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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024
(insgesamt 38 Einzelfragen)
Fraktion
Die Linke
Ressort
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Datum
18.09.2024
Aktualisiert
04.10.2024
BT20/1243906.08.2024
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12439
20. Wahlperiode 06.08.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke
Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia
Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der
Gruppe Die Linke
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
30. Juni 2024
Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und
Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere
Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. bzw. die Gruppe Die Linke im Deutschen
Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. auf
Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/11101).
Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu
in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des
Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de, „Schutzsuchende“).
Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B.
Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei
vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische
Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“
aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit
z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären
Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen
Anfragen der Fraktion DIE LINKE. bzw. der Gruppe Die Linke wird aufgrund
des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR
ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch
Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel
berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail
entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl aller in etwa
der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE.
bzw. der Gruppe Die Linke ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise
knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. auf Bundestagsdrucksache 19/28234 und
www.desta t is .de, Pressemitteilung Nummer 340 vom 14. Juli 2021), Ende
2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine,
waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. auf Bundestagsdrucksache 20/5870
und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 125 vom 30. März 2023).
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von
über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. So
lebten Ende 2023 etwa 789 000 anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte in
Deutschland, viele von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden,
soweit nicht anders angegeben, auf Bundestagsdrucksache 20/11101; grafisch
übersichtlich aufgearbeitet lassen sich die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier
finden: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2023 gab es zudem
326 000 subsidiär Geschützte, weitere 182 000 Menschen hatten einen
nationalen Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan. Ende
2023 lebten zudem über 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in
Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben.
Weitere 202 000 Geflüchtete verfügten Ende 2023 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, 2
und 4, 104a, 104b und 104c, 18a bzw. 19d, 25a und 25b AufenthG), knapp
57 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25
Absatz 5 AufenthG) und gut 17 000 wegen dringender humanitärer oder
persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen
Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a
AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden
Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011
gesunken und stieg bis Ende 2023 wieder auf 566 000 an.
Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft
und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das
Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich
Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl.
Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860, hier die Antwort zu Frage 38 sowie www.proas
yl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdi
g-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen
einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich
Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht
ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631).
Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr
als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder
sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also
„nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu
Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Die Bundesregierung verwies
zur Erklärung auf eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen
Personen“ in der AZR-Datenbank, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde
angestrebt (ebd.) und die Datensätze würden ab dem 1. November 2022
„kontinuierlich korrigiert“ (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201).
Ende Februar 2023 waren „weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen
sowohl technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ (Antwort zu Frage 34
auf Bundestagsdrucksache 20/5870). Zuvor hatten Bund und Länder über drei
Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch
als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach
unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf
Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch
überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger,
insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise
von ausreisepflichtigen Personen gibt.
194 000 der rund 243 000 (80 Prozent) zum Ende des Jahres 2023 laut AZR
ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre
Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden
dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber etwa 30 Prozent der
Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht
beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer
gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen
enger familiärer Bindungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht oder wegen eines
Asylfolgeantrags. Ein weiteres Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen
Gründen“ erteilt, weil die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen (objektiv) unmöglich ist (z. B. Afghanistan). Bei 24 Prozent der
Geduldeten wurden „fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund vermerkt,
ohne dass die Betroffenen dies zu vertreten hätten (vgl. hierzu: Antworten zu
den Fragen 4 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur knapp 9 Prozent
der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen
unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch
Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung).
Im Verlauf des Jahres 2023 war die Zahl der Ausreisepflichtigen in
Deutschland erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen, um etwa 20 Prozent, ein
Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem neuen Chancen-
Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Nach einer Kurzanalyse des Bundesamts
für Migration und Flüchtlinge (BAMF; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D
E/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publication
File&v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an
Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter
Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw.
von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle.
Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt
die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, etwa
um das Doppelte bis Dreifache (Antwort zu Frage 34 auf
Bundestagsdrucksache 20/11101).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter
18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
ersten Halbjahr 2024?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch
bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2024?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge zum 30. Juni 2024 anhängig (bitte auch nach den 15
wichtigsten Herkunftsländern und nach Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im ersten Halbjahr 2024?
7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g und § 18a
AufenthG (alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig
im ersten Halbjahr 2024?
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden
bis zum 30. Juni 2024 infolge verschiedener politischer Anordnungen in
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
ersten Halbjahr 2024?
10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2024?
11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23
Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024?
12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren)?
a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie
zuvor differenzieren)?
b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch
geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?
c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch
gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor
differenzieren)?
14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
ersten Halbjahr 2024?
15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a
bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024?
16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024?
17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw.
Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für
§ 25a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung
vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b
AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG
(bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen erhielten diesen Status
erstmalig im ersten Halbjahr 2024, wie viele von ihnen hatten zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und hält die
Bundesregierung hinsichtlich der letztgenannten Personengruppe die Angabe der
geringen Zahl von 1 073 entsprechenden Fällen in der Antwort zu Frage 17
auf Bundestagsdrucksache 20/11101 für belastbar?
18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach
Bundesländern, nach Alter (0–11, 12–15, 16–17, 18–20, 21–29, 30–39, 40–49, 50–
59, 60–69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der
genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der
Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2024?
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis
heute insgesamt erteilt, wie lange war deren durchschnittliche und wie
lange ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit?
21. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. 2
AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren
und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder
keinen Aufenthaltstitel hatten), und wie bewertet die Bundesregierung diese
Zahlen vor dem Hintergrund ihrer Erwartungen zu den Auswirkungen der
Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts (bitte ausführen)?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni
2024 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher
Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte
nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten
Halbjahr 2024?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im ersten Halbjahr 2024 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend –
durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni
2024 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
26. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2024 im Ausländerzentralregister
erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren
hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte Asylsuchende
und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni
2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
28. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2024 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über
17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und
gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024?
30. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2024 zur Festnahme
(mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte
differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser
Personen lebten zum 30. Juni 2024 noch in Deutschland, und bei wie
vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im ersten Halbjahr 2024?
31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise/
Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2024 im AZR erfasst, und wie
viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
32. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum
30. Juni 2024 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum
noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12
AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni
2024 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele
von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren
abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich
nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen
Schutzstatus erhalten oder waren EU-Angehörige ohne Entzug des
Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und
den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?
34. Zu wie vielen Personen wurde im ersten Halbjahr 2024 eine vollziehbare
bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie erklärt die Bundesregierung die relativ geringe
Zahl von 13 119 solcher Feststellungen im Jahr 2023 (vgl. Antwort zu
Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/11101), auch angesichts von mehr
als 60 000 Asylablehnungen im Jahr 2023 (jeweils etwa 35 000 bis 50 000
solcher Feststellungen waren es in den Jahren zuvor (siehe Juni-Ausgabe
der Aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge)?
35. Hat es weitere Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR
insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen gegeben, nachdem die
Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/11101
erklärt hat, dass diese wegen der angespannten Personalsituation in den
Ausländerbehörden „gegenwärtig weitgehend ausgesetzt“ seien (bitte
gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen wenn
möglich quantifizieren), und welche Tätigkeiten und Projekte hat der
Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw.
sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?
36. Wie viele Datensätze von Personen, die zuvor als ausreisepflichtig erfasst
wurden, wurden seit dem 1. November 2022 durch das
Bundesverwaltungsamt im Rahmen einer automatisierten Datenkorrektur dahin gehend
geändert, dass ein „Fortzug nach unbekannt“ im AZR gespeichert wurde
und die Betroffenen damit nicht mehr als Ausreisepflichtige geführt
wurden (bitte ausführen und wenn möglich nach Bundesländern, den
wichtigsten Herkunftsstaaten und dem vorherigen gespeicherten
Aufenthaltsstatus differenzieren), und wieso konnte die Bundesregierung in ihrer
Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/8575 eine entsprechende
Zahl von über 20 000 betroffenen Datensätzen nennen, während sie in
ihrer Antwort zu Frage 13a auf Bundestagsdrucksache 20/9933 erklärte,
es ließen sich rückwirkend keine entsprechenden Zahlen mehr ermitteln
(welche quantitativen Auskünfte sind diesbezüglich überhaupt möglich)?
37. In wie vielen Fällen wurden bislang Dokumente nach § 6 Absatz 5
Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) des Ausländerzentralregistergesetzes an
das AZR übermittelt und gespeichert, in wie vielen dieser Fälle wurden
die gespeicherten Dokumente zuvor geschwärzt, insbesondere um den
Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen (bitte nach Jahren und
den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie sind die
Weisungsvorgaben im BAMF, nur bestimmte Entscheidungsarten, aus denen
keine Einzelfallumstände hervorgehen (z. B. Vollanerkennungen), im
AZR zu speichern (vgl. Antwort zu Frage 14b auf Bundestagsdrucksache
20/9933), mit dem Wortlaut des § 6 Absatz 5 AZRG zu vereinbaren, und
wird insbesondere angenommen, dass bei anderen Entscheidungsarten
schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer Übermittlung von
Dokumenten grundsätzlich entgegenstehen (bitte ausführen)?
38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in
Deutschland zum 30. Juni 2024 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden
berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie
vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2024 erlaubt bzw. versagt
(bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?
Berlin, den 24. Juli 2024
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe
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ISSN 0722-8333
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