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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nutzung des Endoprothesenregisters in Deutschland sowie der vorhandenen Strukturen des Zertifizierungssystems EndoCert im Rahmen der geplanten Krankenhausreform

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

26.07.2024

Aktualisiert

06.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1225712.07.2024

Nutzung des Endoprothesenregisters in Deutschland sowie der vorhandenen Strukturen des Zertifizierungssystems EndoCert im Rahmen der geplanten Krankenhausreform

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die geplante Krankenhausreform verfolgt laut Bundesregierung drei Ziele: die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, die Entbürokratisierung des Systems und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Rahmen der Daseinsvorsorge (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform#:~:text=Bund%20und%20L%C3%A4nder%20haben%20sich,Eckpunkte%20f%C3%BCr%20die%20Krankenhausreform%20geeinigt. &text=Mit%20der%20Krankenhausreform%20werden%20drei,sowie%20die%20Entb%C3%BCrokratisierung%20des%20Systems). Um die aufgeführten Ziele zu erreichen, sollen die Krankenhäuser nach den derzeitigen Vorstellungen der Bundesregierung künftig eine Vorhaltevergütung erhalten für Leistungsgruppen, die ihnen zugewiesen werden und deren Qualitätskriterien sie erfüllen. Hierfür sollen Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgenommen werden.

Insbesondere im Bereich der Endoprothetik (Hüfte und Knie) gibt es bereits heute aus Sicht der Fragesteller bewährte Qualitäts- und Prozessinitiativen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) wie das Qualitätssiegel für spezialisierte EndoProthetikZentren (EndoCert; vgl. endocer t.de/) und das Register für Endoprothesen (Endoprothesenregister Deutschland – EPRD, vgl. www.eprd.de/de), welche die genannten Ziele im Rahmen der Krankenhausreform nach Auffassung der Fragesteller unterstützen könnten, denn zertifizierte Einrichtungen verfügen über eine größere Erfahrung und weisen eine bessere Prozess- und Strukturqualität auf. Vor diesem Hintergrund wäre es aus Sicht der Fragesteller sinnvoll, sich verstärkt auf etablierte Verfahren wie EndoCert zu stützen. Auch der Rückgriff auf schon vorhandene hochwertige Daten aus dem EPRD würde nach Überzeugung der Fragesteller nicht nur die Behandlungsqualität erhöhen, sondern auch das Ziel der Entbürokratisierung adressieren.

Seit mehr als zehn Jahren werden mit dem EPRD Endoprothesen erfasst und zur Nachverfolgung registriert. Durch eine differenzierte Erfassung der Parameter des Eingriffs und der verwendeten Bauteile können weitreichende Aussagen über die Ergebnisse der verwendeten Prothesen und konkrete Empfehlungen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten abgeleitet werden (vgl. oben).

Ebenfalls seit über einem Jahrzehnt können sich in Deutschland Kliniken nach dem EndoCert-Verfahren zertifizieren lassen und so nachweisen, dass sie wissenschaftlich erarbeitete Vorgaben zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einhalten (vgl. oben). Das sichert eine qualitativ hochwertige und indikationsgerechte Behandlung für die Patientinnen und Patienten. Aktuell sind 44 Prozent der Kliniken in Deutschland, die Endoprothesen einsetzen, nach EndoCert zertifiziert (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/149443/Ueberfluessige-Implantationen-durch-kontrollierte-Indikationsstellung-vermeiden). In diesen spezialisierten Zentren werden jedes Jahr 54 Prozent aller Endoprothesen in Deutschland eingesetzt. Dabei nehmen die zertifizierten EndoProthetikZentren verpflichtend am EPRD teil. Mit der Erfassung der implantierten Prothesen und deren Überwachung im Langzeitverlauf hinsichtlich später erforderlicher Wechseloperationen können mögliche Probleme (u. a. mit den verwendeten Modellen) frühzeitig erkannt, analysiert und Verbesserungen eingeleitet werden. Dies gilt für einzelne Prothesenmodelle wie auch für die Prozessabläufe in Kliniken. Zudem liefern die Daten des EPRD Antworten auf wichtige patientenbezogene Fragen. EndoCert wird in enger Anlehnung an international gültige und übliche Zertifizierungsstandards durchgeführt. Jährliche Audits vor Ort gewährleisten eine Überprüfung der Standards in den Kliniken (vgl. dazu dgo u.de/aktuelles/detail/krankenhausreform-als-chance-fuer-die-endoprothetik-nutzen).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Plant die Bundesregierung, im Rahmen der weiteren Beratungen zur Krankenhausreform auf das Know-how des EPRD zurückzugreifen, wenn ja, wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass das bisher im Betrieb des EPRD gesammelte Know-how erhalten bleibt bzw. eingebunden werden kann, und wenn nein, warum nicht?

2

Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Weiterverfolgung der bereits im EPRD gesammelten Daten und deren zukünftige Auswertung im erarbeiteten Umfang gewährleistet wird, und wenn ja, wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass es zu keinen Datenverlusten kommt?

3

Sieht die Bundesregierung wie die Fragesteller eine Ausweitung der Arbeitsbelastung der Kliniken, wenn das bereits eingeführte und etablierte EPRD durch ein eigenes Implantateregister der Bundesregierung ersetzt wird, und wenn nein, warum nicht?

4

Sieht die Bundesregierung wie die Fragesteller eine mögliche Zusammenarbeit mit dem EPRD für den Bereich der Endoprothetik der großen Gelenke als geeignete, kostensparende Maßnahme, die zusätzlich ein hohes Maß an Patientennutzen sicherstellen kann, und wenn nein, warum nicht?

5

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität im Bereich der Endoprothetik?

6

Erachtet die Bundesregierung wie die Fragesteller die kostensparende und effektive Nutzung der etablierten Strukturen des Zertifizierungssystems EndoCert bei der Überprüfung der Qualitätskriterien für die vorgesehenen Leistungsgruppen als sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

7

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, das Zertifizierungsverfahren EndoCert übergangsweise als Nachweis der erfüllten Qualitätskriterien zu nutzen, und wenn nein, warum nicht?

8

Wann, und wie soll das Zertifizierungssystem EndoCert in den Bundes-Klinik-Atlas eingebunden werden?

9

Welche Vereinfachungen hinsichtlich des Prozesses der Einwilligung und des Datenschutzes plant die Bundesregierung für Register wie das Endoprothesenregister, und inwieweit werden dabei die Erfahrungen der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Österreich genutzt?

10

Wann soll das sog. Registergesetz von der Bundesregierung vorgestellt werden, welche Gespräche wurden diesbezüglich innerhalb der Bundesregierung bereits geführt, und welche Pläne werden hinsichtlich der besseren Nutzung von Registerdaten verfolgt?

Berlin, den 5. Juli 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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