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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Straftaten und Berichte über Beteiligungen der rechtsextremen Szene bei den sogenannten Bauernprotesten

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

24.05.2024

Aktualisiert

05.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1116324.04.2024

Mögliche Straftaten und Berichte über Beteiligungen der rechtsextremen Szene bei den sogenannten Bauernprotesten

der Abgeordneten Martina Renner, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Cornelia Möhring und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Seit Dezember 2023 finden bundesweit koordinierte Protestaktionen statt, die in der Öffentlichkeit gemeinhin als „Bauernproteste“ bekannt sind. Immer wieder wurde medial über „rechtsextreme“ Beteiligungen innerhalb der Proteste sowie „Unterwanderungen“ dieser berichtet (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/bauern-demo-protest-freie-rechtsextreme-100.html). Anlass dafür geben etwa Organisierungen in rechtsradikalen Chatgruppen, die Teilnahme von rechtsextremen Aktivistinnen und Aktivisten sowie Parteien an den Protesten und eine teilweise Radikalisierung von Aktionsformen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-03/bauernproteste-rechtsextremismus-radikalisierung-landwirte). So durchbrachen Protestierende im Januar 2024 in Schlüttsiel eine Polizeikette und hinderten den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, am Verlassen einer öffentlichen Fähre. Beigetragen dazu hat möglicherweise auch ein Teilnahmeaufruf über Telegram-Kanäle der „Freien Schleswig-Holsteiner“ (www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2024/240105_statement_blockade_schluettsiel.html). Auch die rechtsextremen Parteien „Freie Sachsen“ „III. Weg“ und „Die Heimat“ (ehemals NPD) riefen zu der Teilnahme an Protestaktionen auf bzw. solidarisieren sich mit den Protesten (taz.de/Extremistenwollen-Agrarproteste-kapern/!5981385/). Eine politische Veranstaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Baden-Württemberg wurde im Februar 2024 wegen Sicherheitsbedenken abgesagt (www.tagesschau.de/inland/gruene-aschermittwoch-biberach-abgesagt-100.html). Ein CSU-Landrat musste in Bayern durch die Polizei von einer Bürgerversammlung eskortiert werden (www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/lanz-kommunalpolitik-landrat-buergermeister-gefahr-100.html). Bei einer nicht angemeldeten Aktion im März 2024 wurden auf einer brandenburgischen Autobahn mehrere Menschen verletzt (www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/bauernproteste-brandenburg-verletzte-100.html). Verletzte infolge von Protestaktionen gab es auch in mehreren anderen Bundesländern; in Hessen kam ein Mensch bei einem Verkehrsunfall am Ende eines Staus aufgrund einer genehmigten Versammlung ums Leben (www.tagesspiegel.de/politik/auch-rettungsfahrzeuge-behindert-bauernproteste-sorgen-fuer-mehr-unfaelle-und-strafanzeigen-11335540.html). Im Rahmen des Protestgeschehens sind teilweise auch Symbole der sogenannten Landvolkbewegung zu sehen, die in einer völkischen und antisemitischen Tradition steht (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100317922/bauernproteste-die-landvolkbewegung-spaltet-die-landwirte.html). An einer Großdemonstration in Dresden im Januar 2024 nahmen Rechtsextreme wie etwa der führende Kader der „Identitären Bewegung“ (IB), Martin Sellner, der vom Verfassungsschutz beobachtete Politiker Andreas Kalbitz sowie Neonazis und Reichsbürger teil. Dabei wurde eine Polizeikette durchbrochen (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/bauern-demo-protest-freie-rechtsextreme-100.html).

Der bekannte Querdenken-Anmelder Marcus Fuchs tritt genauso als überregionaler Vernetzter bei verschiedenen Protesten auf wie der Ex-Bundeswehrangehörige Anthony Lee. Einzelne Äußerungen Anthony Lees sind teilweise als rechtspopulistisch bzw. Falschbehauptungen bezeichnet worden (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2024-03/bauernproteste-rechtsextremismus-radikalisierung-landwirte; taz.de/Falschbehauptungen-von-Anthony-Lee/!5986913/). Anthony Lee ist Sprecher der Vereinigung „Landwirtschaft verbindet Deutschland e. V.“ (LSV Deutschland), die als Alternative zum Deutschen Bauernverband auftritt und der vorgeworfen wurde, sich nicht klar genug von rechten Unterwanderungen abzugrenzen (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/politik/bauernvereinigung-land-schafft-verbindung-100.html). Der LSV Deutschland und seine Landesverbände distanzieren sich in einer Stellungnahme von extremistischem Gedankengut und gehen juristisch gegen entsprechende Zuschreibungen vor (lsvdeutschland.de/2024/02/12/lsv-deutschland-und-seine-landesverbaende-gehen-juristisch-gegen-diffamierende-behauptungen-vor/). Die agrarwissenschaftliche Fakultät der Universität Göttingen wies darauf hin, dass es sich bei der Behauptung, der LSV Deutschland e. V. vertrete rechtsextreme und rechtspopulistische Positionen um „wissenschaftlich gewonnene Schlussfolgerungen“ handele (www.topagrar.com/panorama/news/freie-bauern-zeigen-praesidenten-des-bauernverbandes-schleswig-holstein-an-a-20000388.html).

Eine bundesweite Vernetzung und Organisierung der Proteste sind ebenso wie eine überregionale Mobilisierung offensichtlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der sogenannten Bauernproteste registriert?

2

In wie vielen und welchen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen wegen Straftaten gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der sogenannten Bauernproteste geführt?

3

In wie vielen und welchen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der sogenannten Bauernproteste bei Straftaten Kraftfahrzeuge als Tatmittel eingesetzt worden?

4

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Dezember 2023 strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich der an „Bauernprotesten“ beteiligten Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Gruppen, Organisationen oder Parteien der extremen Rechten aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden, und wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen?

5

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Dezember 2023 strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei denen hinsichtlich der an „Bauernprotesten“ beteiligten Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-rechts aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden, und wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen?

6

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Dezember 2023 strafrechtliche Ermittlungen geführt, bei den hinsichtlich der an „Bauernprotesten“ beteiligten Personen Erkenntnisse und Informationen über deren auch früheren Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-sonstige aus den von Behörden des Bundes geführten Dateien von den jeweiligen Ermittlungsbehörden abgefragt oder dorthin übermittelt wurden, und wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen?

7

Lagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den in den Fragen 4, 5 und 6 erfragten Fällen auch Erkenntnisse und Informationen über, auch frühere Bezüge der Betroffenen zu kriminellen Vereinigungen im Sinne des § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie zu terroristischen Vereinigungen im Sinne des § 129a StGB vor, und wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen?

8

Lagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den in den Fragen 4, 5 und 6 erfragten Fällen auch Erkenntnisse und Informationen über, auch frühere, Bezüge der Betroffenen zu Ermittlungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen waffen- oder sprengstoffrechtliche Bestimmungen vor, und wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen?

9

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den in den Fragen 4, 5 und 6 erfragten Fällen auch Personen mit, auch früheren, waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen betroffen, und wenn ja, in welchen, und wie vielen Fällen?

10

Werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Protestveranstaltungen der sogenannten Bauernproteste nach Kenntnis der Bundesregierung als rechtsextremistische Gefährder geführt, und wenn ja, wie viele?

a) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, Bezug zu Gruppen, Organisationen oder Parteien der extremen Rechten in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

b) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-rechts in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

c) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-sonstige in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

d) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse vor?

e) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Gefährder geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, Bezug zu kriminellen Vereinigungen im Sinne des § 129 StGB sowie zu terroristischen Vereinigungen im Sinne des § 129a StGB in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

11

Werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Protestveranstaltungen der sogenannten Bauernproteste nach Kenntnis der Bundesregierung als Relevante Person im Bereich Rechtsextremismus geführt, und wenn ja, wie viele?

a) Bei wie vielen der als Relevante Person im Bereich Rechtsextremismus geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, Bezug zu Gruppen, Organisationen oder Parteien der extremen Rechten in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

b) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-rechts in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

c) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, Bezug zu Ermittlungen im Phänomenbereich PMK-sonstige in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

d) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren, waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse vor?

e) Bei wie vielen der als rechtsextremistische Relevante Person geführten Personen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse und Informationen über deren, auch früheren Bezug zu kriminellen Vereinigungen im Sinne des § 129 StGB sowie zu terroristischen Vereinigungen im Sinne des § 129a StGB in von Behörden des Bundes geführten Dateien vor?

12

Wie schätzt die Bundesregierung das Radikalisierungspotenzial von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an sogenannten Bauernprotesten ein?

13

Waren sogenannte Bauernproteste Thema von Besprechungen des Bundeskriminalamtes (BKA), und wenn ja, wann, und wie oft?

14

Wann, und wie oft waren sogenannte Bauernproteste Thema von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums Rechts (GETZ-R)?

15

Hat sich die Bundesregierung zur heutigen Existenz einer „Landvolkbewegung“ sowie deren möglicher Rolle bei der Organisation und Vernetzung der extremen Rechten in Deutschland eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?

16

Hat sich die Bundesregierung zur Existenz einer „Landvolkbewegung“ sowie deren möglicher Rolle bei der Organisation und Vernetzung der „Neuen Rechten“ in Deutschland eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?

17

Hat sich die Bundesregierung zu dem Verein „Landwirtschaft verbindet Deutschland“ sowie dessen möglicher Rolle bei der Organisation und Vernetzung der „Neuen Rechten“ in Deutschland eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?

18

Hat sich die Bundesregierung zu dem Verein „Landwirtschaft verbindet Deutschland“ sowie dessen möglicher Rolle bei der Organisation und Vernetzung der Extremen Rechten in Deutschland eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?

19

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der rechtsextremen Partei „III. Weg“ für die Mobilisierung der sogenannten Bauernproteste?

20

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der rechtsextremen Partei „Freie Sachsen“ für die Mobilisierung der sogenannten Bauernproteste?

21

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, welche Rolle Mitglieder der Partei „Die Basis“ für die Mobilisierung der sogenannten Bauernproteste spielen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

22

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der AfD für die Mobilisierung der sogenannten Bauernproteste?

23

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der rechtsextremen „Jungen Alternative“ (JA) für die Mobilisierung der sogenannten Bauernproteste?

24

Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ (IB) für die Mobilisierung der sogenannten Bauernproteste?

Berlin, den 11. April 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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