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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sachstand zur Spätaussiedleraufnahme in Deutschland in Folge der 14. Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

05.06.2024

Aktualisiert

19.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1149422.05.2024

Sachstand zur Spätaussiedleraufnahme in Deutschland in Folge der 14. Novellierung des Bundesvertriebenengesetzes

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 mit breiter Mehrheit die 14. Novellierung des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz (BVFG, hier Bundestagsdrucksache 20/8537)) beschlossen. Die Änderung betrifft vor allem Personen, die sich zunächst in Urkunden nicht zur deutschen, sondern zu einer anderen Nationalität erklärt haben (sogenanntes Gegenbekenntnis). Ziel der Novellierung war u. a., dass ein solches Gegenbekenntnis durch einfache Änderung der Nationalitätsangabe in den Urkunden widerrufen werden kann und dass geänderte Nationalitätenerklärungen nur zum deutschen Volkstum früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vorgehen.

Die Änderung des BVFG ist eine notwendige Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021 (Aktenzeichen 1 C 5.20), mit dem die Anforderungen an den Nachweis eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum erhöht worden waren. In der Verwaltungspraxis führte dies seit der verwaltungsrechtlichen Umsetzung des Gerichtsurteils zu einem faktischen Aufnahmestopp, den die Fraktion der CDU/CSU als einzige Fraktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestag wiederholt thematisiert und eine Rückkehr zur bisherigen Aufnahme angemahnt hat (vgl. Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5929). Am 23. Dezember 2023 ist die Gesetzesänderung in Kraft getreten. Nunmehr gilt wieder die alte, für die Antragsteller günstigere Rechtslage.

Laut Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) vom 4. Januar 2024 hat das BVA seit der Ankündigung einer Gesetzesänderung im März 2023 betroffene Verfahren zurückgestellt: „Die Anträge werden jetzt ohne Weiteres von Amts wegen wieder aufgenommen und nach der neuen Rechtslage weiterbearbeitet oder entschieden. Dies betrifft viele Anträge. Es kann daher bis in die zweite Jahreshälfte 2024 dauern, bis die Betroffenen Post vom Bundesverwaltungsamt erhalten. Von 2022 bis 2023 sind in Umsetzung der Rechtsprechung auch viele Ablehnungsbescheide erteilt worden. Wer davon betroffen ist, kann mit guter Aussicht auf Erfolg einen förmlichen Wiederaufgreifensantrag stellen, wenn die Ablehnung allein darauf beruhte, dass eine förmliche Änderung der Nationalität nicht als Bekenntnis anerkannt wurde“ (vgl. www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/Sonstige_Meldungen/Aenderung_BVFG_in_Kraft_2023.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wann hat das Bundesverwaltungsamt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuletzt über den Stand der Aufnahme von Spätaussiedlern in Deutschland informiert, und in welcher Form?

2

Wie viele Anträge auf Aufnahme nach dem BVFG aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion hat das Bundesverwaltungsamt im Jahr 2023 insgesamt und aufgeteilt nach Ländern und Monaten erhalten?

3

Wie viele Anträge auf Aufnahme nach dem BVFG sind aufgeteilt nach Ländern und Monaten im Jahr 2023 durch das Bundesverwaltungsamt zustimmend bzw. ablehnend beschieden worden?

4

Wie viele Anträge auf Aufnahme nach dem BVFG aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion hat das Bundesverwaltungsamt im ersten Quartal 2024 insgesamt und aufgeteilt nach Ländern und Monaten erhalten?

5

Wie viele Anträge auf Aufnahme nach dem BVFG sind aufgeteilt nach Ländern und Monaten im ersten Quartal 2024 durch das Bundesverwaltungsamt zustimmend bzw. ablehnend beschieden worden?

6

Wie viele Wiederaufgreifensanträge – wenn die Ablehnung allein darauf beruhte, dass eine förmliche Änderung der Nationalität nicht als Bekenntnis anerkannt wurde – sind beim BVA im Jahr 2024 eingegangen, und wie viele wurden positiv bzw. negativ beschieden (bitte monatsweise darstellen)?

7

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Betroffene über die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens zu informieren, z. B. über die Initiierung und Unterstützung entsprechender Projekte der Selbstorganisationen (ggf. ausführlich deren Form schildern)?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Gesetzesänderung in § 6 Absatz 2 BVFG von der Rechtsprechung wie vom Gesetzgeber beabsichtigt (Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes geht vor, ernsthafte Bemühungen um Änderung können genügen) umgesetzt wird?

9

Plant die Bundesregierung eine erneute Änderung des BVFG, wenn sich erweisen sollte, dass die mit der Gesetzesänderung vom 23. Dezember 2023 gewünschten Ziele nicht erreicht werden, und wenn ja, welche, und mit welchem Zeitplan?

10

In wie vielen Fällen ist es im Jahr 2024 zu einer Ablehnung durch das BVA aufgrund anderer Gründe gekommen (bitte Ablehnungen nach Gründen separat darstellen)?

11

Sofern die einzelnen Ablehnungsgründe in der Statistik des BVA nicht erfasst werden, warum nicht – auch vor dem Hintergrund der beschlossenen Änderung des BVFG?

12

Inwieweit sind der Bundesregierung weitere Ablehnungsgründe in der aktuellen Rechtsprechung bekannt, die der bisherigen Aufnahmepraxis und der gesetzgeberischen Absicht zuwiderlaufen, und wenn ja, plant die Bundesregierung, in diesen Fällen gesetzliche Änderungen vorzuschlagen?

13

Wie viele der laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6267 (vgl. Anlage 2) im Bestand befindlichen 64 623 Schriftverfahren sind mittlerweile positiv bzw. negativ erledigt worden?

14

Wie viele der laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6267 (vgl. Anlage 2) im Bestand befindlichen 64 623 Schriftverfahren sind noch immer nicht erledigt?

15

Wie viele Anträge auf Aufnahme nach dem BVFG aus der Ukraine wurden im Jahr 2023 und im ersten Quartal 2024 jeweils abgewiesen, weil die Antragsteller ihr Herkunftsland länger als sechs Monate verlassen hatten?

16

Wie viele Anträge auf Aufnahme nach dem BVFG aus Russland wurden im Jahr 2023 und im ersten Quartal 2024 jeweils abgewiesen, weil die Antragsteller ihr Herkunftsland länger als sechs Monate verlassen hatten?

17

Wie viele Ablehnungen aus den Fragen 15 und 16 ergingen an Antragsteller, die sich vorher in einem Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder ähnlicher EU-Regelungen befunden haben beziehungsweise aus anderen Gründen das Herkunftsgebiet verlassen haben (bitte einzeln aufschlüsseln)?

18

Wie viele der Ablehnungen an Antragsteller, die sich vorher in einem Schutzstatus nach § 24 AufenthG oder ähnlicher EU-Regelungen befunden haben, hatten in Deutschland Schutz gefunden, wie viele in anderen EU-Ländern (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

19

Wann hat zuletzt der Beirat für Spätaussiedlerfragen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat unter Vorsitz der Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen, Natalie Pawlik, getagt, und wurde dort der Stand der Spätaussiedleraufnahme in Deutschland diskutiert, und wenn nein, warum nicht?

20

Plant die Bundesregierung, eine Sitzung der Deutsch-Ukrainischen Regierungskommission für Angelegenheiten der deutschen Minderheit in der Ukraine durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?

21

Welche humanitäre Hilfe ist den Angehörigen der deutschen Minderheit in der Ukraine seit 2023 durch die Bundesregierung zuteilgeworden?

22

Welche Art von Unterstützung erhalten die Angehörigen der deutschen Minderheit in den von der Russischen Föderation besetzten Gebieten der Ukraine?

23

Welche Unterstützung gibt es für Angehörige der deutschen Minderheit in Russland, welche die Russische Föderation verlassen haben und in Drittstaaten bleiben, um sich der Kriegsmobilisierung zu entziehen?

Berlin, den 16. Mai 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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