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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Migrationsabkommen mit Drittstaaten

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

03.06.2024

Aktualisiert

12.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1134714.05.2024

Migrationsabkommen mit Drittstaaten

der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ates Gürpinar, Jan Korte, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Seit dem 1. Februar 2023 ist der FDP-Politiker Dr. Joachim Stamp Bevollmächtigter der Bundesregierung für Migrationsabkommen. Seine Aufgabe besteht darin, den Abschluss von Migrationsabkommen mit wichtigen Asylherkunftsländern vorzubereiten. Diese sollen laut dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „partnerschaftlich“ sein und menschenrechtliche Standards beachten. Sie sollen z. B. den Ausbau von wirtschaftlicher Zusammenarbeit, Technologie-Transfer, Visa-Erleichterungen, Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, Jobbörsen und die Zusammenarbeit bei der Rückkehr abgelehnter Asylsuchender beinhalten (Bundestagsdrucksache 20/5763).

Die Bundesregierung hat im Dezember 2023 ein Migrationsabkommen mit Georgien abgeschlossen, das im Januar 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Dr. Joachim Stamp zufolge geht es in dem Abkommen vor allem um Georgierinnen und Georgier, die bereits in der EU sind, dort aber unter prekären Bedingungen arbeiten und leben. Diese sollen „in den deutschen Arbeitsmarkt eingeladen“ und in den Bereichen Logistik, Transport und Pflege beschäftigt werden. Ferner sieht das Abkommen vor, „zirkuläre Migration und Saisonarbeit“ zu stärken (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/migrationsabkommen-georgien-100.html). Außerdem soll die Zusammenarbeit bei Abschiebungen fortgesetzt werden, allerdings ist Georgien schon jetzt sehr „kooperativ“ und steht bereits seit Jahren weit vorn auf der Liste der wichtigsten Zielstaaten bei Abschiebungen (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache 20/9796).

Betrachtet man dagegen die Liste der wichtigsten Asylherkunftsländer, zeigt sich, dass Georgien hier keine zentrale Rolle spielt. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland insgesamt rund 330 000 Asylerstanträge gestellt, davon stammten lediglich 8 400 von georgischen Staatsangehörigen (www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/240108-asylgeschaeftsstatistik-dezember-und-gesamtjahr-2023.html).

Am 24. Januar 2024 „verabredete“ die Bundesregierung darüber hinaus eine Migrationspartnerschaft mit Marokko. Zuvor hatte die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser dort im Oktober 2023 Gespräche geführt. Nach Darstellung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) wurde eine bilaterale Arbeitsstruktur vereinbart. Diese soll Maßnahmen entwickeln, „die der Sicherheit beider Länder dienen, gesteuerte Arbeitsmigration ermöglichen und Rückführungen von marokkanischen Staatsangehörigen ohne Bleiberecht in Deutschland erleichtern“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/01/marokko.html). Ein über diese vage Absichtserklärung hinausgehendes schriftliches Dokument liegt nach Kenntnis der Fragestellenden nicht vor bzw. ist zumindest nicht öffentlich zugänglich.

Zusätzlich zu den bereits abgeschlossenen Abkommen führt Dr. Joachim Stamp „vertrauliche Gespräche“ mit weiteren Staaten. In Medienberichten werden Moldau, Kenia, Kolumbien, Usbekistan und Kirgistan genannt (www.tagesschau.de/inland/migrationsabkommen-verhandlungen-bundesregierung-100.html).

Medienrecherchen zeigen ferner, dass die Bundesregierung seit Längerem mit der irakischen Regierung über die Rücknahme von abgelehnten Asylsuchenden verhandelt. Beide Seiten sollen bereits im Frühjahr 2023 in einer drei DIN-A4-Seiten umfassenden gemeinsamen Absichtserklärung gemeinsame Ziele festgehalten haben. Der Irak erklärt sich darin bereit, alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zurückzunehmen, die kein Aufenthaltsrecht haben; zuvor hatte die irakische Regierung lediglich Abschiebungen von straffällig gewordenen Personen akzeptiert. Zudem enthält die Erklärung Absprachen zur Identitätsklärung, hierzu sollen z. B. biometrische Daten ausgetauscht werden. Im Laufe des Jahres 2023 ist die Zahl der Abschiebungen in den Irak im Vergleich zu den Vorjahren bereits deutlich gestiegen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/migration-irak-abschiebungen-100.html).

Die EU hat in den letzten Monaten ebenfalls Abkommen mit Tunesien, Mauretanien und Ägypten abgeschlossen. Diese zielen nach Kenntnis der Fragestellenden darauf ab, dass die jeweiligen Länder Schutzsuchende im Gegenzug für hohe Geldzahlungen an der Weiterflucht Richtung Europa hindern. Ägypten, dessen Wirtschaft am Boden liegt, will die EU bis 2027 7,4 Mrd. Euro in Form von Krediten und Zuschüssen zur Verfügung stellen, davon sollen 200 Mio. Euro in die Ausbildung und Aufrüstung der Polizei- und Grenzbehörden fließen. Nach Einschätzung von medico international instrumentalisiert die EU damit „eine Notlage und die Strukturschwäche einer peripheren Ökonomie, um einen von einer Armee regierten, für Brüssels Interessen aber nützlichen, Polizeistaat am Leben zu halten“ (www.medico.de/blog/die-nuetzliche-diktatur-19462). Hintergrund für das Abkommen sind dieser Analyse zufolge gestiegene Ankunftszahlen ägyptischer Geflüchteter in Italien. Hinzu kommt, dass seit Beginn des Krieges im Sudan mindestens 500 000 Menschen von dort nach Ägypten geflohen sind. Schließlich bereite die ägyptische Regierung sich derzeit auf das „Management“ hunderttausender palästinensischer Flüchtlinge vor, auch wenn der ägyptische Machthaber Abd al-Fattah al-Sisi jegliche Vertreibungsszenarien aus Gaza offiziell klar ablehne (ebd.).

Parallel zu den bislang erwähnten Abkommen und Verhandlungen mehren sich in der politischen Debatte in Deutschland Rufe danach, nach britischem Vorbild die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten voranzutreiben („Modell Ruanda“). Entsprechende Forderungen kamen zuletzt von der FDP, werden aber auch von der CDU/CSU und sogar Teilen der SPD unterstützt. Das Bundesinnenministerium führt derzeit eine Reihe von Anhörungen mit Sachverständigen durch, um auszuloten, ob dies unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention möglich sein könnte. Die Prüfung soll Ende Juni 2024 abgeschlossen sein (www.welt.de/politik/deutschland/article251208880/FDP-fordert-Debatte-ueber-Ruanda-Modell-fuer-deutsche-Asylpolitik.html, www.faz.net/aktuell/politik/inland/das-ruandamodell-und-seine-alternativen-ausgelagerte-asylverfahren-19284033.html, www.spiegel.de/politik/nancy-faeser-spd-kuendigt-neue-stellen-an-mehr-menschen-sollen-asylantraege-bearbeiten-a-ad8900f0-903c-4d36-b5fb-792e9f701d40). Unklar ist aus Sicht der Fragestellenden, ob die Auslagerung von Asylverfahren auch bereits Gegenstand von Gesprächen war, die Dr. Joachim Stamp als Bevollmächtigter für Migrationsabkommen mit Drittstaaten führt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Mit welchen Staaten hat die Bundesregierung bislang Migrationsabkommen bzw. Migrationspartnerschaften abgeschlossen (bitte einzeln mit Datum auflisten)?

2

Kann die Bundesregierung schon erste Aussagen dazu treffen, wie sich das Migrationsabkommen mit Georgien in der Praxis auswirkt, z. B. auf die Zahl der Asylanträge von Georgierinnen und Georgiern, die Zahl der Abschiebungen oder die Zahl der georgischen Staatsangehörigen, die in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen (bitte erläutern und mit Zahlen unterlegen)?

3

Wie kann nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Georgierinnen und Georgier, die momentan in anderen EU-Staaten unter prekären Bedingungen arbeiten und „in den deutschen Arbeitsmarkt eingeladen“ werden sollen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), nicht auch hierzulande prekären und schlecht bezahlten Jobs nachgehen werden, insbesondere wenn das Ziel besteht, sie in den Bereichen Logistik, Transport und Pflege zu beschäftigen, wo nach Kenntnis der Fragestellenden auch in Deutschland vielfach schlechte Arbeitsbedingungen vorherrschen (www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-wege-aus-dem-pflegenotstand-44428.htm), ist geplant, diesbezüglich Vorkehrungen zu treffen, und wenn ja, welche?

4

Wie begründet die Bundesregierung das in dem Abkommen mit Georgien enthaltene Ziel, Saisonarbeit zu stärken, vor dem Hintergrund, dass Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter nach Kenntnis der Fragestellenden ebenfalls vielfach unter sehr prekären Bedingungen arbeiten, beispielsweise in der Landwirtschaft (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/saisonarbeit-erntehelfer-arbeitsbedingungen-1.5744742), wird die Bundesregierung Vorkehrungen treffen, um prekärer Beschäftigung in diesem Bereich entgegenzuwirken, und wenn ja, welche?

5

Finden nach Abschluss des Abkommens weitere Gespräche zwischen Dr. Joachim Stamp und georgischen Regierungsvertretern statt, um dessen Umsetzung zu begleiten?

6

War die mögliche Auslagerung von Asylverfahren aus Deutschland nach Georgien Gegenstand der Gespräche zwischen Dr. Joachim Stamp und georgischen Regierungsvertretern, und wenn ja, was wurde hierzu besprochen?

7

Was ist der Unterschied zwischen einem Migrationsabkommen und einer Migrationspartnerschaft (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Kann die Bundesregierung schon erste Aussagen dazu treffen, wie sich die Migrationspartnerschaft mit Marokko in der Praxis auswirkt (bitte ggf. mit Zahlen unterlegen), wurde etwa die vereinbarte bilaterale Arbeitsstruktur bereits eingerichtet bzw. hat sie ihre Arbeit aufgenommen?

9

Wie viele Personen von deutscher Seite beteiligen sich an dieser Struktur (bitte den Bundesministerien zuordnen), und wie oft soll die Arbeitsstruktur tagen, dient sie lediglich einem (informellen) Austausch oder werden verbindliche Vereinbarungen geschlossen, über die die Öffentlichkeit informiert wird?

10

War die mögliche Auslagerung von Asylverfahren aus Deutschland nach Marokko Gegenstand der Gespräche zwischen Dr. Joachim Stamp und marokkanischen Regierungsvertretern, und wenn ja, was wurde hierzu besprochen?

Wenn nein, wird dies Thema in der bilateralen Arbeitsstruktur sein, vor dem Hintergrund, dass die Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte, sie könne sich Asylverfahren in Staaten vorstellen, die auf der Route nach Westeuropa liegen und rechtsstaatliche Standards einhalten (www.spiegel.de/politik/nancy-faeser-spd-kuendigt-neue-stellen-an-mehr-menschen-sollen-asylantraege-bearbeiten-a-ad8900f0-903c-4d36-b5fb-792e9f701d40)?

Inwiefern hält Marokko nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung rechtsstaatliche Standards ein, insbesondere mit Blick auf den Umgang mit Asylsuchenden und Migrantinnen und Migranten?

11

Welche anderen Staaten als Marokko meint die Bundesinnenministerin Nancy Faeser, wenn sie von Staaten spricht, die auf der Route nach Westeuropa liegen und rechtsstaatliche Standards einhalten (ebd.), existieren dazu konkrete Vorüberlegungen, und wenn ja, welche?

12

Sind Medienberichte zutreffend, nach denen Dr. Joachim Stamp Gespräche mit Moldau, Kenia, Kolumbien, Usbekistan und Kirgistan führt (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, was kann die Bundesregierung zum Stand der Gespräche und zu deren Inhalten mitteilen (bitte für jedes Land einzeln darstellen)?

13

War die Auslagerung von Asylverfahren aus Deutschland in die genannten Länder Gegenstand der Gespräche zwischen Dr. Joachim Stamp und den jeweiligen Regierungsvertretern, und wenn ja, was wurde hierzu besprochen?

14

Mit welchen weiteren Staaten führt Dr. Joachim Stamp ggf. aktuell Gespräche, und welche näheren Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen?

15

War bzw. ist Dr. Joachim Stamp an Verhandlungen mit der irakischen Regierung über die Rücknahme von ausreisepflichtigen irakischen Staatsangehörigen beteiligt, und wenn ja, inwiefern, wenn nein, warum nicht, und wer führt dann stattdessen diese Gespräche?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass durch die Absprachen mit der irakischen Regierung bezüglich der Rücknahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger auch tausende Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak von Abschiebung bedroht sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (www.proasyl.de/pressemitteilung/neues-gutachten-zeigt-jesidinnen-und-jesiden-duerfen-nicht-in-den-irak-abgeschobenwerden/)?

17

Wird die Bundesregierung die im Vorfeld der nächsten Innenministerkonferenz von Pro Asyl erhobene Forderung nach einem Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden unterstützen und sich gegenüber den Bundesländern für eine entsprechende Regelung einsetzen (www.proasyl.de/pressemitteilung/pro-asyl-fordert-keine-abschiebungen-in-folterstaaten-schutz-von-genozid-ueberlebenden/), und wenn nein, warum nicht?

18

Wie viele Interviews mit mutmaßlichen irakischen Staatsangehörigen haben irakische Botschaftsmitarbeiter seit Anfang 2023 geführt, wie viele Personen wurden dabei als irakische Staatsangehörige identifiziert, und wie viele haben Identitätspapiere erhalten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

19

Welche Absprachen gibt es konkret zum Austausch biometrischer Daten mit der irakischen Regierung bei der Identifizierung von möglichen irakischen Staatsangehörigen, und inwieweit wurde davon bislang schon Gebrauch gemacht (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/migration-irak-abschiebungen-100.html; bitte auch mit Zahlen unterlegen)?

20

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt, mit welchen Staaten die Bundesregierung Gespräche bzw. Verhandlungen über Migrationsabkommen und Migrationspartnerschaften aufnimmt, und wer entscheidet darüber, gibt es Staaten, die von sich aus auf die Bundesregierung zugekommen sind (wenn ja, welche) oder wurden die Gespräche bislang von deutscher Seite initiiert?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung die praktischen Auswirkungen des Migrationsabkommens mit Indien, das bereits vor Amtsantritt von Dr. Joachim Stamp abgeschlossen worden war (mediendienst-integration.de/artikel/indische-migration-ist-ein-riesiger-erfolg.html; bitte mit Zahlen unterlegen)?

22

Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage und die Rechtsstaatlichkeit in Ägypten ein, und wie bewertet sie insbesondere die Tatsache, dass es dort Berichten zufolge 70 000 politische Gefangene gibt (www.deutschlandfunk.de/migrationsabkommen-eu-aegypten-100.html), und besteht nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, durch Zahlungen der EU in Milliardenhöhe, von denen ein Teil direkt in den staatlichen Polizeiapparat fließen soll, die autoritäre Regierung von Abd al-Fattah al-Sisi am Leben zu halten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?

Berlin, den 6. Mai 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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