Umsetzung des neuen Bundesprogramms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Kersten Naumann, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das neue Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ ist am 1. Januar 2007 gestartet worden. Die kurzen Fristen der Antragstellung, die teilweise spärlichen Informationen die bis zur kommunalen Basis durchgedrungen sind (so der Bürgermeister von Sebnitz bei der Anhörung zum neuen Bundesprogramm am 20. November 2006) und die unklaren Perspektiven für vorhandene Initiativen werfen einige Fragen zur bisherigen Umsetzung des neuen Programms auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Anträge auf Förderung sind für die Säule 1 des neuen Bundesprogramms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ bis zum 31. Januar 2007 eingegangen?
Wie viele lokale Aktionspläne sind mit den Anträgen auf Förderung im Rahmen der Säule 1 verbunden?
Wie sieht die regionale Verteilung der Anträge aus (bitte nach Kommunen, Regionen, Bundesländern aufschlüsseln)?
Gab es in einzelnen Bundesländern mehr Anträge als bewilligt werden konnten, wenn ja, in welchen?
Nach welchen Kriterien erfolgte eine Auswahl der zu bewilligenden lokalen Aktionspläne, wer ist an dieser Auswahl beteiligt und wer trifft die letztendliche Entscheidung der Auswahl?
In welchem Umfang beteiligen sich die ausgewählten Kommunen an der Finanzierung der lokalen Aktionspläne?
Welche Institutionen, Behörden, Verwaltungsstellen etc. koordinieren die Aktionspläne vor Ort?
Sind Personalstellen mit den lokalen Aktionsplänen verbunden, wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Aufgabenstellung?
Gibt es Überlegungen, die aus dem alten Bundesprogramm vorhandenen Netzwerkstellen für die lokalen Aktionspläne nutzbar zu machen?
Gibt es Netzwerkstellen, die ihre Arbeit im Rahmen von lokalen Aktionsplänen weiterführen?
Wie viele Anträge sind im Rahmen der Säule 2, überregionale Modellprojekte, eingegangen (bitte nach Projekten aufschlüsseln)?
Gibt es überregionale Modellprojekte aus dem alten Bundesprogramm, die in gleicher oder modifizierter Form auch über das neue Bundesprogramm gefördert werden?
Welche Möglichkeiten der Antragstellung gibt es nach dem Ablauf der Fristen 31. Januar 2007 bzw. 15. Februar 2007?
Gibt es die Möglichkeit, auf aktuelle Entwicklungen (etwa verstärkte rechtsextreme Aktivitäten) in den Regionen auch nach dem Ende der Fristen zu reagieren, z. B. durch die Bewilligung weiterer lokaler Aktionspläne?
Wer übernimmt die Evaluierung der lokalen Aktionspläne, gibt es gemeinsame Standards für eine solche Evaluierung, und wie sehen diese aus?
Ist eine Evaluation des gesamten neuen Bundesprogramms geplant?
Wenn ja:
a) Wer übernimmt diese Evaluation,
b) werden Zwischenergebnisse vorgelegt, wenn ja, wann?
Wird die Stiftung Demokratische Jugend die Koordination und Betreuung des neuen Bundesprogramms weiterhin übernehmen?
Wenn nein, wie und wann wird es eine neue Ausschreibung für die Koordination des Bundesprogramms geben?
Wird es einen Beirat für die Begleitung des neuen Bundesprogramms (ähnlich Civitas) geben, wenn ja, wer soll ihm angehören, wenn nein, warum nicht?