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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zwischenbilanz zum "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

(insgesamt 111 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

27.06.2024

Aktualisiert

08.07.2024

BT20/1151824.05.2024

Zwischenbilanz zum "Aktionsplan gegen Rechtsextremismus" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Zwischenbilanz zum „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser stellte am 15. März 2022 gemeinsam mit den Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, und der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, der Öffentlichkeit ihren „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vor (www.bmi.bun d.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/aktionsplan-rechtse xtremismus.pdf?__blob=publicationFile&v=3). „Wir wollen Rechtsextremismus ganzheitlich und frühzeitig bekämpfen – mit Prävention und Härte“, gab die Bundesinnenministerin dabei damals als Ziel an (www.bmi.bund.de/Shared Docs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextremismus.html). Sie wolle rechtsextreme Netzwerke zerschlagen, die Szene entwaffnen, deren Finanzen trockenlegen. Unmittelbar nach Verabschiedung des auf diesen Phänomenbereich zugeschnittenen Zehn-Punkte-Plans, der laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein „effektives Bündel kurzfristig wirksamer repressiver und präventiver Maßnahmen“ darstellt (www.bmi.bund.de/SharedD ocs/pressemitteilungen/DE/2022/03/aktionsplan-rechtsextremismus.html), habe nach Angaben des BMI bereits die Umsetzungsphase begonnen: Man habe den Anspruch, die Maßnahmen „so schnell wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig umzusetzen“. Für die Bundesregierung ist Rechtsextremismus „unverändert die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie und die Sicherheit in Deutschland“ (so die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8965, „Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Innenpolitik“). Das bekräftigte die Bundesinnenministerin auch am 13. Februar 2024, als sie das Maßnahmenpapier „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publik ationen/themen/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicat ionFile&v=4) in der Bundespressekonferenz mit 13 Punkten, die im Wesentlichen auf dem alten Aktionsplan basieren, der Öffentlichkeit vorlegte (www.b mi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/gegen-rechtsextremismus/artikel-ma ssnahmen-gegen-rex.html). Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fraktion der CDU/CSU, die den konsequenten Kampf gegen jede Form der extremistischen Bedrohung mit dem 360-Grad-Blick unterstützt, zwei Jahre nach der Vorstellung des ersten Maßnahmenbündels durch die Bundesinnenministerin angesichts des extremistischen Bedrohungspotenzials und eines Höchststands Politisch motivierter Kriminalität (PMK) mehr als angezeigt, eine Zwischenbilanz der praktischen Umsetzung der angekündigten Maßnahmenfelder zu ziehen. Deutscher Bundestag Drucksache 20/11518 20. Wahlperiode 24.05.2024 Wir fragen die Bundesregierung:   1. Welche spezifischen Gefahren und besonderen Herausforderungen gehen aus Sicht der Bundesregierung im Jahr 2024 von dem Phänomenbereich „Rechtsextremismus“ aus?   2. Wie hat sich die Gefahrenlage seit März 2022 im Bereich Rechtsextremismus aus Sicht der Bundesregierung verändert, verbessert oder verschlimmert, und wo sind neue Ansatzpunkte und Gefahrenpotenziale entstanden?   3. Welche anderen Bundesressorts oder Bundesbehörden neben dem BMI sind bei der Umsetzung welcher Punkte des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus in welcher Form beteiligt?   4. Wie viele Personen in welchen Abteilungen innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Bundesinnenministeriums waren in den Jahren 2022 und 2023 und sind aktuell mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus betraut (bitte in Vollzeitäquivalenten [VzÄ] aufschlüsseln und im Vergleich die Zahlen zu den Phänomenbereichen „Linksextremismus“ und „Islamismus“ angeben)?   5. Welche personellen und organisatorischen Umstrukturierungen innerhalb der Abteilungen des BMI sowie seiner zugehörigen Behörden hat es in den einschlägigen Bereichen zur Extremismusbekämpfung gegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?   6. Welche organisatorischen und personellen Änderungen (z. B. neue Abteilungen und Zuständigkeiten bzw. Auflösung bisheriger Referate) haben sich seit 2022 infolge der Umsetzung des Aktionsplans in der Bundesregierung und den Sicherheitsbehörden ergeben, und welche zusätzlichen Planstellen sind zur Umsetzung des Aktionsplans in welchen Bundesbehörden 2022 und 2023 eingesetzt worden?   7. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich „Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht bzw. teilweise oder vollständig umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?   8. Bei welchen der Punkte im Aktionsplan bestehen ggf. aktuell noch rechtliche Hürden, die eine Umsetzung noch nicht ermöglichen bzw. noch erschweren?   9. Aus welchen der zehn Schwerpunkte des Aktionsplans leiten sich lediglich zeitlich befristete Projektförderungen ab?  10. Welche Förderprogramme wurden seit Beginn der Legislaturperiode von der Bundesregierung im Bereich „Bekämpfung/Prävention von Rechtsextremismus“ gestartet, und welche Förderprogramme wurden beendet bzw. nicht fortgeführt oder weiterentwickelt (bitte Programmtitel, Ziel, Laufzeit, Fördermittel benennen)?  11. Welche der durch den Aktionsplan geplanten Studien und Forschungsvorhaben werden durch bundeseigene Forschungseinrichtungen oder Behörden umgesetzt, und welche durch universitäre oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen?  12. Wo (Behörde und entsprechender Programmtitel), und in welcher Höhe sind bislang durch die Maßnahmen des Aktionsplans Kosten für den Bundeshaushalt entstanden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  13. Hat die Bundesregierung ein Konzept, um einer zunehmenden Vermischung der extremistischen Szenen, bei der ideologische Differenzen innerhalb der Phänomenbereiche offenbar verschwimmen und an Bedeutung verlieren (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/verfassungsschu tz-haldenwang-extremismus-sicherheit-deutschland-israel-100.html), zu begegnen, und verfügt die Bundesregierung über Informationen, inwieweit identifizierte Tatverdächtige zuvor ideologisch festgelegt oder durch rechtsextremistische Aktivitäten vorgeprägt sind?  14. Warum wurde die Bekämpfung des Antisemitismus als elementarer Teil sowie verbindender und gleichzeitig identitätsstiftender Faktor der rechtsextremistischen Ideologie nicht als gleichberechtigter eigenständiger Kernpunkt im Aktionsplan 2022 aufgeführt?  15. In welcher Form wird die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben (NASAS) in den Aktionsplan mit einbezogen?  16. Plant die Bundesregierung analog zum „Aktionsplan Rechtsextremismus“, und zur Ergänzung der eher abstrakten NASAS-Strategie, einen „Aktionsplan Antisemitismus“ mit konkreten Handlungsansätzen?  17. Warum sind in dem Positionspapier der Bundesinnenministerin „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ vom 13. Februar 2024 unter Punkt 12 „Antisemitismus entgegentreten“ hauptsächlich präventive Maßnahmen (Verbesserungen bei politischer Bildung, Forschung und Schutzmaßnahmen für Einrichtungen) vorgesehen und kaum repressive Maßnahmen wie beispielsweise Strafverschärfungen?  18. Welche Gesetzesinitiativen plant die Bundesregierung im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung von antisemitischer Hetze und Hassverbrechen?  19. Welches konkrete Ziel hat sich die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus gesetzt, und rechnet sie bis dahin mit der vollständigen Umsetzung des Aktionsplans?  20. Welche rechtsextremistischen Netzwerke wurden seit 2022 zerschlagen, und in welchem konkreten Zusammenhang mit Maßnahmen aus dem Aktionsplan stehen diese, und wären diese Vereinsverbote, die grundsätzlich langfristig vorbereitet werden, nach jetziger Einschätzung der Bundesregierung auch ohne die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen ausgesprochen worden?  21. Wie hat sich aktuell die Zahl der Rechtsextremisten, nach denen gefahndet wird, entwickelt, und wie viele werden aktuell mit offenen Haftbefehlen durch die Behörden gesucht?  22. Reichen die bestehenden gesetzlichen Kompetenzen des Bundesamts für Verfassungsschutz auch mit Blick auf eine Zusammenarbeit mit den Landesämtern aus Sicht der Bundesregierung aus, um im Sinne der Bundesregierung die Finanzströme von Rechtsextremisten besser aufzuklären?  23. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufklärung und Analyse rechtsextremistischer Finanzaktivitäten deutlich ausgeweitet, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt?  24. Wann ist mit einer Reform des Nachrichtendienstrechts zu rechnen, um die hohen formalen und rechtlichen Hürden bei den Finanzermittlungen zu senken, und woran scheitert eine solche Reform bislang?  25. In welcher Weise wurde die Ankündigung der Bundesregierung (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), dass der Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden und nationalen sowie internationalen Finanzbehörden weiter intensiviert wurde, im Jahr 2023 und bislang im Jahr 2024 praktisch umgesetzt (bitte konkrete Maßnahmen und Projekte benennen)?  26. Welche Hürden will die Bundesregierung beseitigen, um zeitnah eine effektivere und umfassendere Aufklärung von Finanzströmen im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Akteuren zu gewährleisten, wie lange sind evtl. vorliegende Hindernisse bekannt, und welche Schritte dazu hat die Bundesregierung seit dem maßgeblichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz im Frühjahr 2022 ergriffen?  27. Was unternimmt die Bundesregierung dagegen, dass die rechtsextremistische Szene laut dem Thinktank Cemas (cemas.io/publikationen/where s-the-money-at-rechtsextreme-spendenfinanzierung-ueber-telegram/) gezielt Gelder über Messengerdienste generiert?  28. Welche Aussteigerprogramme im Bereich Rechtsextremismus gibt es in Zuständigkeit des Bundes, und sind in Zukunft weitere geplant?  29. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden in dem Teilbereich „Rechtsextremisten konsequent entwaffnen“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?  30. Seit wann und warum befindet sich der im Januar 2023 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes als zentrales Versprechen des Aktionsplans in regierungsinternen Beratungen?  31. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Waffenrechts, und rechnet die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode mit einem erfolgreichen Abschluss?  32. Wie viele Entwaffnungen wurden bei Rechtsextremisten seit dem 15. März 2022 vorgenommen (bitte Anzahl und Art der sichergestellten Waffen aufschlüsseln)?  33. Wie sind die aktuellen Zahlen der waffenrechtlichen Erlaubnisse von Zugehörigen zu den Phänomenbereichen „Rechtsextremismus“ und „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“?  34. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass neben der notwendigen Entwaffnung, präventiv dafür gesorgt wird, dass gar nicht erst Waffen in extremistische Hände gelangen (bitte in einzelne Maßnahmen aufschlüsseln), und teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der legale Erwerb von Schusswaffen dabei das geringste Risiko darstellt, und wenn nein, warum konkret nicht?  35. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass von den Möglichkeiten der Bewaffnung von Rechtsextremisten mit Schusswaffen (legaler Erwerb bzw. Besitz, illegal umgebaute Schreckschuss-, Salut- und Flobertwaffen, illegale Herstellung von improvisierten Schusswaffen, Erwerb von bzw. Zugriff auf Schusswaffen im Ausland) das Fertigen improvisierter Schusswaffen ein großes Risiko darstellt (siehe Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022) und sich sowohl Clearnet, Darknet als auch die Messengerdienste dabei als potenzielle Beschaffungsquelle etabliert haben, das aktuelle Bedrohungspotenzial von mit improvisierten Schusswaffen bewaffneten Extremisten, und was unternimmt die Bundesregierung konkret präventiv und repressiv auf nationaler und internationaler Ebene dagegen?  36. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den Schmuggel und anschließenden Verkauf von Schusswaffen in Deutschland zu unterbinden und die internationalen Vernetzungen von Rechtsextremisten, im Hinblick auf den Erwerb von und das Training mit Schusswaffen, nachzuverfolgen?  37. Plant die Bundesregierung im Hinblick darauf, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik derzeit weder zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen noch zwischen legal besessenen oder illegalen Waffen unterschieden wird, eine Änderung in der statistischen Erfassung?  38. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand aufschlüsseln)?  39. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung insbesondere das Darknet, die Gaming-Szene, Imageboards etc. verstärkt beleuchten, um extremistische Bestrebungen und digitale Netzwerke frühzeitiger aufzudecken und Radikalisierungsverläufe schon im Anfangsstadium aufzuhalten?  40. Welche Rolle spielt die Onlineradikalisierung in der Polizeiausbildung aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das Thema in der Polizeiausbildung im Kontext des rechten Terrors und der sich dynamisch verändernden digitalen Plattformen einschließlich von „Steam” nur gestreift wird?  41. Plant die Bundesregierung beim BKA eine generell stärkere Sensibilisierung für das Thema Gaming und Radikalisierung in Studium sowie in der Aus- und Fortbildung, und wenn ja, wie genau, und wenn nein, warum nicht?  42. Nimmt die Bundesregierung eine systematische vergleichende Auswertung der rechtsextremen Attentate vor, die in einem Zusammenhang mit Gaming standen, um Muster zu erkennen bzw. die Bedeutung von Gaming herauszukristallisieren, und wenn ja, in welcher Form?  43. Prüft die Bundesregierung die Entwicklung eines Frühwarnsystems gegen rechtsextremistische Attentate für den Gaming-Bereich?  44. Ist ein einfach bedienbares Meldeportal für Hinweise aus Gaming- Plattformen bzw. dem Internet angedacht, und wenn ja, wann?  45. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Bereich der Messengerdienste die rechtlichen Befugnisse nicht den rasanten technischen Entwicklungen und dem Verhalten der Nutzer hinterherhinken?  46. Wird die Bundesregierung Anbieter verpflichten, bei den Überwachungen die Kommunikation nicht nur umzuleiten, sondern auch zu entschlüsseln, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?  47. Wie wird die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigte neue „Früherkennungseinheit“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/f aeser-desinformation-100.html) gegen ausländische Manipulations- und Einflusskampagnen diesen Herausforderungen gerecht werden, und verfügen das BMI und die Sicherheitsbehörden über ausreichende OSINT- Analysten (OSINT = Open Source Intelligence)?  48. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung geprüft, welche Anpassungen zum Ausbau der zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte beim BKA erforderlich sind und wie diese praktisch umgesetzt werden können?  49. Wie viele Löschersuche zu strafbaren Inhalten schickte das Bundeskriminalamt in den Jahren 2022 und 2023 an den Anbieter von Kommunikationsdiensten, und wie viele davon waren danach nicht mehr aufrufbar?  50. In welcher Höhe verhängte das Bundesamt für Justiz Bußgelder gegen den Kurzmitteilungsdienst Telegram in den Jahren 2022 und 2023 wegen fehlender Meldewege?  51. Wie will die Bundesregierung die großen Onlineplattformen YouTube, Facebook oder Twitter, die gegen die Meldepflicht von Hasspostings geklagt und vorläufig Recht bekommen hatten, zu einer engeren Kooperation mit dem Bundeskriminalamt und der dort eingerichteten Meldestelle bewegen?  52. Welche konkreten Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?  53. Wie viele einschlägige disziplinarrechtliche Fälle in welchen Teilen der Bundesverwaltung gab es in den Jahren 2022 und 2023, und mit welchem Ergebnis wurden diese jeweils abgeschlossen?  54. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um Sicherheitsüberprüfungen vor der Einstellung zu verstärken, um erkennbare Verfassungsfeinde nicht erst in den Dienst gelangen zu lassen, und wenn ja, welche?  55. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?  56. Was ist das Ziel der neuen Beratungs- und Koordinierungsstelle beim Bundesamt für Verfassungsschutz, die als bundesweit bekanntes zentrales Angebot für Hilfesuchende fungieren soll, wie werden die Betroffenen dort unterstützt, und wie viele Fälle sind dort seit Einführung des Formats behandelt worden?  57. Wurde die Ausweitung der Aussteigerprogramme des Bundesamts für Verfassungsschutz auf den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ bereits evaluiert, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, wann wird dies passieren?  58. Warum wurde das bereits im Aktionsplan Rechtsextremismus vom 15. März 2022 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffe ntlichungen/2022/aktionsplan-rechtsextremismus.pdf?__blob=publicatio nFile&v=3) unter Nummer 5 angedachte zentrale Beratungsangebot für Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld eine Radikalisierung aufgrund eines wachsenden Verschwörungsglaubens beobachten bzw. vermuten, als Kooperationsprojekt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erst zwei Jahre später, seit Anfang März 2024 (www.bmfsf j.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/verschwoerungsideologi en-entkraeften-radikalisierung-vorbeugen-237118), praktisch umgesetzt und bis Ende 2025 befristet?  59. Wie lässt sich aus Sicht der Bundesregierung mit Verstellung und Täuschung in Deradikalisierungsprogrammen für Rechtsextremisten umgehen, und ist bei allen entsprechenden Projektträgern sichergestellt, dass das Beratungspersonal in Deradikalisierungsprogrammen über die erforderlichen Fähigkeiten, Kompetenzen und Strategien verfügen, um trügerische und böswillige Absichten zu erkennen, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?  60. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Prävention gegen Extremismus – demokratische Streitkultur fördern“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstandangeben)?  61. In welchen Netzwerken zur Prävention von Rechtsextremismus mit Ländern und Kommunen bzw. auf grenzüberschreitender internationaler Ebene ist die Bundesregierung aktiv vertreten oder dazu im Austausch bzw. in Gesprächen?  62. Welche Maßnahmen aus dem bpb-Ideenwettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung (100 Projekte), der im Juli 2022 ausgeschrieben und im November 2022 mit einer Auftaktveranstaltung startete (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 76 des Abgeordneten Michael Breilmann auf Bundestagsdrucksache 20/4852), sind bereits in Umsetzung, bei welchen gibt es bereits konkrete Ergebnisse, und bis wann ist mit dem Abschluss aller Projekte zu rechnen?  63. Wie sieht der Zeitplan für die weitere Umsetzung aus, und wie geht es mit der Finanzierung bei den Projekten dauerhaft weiter?  64. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?  65. Welche Pläne hat die Bundesregierung, nachdem der vom Deutschen Bundestag beschlossene Etat für die Bundeszentrale für politische Bildung, entgegen ursprünglich geplanter Kürzungen (www.mdr.de/nachric hten/deutschland/politik/kuerzungen-politische-bildung-bundes-haushal t-100.html), im Bundeshaushalt 2024 nun knapp unter dem Vorjahressoll von 96 Mio. Euro liegt (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-9 87088), diesbezüglich für den Haushalt 2025?  66. Wird die Bundesregierung, um der Kritik (www.zeit.de/gesellschaft/zeit geschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremismus-aktions plan), dass der Aktionsplan bei der Förderung der politischen Bildung und als Lehre aus den NSU-Untersuchungsausschüssen (NSU = Nationalsozialistischer Untergrund) hier nicht hält, was er verspricht, vorzubeugen, eine strukturelle Förderung und Planungssicherheit gewährleisten?  67. Welche aktuellen Maßnahmen bei der politischen Bildung ergreift die Bundesregierung, um Radikalisierungsprozesse besser zu verstehen?  68. Kann das Projekt Prisma aus Nordrhein-Westfalen (NRW), also die Befassung mit Biografien von Aussteigerinnen und Aussteigern in moderierten Gesprächen, auch für den Bund übernommen werden, wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, dieses Konzept zu übernehmen, und wenn nein, warum nicht?  69. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Medienkompetenz im Umgang mit Desinformation, Verschwörungsideologien und Radikalisierung stärken“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?  70. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere im Rahmen des Förderprogramms „Demokratie im Netz“, die Gefahren von Rechtsextremismus und Radikalisierung im Internet stärker zu thematisieren, die Medienkompetenz zu stärken und über Verschwörungsmythen aufzuklären?  71. Plant sie dazu auch ein eigenes Videospiel, wie z. B. beim NRW- Verfassungsschutz, ggf. in Zusammenarbeit mit der Gaming-Branche?  72. Welche Träger der politischen Bildung mit einschlägigen Kenntnissen im Themenfeld und im Bereich der digitalen politischen Bildung haben Projektanträge eingereicht, in welchen Projekten wird die Förderlinie „Demokratie im Netz“ damit ergänzt, und welche konkreten Ergebnisse liegen dazu schon vor?  73. In welcher Weise wird die Bundesregierung dabei auch die Plattform TikTok, als Leitmedium für junge Menschen annehmen, wo in besonderer Weise Medienkompetenz gefragt ist?  74. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf TikTok oftmals auch antisemitische Codes (www.hessenschau.de/kultur/codes-verschwoerungstheorie n-hass-kampagne-kaempft-gegen-antisemitismus-auf-tiktok-v1,antisemit ismus-tiktok-100.html) verwendet werden?  75. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung darauf reagiert werden, dass automatisierte Kontrollen nicht anschlagen, wenn Emojis oder Verklausulierungen genutzt werden?  76. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Schutz von Mandatsträgern“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben), und durch welche Gesetzesinitiativen und Maßnahmen will die Bundesregierung dem jüngsten Appell des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern, Rechnung tragen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/the men/sicherheit/REX-entschlossen-bekaempfen.pdf?__blob=publicationF ile&v=4)?  77. Warum hat es zwei Jahre gedauert, eine entsprechende Ansprechstelle zu installieren, und wie sieht der zukünftige Zeitplan konkret aus?  78. Mit wie vielen Kontaktaufnahmen rechnet die Bundesregierung bei der Ansprechstelle pro Jahr?  79. Welche proaktiven Maßnahmen zum präventiven Schutz kommunaler Mandatsträger, also zur Verhinderung derartiger Straftaten im Vorfeld, werden durch den Aktionsplan umgesetzt?  80. Wie ist der Kreis der Teilnehmer der Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger zusammengesetzt, und wie wird sichergestellt, dass das Thema aus möglichst vielen Richtungen beleuchtet wird?  81. Will die Bundesregierung Vorschläge der Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger (www.diegemeinde.de/6-konkrete-vorschla ege-zum-schutz-kommunaler-mandatstraegerinnen-und-traeger) umsetzen, und wenn ja, welche, und bis wann?  82. Plant die Bundesregierung als konkretes Projekt zum Schutz kommunaler Mandatsträger die in einem Medienbericht (taz.de/Hilfe-fuer-Kommu nalpolitikerinnen/!5984766/) genannte Änderung der Bundeswahlordnung, um private Adressen von Kommunalpolitiker besser zu schützen?  83. Ist neben dem Schutz von kommunalen Mandatsträgern auch ein besserer Schutz von Behördenmitarbeitern geplant, die, wie auch Journalisten, vielerorts ähnlichen virtuellen und realen Anfeindungen, Bedrohungen und Gefahren von Leib und Leben in ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind, und wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret in welchem zeitlichen Rahmen avisiert?  84. Welche Maßnahmen und Gesetzesinitiativen wurden im Teilbereich „Opfer von Rechtsextremismus nicht allein lassen“ seit der Vorstellung des Aktionsplans am 15. März 2022 durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht und umgesetzt (bitte mit Datum und Umsetzungsstand angeben)?  85. In welchen diesbezüglichen Netzwerken bzw. Formaten mit den Ländern ist der Bund aktiv vertreten, und in welcher Form?  86. Welche praktischen Ergebnisse gibt es aus dem vom Bundeskriminalamt entsprechend initiierten Netzwerk mit den Ländern sowie mit weiteren Partnern (Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof [GBA], Bundesopferbeauftragter, Auswärtiges Amt [AA])?  87. In welcher Weise koordiniert das Sachgebiet „Koordinierung der Betreuung von Betroffenen terroristischer Anschläge (KoBe)“ im Bundeskriminalamt die Betreuung von Betroffenen bei Anschlägen?  88. Wie werden den Studenten der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Kriminalpolizei, konkret die Inhalte zu „Interkultureller Kompetenz“ sowie „Umgang mit Opferzeugen“ vermittelt, und wie viele Teilnehmer in wie vielen Kursen gibt es?  89. Wurden Opferorganisationen von Anfang an bei der Erstellung des Aktionsplans zum besseren Opferschutz einbezogen (www.zeit.de/gesellscha ft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-opferschutz-rechtsextremismus-a ktionsplan), und wenn nein, warum nicht?  90. Hat sich die Bundesregierung mit Opferschutzorganisationen, wie der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) oder die mobile Opferberatung in Sachsen-Anhalt, ggf. mittlerweile ins Benehmen gesetzt bzw. ausgetauscht, und wenn nein, warum nicht?  91. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den von Opferschutzorganisationen geäußerten Kritikpunkten, wie z. B. der Forderung nach einem effektiveren Schutz und Information für Menschen, deren Name auf sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen auftauchen (www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2023-11/nancy-faeser-opf erschutz-rechtsextremismus-aktionsplan), und plant sie Nachbesserungen?  92. Wie will die Bundesregierung dem Umstand Rechnung tragen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamts im Allgemeinen nicht für die Betreuung der Opfer zuständig sind, sondern zumeist die örtlichen Polizeibehörden?  93. In welcher Weise will die Bundesregierung effektiver Schutz für Menschen gewährleisten, deren Namen auf sogenannten Feindeslisten von Rechtsextremen auftauchen?  94. Fühlt sich die Bundesregierung bei der Umsetzung des Aktionsplans von den drei Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausreichend getragen und unterstützt?  95. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisher ablehnenden Haltung der Fraktion der FDP zu den Entwürfen zum Demokratiefördergesetz und zum Waffengesetz (www.tagesspiegel.de/politik/ waffen-netzhass-finanzen-innenministerin-faeser-will-neue-werkzeuge-g egen-rechtsextremisten-11205553.html), deren Umsetzung Bundesinnenministerin Nancy Faeser, als wesentliche Bestandteile ihres Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus, einfordert?  96. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ein eigenes Maßnahmenpapier gegen Rechtsextremismus vorgestellt hat (www.gruene-bundestag.de/themen/r echtsextremismus/entschlossenes-vorgehen-gegen-rechtsextremismus) und ein entschlosseneres Vorgehen sowie eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, eine Stärkung der Präventionsarbeit sowie des Schutzes von Bedrohten im Kampf gegen Rechtsextremismus einfordern, und wird die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Änderungen in ihrem Aktionsplan vornehmen?  97. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Situation im Bereich des Auslandsextremismus, insbesondere des türkischen Rechtsextremismus, der in Deutschland in Form von Vereinen, aber auch losen Strukturen Fuß gefasst hat?  98. Beabsichtigt die Bundesregierung, da inzwischen die ideologischen Inhalte und Strukturen intensiv betrachtet werden, eine verstärkte Forschung zu den spezifischen Radikalisierungsfaktoren im türkischen Rechtsextremismus, um zu einem besseren Verständnis des Phänomens und zur Umsetzung effektiver Präventionsmaßnahmen beizutragen, und wenn ja, ab wann?  99. Sieht die Bundesregierung eine zunehmende bedrohliche personellorganisatorische Querfront (www.veko-online.de/?view=article&id=239 9:titel-antisemitismus-in-deutschland-eine-neue-querfront&catid=203) von Islamisten, Salafisten, Mitgliedern des auslandsbezogenen Extremismus (türkische Rechtsextremisten und säkulare palästinensische Extremisten) sowie teilweise auch Linksextremisten in Bezug auf Antisemitismus, und vor allem durch die Ablehnung des bestehenden demokratischen Systems geeint wird (www.tagesspiegel.de/politik/ideologien-ver mischen-sich-zunehmend-das-sind-die-wichtigsten-erkenntnisse-aus-de m-verfassungsschutzbericht-10014286.html), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus? 100. Sind eigene Handlungsempfehlungen für dieses Gebiet geplant, und welche Maßnahmen ergreift sie dagegen? 101. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem umfangreichen ressortübergreifenden Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus der letzten Bundesregierung vom 25. November 2020 (www.bundesregierung.de/resource/ blob/974430/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25- massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1), mit dem der Bund von 2021 bis 2024 mehr als 1 Mrd. Euro für die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus bereitstellte, in Bezug auf den Aktionsplan der Bundesinnenministerin, bei, und wie ist der Umsetzungsstand? 102. Wurde das bereitgestellte Geld vollständig ausgegeben, und welche Projekte sind ggf. noch offen? 103. Wird zu diesen Maßnahmen dem zuständigen Bundestagsausschuss eine Bilanz vorgestellt? 104. Wie ist der Stand beim Aufbau des NSU-Dokumentationszentrums? 105. Nimmt die Bundesregierung Sorgen aus der Zivilgesellschaft (www.fa z.net/aktuell/feuilleton/debatten/kampf-dem-extremismus-geheimdienstli ch-unbedenkliches-einheitssprechen-19528570.html) wahr und ernst, dass der berechtigte forcierte Kampf gegen Rechtsextremismus nicht unbeabsichtigt dazu führen darf, dass er zu einer Stimmung in unserer Gesellschaft führt, bei der abweichende, aber legale Meinungen von vornherein als falsch oder staatsgefährdend diffamiert werden, und dadurch Menschen eher abschreckt, statt zum demokratischen Diskurs zu ermuntern? 106. In welcher Weise berücksichtigt der Ansatz „Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus“ die problematischen Entwicklungen im Bereich der Kampfsport-Szene, die im gewaltbereiten Rechtsextremismus, im Linksextremismus und im Islamismus offenbar zunehmend eine bedeutende Position einnimmt, und befürchtet sie, vor dem Hintergrund des möglichen Missbrauchs als Vernetzungs- und Rekrutierungsplattform, eine Steigerung der Radikalisierungsspirale? 107. Fördert die Bundesregierung im Rahmen der Stärkung der Demokratieförderung in Zusammenarbeit mit den Ländern die Rechtsextremismusforschung, um die Bedeutung antisemitischer Verschwörungserzählungen für rechtsextreme Kommunikationsstrategien zu erforschen, und mit welchen Programmen soll Rechtsextremismus tiefer ergründet werden, mit dem Ziel, Gegenstrategien zu entwickeln? 108. Wie vereinbart die Bundesregierung ihr im Rahmen des Aktionsplans formuliertes Ziel, dem Verfassungsschutz leichteren und umfassenderen Zugriff auf Finanzdaten zu geben, um die Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke auszutrocknen, in der praktischen gesetzlichen Umsetzung mit den Erfordernissen des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses? 109. In wie vielen Fällen wurden jeweils in den Jahren 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke aufgeklärt bzw. unterbunden (bitte einzeln nach Jahren und rechtsextremistischen Netzwerken auflisten)? 110. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe sind jeweils in den Jahren 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 Vermögenswerte aus rechtsextremistischen Netzwerken sichergestellt bzw. eingezogen worden (bitte jeweils getrennt auflisten)? 111. Plant die Bundesregierung mit Blick auf die Frage 110 diesbezüglich in den Sicherheitsbehörden a) den Auf- und Ausbau von spezieller Expertise und Analysefähigkeiten zur Nutzung von Krypto-Werten, b) in Zusammenarbeit mit den Ländern den gezielten Einsatz von Steuer- und Betriebsprüfungen bei Unternehmen von gewaltorientierten rechtsradikalen Akteuren, c) die vertiefte Analyse von Immobilienbeständen mit Verbindungen zu gewaltorientierten rechtsextremen Akteuren, insbesondere im Hinblick auf Geldwäscheaktivitäten? Berlin, den 10. Mai 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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