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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

05.06.2024

Aktualisiert

19.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1149522.05.2024

Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

In rechtsextremen Ideologien herrscht zwischen Männern und Frauen ein Machtgefälle. Frauen haben bestimmte Ideale oder Werte zu vertreten und müssen sich dem Mann unterordnen. Jene, die dies nicht tun oder sich sogar gegen diese reaktionäre Vorstellung von Geschlechterrollen aussprechen bzw. dem entgegenwirken, werden diffamiert und zum Feindbild erklärt (www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/197016/maennliche-ueberlegenheitsvorstellungen-in-der-rechtsextremen-ideologie/). Häufiges Mittel, um solche Entwicklungen zu unterdrücken, sind Gewaltakte gegen Frauen. Auch können Männer oder queere Personen Betroffene von sexistisch motivierter extrem rechter Gewalt werden, da auch sie nicht in deren Weltbild passen. Die Gewalt wird hier genutzt, um patriarchale Vorstellungen von Geschlechterrollen zu manifestieren.

Allerdings werden misogyne Tatmotive durch männliche Täter in der deutschen Strafverfolgung nach vertretener Auffassung oft nicht ausreichend berücksichtigt. So stellt beispielsweise der 1. Strafsenat des BGH in Bezug auf Tötungen von Frauen durch Männer im Rahmen von (Ex-)Partnerschaften noch immer darauf ab, dass „gerade der Umstand, dass eine Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist (…) als gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes sprechender Umstand beurteilt werden“ dürfe (vgl. www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/femizide-und-gewalt-gegen-frauen/517633/femizide-rechtlicher-rahmen-und-strafverfolgung/). Außerdem erfolgt nach Ansicht der Fragesteller bei der Tötung bzw. Ermordung von Frauen oder bei tätlichen Angriffen auf diese keine hinreichende die Tatmotive überschneidende, intersektionale Betrachtung von Gewalttaten. Dadurch können nach Auffassung der Fragesteller beispielsweise keine Zusammenhänge zwischen rassistischen und sexistischen Motiven bei Gewalttaten gegen Frauen hergestellt werden. Dies führt zu einer Entpolitisierung und Individualisierung solcher Verbrechen. Beispielhaft wird dies deutlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Unterthemenfeld Obdachlosigkeit, aus der weder hervorgeht, ob Frauen aufgrund ihres Geschlechts, aufgrund anderer Merkmale wie einem mutmaßlichen Migrationshintergrund oder aus gleich mehreren Motiven Opfer von Gewalt- und Straftaten wurden (vgl. Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsrucksache 20/11119, vgl. www.belltower.news/alles-einzelfaelle-die-sexistische-ideologie-der-extremen-rechten-143487/).

Grund dafür ist unter anderem die oben beschriebene fehlende Anerkennung der Kategorie „Femizid“ durch Behörden in der Strafverfolgung (vgl. www.bpb.de/themen/gender-diversitaet/femizide-und-gewalt-gegen-frauen/517633/femizide-rechtlicher-rahmen-und-strafverfolgung/). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert als Femizid vorsätzliche Morde an Frauen, weil sie Frauen sind (iris.who.int/bitstream/handle/10665/77421/WHO_RHR_12.38_eng.pdf?sequence=1). In anderen Definitionen wird der Begriff auch weiter gefasst; beispielsweise wird das Phänomen als „die Tötung von Frauen wegen ihres Geschlechts oder wegen bestimmter Vorstellungen von Weiblichkeit (…)“ (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2022/11/alles_einzelfaelle.pdf) beschrieben. Nach Ansicht der Fragesteller entsteht in Kombination mit einer fehlenden Aufarbeitung rechtsextremer Strukturen bei der Polizei, unzureichender Verfolgung und Verurteilung von misogyner Gewalt durch Behörden ein Vertrauensverlust bei Betroffenen. Das erhöht die Hemmschwelle, strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten, und führt zur Stabilisierung dieser sexistischen Strukturen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele Fälle von rechtsextremer Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

2

Wie viele Fälle gab es seit dem 1. Januar 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen Frauen Opfer rechtsextremer Gewalt wurden (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

3

Wie viele Fälle gab es seit dem 1. Januar 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen Transfrauen oder als weiblich gelesene Personen Opfer rechtsextremer Gewalt waren (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

4

Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

5

Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt gab es seit dem 1. Januar 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung, bei denen sich die Tatverdächtigen (auch) rechtsextremistisch zu der Tat äußerten, Erkennungssymbole der rechtsextremen Szene (Schuhe, Kleidung, Tattoos, etc.) trugen oder die Tatverdächtigen einer rechtsextremen Organisation, Gruppe, Verein, etc. zugerechnet werden?

6

Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt durch rechtsextreme Täterinnen und Täter gab es seit dem 1. Januar 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung, die als sexistisch motivierte Taten als misogyn oder frauenfeindlich eingestuft wurden?

7

Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an Frauen gab es durch zivilgesellschaftliche Organisationen seit dem 1. Januar 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an Transfrauen und an als weiblich gelesenen Personen gab es durch zivilgesellschaftliche Organisationen seit dem 1. Januar 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Machtungleichgewichts zwischen Männern und Frauen in rechtsextremen Ideologien im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen, Transfrauen und weiblich gelesene Personen durch rechtsextreme oder rechtsextrem beeinflusste Gewalttäter?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von Mehrfachdiskriminierungen von Opfern rechtsextremer Gewalt als Angehörige von Gruppen, die in rechtsextremen, rechtspopulistischen, sozialdarwinistischen und menschenfeindlichen Einstellungen und Ideologien als Feindbilder bzw. Gegner markiert und benannt werden?

11

Wie begründet die Bundesregierung, dass unter dem Oberbegriff „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ im Themenfeldkatalog der Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) ein Unterbegriff, welcher sich mit sexistisch motivierten Taten umfasst, fehlt, sondern lediglich in den Erläuterungen zum Unterthemenfeld „Völkischer Nationalismus“ auf „Sexuelle Orientierung“ verwiesen wird, nicht aber auf „Frauenfeindlich“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“?

12

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2023 im Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

13

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2023 im Unterthemenfeld „Frauenfeindlich“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

14

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2023 im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien Politisch motivierte Kriminalität (PMK)-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

15

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2023 im Themenfeld „Hasskriminalität“ erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

16

Wie wird die explizite und erkennbare Aufnahme von frauenfeindlichen und misogynen Delikten im Themenfeld „Hasskriminalität“ durch die entsprechenden Unterthemenfelder und deren Erfassung in den Phänomenbereichen PMK-rechts und PMK-nicht zuzuordnen sichergestellt?

17

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Ziele der Istanbul-Konvention im Bereich rechtsextremer Gewalttaten mit misogynem oder sexistischem Hintergrund umzusetzen und den Schutz von Frauen, Transfrauen und als weiblich gelesene Personen zu verbessern?

18

Inwieweit verwenden die Bundesregierung und ihre einzelnen Bundesministerien den Begriff „Femizid“ als eine Definition von Tötungsdelikten an Frauen, Transfrauen und als weiblich gelesene Personen (vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/lisa-paus-gewalt-gegen-frauen-hat-nichts-mit-liebe-zu-tun--226104)?

19

Wie viele Tötungsdelikte an Frauen, Transfrauen und weiblichen gelesenen Personen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 registriert (bitte nach Jahr, Datum, Ort, Straftatbestand sowie Stand der strafrechtlichen Ermittlungen aufschlüsseln)?

20

Wie viele Frauenhäuser sowie Zufluchtswohnungen für Frauen wurden seit dem 1. Januar 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung neu eröffnet (bitte nach der Gesamtzahl der durch Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen zur Verfügung stehenden Schutzplätze sowie Bundesland aufschlüsseln)?

21

Wie viele Frauenhäuser sowie Zufluchtswohnungen für Frauen wurden seit dem 1. Januar 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen (bitte nach der Gesamtzahl der weggefallenen Schutzplätze sowie Bundesland aufschlüsseln)?

22

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern, um den Bedarf an Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen zu decken sowie deren Finanzierung zu sichern?

23

Welche Maßnahmen werden auf der Grundlage der Istanbul-Konvention umgesetzt, um Beamte und Angehörige von Behörden des Bundes im Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt und den Umgang mit davon betroffenen Personen zu schulen und fortzubilden (bitte nach Jahren, Behörden, Art der Maßnahme, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)?

24

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2021 an einer Fortbildung oder einem Training zum Umgang mit und Bekämpfung von sexistischen Verhaltensweisen und Strukturen innerhalb der Bundespolizei teilgenommen, und welche Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang ergriffen (bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?

25

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2021 an einer Fortbildung oder einem Training zum Umgang mit Frauen, Transfrauen und als weiblich gelesenen Personen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?

26

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2021 eine Fortbildung oder Training erhalten zur Deutung und Erkennung von rassistischen und rechtsextremen Motivationen bei Täterinnen und Tätern (bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?

Berlin, den 3. Mai 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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