Medienberichte über rechtsextreme Verdachtsfälle beim Mobilen Einsatzkommando des Bundeskriminalamts
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Die „BILD am Sonntag“ berichtete am 13. April 2024 von rechtsextremistischen Verdachtsfällen beim Mobilen Einsatzkommando (MEK) des Bundeskriminalamtes (BKA) (www.bild.de/politik/2024/politik/nazi-skandal-beim-bka-87808498.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2Fpolitik%2F2024%2Fpolitik%2Fnazi-skandal-beim-bka-87808498.bildMobile.html). Hierbei nimmt der Bericht, ohne dies explizit zu machen, zunächst Bezug auf zurückliegende Fälle bei der Einheit für „Auslands- und Spezialeinsätze“ (ASE) und bei Kommissarsanwärtern, die bereits Gegenstand von Berichterstattung in den Medien und im Innenausschuss des Deutschen Bundestages waren (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30634). Damals wurden Disziplinarverfahren und vereinzelt strafrechtliche Ermittlungen gegen die Betroffenen eingeleitet.
Die aufgeführten aktuellen „Fälle“ sind: Ein Beamter verschickt in einer Chatgruppe das Foto eines niederländischen Kennzeichens „NS-KZ 88“, ein Kontext wird nicht angegeben; ein Beamter gab seiner digitalen Identität in einem Chat das Geburtsdatum 20. April; als Tarnkennzeichen eines Fahrzeugs sei „BS-HL 882“ verwendet worden, das für „Berliner Sportpalast – Heil Hitler – 1882“ stehen soll; ein Einsatztechniker des MEK ließen sich in der Entwicklung von Spezialelektronik von einer Person schulen, der sich später als AfD-Kreisvorstandsmitglied herausstellte; vor einer Moschee war ein Tarnfahrzeug mit einem Aufkleber mit der libanesischen Flagge und den Worten „Love it – don’t leave it“ abgestellt; eine Abhörwanze gegen vermeintliche Werber der Hisbollah soll mit einem Aufkleber mit der israelischen Flagge beklebt worden sein, auch hier fehlt der Kontext.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie bewertet die Bundesregierung die in der „Bild“ berichteten Vorfälle? Ergibt sich aus dem Kontext und den Personen der Urheber durchgehend, dass es sich um rassistisch oder rechtsextrem motivierte Taten handelt?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die von den berichteten Verdachtsfällen betroffenen Beamtinnen und Beamten Straf- oder Disziplinarverfahren geführt, und wenn ja, wie viele, und welche?
a) Gab es im Falle von straf- oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen Vernehmungen durch das BKA, und wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wie lauten im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen die Strafvorwürfe gegen die Betroffenen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Entwicklung der Fallzahlen von rechtsextremistischen Verdachtsfällen im BKA seit 2018? Wie viele Anwärterinnen und Anwärter und Beamtinnen und Beamten wurden seitdem mit Disziplinarmaßnahmen belegt oder aus dem Dienstverhältnis entlassen bzw. nicht in den Polizeidienst übernommen?
Handelt es sich um neue bekannt gewordene Vorfälle, oder sind diese sämtlich bereits in der Bearbeitung durch BKA und weitere Ermittlungsbehörden?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im BKA der Vorfall um einen AfD-Kreisvorsitzenden, der Schulungen für Mitglieder des MEK durchgeführt hat, genauer aufgearbeitet, und was kann das BKA darüber sagen, wie diese Person als Referent oder Ausbilder geworben wurde?
Was konkret umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Tätigkeit des „Wertebeauftragten“ in der Amtsleitung des BKA?
Werden von hier auch Weiterbildungen und Schulungen zur Prävention von menschenfeindlichen und antidemokratischen Einstellungen und Verhaltensweisen organisiert und durchgeführt?
Aus wie vielen Personen besteht das MEK (bitte nach operativen bzw. administrativen Aufgaben aufgliedern) derzeit, und wie viele Planstellen sind unbesetzt?
Gegen wie viele Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte des MEK richten sich Ermittlungsverfahren zu welchen Strafvorwürfen?
Gegen wie viele Personen richten sich Disziplinarverfahren, und aufgrund welcher Vorwürfe?
Wie viele dieser Personen waren zum Zeitpunkt der Eröffnung noch Mitglied des MEK?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen den von den aktuellen Vorwürfen betroffenen Beamtinnen und Beamten im MEK und den 2021 wegen anderer Vorfälle sanktionierten Beamtinnen und Beamten der ASE (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/30634)?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den von den aktuellen Vorwürfen betroffenen Beamtinnen und Beamten ggf. auch frühere Verdachtsfälle von sexistischem, rassistischem oder beamtenrechtlichem Fehlverhalten?
Gab es in zeitlichem oder sachlichem Zusammenhang mit den berichteten rechtsextremistischen Verdachtsfällen im BKA Um-, Versetzungen oder Beförderungen von Beschäftigten, und von welchen in welche Ämter bzw. Funktionen?
Wie vielen Beamtinnen und Beamten wurde vorläufig oder für die Dauer von straf- oder disziplinarrechtlichen Ermittlungen die Verrichtung des Dienstes oder das Tragen einer Waffe im Dienst untersagt?
Wurden und werden Angehörige des MEK obligatorisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Einstellung, Um- oder Versetzung dorthin sicherheitsüberprüft, und wenn nein, weshalb nicht?
In welcher Weise ist das BfV derzeit in die Ermittlungen und die Aufhellung ggf. bestehender Verbindungen in rechtsextremistische Bestrebungen oder zu Mitgliedern von anderen Behörden mit Sicherheitsaufgaben, bei denen Bezüge zum Rechtsextremismus geprüft werden, eingebunden?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die sicherheitsrechtliche Überprüfung durch das BfV bei Mitgliedern des Mobilen Einsatzkommandos des BKA?
Wie viele der MEK-Angehörigen kamen seit Gründung
a) von der Bereitschaftspolizei der Bundespolizei,
b) von Einheiten der Bundespolizei mit ähnlichem Auftrag wie das MEK,
c) vom Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr oder anderen Bundeswehreinheiten?
d) Gab es zu den in den Fragen 2 und 3 erfragten Personen disziplinar- und strafrechtliche Vorgänge in anderen Behörden mit Sicherheitsaufgaben?
Wo erhalten die Mitglieder des MEK Schießtraining?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Beamtinnen und Beamte des MEK an Schulungen oder Trainings auf dem Schießplatz der Firma „Baltic Shooters“ in Güstrow teilgenommen, und wenn ja, wann (bitte nach Zeitpunkt, Art der Schulung bzw. des Trainings, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung von den berichteten Verdachtsfällen betroffene Beamtinnen und Beamten des MEK – sowohl ggf. dienstlich als auch privat – an Schulungen oder Trainings auf dem Schießplatz der Firma „Baltic Shooters“ in Güstrow teilgenommen, und wenn ja, wann (bitte nach Zeitpunkt, Art der Schulung bzw. des Trainings, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?
Sind dort Waffen, Munition und taktische Einsatzmittel (Rauchtöpfe, Blendgranaten etc.) als Verlust festgestellt worden, und wenn ja, wann, und wieviel jeweils?
Zu welchen anderen polizeilichen Spezialkräften unterhält das MEK im Rahmen von taktischer und Schießausbildung Kontakte oder trainiert in gemeinsamen Einrichtungen?