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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung

(insgesamt 53 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

05.08.2024

Aktualisiert

15.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1233723.07.2024

Stand der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die eIDAS-Verordnung (eIDAS = electronic Identification, Authentication and Trust Services) von 2014 hat einen europaweiten Rechtsrahmen geschaffen, der elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Um mit den technologischen Entwicklungen Schritt zu halten und die digitale Souveränität Europas zu stärken, hat die Europäische Kommission die eIDAS-Verordnung überarbeitet und die eIDAS 2.0-Verordnung initiiert. Am 29. Februar 2024 hat das Europäische Parlament die novellierte eIDAS-Verordnung beschlossen. Am 26. März 2024 folgte der Rat der Europäischen Union (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/03/26/european-digital-identity-eid-council-adopts-legal-framework-on-a-secure-and-trustworthy-digital-wallet-for-all-europeans/).

Die neue eIDAS 2.0-Verordnung zielt darauf ab, die Nutzung sicherer digitaler Identitäten und Vertrauensdienste zu fördern und dabei insbesondere die Einführung eines europäischen digitalen Identitätsrahmens zu unterstützen. Dafür sieht die Verordnung die Einführung einer europäischen digitalen Identitäts-Wallet vor, die den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) ermöglichen soll, ihre Identität elektronisch nachzuweisen und digitale Zertifikate sicher zu verwalten. Diese Identitäts-Wallet soll binnen Zweijahresfrist ab Amtsblatt-Veröffentlichung (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401183) für jeden EU-Bürger ab dem 11. April 2026 zur Verfügung stehen. Diese zeitliche Vorgabe setzt weitreichende gesetzliche Anpassungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten und insbesondere in Deutschland voraus. So sollen knapp 50 Durchführungsakte notwendig sein, um eine europaweite Harmonisierung einzuleiten, welche in zwei Paketen erst im November 2024 und dann im Mai 2025 verabschiedet werden sollen (www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/eidas/eidas-2-0). Die Durchführungsakte bilden die Rahmengesetzgebung für die Umsetzung von eIDAS 2.0 in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass auch auf nationaler Ebene Gesetze angepasst werden müssen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen53

1

Welches Bundesministerium ist innerhalb der Bundesregierung federführend für die Umsetzung von eIDAS 2.0 zuständig, und welche Bundesministerien sind mit welchem Aufgabenbereich beteiligt?

2

Welches Bundesministerium ist federführend für den Bereich der Vertrauensdienste zuständig, und welche Bundesministerien sind daran beteiligt?

3

Gibt es eine schriftlich geregelte Vereinbarung zur Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Bundesministerien im Bereich digitale Identitäten?

4

Bei welchen bestehenden Gesetzen sieht die Bundesregierung konkret Änderungsbedarf mit Blick auf die Umsetzung von eIDAS 2.0 (bitte auflisten)?

5

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung in Deutschland vorbereiten und umzusetzen?

6

Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen ergriffen, um die Vorgaben der eIDAS 2.0-Verordnung in nationales Recht umzusetzen, und wenn ja, welche?

7

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Anforderungen der eIDAS 2.0-Verordnung fristgerecht erfüllt werden?

8

Wie plant die Bundesregierung, bei der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung bzw. der vorgesehenen European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) eine umfassende barrierefreie Nutzbarkeit für die Bürger sicherzustellen?

9

Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind für die Umsetzung und Harmonisierung von eIDAS 2.0 zuständig, und welche Aufgaben übernehmen sie hierfür jeweils konkret?

10

Inwieweit ist der Nationale Normenkontrollrat bei der Umsetzung und Harmonisierung von eIDAS 2.0 und der vorgesehenen EUDI-Wallet eingebunden, und welche Aufgaben übernimmt der Normenkontrollrat konkret?

11

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die vollständige Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung in Deutschland aus?

12

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Einführung der EUDI-Wallet in Deutschland aus?

13

Welche EUDI-Wallet-Lösungen sind der Bundesregierung aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt (bitte auflisten)?

14

Haben EU-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine EUDI-Wallet-konforme Lösung vollständig umgesetzt, und wenn ja, welche (bitte auflisten)?

15

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der EUDI-Wallet die erhobenen Daten für die Wallet europaweit einheitlich sein, d. h. werden die gleichen Standardangaben bei allen Europäerinnen und Europäern für die EUDI-Wallet erhoben?

16

Plant die Bundesregierung, der EUDI-Wallet-Verpflichtung mit einer staatlichen Lösung zur Einhaltung der Zweijahresfrist nachzukommen?

17

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung das EUDI-Wallet-Ökosystem in Deutschland finanziert werden, und wie viele Mittel plant die Bundesregierung in ihrem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 dafür ein?

18

Bis wann möchte die Bundesregierung über ihre Entscheidung zur Umsetzung der EUDI-Wallet (staatlich, privat, staatlich-privat) informieren?

19

Plant die Bundesregierung, die Bürger über die EUDI und deren Vorteile aufzuklären und die Wallet selbst zu bewerben, und wenn ja, bis wann?

20

Bindet die Bundesregierung Länder und vor allem Kommunen in die Einführung der EUDI-Wallet ein, und wenn ja, wie?

21

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung gesonderte Schulungen für Beschäftigte der Kommunen vorgesehen?

22

Wie möchte die Bundesregierung europäische bzw. nationale Souveränitätsansprüche bei der Einführung der EUDI-Wallet berücksichtigen?

23

Wäre es aus Sicht und nach Kenntnis der Bundesregierung technisch möglich, eine EUDI-Wallet ohne Einbindung von den Handybetriebssystembereitstellern, wie Apple (iOS) und Google (Android), anbieten zu können, und wenn nein, auf welcher technischen Ebene wäre diese Einbindung erforderlich?

24

Sind der Bundesregierung andere EU-Staaten bekannt, die bei der Einführung der EUDI-Wallet nur auf nationale Anbieter setzen, und wenn ja, welche EU-Staaten sind dies?

25

Sind der Bundesregierung andere EU-Staaten bekannt, die bei der Einführung der EUDI-Wallet nur auf europäische Anbieter setzen, und wenn ja, welche EU-Staaten sind dies?

26

Sind der Bundesregierung andere EU-Staaten bekannt, die bei der Einführung der EUDI-Wallet auf außereuropäische Anbieter setzen, und wenn ja, welche EU-Staaten sind dies?

27

Plant die Bundesregierung, eine Lösung zur Integration der EUDI-Wallet für all ihre Behörden zu implementieren, und wenn ja, wie?

28

Welche Haushaltsmittel sieht die Bundesregierung für die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung vor (bitte getrennt nach Einzelplänen aufführen und für das Jahr 2024 und den Regierungsentwurf 2025 angeben)?

29

Plant die Bundesregierung, die Anwendungsfälle für digitale Identifizierungen eindeutig zu begrenzen, und wenn ja, auf welche (bitte nach Anwendungsfällen auflisten)?

30

Plant die Bundesregierung, eine staatliche Basis-Wallet einzuführen, und wenn ja, ist hier eine Beschränkung der Anwendungsfälle vorgesehen und auf welche Anwendungsfälle?

31

Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung nach den Workshops des Konsultationsprozesses bei der Frage zur Bereitstellung staatlicher Wallets, privater Wallets oder staatlicher und privater Wallets im Rahmen der eIDAS-Verordnung, welche dieser Varianten bevorzugt die Bundesregierung derzeit und warum?

32

An welchen Vorhaben im Bereich digitale Identitäten arbeitet die Bundesregierung derzeit (bitte getrennt nach federführenden Ressorts und Behörden auflisten)?

33

Wie viele Mittel waren und sind für die in der Antwort zu Frage 32 genannten Vorhaben in den Bundeshaushalten 2023, 2024 sowie im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 vorgesehen (bitte je Vorhaben getrennt für die Jahre 2023, 2024 und 2025 angeben)?

34

Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Vorhaben zu digitalen Identitäten die Vermeidung einer Abhängigkeit von außereuropäischen Akteuren, um die digitale Souveränität zu stärken, und wenn ja, wie?

35

Wie ist der Stand zur Einführung des gemeinsam geplanten Markenschirms für alle staatlichen eID-Produkte (eID = elektronische Identität; digitalstrategie-deutschland.de/digitale-identitaeten/), und mit welchen externen Partnern arbeitet die Bundesregierung für die Umsetzung zusammen?

36

Wie bewertet die Bundesregierung die kürzlich bekannt gewordenen Sicherheitsbedenken rund um die Bund-ID (www.heise.de/news/Sicherheitsluecke-in-kommunaler-Verwaltungs-Webseite-oeffnet-Datenleck-in-BundID-9770233.html)?

37

Bestehen aus Sicht der Bundesregierung weitere Sicherheitsbedenken rund um die Bund-ID in ihrer Architektur, und wenn ja, wie plant die Bundesregierung diese von vornherein auszuschließen, und welche Maßnahmen unternimmt sie konkret?

38

Führt die Bundesregierung aktuell Gespräche mit Unternehmen zur Bereitstellung einer Secure-Element-Variante zur Umsetzung der EUDI-Wallet, und wenn ja, mit wem, und wie ist hier der Stand?

39

Wie ist der Stand zur Entwicklung einer softwarebasierten Authentifizierungslösung?

40

An welchen Alternativen zum kostenlosen PIN-Rücksetzbrief arbeitet die Bundesregierung derzeit, und für wann plant die Bundesregierung die Umsetzung einer Alternative?

41

Arbeitet die Bundesregierung aktuell an der Einführung zusätzlicher Funktionen für die AusweisApp2, und wenn ja, an welchen, und wie ist der Stand?

42

Wie bewertet die Bundesregierung ihren Konsultationsprozess hinsichtlich der Fortschritte beim Thema Organisationsidentitäten?

43

Welche Behörden sind perspektivisch für die Ausstellung und Prüfung von Organisationsidentitäten zuständig?

44

Welche Bundesministerien sind für die Umsetzung bzw. Einführung von Organisationsidentitäten zuständig?

45

Wie oft hat die Expertengruppe für Digitale Identitäten im GovLabDE (Zusammenarbeitsplattform der Bundesregierung) bisher getagt, und welche Ergebnisse wurden hierbei erzielt?

46

Welche Fortschritte gab es nach Auffassung der Bundesregierung bei ihrem Projekt mit Hebelwirkung aus der Digitalstrategie (S. 11) „Sichere und nutzerfreundliche digitale Identitäten und moderne Register“ bisher?

47

Welche Erfordernisse sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung bei der Registermodernisierung?

48

Werden technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den eIDAS-2.0-Diensten und den nationalen Registern ergriffen, und wenn ja, welche?

49

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Akzeptanz und Nutzung der eIDAS-2.0-Dienste in der Wirtschaft zu fördern?

50

Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der eIDAS-2.0-Umsetzung beim Onlinezugangsgesetz Anpassungsbedarf, und wenn ja, welchen?

51

In welchem Umfang werden Bürger und Unternehmen bisher in den Prozess der eIDAS-2.0-Umsetzung eingebunden, und welche Maßnahmen sind zukünftig geplant?

52

Ist die Voraussetzung für die Aktivierung der Person Identification Data auf der EUDI-Wallet nach den Plänen der Bundesregierung eine Unionsbürgerschaft gemäß Artikel 9 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und wenn ja, wie sollen Bürgerinnen und Bürger ohne Unionsbürgerschaft die EUDI-Wallet in Deutschland nutzen können?

53

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung Menschen ohne eID, ohne Unionsbürgerkarte oder ohne elektronischen Aufenthaltstitel die initiale Aktivierung der EUDI-Wallet in Deutschland durchführen können, und wenn ja, wie?

Berlin, den 17. Juli 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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