Unbeantwortete Fragen zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan erfolgen umfangreiche Aufnahmen afghanischer Staatsangehöriger durch vier verschiedene Verfahren und Programme in Verantwortung des Bundes. Hinzu kommen Aufnahmeprogramme der Länder, zu denen das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) seine Zustimmung erteilt hat, etwa in Berlin und Thüringen. Neben dem bekannten Ortskräfteverfahren wurden und werden Afghaninnen und Afghanen vom Bund über das sogenannte Listenverfahren, das sogenannte Überbrückungsprogramm sowie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan in Deutschland aufgenommen. Die Hauptzielgruppen der Programme außerhalb des Ortskräfteverfahrens finden sich in der Aufnahmeanordnung zum Bundesaufnahmeverfahren: „Gefährdung wegen Einsatzes für Frauen-/ Menschenrechte“, „Gefährdung wegen Exponierung durch Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft“, „Gefährdung aufgrund Geschlechts, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität“ sowie „Gefährdung wegen Religion“.
Insgesamt sind über die Verfahren und Programme des Bundes mehr als 47 000 Aufnahmezusagen erteilt worden; über 33 600 Personen wurden bereits nach Deutschland eingeflogen und haben hier – ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen – einen Aufenthaltstitel erhalten (zu den Zahlen vgl. Bundestagsdrucksache 20/11282). Es ist nach Ansicht der Fragesteller weiterhin prinzipiell richtig, ehemaligen afghanischen Ortskräften, die aufgrund ihres Dienstes für Deutschland gefährdet sind, Schutz zu gewähren, sofern diese sich loyal gegenüber der Bundeswehr und der Bundesrepublik Deutschland gezeigt haben und keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen. Darüber hinausgehende Programme müssen jedoch schon angesichts der faktischen Überforderung der Aufnahme- und Integrationskapazitäten Deutschlands gestoppt werden. Seit 2022 haben weit mehr als 1 Million geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer einen Schutztitel in Deutschland erhalten. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 über 350 000 Asylanträge gestellt. Tatsächlich sind seit 2021 bis heute mehr als 124 000 Afghaninnen und Afghanen irregulär nach Deutschland eingereist und haben hier Asylerstanträge gestellt (vgl. Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge [BAMF] nach Herkunftsländern [HKL]). Hinzu kommen seit Anfang 2023 bis Anfang April 2024 über 3 200 Visa für Familiennachzüge von afghanischen Staatsangehörigen.
Die Bundesregierung bedient sich zur Durchführung ihres Bundesaufnahmeprogramms einer weltweit einmaligen Konstruktion: Mehr als 100 „meldeberechtigte“ Nichtregierungsorganisationen (NGO) nehmen Anträge entgegen und schlagen der Bundesregierung über eine vom BMI finanzierte Koordinierungsstelle, die wiederum von einer NGO geführt wird, Menschen aus Afghanistan zur Aufnahme vor. Die Fragesteller haben zu diesem, ihrer Ansicht nach im Hinblick auf die Einbindung von NGO unüblichen und intransparenten Verfahren, den daran Beteiligten und zu Sicherheitsaspekten mehrfach Fragen gestellt. Die Antworten der Bundesregierung waren bislang nicht zufriedenstellend und teilweise der Öffentlichkeit entzogen. Hinreichende, diese Einstufungen rechtfertigende Gründe sind nach Ansicht der Fragesteller nicht ersichtlich. Am 9. Juni 2024 berichtete die „Bild am Sonntag“ darüber hinaus, dass es Hinweise des Militärischen Abschirmdienstes gäbe, wonach Personen, die sich als Ortskräfte der Bundeswehr gemeldet haben, heimlich Kontakt zu den Taliban pflegen, und die versuchen, unter dem Schirm des Ortskräfteverfahrens sich nach Deutschland einzuschleusen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Aufnahmezusagen wurden im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan seit Beginn des Programms bis heute erteilt, und wie viele Einreisen sind aufgrund dessen bis heute erfolgt (bitte jeweils nach Hauptpersonen und Familienangehörigen aufschlüsseln)?
Wie und durch wen erfolgt die statistische Erfassung der jeweiligen Aufnahmezusagen nach Zielgruppe, Gefährdung und Deutschlandbezug im Sinne der Aufnahmeanordnung?
Wie konnte und kann die Bundesregierung bei den Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan in den Auswahlrunden eine ausgewogene Entscheidung treffen, die die verschiedenen Zielgruppen des Programms berücksichtigt, wenn eine statistische Erfassung der jeweiligen Aufnahmen und der Anteile der jeweiligen Zielgruppen im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht erfolgt (vgl. zur statistischen Nichterfassung die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 31 des Abgeordneten Alexander Throm auf Bundestagsdrucksache 20/11501)?
Wieso und auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/11282 „Wie viele Auswahlrunden haben bislang im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms stattgefunden (bitte mit Datum auflisten), und wie viele Hauptpersonen und wie viele Familienangehörige (bitte differenzieren) wurden jeweils pro Aufnahmerunde ausgewählt (bitte auch die Gesamtzahl nennen)?“ als Verschlusssache (VS) eingestuft?
Wieso und auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11282 „Wurde bei den Auswahlrunden eine Gewichtung bzw. Quotierung nach bestimmten besonders gefährdeten Gruppen vorgenommen, zum Beispiel Frauen, Menschenrechtsaktivistinnen, Journalisten etc., und wenn ja, in welcher Weise?“ als VS eingestuft?
Welche Form der Einflussnahme von Unbefugten auf den Auswahlvorgang befürchtet die Bundesregierung bei der Transparenz der Auswahlverfahren bzw. der Auswahlrunden, und wen oder was könnte diese Einflussnahme direkt betreffen (bitte genauer, etwa Bewerber, Mitarbeiter, IT-Systeme, physisch, psychisch, spezifizieren)?
Wie genau kann eine Offenlegung der Auswahlrunden und deren Themen bzw. Schwerpunkte den Auswahlprozess nachteilig beeinflussen (bitte entsprechende Einfallstore bzw. Schwachstellen des Auswahlprozesses benennen)?
Wird im Rahmen des gesamten Melde- und Auswahlverfahrens ebenso wie bei Ortskräften eine Gefährdungseinstufung (direkte Gefährdung, latente Gefährdung, keine Gefährdung) vorgenommen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn eine Gefährdungseinstufung vorgenommen wird, in welche Gefährdungskategorie fielen die Menschen, denen bislang eine Aufnahme über das Listenverfahren, das Überbrückungsprogramm und das Bundesaufnahmeprogramm zugesagt wurde (bitte jeweils in die drei Einstufungen aufschlüsseln, Ortskräfteverfahren bitte ausnehmen)?
Wird im Rahmen des Melde- und Auswahlverfahrens die Art der Gefährdung (personenbezogen, tätigkeitsbezogen, Zugehörigkeit zu besonders gefährdeten Gruppen etc.) erfasst, und wenn nein, warum nicht?
Wenn die Art und Intensität der Gefährdung nicht erfasst wird, auf welcher Basis erfolgt letztlich die Entscheidung?
Wie viele meldeberechtigte Stellen sind derzeit zugelassen, und wie heißen sie?
Welche besondere Qualifikation oder Expertise im Hinblick auf das Land Afghanistan und die dortige Gesellschaft und bzw. oder die Sprachkenntnisse müssen die meldeberechtigten Stellen nachweisen?
Wo haben diese meldeberechtigten Stellen ihren Sitz (bitte nach Anzahl und Sitz in Afghanistan, im Nahen Osten, in Europa, darunter in Deutschland aufschlüsseln)?
Wer leitet derzeit die Koordinierungsstelle, und welchen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Berufsfeldern gehören die 25 Mitarbeiter an, die dort die von den meldeberechtigten Stellen als plausibel vorgeschlagenen Fälle auf ihre Plausibilität überprüfen?
Welche genauen Kriterien werden im Rahmen dieser Plausibilitätsprüfung zugrunde gelegt, und wurden seit Beginn des Programms Anpassungen bei diesen Kriterien vorgenommen?
Wie genau, durch wen, und anhand welcher Kriterien erfolgte und erfolgt die Plausibilitätsprüfung im Rahmen des Listenverfahrens und des Überbrückungsprogramms?
Bedient sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberprüfung derjenigen, die im Auswahlverfahren vorausgewählt wurden, der Zusammenarbeit mit einem oder mehreren internationalen Sicherheitsdienstleistern?
Wie viele Mitarbeitende des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundespolizei (BPol) sind hierbei für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit tätig?
Welche genaue Funktion nimmt die Internationale Organisation für Migration (IOM) im Zusammenhang mit dem Bundesaufnahmeprogramm wahr?
Aus welchem Grund ist für Personen, die das 65. Lebensjahr abgeschlossen haben, ein Sicherheitsinterview grundsätzlich nicht vorgesehen, und wie genau kommt diese Altersgrenze für eine patriarchalische Gesellschaft wie Afghanistan, in der die Autorität der Älteren eine deutliche Rolle spielt und auch mehrere Mitglieder der Taliban-Regierung über 60 Jahre alt sind, zustande?
Welche Programmbeteiligten und Stakeholder werden in die durch die Bundesregierung nunmehr nach 18 Monaten des Programms vorzunehmende Evaluierung eingebunden, und welche statistisch tatsächlich erfassten Datensätze werden dieser Evaluierung zugrunde gelegt?
Wie und durch wen wird die in der Evaluierung der laut Anordnung zu berücksichtigenden Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands eingeschätzt (bitte die wesentlichen Akteure und Faktoren benennen)?
Wie begründet die Bundesregierung die langjährige Privilegierung möglicherweise gefährdeter afghanischer Staatsangehöriger im Vergleich zu Menschen aus anderen Ländern, in denen die vier in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Hauptzielgruppen in ähnlicher Weise wie in Afghanistan gefährdet sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan im Vergleich zu der Sicherheitslage bei Abschluss des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021?
Trifft die Berichterstattung der „Bild am Sonntag“ vom 9. Juni 2024 zu, wonach der Militärische Abschirmdienst bezüglich einzelner Personen, die sich als Ortskräfte der Bundeswehr gemeldet haben, Sicherheitsbedenken angemeldet hat?
Wie vielen Ortskräften der Bundeswehr hat die Bundesregierung eine Aufnahmezusage erteilt, bei wie vielen Personen davon hat der Militärische Abschirmdienst Sicherheitsbedenken mitgeteilt (bitte vor und nach der Aufnahmezusageerteilung differenzieren), und warum haben die betreffenden Personen trotzdem eine Aufnahmezusage erteilt bekommen?
Sieht die Bundesregierung ein generelles Sicherheitsproblem bei den Ortskräften, die für die Bundeswehr in Afghanistan gearbeitet haben (bitte begründen)?