: „Um Landwirtinnen und Landwirte zu entlasten, hat sich die Bundesregierung auf folgende, zügig umzusetzende Maßnahmen verständigt […]: erfolgreicher Start des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung […].“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Anträge sind bisher für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung eingegangen?

1

Wie ist die Verteilung der Anträge für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung über die Bundesländer?

2

Wie hoch ist das durchschnittliche Investitionsvolumen?

3

Wie groß sind die beantragten Bestandsgrößen?

4

Wie viele Anträge für die Investitionsförderung wurden bereits bewilligt?

5

Wann ist mit der Bewilligung der bisher noch nicht bewilligten Anträge zu rechnen?

6

Wie ist die Verteilung bei den Antragstellern des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwischen ökologisch wirtschaftenden Betrieben und konventionell wirtschaftenden Betrieben?

7

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, nach welcher Stufe des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes die Betriebe nach abgeschlossener Investition wirtschaften wollen, und wenn ja, welche?

8

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Investitionskosten je Stallplatz (Ferkel, Sauenplatz, Mast)?

9

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten pro Stallplatz eines neu gebauten Tierwohlstalles, und wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Stallplatz bei einem auf Tierwohlniveau umgebauten Stall, jeweils unterschieden nach Stufe 3, 4 und 5 (Biostufe)?

10

Sind mit den Investitionsschritten im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung Bestandsreduzierungen verbunden, und wenn ja, welche?

11

Wie viele Anträge sind seit dem 1. April 2024 für die laufenden Mehrkosten im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung eingegangen?

11

Wie viele Anträge für die laufenden Mehrkosten wurden bereits bewilligt?

12

Wann ist mit der Bewilligung der bisher noch nicht bewilligten Anträge zu rechnen?

13

Bis wann wird die Bundesregierung eine Entscheidung darüber treffen, ob es eine über die aktuell verfügbaren Haushaltsmittel hinausgehende Finanzierung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung geben wird?

14

Ist das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung aus Sicht der Bundesregierung erst noch in der Zukunft zügig umzusetzen oder ist es bereits erfolgreich gestarte, und wie kann aus Sicht der Bundesregierung denklogisch ein Bundesprogramm erfolgreich gestartet und gleichzeitig zügig umzusetzen sein?

Berlin, den 11. April 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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