Fähigkeit zur Zivilen Verteidigung und insbesondere Zustand des Zivilschutzes in Deutschland im Jahr 2024
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auch im dritten Jahr des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat sich die sicherheitspolitische Lage für Deutschland und seine Verbündeten in der NATO nicht entspannt. Im Gegenteil: Hybride Bedrohungen für Deutschland und die NATO-Partner sind real, wie beispielsweise der durch Russland gesteuerte Migrationsdruck auf die Grenze nach Finnland aktuell zeigt. Ein militärischer Angriff auf einen NATO-Bündnispartner ist für die Zukunft weiterhin nicht auszuschließen, sondern laut dem Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius sogar in fünf bis acht Jahren möglich.
Die fragestellende Fraktion hat im November 2022 eine umfassende Kleine Anfrage zum Zustand des Zivilschutzes und der Zivilen Verteidigung in Deutschland an die Bundesregierung gerichtet (Bundestagsdrucksache 20/4592; Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/5112). Obwohl zu dem Zeitpunkt ein dreiviertel Jahr seit dem Überfall auf die Ukraine – in den Worten des Bundeskanzlers: seit der Zeitenwende – vergangen war, hat dies aus Sicht der Fragesteller erhebliche Defizite im Bereich der Zivilen Verteidigung zutage gefördert. Aus der Vielzahl an dargelegten Planungen und Ankündigungen und den wenigen genannten konkreten Aktivitäten kann nur auf einen desolaten Zustand des Zivilschutzes zum Ende des Jahres 2022 geschlossen werden.
Mit der aktuellen Kleinen Anfrage sollen die Fähigkeit zur Zivilen Verteidigung und insbesondere der Zustand des Zivilschutzes in Deutschland im Jahr 2024 überprüft werden. Dies ist aus Sicht der Fragesteller insbesondere deshalb von großer Dringlichkeit, als das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr im Januar 2024 medienwirksam seinen „Operationsplan Deutschland“ vorgestellt hat, ein entsprechend aktiv vorgetragenes, aktuelles Gesamtkonzept aus dem Haus der für die Zivile Verteidigung und insbesondere für den Zivilschutz zuständigen Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser jedoch fehlt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen47
Welche konkreten Maßnahmen der „Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“
a) sind umgesetzt,
b) befinden sich der Umsetzung oder
c) sind noch nicht angegangen,
und wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des unter dem ehemaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer und dem ehemaligen BBK-Präsidenten (BBK = Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) Armin Schuster angestoßenen Programms „Neustart des Bevölkerungsschutzes“ insgesamt sowie im Einzelnen hinsichtlich
a) der Zivilschutz-Reserve zur Unterbringung und Betreuung von Betroffenen,
b) des Selbstschutzes der Bevölkerung,
c) des Schutzes kritischer Infrastrukturen (KRITIS)?
Ist die im Rahmen des Gemeinsamen Koordinierungsstabes Kritische Infrastruktur (GEKKIS) beschlossene gemeinsame Risikobewertung zur Betrachtung von Auswirkungen auf kritische Infrastrukturen und kritische Dienstleistungen abgeschlossen, und wenn ja, welches sind die wesentlichen Ergebnisse?
Welche Aktivitäten hat die Staatsekretärin im Bundesministerium des Innern und für Heimat Juliane Seifert seit ihrer Benennung zur nationalen Resilienzbeauftragten bei der NATO in dieser Funktion konkret unternommen, und mit welchem konkreten Ergebnis?
Haben die hybriden Bedrohungen in den Zeiträumen der vergangenen
a) zwei Jahre,
b) fünf Jahre und
c) zehn Jahre zugenommen?
Wenn ja, inwiefern konkret?
Bei welchen konkreten Ereignissen seit Anfang 2022 handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung um (auch) gegen Deutschland gerichtete hybride Bedrohungen?
Wie viele Fälle gezielter Desinformation gab es aus Sicht der Bundesregierung seit Anfang 2022?
Haben mittlerweile Vertreter aller Länder und aller sonstigen relevanten Akteure im Bevölkerungsschutz ihren Dienst im „Gemeinsamen Kooperationszentrum Bevölkerungsschutz“ (GeKoB) aufgenommen, und wenn nein, warum nicht?
In welchen konkreten Situationen hat sich das GeKoB seit seiner Gründung im Juni 2022 in welcher Art und Weise bewährt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einsatzbereitschaft des GeKoB?
Wie ist der konkrete Sachstand betreffend die 2019 eingeleitete Überarbeitung der Gemeinsamen Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Zivilen Verteidigung in der „Nationalen Sicherheitsstrategie“?
Wie gedenkt die Bundesregierung den auf der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2022 zwischen den Ländern und dem Bund vereinbarten „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ konkret umzusetzen?
Wie passt die Einlassung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Regierungsbefragung am 20. März 2024 im Deutschen Bundestag, auf der Innenministerkonferenz im Juni 2022 sei „angeregt [worden], den Zivil- und Katastrophenschutz zehn Jahre mit 10 Mrd. Euro – 5 Mrd. Euro die Länder, 5 Mrd. Euro der Bund – auszubauen“ (Plenarprotokoll 20/159, S. 20365), mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 3. Juni 2022 zusammen, demzufolge die IMK es „für notwendig [hält], dass neben dem finanziellen Engagement der Länder der Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel von rund 10 Mrd. Euro innerhalb der nächsten 10 Jahre für einen „Stärkungspakt Bevölkerungsschutz“ bereitstellt, damit notwendige Strukturen geschaffen und wiederaufgebaut werden können, um der Bevölkerung bei länderübergreifenden Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können“ (www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/20220603/beschluesse.pdf?__blob=publicat ionFile&v=3), wenn sich die Bundesinnenministerin laut Medienberichten dem Länderbeschluss inhaltlich angeschlossen hat (www.tagesschau.de/inland/bevoelkerungsschutz-milliarden-pakt-101.html)?
Ist die vorgenannte Einlassung der Bundesinnenministerin in der Regierungsbefragung am 20. März 2024 als Abkehr von ihrer Haltung im Juni 2022 und als Positionierung dahin gehend zu verstehen, dass sie nur noch die Hälfte der damals für notwendig erachteten Mittel für den Zivil- und Katastrophenschutz für erforderlich hält, und wenn ja, worauf basiert die neue Kostenschätzung?
Wie passen die Ausführungen der Bundesinnenministerin eingangs der Regierungsbefragung am 20. März 2024 im Deutschen Bundestag, „[u]m der neuen Sicherheitslage gerecht zu werden, [sei] – neben der militärischen – die zivile Verteidigung absolut essentiell“ und „wir müssten uns noch besser wappnen […] und dies bedeute, auch finanziell mehr in die zivile Verteidigung Deutschlands zu investieren“, mit dem Umstand zusammen, dass der Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 für das Technische Hilfswerk (THW) eine Reduzierung um etwa ein Zehntel und für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sogar eine Reduzierung um fast ein Viertel vorsah?
Ist die Prüfung der in Deutschland vorhandenen Schutzräume inzwischen abgeschlossen, und wenn ja, wie viele Schutzräume gibt es in Deutschland für wie viele Menschen?
Gibt es mittlerweile ein neues Schutzraumkonzept, und wenn ja, insbesondere:
a) auf wie viele Menschen ist das Konzept ausgerichtet,
b) beabsichtigt die Bundesregierung, stillgelegte Bunker für den Zivilschutz zu reaktivieren bzw. für entwidmete öffentliche Schutzräume wieder eine Zivilschutzbindung einzuführen,
c) bestehende Bunker zu optimieren und/oder
d) neue, moderne Schutzräume zu schaffen, und
e) inwiefern ist das Erfordernis der Barrierefreiheit berücksichtigt?
Welche konkreten Handlungsschritte für das strategische Krisenmanagement in Deutschland hat die am 6. Dezember 2022 im Bundesinnenministerium zum Thema „Lernen aus Krisenlagen – vorbereitet sein und effizient handeln“ aufgezeigt, welche dieser Schritte wurden bereits unternommen, und was versteht die Bundesregierung unter strategischem Krisenmanagement?
Wie viele der bis Ende 2025 zur Beschaffung geplanten fünf Mobilen Module für die Betreuung von unverletzt Betroffenen (Labor 5000)
a) sind bereits beschafft,
b) werden derzeit beschafft,
c) müssen noch beschafft werden?
Plant die Bundesregierung weiterhin, von 2025 bis 2027 weitere fünf dieser Module zu beschaffen?
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Planung des THW, perspektivisch in jedem Landesverband ein Logistikzentrum zu betreiben, und wann ist mit einer Realisierung dieser Zielvorgabe zu rechnen?
Hält die Bundesregierung es für möglich und sinnvoll, dass das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im BBK (GMLZ) und das Gemeinsame Kooperationszentrum Bevölkerungsschutz zusammengeführt werden, und wenn ja, warum, bzw. wenn nein, warum nicht?
Liegt das geplante Eckpunktepapier für eine standardisierte und abgestimmte, Ebenen-übergreifende Krisenmanagement-Ausbildung inzwischen vor?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die geplante länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe gekommen, und insbesondere, welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich?
b) Wenn nein, was sind die Ursachen dafür, und für wann ist die Fertigstellung des Eckpunktepapiers aktuell geplant?
Hält die Bundesregierung an ihrer Schätzung eines Schulungsbedarfs von ca. 225 000 Personen fest (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 20/5112, S. 23)?
Wie viele Personen wurden 2023 in der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) in Zivilschutzfähigkeiten aus- und fortgebildet?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der zu schulenden zu den im Jahr 2023 geschulten Personen (vgl. Fragen 25 und 26) vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung Ende 2022 von einem Schulungsbedarf von 225 000 Personen ausging und im Jahr 2022 lediglich 2 592 Personen im Bereich Führungsausbildung geschult wurden?
Wie ist der Sachstand betreffend die Eröffnung des zweiten Standortes der BABZ in Stralsund?
Wie sehen die Detailplanungen zur perspektivischen Organisationstruktur des BBK aus, insbesondere, welche Personalausstattung und Personalaufwüchse sind für das BBK für welche Aufgaben vorgesehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, geplante zusätzliche Aufgaben und Zuständigkeiten des BBK beim physischen Schutz kritischer Infrastrukturen (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downlo ads/referentenentwuerfe/KM4/KRITIS-DachG-2.pdf;jsessionid=B646CF1 52B24115527DF93FDD1595E94.live882?__blob=publicationFile&v=4) durch bestehendes Personal beim BBK ausführen zu lassen?
a) Wenn ja, welche Aufgaben bzw. Tätigkeiten sollen nach aktueller Planung dann künftig nachrangig bearbeitet werden?
b) Wenn nein, mit einem Bedarf an wie vielen zusätzlichen Stellen rechnet die Bundesregierung aktuell für den Fall des Inkrafttretens des Gesetzes?
Wird im Rahmen des geplanten KRITIS-Dachgesetzes eine staatliche Unterstützung der Betreiber kritischer Infrastrukturen durch die Stärkung der Gefahrenabwehrbehörden oder des Wirtschaftsschutzes angestrebt?
Wie weit ist die Entwicklung der Applikation zur Registrierung, Alarmierung und Ausbildung von ungebundenen und Spontanhelfern durch das BBK in Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorangeschritten, und welche weiteren Maßnahmen sind bis zur finalen Nutzung der Applikation geplant?
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der im Rahmen der Ehrenamtskampagne „Egal was Du kannst, Du kannst helfen“ geplanten webbasierten Plattform, die die regionalen Angebote und Ansprechpartner von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und THW transparent und leicht zugänglich darstellen soll (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 50, S. 27, auf Bundestagsdrucksache 20/5112), insbesondere vor dem Hintergrund, dass auf der Seite www.mit-dir-fuer-uns-alle.de nur die Startseiten der jeweiligen Organisationen verlinkt sind?
Wie ist der Sachstand hinsichtlich des im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP stehenden Vorhabens eines „Ehrenamtskonzepts“?
Wie ist der Sachstand hinsichtlich des im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien stehenden Vorhabens, „[v]erfügbare Kräfte und Ressourcen von Bund und Ländern […] in einem fortlaufenden Lagebild [darzustellen]“ (Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 83)?
Inwiefern bestehen in der Bundesregierung mit Blick darauf, dass der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius laut Medienberichten für Deutschland ein Wehrdienstmodell plant, das „einen Beitrag zur ‚gesamtgesellschaftlichen Resilienz‘ leistet“ (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-boris-pistorius-plant-wehrdienstmodell-fuer-deutschland-bis-2025-a-a3ad74ba-b8c1-47e8-949a-6aef54bddab4), Pläne für den Aufbau einer zivilen Reserve für den Zivilschutz, und prüft die Bundesregierung hierbei die Realisierung eines Zivilschutzkonzeptes wie in Schweden?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Sachstand beim Auf- und Ausbau des Digitalfunks, und welche weiteren Schritte und Zielmarken sind geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund voraussichtlich in den kommenden Jahren ausbleibender Haushaltsmittel zum Aufbau eines Breitbandnetzes die Resilienz des Digitalfunks BOS gegenüber Gefahren von außen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Option, statt des kostenintensiven Aufbaus eines eigenbeherrschten BOS-Breitbandnetzes dauerhaft auf die bereits vorhandenen und ausgebauten Funknetze der drei großen kommerziellen Mobilfunkanbieter, beispielsweise durch eine Public Private Partnership, zurückzugreifen und somit die Investitionskosten aufseiten des Staates zu reduzieren?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die im Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz) bezeichneten Aufgaben derzeit die Unterstützung der Streitkräfte nur im Rahmen der Amtshilfe vorsehen, eine Änderung des THW-Gesetzes, wenn ja, welche Investitionen in Ausbildung und Ausstattung sind zur Erfüllung der dann durch Gesetz ausdrücklich zugewiesenen Aufgabe erforderlich, und wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen wurden zur Erfüllung der im Koalitionsvertrag genannten Maßgabe, dass das Technische Hilfswerk „seine Kompetenzen in der Cyberhilfe erweitern“ soll (Koalitionsvertrag 2021 – 2025, S. 83), inzwischen ergriffen, und welche sind darüber hinaus noch geplant?
In welchem Umfang erfüllt der Bund derzeit das Ausstattungssoll bei der ergänzenden Ausstattung für den Zivil- und Katastrophenschutz, und welche Haushaltsmittel plant die Bundesregierung, für die ergänzende Ausstattung im Zivil- und Katastrophenschutz bis 2027 zur Verfügung zu stellen?
Welches Ergebnis hat die Prüfung der Bundesregierung ergeben, inwieweit die bisherigen Fähigkeiten der Zivilschutzhubschrauber für die Ergänzung der Vorhaltungen der Länder für den Katastrophenschutz im Zivilschutz ausreichend sind?
Wie ist der Sachstand hinsichtlich der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für das Jahr 2023 geplanten formalen Risikoanalyse zu New Space?
Wie ist der Sachstand hinsichtlich des von der Bundesregierung im Rahmen des Projektes „Sicherheitsleitfaden Kulturgutschutz“ entwickelten kostenfreien Online-Tools für Museen, Archive und Bibliotheken zu Fragen der Sicherheit und des Schutzes von Kulturgut?
Wie weit ist der Aufbau von Strukturen fortgeschritten, um Informationen über die nichtstaatlichen Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen systematisch zu erfassen?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um das Warnsystem in Deutschland so zu vervollständigen, dass grundsätzlich jeder Bundesbürger im Krisenfall rechtzeitig gewarnt wird?