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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Weitere Maßnahmen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz

(insgesamt 39 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.06.2024

Aktualisiert

03.09.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1128807.05.2024

Weitere Maßnahmen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Last der Bürokratie für Unternehmen in Deutschland ist enorm hoch. Das zeigt zum Beispiel das Mittelstandspanel 2023 des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM). Die hier befragten Mittelständler nehmen Bürokratie vermehrt als unverhältnismäßig wahr: 78,2 Prozent kritisieren die Regulierungsdichte, und 59,2 Prozent können die Sinnhaftigkeit vieler Vorschriften nicht nachvollziehen.

Auch die vom Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner, in Auftrag gegebene ifo (Institut für Wirtschaftsforschung)-Studie zum globalen Standortwettbewerb zeichnet ein eindeutiges Bild. Laut der überwiegenden Mehrheit der deutschen Expertinnen und Experten hat der heimische Wirtschaftsstandort in den vergangenen zehn Jahren substanziell an Attraktivität verloren. In Deutschland nehmen Regulierungen und die Bürokratie eindeutig den ersten Platz unter den negativen Einflussfaktoren ein. Über 70 Prozent der befragten Experten stufen die Bürokratielast als Standortfaktor in Deutschland besonders kritisch ein.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP dem Bürokratieabbau verpflichtet (Koalitionsvertrag 2021–2025, S. 31). Am 13. März 2024 hat die Bundesregierung das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen. Sie beabsichtigt, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung zu senken.

Im steuerlichen Bereich führt die Bundesregierung ganze elf Maßnahmen an. Dies überrascht die Fragesteller, weil die Bundesregierung 2023 eine umfassende Verbändeabfrage durchgeführt hatte, bei der mehr als 442 Entlastungsvorschläge eingebracht wurden. Viele Vorschläge wurden nicht aufgegriffen, unter anderem eine Novellierung des Außensteuergesetzes, die Systematisierung von Missbrauchsvermeidungsnormen oder Maßnahmen für eine zeitnahe Betriebsprüfung.

Auch aus Sicht der Fragesteller gibt es viel mehr Stellen, an denen der Verwaltungsaufwand ohne Weiteres sinken könnte. Dies bestätigt auch die einschlägige Presseberichterstattung – z. B. die „Tagesschau“ mit der Überschrift „Beim Bürokratieabbau bleibt ein langer Wunschzettel“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/deutschland-buerokratie-100.html – abgerufen am 25. März 2024). Insgesamt ist der Regierungsentwurf des BEG IV nach Auffassung der Fragesteller enttäuschend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen39

1

Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerliche Aufbewahrungspflicht von Buchungsbelegen in anderen EU-Staaten (bitte tabellarisch nach Mitgliedstaat auflisten)?

2

Gibt es Bestrebungen, die steuerliche Festsetzungsfrist in § 169 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) im Falle einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO ebenfalls zu reduzieren, weil diese nach wie vor zehn Jahre beträgt, sodass nach Ansicht der Fragesteller die geplante Verkürzung der Aufbewahrungspflicht als umfassendste Maßnahme des BEG IV aufgrund der strafrechtlichen Inkonsistenz de facto leerzulaufen droht?

3

Wie lange müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Rechnungsdoppel für Zwecke der Umsatzsteuer (USt) in anderen EU-Staaten aufbewahrt werden (bitte tabellarisch auflisten)?

4

Ab welchem Betrag müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Steuerpflichtige eine monatliche USt-Voranmeldung in anderen EU-Staaten abgeben (bitte tabellarisch auflisten)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Grenze für den Einkaufspreis von Gegenständen bei der Besteuerung nach der Gesamtdifferenz in anderen EU-Staaten (bitte tabellarisch auflisten)?

6

Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erklärungsfrist zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen von Investmentfonds in anderen EU-Staaten (bitte tabellarisch auflisten)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verspätungszuschlag anderer EU-Staaten für die verspätete Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Besteuerungsgrundlage für Investmentfonds?

8

Wie lange gelten nach Kenntnis der Bundesregierung Freistellungsbescheinigungen für den Kapitalertragsteuerabzug in anderen EU-Staaten (bitte tabellarisch auflisten)?

9

Welche Vereinfachungen plant die Bundesregierung allgemein beim steuerlichen Freistellungsverfahren (§ 50a des Einkommensteuergesetzes (EstG)) und im Speziellen im Zusammenhang mit Lizenzgebühren (§ 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG), beispielsweise durch die Einführung effizienter Freistellungsprozesse wie in Österreich oder den USA?

10

Welche Vereinfachungen plant die Bundesregierung beim Abzugsteuerentlastungsverfahren (§ 50c EStG)?

Wann beabsichtigt der Fiskus nach Kenntnis der Bundesregierung ein BMF (Bundesministerium der Finanzen)-Schreiben zum neuen § 50d Absatz 3 EStG zu veröffentlichen?

11

Stößt die Bundesregierung auf Probleme bei der IT-Umsetzung der Regelungen zum Abzugsteuerentlastungsverfahren, und wenn ja, auf welche?

12

Für wie viele Vergütungsgläubiger pro Ansässigkeitsstaat und Jahr wurde Quellensteuer nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG abgeführt (bitte tabellarisch auflisten)?

13

An wie viele Vergütungsgläubiger pro Ansässigkeitsstaat und Jahr wurde Quellensteuer nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG erstattet (bitte tabellarisch auflisten)?

14

Wie hoch sind die Steuereinnahmen aus § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG (bitte nach Ansässigkeitsstaat der Vergütungsgläubiger und pro Jahr tabellarisch auflisten)?

15

Wie hoch sind die Quellensteuererstattungen nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG an ausländische Vergütungsgläubiger (bitte nach Ansässigkeitsstaat der Vergütungsgläubiger und pro Jahr tabellarisch auflisten)?

16

Sieht die Bundesregierung in dem Entwurf der EU-Kommission zur sog. FASTER (Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes)-Richtlinie ein geeignetes Mittel zur Vertiefung der Kapitalmarktunion und der Vereinfachung und Beschleunigung der Quellensteuerentlastung?

Warum ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Anwendungszeitraum im Richtlinienentwurf von 2028 auf 2029 verschoben worden?

Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung wünschenswert, den Anwendungszeitraum vorzuziehen, wenn ja, setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf europäischen Ebene entsprechend ein, und wenn nein, warum nicht?

17

Plant die Bundesregierung eine Änderung des Verrechnungsmodells im Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer beispielsweise nach niederländischem Vorbild und wenn nein, warum nicht?

In welcher Form soll die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehene Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer alternativ erfolgen?

18

Wann, und in welchem Rahmen wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 132) vereinbart, für die Einführung des Reverse-Charge-Verfahrens im endgültigen Mehrwertsteuersystem einsetzen bzw. hat sie sich eingesetzt?

19

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung bzw. sind ggf. bereits umgesetzt worden, um das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu befähigen, seinen Aufgaben in Zusammenhang mit dem sog. One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) hinreichend nachkommen zu können?

Wurde in diesem Zusammenhang die vom Bundesrechnungshof dringend angeregte elektronische Anbindung des OSS-Verfahrens an eine elektronische Schnittstelle zwischen dem BZSt und der Bundeskasse umgesetzt, oder ist dies in Planung (vgl. Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vom 4. November 2022)?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine öffentlich zugängliche Datenbank zu schaffen, in der alle Bauleistenden für Zwecke der umgekehrten Steuerschuldnerschaft nach § 13b des Umsatzsteuergesetzes (UstG) registriert wären?

21

Wie weit ist der Umsetzungsstand beim Projekt „Digitaler GewSt-Bescheid“?

22

Plant die Bundesregierung eine Reform des Erhebungsverfahrens der Gewerbesteuer in der Gestalt, dass im Zerlegungsbescheid die zerlegungsberechtigten Gemeinden aufgeführt sind, den Gemeinden ihre Hebesätze zugeordnet werden, die Steuer dann insgesamt für alle Gemeinden festgesetzt wird und nach Zahlung durch den Steuerpflichtigen an das Finanzamt eine zentrale Clearingstelle das Geld an die Gemeinden verteilt?

23

Sofern die Lösung über eine Clearingstelle nicht machbar ist, plant dann die Bundesregierung ein bundeseinheitliches Datenformat für elektronische Steuerbescheide im Bereich der Gewerbesteuer, damit alle Gemeinden ihre Bescheide bundeseinheitlich digital versenden?

24

Welchen steuerlichen Meilenstein beabsichtigt die Bundesregierung nach Abschluss des Projektes „Digitaler GewSt-Bescheid“ umzusetzen?

25

In welchen Bereichen des Steuerrechts ist die Textform noch umzusetzen, und zu welchen Regelungen ist dies in Vorbereitung (bitte mit Zeitplanung aufzählen)?

26

Wie hoch ist der durch die weiterhin bestehende Schriftformoption verursachte bürokratische Aufwand im Bereich der steuerlich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente) in Bezug auf Kosten für Papier, Druck, Kuvertierung, Porto und Personalkosten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen unter Zugrundelegung der vom BMF vorgelegten Auszahlungsstatistik bezüglich Riester in den Jahren 2021 bis 2023?

27

Plant die Bundesregierung bei der Miteinbeziehung der Sachkosten in die Forschungszulage infolge des Wachstumschancengesetzes, den Bürokratieaufwand, beispielsweise durch eine ausschließliche zusammenfassende inhaltliche Plausibilisierung der erforderlichen Wirtschaftsgüter, zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?

28

Plant die Bundesregierung Verbesserungen bei der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Sind der Bundesregierung die Regelungen zur Sofortabschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ohne betragliche Begrenzung im Vereinigten Königreich bekannt, und wenn ja, welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus?

29

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Außenprüfungen weiter zu beschleunigen, kooperativer auszugestalten und schnellere Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erzielen?

30

Plant die Bundesregierung, die bestehenden Missbrauchsvermeidungsnormen zu evaluieren und diese in ein ganzheitliches Konzept zu überführen, um dadurch mehrfach parallele Besteuerungsverfahren zu vermeiden?

31

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des jüngst verabschiedeten Mindeststeuergesetz eine Überarbeitung der Wegzugsbesteuerung sowie der Hinzurechnungsbesteuerung, um nach Ansicht der Fragesteller eine zeitgerechtere und international kohärentere Neugestaltung der Regelungskreise zu verankern?

32

Lässt es die Missbrauchsvermeidungsrichtlinie nach Auffassung der Bundesregierung zu, für Gesellschaften in Staaten mit einer sog. anerkannten nationalen Ergänzungssteuer pauschal davon auszugehen, dass die 15-Prozent-Niedrigsteuergrenze nach § 8 Absatz 5 de Außensteuergesetzes (AStG) erreicht ist?

33

Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Evaluierung der Regelungen zu den Anzeigepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen nach §§ 138d ff. AO durch die Europäische Kommission, die nach Artikel 1 Nummer 7 der Richtlinie (EU) 2018/822 ursprünglich erstmalig für 2022 vorgesehen war?

34

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, Finanzinstituten generell die Möglichkeit zu geben, die Steuer-ID ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen, damit diese ihren Meldungsverpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden schneller und zuverlässiger nachkommen können, und wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen?

35

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Entlastung kleiner Unternehmen und Betriebe in Bezug auf Datenschutzbestimmungen und Dokumentationspflichten?

36

Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Definition von Lieferketten im Sinne der Großbetriebe über 1 000 Beschäftigte, um den Bürokratieaufwand bei Ausschreibungen dieser Großunternehmen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?

37

Plant die Bundesregierung Unterstützungsmaßnahmen für KMU, die selbst nicht unter das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) fallen, aber von ihren Auftraggebern zur Datenübermittlung zu den Bereichen des LkSG aufgefordert werden?

Gibt es dazu bereits Tools, und wenn ja, welche sind das?

Wo können KMU ggf. Unterstützung erhalten?

38

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, die „One in, one out“-Regel in eine „One in, two out“-Regel zu transformieren und auf die Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Recht auszuweiten?

39

Wann plant die Bundesregierung die Umsetzung des Once-Only-Prinzips?

Welche konkreten Maßnahmen sollen hierbei erfolgen, und welche rechtlichen Herausforderungen sieht die Bundesregierung hier konkret?

Berlin, den 29. April 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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