BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ursachen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Kontext von Zuwanderung besser erkennen und bekämpfen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

14.05.2024

Aktualisiert

27.05.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1120826.04.2024

Ursachen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Kontext von Zuwanderung besser erkennen und bekämpfen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Nach einem Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ („NZZ“) sollen laut einer Sonderauswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Deutschland seit dem Jahr 2017 jährlich mehr als 1 000 Frauen Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch Asylzuwanderer geworden sein (www.nzz.ch/international/asyl-und-sexualverbrechen-tausende-frauen-opfer-von-fluechtlingen-ld.1769909). Insgesamt sei damit allein im Hellfeld von mindestens 7 000 Straftaten in den vergangenen Jahren auszugehen.

Schon angesichts der erheblichen Folgen sexueller Übergriffe, unter denen die meist weiblichen Opfer vielfach lange leiden, darf über diese Meldung nicht einfach hinweggegangen werden. Vielmehr ist es unerlässlich, die genauen Datengrundlagen zu erfahren, um im nächsten Schritt die notwendigen Konsequenzen ziehen und wirksame Maßnahmen ergreifen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Kann die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zahlen und das Vorliegen einer entsprechenden Sonderauswertung bestätigen, und wenn ja, wie sieht diese Auswertung konkret aus, und welche weiteren Zahlen und Erkenntnisse ergeben sich aus ihr?

2

Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden in Deutschland seit 2017 insgesamt sowie konkret im Kontext von Zuwanderung begangen, und wie viele Opfer gab es hierbei (bitte nach einzelnen Delikten und Jahren aufgliedern)?

3

Wie viele der vorgenannten Sexualstraftaten im Kontext von Zuwanderung gegenüber Frauen fanden im öffentlichen Raum und wie viele in geschlossenen Räumen, wie etwa in Wohnungen, statt?

4

Wie alt waren hierbei Tatverdächtige und Opfer (bitte nach Kindern, Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen bzw. Alterskohorten aufschlüsseln)?

5

Aus welchen Herkunftsländern kamen die Tatverdächtigen dieser Sexualstraftaten nach Deutschland (bitte die zehn am häufigsten auftretenden Herkunftsländer nennen), und wie hoch ist der Anteil dieser Nationalitäten jeweils in Relation zur deutschen Gesamtbevölkerung?

6

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen für die Überrepräsentation von Zuwanderern (im Sinne des BKA-Lagebildes „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“) unter den Tatverdächtigen bei Sexualstraftaten?

7

Sofern eine Überrepräsentation von Staatsangehörigen bestimmter Staaten unter den Tatverdächtigten festzustellen ist, wie erklärt sich diese aus Sicht der Bundesregierung?

8

Vor dem Hintergrund der Einschätzung des Kriminologen Christian Pfeiffer in dem genannten Artikel der „NZZ“, dass 85 Prozent der Frauen nach Vergewaltigungen keine Anzeige tätigen, wie hoch schätzt die Bundesregierung die tatsächlich begangenen Sexualstraftaten im Kontext von Zuwanderung (Stichwort: Dunkelziffer) ein?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele der Opfer von in Deutschland seit 2017 begangenen Sexualstraftaten im Kontext von Zuwanderung selbst Zuwanderer waren?

10

Welche Erkenntnisse (mindestens Anzahl) liegen der Bundesregierung vor in Hinblick auf Sexualdelikte im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften seit 2017?

11

Wie hat sich in den Jahren 2022 und 2023 jeweils das Phänomen der sogenannten Gruppenvergewaltigungen (im Sinne einer gemeinschaftliche Tatbegehung nach § 177 VI 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches (StGB), erweitert um weitere Sexualdelikte, bei denen die Anzahl der Täter höher der Zahl 1 liegt) entwickelt?

12

Welche Auswirkungen hat die im Jahr 2016 als Reaktion auf die Ausschreitungen in der Kölner Silvesternacht 2015 auf 2016 erfolgte Novelle des Sexualstrafrechts im Hinblick auf die Anzahl der Verurteilungen von Sexualstraftätern mit und ohne Zuwanderungshintergrund?

13

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um den Anstieg im Bereich Sexualdelikte im Kontext Zuwanderung in Zukunft zurückzudrängen, und welche Maßnahmen sind bereits in der Umsetzung (bitte nach Vorhaben, Ressort und Umsetzungsstand aufschlüsseln)?

14

Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung in welchen Ressorts, um die Ursachen und Effekte von Zuwanderung im Bereich der Sexualdelikte genauer zu erforschen?

15

Welche Rolle können aus Sicht der Bundesregierung in Zukunft auch Maßnahmen zu verstärkten Rückführungen bereits einschlägig verurteilter Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft spielen?

16

Was unternimmt die Bundesregierung, um verurteilte Sexualstraftäter künftig auch wieder nach Syrien und nach Afghanistan abzuschieben?

17

In wie vielen Fällen scheitern Rückführungen, speziell von verurteilten Sexualstraftätern, an fehlenden Identitätsdokumenten, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung hiergegen?

18

Wie können aus Sicht der Bundesregierung die Ausstattung und Weiterbildung der Polizei und der Justiz verbessert werden, um Sexualstraftaten im Kontext von Zuwanderung in Zukunft verhindern zu können?

19

Was tut die Bundesregierung konkret, um im Kontext der Präventionsarbeit Asylzuwanderern die deutschen grundgesetzlichen Wertevorstellungen, inklusive des Respekts vor dem weiblichen Geschlecht und der Gleichstellung von Mann und Frau besser zu vermitteln, und sieht die Bundesregierung in Anbetracht der steigenden Zahlen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Kontext von Zuwanderung die Notwendigkeit, bereits bestehende Präventionsangebote zu verändern oder auszuweiten, und wenn ja, was, und wie?

20

Welche Projekte und Maßnahmen sind hierzu konkret geplant (bitte nach Maßnahmen, Umsetzungsstand und Kosten aufschlüsseln)?

21

Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung, weibliche Besucher des Großevents „Fußball-Europameisterschaft in Deutschland 2024“ spezifisch vor sexuellen Übergriffen in Deutschland zu schützen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. April 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen