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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau - Stand: 30. Juni 2024

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

09.08.2024

Aktualisiert

22.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1230519.07.2024

Unterstützungsleistungen der Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. Juni 2024

der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Boehringer, Dr. Michael Espendiller, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5740 wurde unter anderem erfragt, in welcher Höhe die Bundesregierung der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt hat. Mit dieser Kleinen Anfrage sollen nun die bereits vorliegenden Daten auf einen aktuellen Stand gebracht werden, und es soll in Erfahrung gebracht werden, ob, und wenn ja, in welchem Umfang auch die Republik Moldau Unterstützungsleistungen erhalten hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welchen Gesamtwert haben die militärischen Güter, die von der Bundesregierung an die Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 geliefert wurden?

2

In welcher Höhe hat die Bundesregierung darüber hinaus der Ukraine in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zu welcher jeweiligen Verwendung zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt?

3

Hat die Bundesregierung der Republik Moldau in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 militärische Güter überlassen, und wenn ja, welchen Gesamtwert haben diese?

4

Hat die Bundesregierung darüber hinaus der Republik Moldau in dem Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2024 direkt oder über Dritte Unterstützungsleistungen in Form von Finanzmitteln zur Verfügung gestellt und darüber hinaus zugesagt, und wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich diese, und zu welcher jeweiligen Verwendung wurden diese zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt?

5

Wurden die in den Fragen 2 und 4 erfragten Finanzmittel von der Ukraine oder von der Republik Moldau wieder zurückgezahlt, oder sollen diese noch zukünftig zurückgezahlt werden, und wenn ja, in welcher Höhe wurden die zur Verfügung gestellten Finanzmittel bislang zurückgezahlt, bzw. bis wann sollen diese wieder zurückgezahlt werden, und welche konkreten Rückzahlungsbedingungen sind jeweils vereinbart, und wenn nein, aus welchem Grund verzichtet die Bundesregierung gegenüber der Ukraine oder der Republik Moldau auf die Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel (bitte jeweils getrennt für die Ukraine und die Republik Moldau antworten)?

Berlin, den 16. Juli 2024

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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