Entwaldungsfreie Lieferketten – Bürokratieaufwand für deutsche Land- und Forstwirte und mögliche Verschiebung des Anwendungsbeginns
der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter Felser, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Als ein Teil des europäischen „Green Deals“ soll die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten künftig sicherstellen, dass nur noch Produkte auf dem EU-Markt gehandelt und weiterverarbeitet werden dürfen, die ohne Entwaldung und gemäß den Gesetzen des Ursprungslandes produziert wurden (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152). Die Verordnung gilt bereits seit letztem Jahr 2023. Ab dem 30. Dezember 2024 tritt sie für Betriebe ab 50 Beschäftigte in Kraft. Für kleine Unternehmen mit maximal 49 Beschäftigten gilt sie ab dem 1. Juli 2025 (ebd.).
Nach derzeitigem Stand führt die EU-Verordnung durch die geforderte Erfüllung von Transparenz- und Kontrollverpflichtungen zu einem unverhältnismäßigen Mehr an Bürokratie für die deutschen Landwirte (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152, www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/mitgliedstaaten-schlagen-alarm-wegen-entwaldungsfreier-lieferketten_article1714926346.html). So muss beispielsweise ab dem 1. Juli 2025 jeder Milchviehhalter seine Legalität der Rinderproduktion bestätigen, entwaldungs- und waldschädigungsfreies Wirtschaften nachweisen und den Betrieb via Geokoordinaten auf einen Meter genau angeben (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152). Hierbei spricht der Vorsitzende im Rindfleischausschuss des Landvolks Niedersachsen, Martin Lüking, von einem nicht hinnehmbaren „Bürokratiemonster“ (ebd.). Aus Sicht des Deutschen Bauernverbands (DBV) würden dadurch Schutzziele verfehlt werden (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152). Zusätzlich müsse die EU-Verordnung aufgrund der Datensicherheit und Datentransparenz laut DBV geändert werden (ebd.).
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat sich beim EU-Agrarministertreffen Ende März 2024 für eine Verschiebung des Anwendungsbeginns ausgesprochen (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152). In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heißt es außerdem von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, dass ohne Länder-Benchmarking ab 2025 unverhältnismäßig hohe Bürokratie für Klein- und Kleinstwaldbesitzer und unsere Verwaltung drohe, was verhindert werden müsse (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2024/240426-agrarrat.html). Überdies haben Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, eine deutsche Initiative angestoßen, in der mehrere Mitgliedstaaten in einem am 28. April 2024 übermittelten Schreiben an die EU-Kommission diese auffordern, angemessene Maßnahmen vorzulegen, die eine verantwortungsvolle und nahtlose Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte sicherstellen (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/041-entwaldungsfreie-produkte.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Ist der Bundesregierung bekannt, dass nach Ansicht des DBV aufgrund der Datensicherheit und Datentransparenz die EU-Verordnung geändert werden müsse, wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu dieser Einschätzung eine Positionierung erarbeitet, und erkennt die Bundesregierung auch Missstände im Bereich Datensicherheit und Datentransparenz (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152), und zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln hieraus, und welche sind das gegebenenfalls?
Ist der Bundesregierung bekannt, wann das Länder-Benchmarking-System, das bekanntermaßen nicht fristgerecht zum Jahresende parat sein wird, fertiggestellt wird (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152)?
Bis wann sollte der Anwendungsbeginn dieser EU-Verordnung aus Sicht der Bundesregierung verschoben werden, bzw. zu welchem Zeitpunkt wird es frühestens aus Sicht der Bundesregierung möglich sein, eine verantwortungsvolle und nahtlose Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte sicherzustellen (bitte genauen Zeitraum nennen) (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152, www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/041-entwaldungsfreie-produkte.html)?
Welche konkreten politischen Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Anwendungsbeginn der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu verschieben, und welche Akteure waren hieran beteiligt?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um den Anwendungsbeginn der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu verschieben?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung das größte Problem, weshalb der Anwendungsbeginn der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte verschoben werden sollte?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die deutsche Landwirtschaft bei der künftigen Umsetzung des geforderten Erfüllungsaufwands der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu unterstützen, und wenn ja, welche, und wie möchte die Bundesregierung diese vor einem „Bürokratiemonster“ bewahren (vgl. www.landundforst.de/landwirtschaft/agrarpolitik/entwaldungsfreie-lieferketten-eu-buerokratiemonster-fuer-landwirte-571152)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wann das digitale EU-Informationssystem fertig sein wird, das die zentrale Grundlage für die Meldungen der beteiligten Wirtschaft und die Kontrollen durch staatliche Stellen bilden soll (bitte ausführen, vgl. www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/mitgliedstaaten-schlagen-alarm-wegen-entwaldungsfreier-lieferketten_article1714926346.html)?
Welche Konsequenzen hätte es nach Kenntnis der Bundesregierung für die deutsche Landwirtschaft, falls der Anwendungsbeginn der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte nicht verschoben werden würde?
Mit welchen Sanktionen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Landwirte rechnen, die nach offiziellen Anwendungsbeginn der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte den bürokratischen Erfüllungsaufwand nicht einhalten können?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die EU-Verordnung über „entwaldungsfreie Lieferketten“ zu steigenden Kaffeepreisen führen und die Existenz vieler Kleinbauern gefährden wird, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl. www.wiwo.de/politik/europa/kaffeeproduktion-wie-der-eu-umweltschutzkleinbauern-gefaehrdet-und-kaffee-verteuert/29785024.html), und würde dies aus Sicht der Bundesregierung den Nachhaltigkeitszielen der EU widersprechen, da diese EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte somit in anderen Ländern zur sozialen Ungerechtigkeit führen würde?