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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zur Zukunft der deutschen Rüstungs- und Verteidigungsfähigkeit

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.06.2024

Aktualisiert

21.06.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1150624.05.2024

Zur Zukunft der deutschen Rüstungs- und Verteidigungsfähigkeit

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Spätestens mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist die Bündnis- und Landesverteidigung wieder in das Zentrum des Aufgabenspektrums der Bundeswehr gerückt. Dafür braucht sie eine deutliche Verbesserung der Ausstattung. Ohne eine entsprechende Beauftragung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie kann nach Ansicht der Fragesteller dieses Ziel nicht gelingen. Dies ist ebenso notwendig, um die Unterstützung der Ukraine weiterhin gewährleisten zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Welche konkreten weiteren Schritte plant die Bundesregierung in welcher Zeitfolge, um im Anschluss an die im Juni 2023 veröffentlichte Nationale Sicherheitsstrategie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie weiter zu stärken?

2

Welchen Stellenwert haben hierbei die von der Bundesregierung im „Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland“ bereits definierten nationalen Schlüsseltechnologien mit Blick auf nationale Vergaben nach Artikel 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf zusätzliche F&T-Förderung (F&T = Forschung und Technologie) und Unterstützung beim Rüstungsexport?

3

Welche über die bereits heute geltenden nationalen Schlüsseltechnologien hinausgehenden industriellen Fähigkeitsbereiche plant die Bundesregierung, aufgrund der in der COVID-Pandemie und durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine gewonnenen Erfahrungen zusätzlich über die im „Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland“ genannten Bereiche hinaus national zu schützen und zu fördern?

4

Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass in Deutschland definierte nationale Schlüsseltechnologien auch im europäischen Kontext – etwa bei europäischen Rüstungskooperationen – ihren strategischen Stellenwert behalten und deutsche Interessen hierbei nicht unzulässig marginalisiert werden, und wenn ja, mit welchen Mitteln?

5

Was plant die Bundesregierung, um den in Deutschland definierten nationalen Schlüsseltechnologien (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/strategiepapier-staerkung-sicherits-und-verteidigungsindustrie.pdf?__blob=publicationFile&v=1) auch im Zusammenspiel mit anderen europäischen Ländern zu Geltung und Durchsetzung zu verhelfen beispielsweise im Rahmen von PESCO (Permanent Structured Cooperation), EVF (Europäischer Verteidigungsfonds), CARD (Coordinated Annual Review on Defence) und EDIRPA (European Defence Industry Reinforcement through common Procurement Act)?

6

Welche unterstützenden Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, wenn in anderen europäischen Ländern Beschaffungsprojekte anstehen, die unmittelbar oder mittelbar den Bestand der durch die Bundesregierung definierten deutschen Schlüsseltechnologien betreffen?

7

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf der europäischen Ebene, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt für Sicherheits- und Verteidigungsprodukte – etwa durch exzessive Nutzung von Artikel 346 AEUV, durch einseitige Exportförderung oder unzulässige Kompensationsforderungen einzelner EU-Länder – zu unterbinden und so ein „Level Playing Field“ zu erzeugen, das tatsächliche Chancengleichheit sicherstellt?

8

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um auf der europäischen Ebene auf eine Verkleinerung des Variantenreichtums bei Großwaffensystemen innerhalb der Europäischen Union (EU) hinzuwirken und hierbei eine stärkere Harmonisierung zu erreichen?

9

Hat die Bundesregierung einen Plan, um der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie aus dem EVF einen Förderanteil zu sichern, der in etwa dem deutschen Anteil an der Bereitstellung des EVF-Budgets entspricht, und in welchem Umfang wurden in der bisherigen EVF-Umsetzung deutsche Unternehmen berücksichtigt?

10

Welchen Anteil des im Einzelplan 14 enthaltenen F&T-Budgets gedenkt die Bundesregierung, in den Jahren von 2024 bis 2026 konkret für die Co-Finanzierung von EVF-Projekten mit deutscher Industriebeteiligung bereitzustellen?

11

Was wird die Bundesregierung konkret tun, um eine Harmonisierung bei der Koordinierung von Rüstungsexportentscheidungen innerhalb der Europäischen Union zu erreichen?

12

Trifft es zu, dass Großbritannien beabsichtigt, dem deutsch-französischspanischen Übereinkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich beizutreten (www.tagesschau.de/ausland/europa/deutschland-grossbritannien-ruestungszusammenarbeit-100.html), welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Beitrittsprozess zu unterstützen, und gibt es weitere Beitrittskandidaten?

13

Welche Drittstaaten sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit Rüstungsexportentscheidungen als „Partner“ Deutschlands an, und sind diese Partner auch mit den anderen europäischen Ländern abgestimmt?

14

Braucht es aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen, um im Rahmen der EU-CSR-Lieferkettengesetzgebung (CSR = Corporate Social Responsibility) einen Ausnahmetatbestand zugunsten regierungsseitiger Rüstungsexportkontrollentscheidungen durchzusetzen?

15

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um aus dem Rahmenwerk der grünen Bundeswertpapiere bei der Mittelverwendung den Ausschlussstatbestand für Rüstung und Verteidigung zu streichen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/Gruene-Bundeswertpapiere-eingeschraenkt/gruene-bundeswertpapiere.html)?

16

Wirkt die Bundesregierung auf die EU-Kommission ein, um zu erreichen, dass Ausrüstung für europäische Streitkräfte in der EU-Gesetzgebung generell als positiver Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeit eingestuft wird?

17

Auf welche Weise will die Bundesregierung der deutschen wehrtechnischen Industrie eine Planungssicherheit geben, die deutlich über die Dauer einer Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hinaus geht?

18

Welche Formen der regelmäßigen und direkten Kommunikation mit der deutschen wehrtechnischen Industrie in ihrer Gesamtheit hat die Bundesregierung in ihrer Planung?

19

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Bedenken in weiten Kreisen der Wissenschaft bzw. an den Universitäten gegenüber einer für die Verteidigung relevanten Forschung zu begegnen („Zivilklausel“; siehe beispielsweise https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/sollten-deutsche-hochschulen-auch-zu-militaerischen-zwecken-forschen-duerfen-5093)?

20

Wie gestaltet sich der im Positionspapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu „Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende“ angekündigte Diskussionsprozess mit den Ländern und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen bzw. Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur Erörterung der Möglichkeiten für eine bessere Verzahnung zwischen militärischer und ziviler Forschung?

a) Welche konkreten Gespräche hat es mit wem und wann gegeben?

b) Welche konkreten Gespräche sind mit wem für wann geplant?

21

Wie will die Bundesministerin für Bildung und Forschung Bettina Stark-Watzinger dafür sorgen, dass – wie im Rahmen des Bundesparteitags der FDP erklärt – überflüssige Zivilklauseln nicht mehr existieren (Zitat von Bettina Stark-Watzinger auf dem FDP-Bundesparteitag am 27. April 2024: „Wir wollen niemandem etwas vorschreiben, Wissenschaftsfreiheit ist das oberste Gebot, das wir haben. […] Wir wollen dafür sorgen, dass überflüssige Zivilklauseln nicht mehr existieren, damit jeder Wissenschaftler frei entscheiden kann“)?

22

Welche konkreten Arbeitsaufträge resultieren für die Bundesregierung aus dem Treffen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie mit Vertretern der Bundesregierung, u. a. dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck, vom 27. März 2024 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)?

23

Inwiefern sind diese möglichen konkreten Resultate mit dem seit 2017 bestehenden Industriedialog des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) abgestimmt?

24

Auf welche sicherheits- und verteidigungsindustriellen Ziele hat man sich in der Runde verständigt?

25

Leiten sich hieraus für den Bund finanzielle Ausgaben ab, die bisher nicht über den Bundeshaushalt oder das Sondervermögen für die Bundeswehr gedeckt sind?

26

Wann soll das nächste Treffen dieser Art stattfinden, und in welchem Format bzw. mit welchem Teilnehmerkreis?

27

Wie hoch ist der Anteil aus dem 100 Mrd. Euro Sondervermögen Bundeswehr, der zur Beschaffung bei der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie genutzt wird bzw. zur Nutzung geplant ist?

28

Wird die Bundesregierung den Aufbau unbemannter Flugsysteme und der Drohnenabwehr vorantreiben, und werden dafür insbesondere mit der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie garantierte Mindestabnahmen von Drohnen vereinbart?

29

Welche Möglichkeiten wird die Bundesregierung ergreifen, um die deutsche Rüstungs- und Verteidigungsindustrie auf der Grundlage des „Übereinkommens über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien“ mit dem Abbau von deutschen Hindernissen bei der Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten (sog. „german-free“-Problematik) zu unterstützen?

30

Wie ordnet sich die zeitlich befristete Einrichtung des „Sekretariats Zeitenwende Sicherheits- und Verteidigungsindustrie“ (SVI) im BMVg (Griephan 15/24) in die Maßnahmen zur Stärkung der deutschen SVI ein?

31

Was ist der konkrete Auftrag des Sekretariats, wie wird er operationalisiert, welche Meilensteine sind zur Operationalisierung des Auftrages bis wann zu erreichen, und wie viele Dienstposten sind dafür vorgesehen?

32

Wie, und wann wird die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bei den beabsichtigten Maßnahmen eingebunden?

33

Was bedeutet konkret die Einrichtung dieses Sekretariats für die Zuständigkeit des BMWK?

34

Wie stellt die Bundeswehr sicher, dass auch bei FMS-Beschaffungen (FMS = Finanzmarktstabilisierungsfonds) eine Beteiligung der deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie erfolgt?

35

Welche Höhe einer Beteiligung an der Wertschöpfung bzw. Kompensation (Offset) strebt die Bundesregierung grundsätzlich an, und in welchen Fällen wird von diesem Anteil abgewichen?

36

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Wirtschaftsvertreter auf Delegationsreisen der Bundesregierung ins Ausland?

37

Gibt es hierfür ein formelles Bewerbungsverfahren?

38

Gibt es ein Kontingent pro Reise, das Vertretern des deutschen Mittelstands vorbehalten ist, und wenn ja, für wie viele Teilnehmer?

39

Wie viele Auslandsreisen mit Wirtschaftsdelegation haben Vertreter der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen (bitte nach Kanzler bzw. den jeweiligen Bundesministern bzw. Bundesministerinnen unterteilen; bitte die einzelnen Auslandsreisen mit Wirtschaftsdelegation konkret nach Kanzler bzw. Bundesminister bzw. Bundesministerin, Reiseziel bzw. Reisezielen, Datum, mit namentlicher Nennung der Teilnehmer der Wirtschaftsdelegation auflisten)?

40

Wie groß ist die maximal mögliche Zahl an Wirtschaftsdelegierten, die ein Vertreter der Bundesregierung etwa im größten Regierungsflieger mitnehmen kann, und inwieweit wird diese Zahl regelmäßig erreicht?

Berlin, den 10. Mai 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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