Aktueller Stand der Fluggastdatenspeicherung in Deutschland und in der Europäischen Union
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ates Gürpinar, Jan Korte, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Mit Wirkung vom 10. Juni 2017 ist in Deutschland das „Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681“ (Fluggastdatengesetz – FlugDaG) in Kraft getreten. Seitdem sind Flug- und Reiseunternehmen verpflichtet, bei allen grenzüberschreitenden Flügen in die und innerhalb der EU die bei ihnen zu den Fluggästen gespeicherten personenbezogenen Daten an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) zu übermitteln. Auftragsverarbeiter für diese Daten ist das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Die Zahlen der übermittelten und verarbeiteten Fluggastdaten seit Inkrafttreten der Regelung zeigen wenig überraschend einen deutlichen Anstieg der übermittelten Fluggastdatensätze (Bundestagsdrucksachen 20/3218 und 20/6629). So wurden 2020 104,6 Millionen, 2021 211,6 Millionen und 2022 dann 424,3 Millionen Fluggastdaten übermittelt. Der Anstieg ist u. a. darauf zurückzuführen, dass immer mehr Fluggesellschaften an das Fluggastdatensystem angeschlossen wurden, zudem war infolge der Corona-Eindämmungsmaßnahmen die Zahl der Fluggäste im Jahr 2020 stark gesunken, erholte sich in diesem Zeitraum aber wieder. Zu den 424,3 Millionen übermittelten Fluggastdaten im Jahr 2022 wurden 441 608 sogenannte technische Treffer in Datenbeständen der Polizei ermittelt. Davon wurden 87 845 nach händischer Prüfung an die Grenzbehörden übermittelt, waren also echt-positive Treffer; von diesen wurden 19 827 auch tatsächlich bei der Einreise angetroffen. Der Anteil der polizeilich interessierenden Personen (mit Fahndungsausschreibung als Tatverdächtige, Zeugen oder mögliche Opfer, mit offenen Straf- oder Haftbefehlen, zur offenen bzw. verdeckten Kontrolle, Einreiseverweigerung etc.) an allen Fluggästen lag also bei 0,005 Prozent.
Den in der zitierten Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/6629 angekündigten Gesetzentwurf zur Anpassung der deutschen Rechtslage an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Bundesregierung bislang nicht vorgelegt. Dieser hatte in Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten geurteilt, bei Flügen innerhalb der EU dürfte keineswegs zu allen Flugverbindungen, sondern lediglich zu solchen mit tatsächlichen Bezügen zu grenzüberschreitender Kriminalität oder einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, Fluggastdaten auf Vorrat speichern (Rechtssache C-817/19).
Außerdem hat er eine kürzere Frist für die offene Speicherung im Fluggastdatensystem angeordnet.
Am 1. März 2024 haben sich der Rat der EU, das Europäische Parlament und die Kommission auf neue Verordnungen zur Übermittlung von Advanced Passenger Informations (API-Daten) geeinigt. Am 25. April 2024 erfolgte die Bestätigung durch das EU-Parlament. Durch die Verordnungen werden die in Personaldokumenten enthaltenen Daten vorab an die Grenzbehörden des Einreisestaates übermittelt, zunächst die angemeldeten Fluggäste, und dann noch einmal nach dem Boarding die tatsächlich zugestiegenen Fluggäste. Zur Übermittlung dieser Daten ist geplant, diese ebenfalls über die Infrastruktur für die Übermittlung der Fluggastdaten an die nationalen Behörden zuzuleiten. Damit werden weitere umfangreiche Investitionen in die IT-Infrastruktur und Kosten für den laufenden Betrieb einhergehen, die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in keinem Verhältnis zum erzielbaren Sicherheitsgewinn stehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele und welche Luftfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter (bitte getrennt angeben) sind derzeit an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen, wie viele davon übermitteln tatsächlich Fluggastdaten an das Fluggastdateninformationssystem, und bei wie vielen und welchen Luftfahrtunternehmen sowie Reiseunternehmen steht diese Anbindung weiterhin aus?
Wie hoch ist der Anteil der Luftfahrtunternehmen, die an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind, am gesamten Flugpassagieraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie ist der Umgang mit Fluggastdaten von Passagieren von Privatflugzeugen, die also nicht (oder jedenfalls nicht behördlich bekannt) unternehmerisch Fluggäste transportieren, und die zu einem Teil sehr kurzfristig in die EU einfliegen, und wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl dieser Fluggäste, die jährlich ohne Übermittlung von Fluggastdaten in die Bundesrepublik einreisen?
Mit welchen Datenbeständen erfolgt derzeit ein Abgleich der Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle?
In welchen Datenbeständen, Informationssystemen, Fall- und Vorgangsbearbeitungssystemen etc. welcher Behörden erfolgt derzeit eine Weiterverarbeitung der Fluggastdaten, etwa im Falle eines Treffers aufgrund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, verdeckten Fahndung etc.?
Wie viele Fluggastdatensätze wurden im Jahr 2023 an die Fluggastdatenzentralstelle bzw. das Fluggastdateninformationssystem übermittelt, und
a) wie viele dieser Datensätze wurden mit den in Frage 4 genannten Datenbeständen abgeglichen,
b) wie viele technische Treffer gab es im Jahr 2023 beim Abgleich mit Datenbeständen und Mustern (bitte getrennt auflisten),
c) wie viele technische Treffer wurden 2023 durch die Fluggastdatenzentralstelle fachlich überprüft,
d) wie viele dieser technischen Treffer wurden 2023 fachlich positiv von der Fluggastdatenzentralstelle überprüft und an die zuständigen Behörden ausgeleitet?
e) welche Arten von Ausschreibungen in den polizeilichen Fahndungssystemen lagen den Überprüfungen der Fluggastdatenzentralstelle zugrunde, und welche Maßnahmen konnten daraufhin durchgeführt werden,
f) in wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Folgemaßnahmen zu einem echt-positiven Treffer und dem Antreffen der gesuchten Person bei der Einreise eine Festnahme vorgenommen, in wie vielen Fällen betraf dies Intra-EU-Flüge?
a) Wie viele retrograde Recherchen wurden im Jahr 2023 in den Daten des Fluggastdatenzentralsystems vorgenommen, und in wie vielen Fällen waren hierzu Fluggastdaten vorhanden (bitte nach den ersuchenden Behörden auflisten)?
b) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze wurden im Jahr 2023 gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 FlugDaG an welche inländischen Behörden übermittelt?
c) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze wurden im Jahr 2023 gemäß § 4 Absatz 5 Satz 2 FlugDaG an welche inländischen Behörden übermittelt?
d) Wie viele der aus einem Abgleich resultierenden Fluggastdatensätze wurden 2023 gemäß § 6 Absatz 1 FlugDaG an welche inländischen Behörden übermittelt?
e) Wie viele der aus einem Abgleich resultierenden Fluggastdatensätze wurden 2023 gemäß § 6 Absatz 2 FlugDaG an welche inländischen Behörden übermittelt?
f) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2023 gemäß § 7 FlugDaG an welche Behörden der EU-Mitgliedstaaten übermittelt?
g) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2023 gemäß § 9 FlugDaG an Europol übermittelt?
h) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2023 gemäß § 10 FlugDaG an welche Behörden von Nicht-EU-Mitgliedstaaten übermittelt?
Hat die Fluggastdatenzentralstelle beim BKA an gemeinsamen Verfahren der systematischen Zusammenarbeit mit anderen Fluggastdatenzentralstellen der EU-Mitgliedstaaten nach § 8 FlugDaG teilgenommen, und welchen konkreten Zweck verfolgte diese Zusammenarbeit?
Wie viele Muster nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 4 Absatz 3 FlugDaG sind derzeit in der Fluggastdatenzentralstelle in der Anwendung, und von welchen der in § 6 Absatz 1 FlugDaG benannten Behörden rühren diese Muster her?
Über welchen Zeitraum waren oder sind die in Frage 9 genannten Muster in Anwendung (bitte nach Länge des Zeitraums summarisch auflisten)?
Wann wurden die vom EuGH mit seinem Urteil in der Rechtssache C-817/19 geforderten Änderungen in der Praxis der Fluggastdatenverarbeitung nach Richtlinie (EU) 2016/681 und FlugDaG umgesetzt, und welcher Weg wurde für die Umsetzung jeweils beschritten?
a) Wie viele Datensätze wurden im Jahr 2023 aufgrund des Erreichens der Sechs-Monatsfrist gelöscht oder depersonalisiert?
b) In wie vielen Fällen wurde eine retrograde Recherche in den Datensätzen richterlich angeordnet?
c) Zu wie vielen ausgewählten Intra-EU-Flügen wurden im Jahr 2023 Daten verarbeitet, und wie viele Intra-EU-Flüge betraf dies monatlich im Schnitt (bitte nach Monaten auflisten)?
Wie ist der derzeitige Stand der SOLL/IST-Stellenbesetzung in der Fluggastdatenzentralstelle und der zuständigen Arbeitseinheit für die technische Bereitstellung der Fluggastdaten im Bundesverwaltungsamt?
Welche Ausgaben wurden im Jahr 2023 für den Betrieb der Arbeitseinheiten für die technische Bereitstellung der Daten im BVA und die Fluggastdatenzentralstelle im BKA getätigt?
Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Implementierung der technischen Prozesse zur Umsetzung der neuen API-Verordnungen der EU (Vorschläge auf COM(2022)729, COM(2022)731; Erstbeschaffung Hard- und Softwarekomponenten, Installation etc.), und wie hoch schätzt sie die jährlichen zusätzlichen Kosten im laufenden Betrieb, wird die Bundesregierung hierfür Mittel der EU abrufen, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welchem Umfang wurden API-Daten 2023 durch deutsche Grenzbehörden verarbeitet, und wie hoch war die Zahl der Personen- und Sachfahndungstreffer (bitte getrennt angeben)?
Welcher Zeitplan existiert aktuell für eine Novellierung des FlugDaG zur Umsetzung des EuGH-Urteils zur Fluggastdatenspeicherung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wird es hierzu voraussichtlich noch einen eigenen Gesetzentwurf oder einen solchen geben, der die notwendigen Anpassungen der deutschen Gesetzeslage an die API-Verordnungen der EU normiert?