BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

18.09.2024

Aktualisiert

04.10.2024

BT20/1243906.08.2024

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/12439 20. Wahlperiode 06.08.2024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2024 Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. bzw. die Gruppe Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. auf Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt auf Bundestagsdrucksache 20/11101). Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de, „Schutzsuchende“). Als „Schutzsuchende“ gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich, inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. bzw. der Gruppe Die Linke wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl aller in etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. bzw. der Gruppe Die Linke ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen Menschen (vgl. auf Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.desta t is .de, Pressemitteilung Nummer 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen Personen (vgl. auf Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de, Pressemitteilung Nummer 125 vom 30. März 2023). Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 steigt sie wieder an. So lebten Ende 2023 etwa 789 000 anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte in Deutschland, viele von ihnen aus Syrien (alle Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, auf Bundestagsdrucksache 20/11101; grafisch übersichtlich aufgearbeitet lassen sich die Zahlen im Verlauf seit 2006 hier finden: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). Ende 2023 gab es zudem 326 000 subsidiär Geschützte, weitere 182 000 Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete aus Afghanistan. Ende 2023 lebten zudem über 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten haben. Weitere 202 000 Geflüchtete verfügten Ende 2023 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1, 2 und 4, 104a, 104b und 104c, 18a bzw. 19d, 25a und 25b AufenthG), knapp 57 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut 17 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Gut 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg bis Ende 2023 wieder auf 566 000 an. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht. Insbesondere Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/12725 und 19/3860, hier die Antwort zu Frage 38 sowie www.proas yl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-fragwuerdi g-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000 angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest, dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Die Bundesregierung verwies zur Erklärung auf eine „Änderung in der Berechnungslogik zu aufhältigen Personen“ in der AZR-Datenbank, eine „zeitnahe Datenbereinigung“ werde angestrebt (ebd.) und die Datensätze würden ab dem 1. November 2022 „kontinuierlich korrigiert“ (Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/3201). Ende Februar 2023 waren „weiterhin umfangreiche Abstimmungsmaßnahmen sowohl technischer als auch fachlicher Natur notwendig“ (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/5870). Zuvor hatten Bund und Länder über drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils Antworten zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt. 194 000 der rund 243 000 (80 Prozent) zum Ende des Jahres 2023 laut AZR ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber etwa 30 Prozent der Duldungsgründe lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist, etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen Anordnung, wegen einer Ausbildung bzw. Beschäftigung, wegen enger familiärer Bindungen zu Personen mit Aufenthaltsrecht oder wegen eines Asylfolgeantrags. Ein weiteres Drittel der Duldungen wurde aus „sonstigen Gründen“ erteilt, weil die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (objektiv) unmöglich ist (z. B. Afghanistan). Bei 24 Prozent der Geduldeten wurden „fehlende Reisedokumente“ als Erteilungsgrund vermerkt, ohne dass die Betroffenen dies zu vertreten hätten (vgl. hierzu: Antworten zu den Fragen 4 und 12 auf Bundestagsdrucksache 20/2496). Nur knapp 9 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung). Im Verlauf des Jahres 2023 war die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland erstmals seit Jahren wieder zurückgegangen, um etwa 20 Prozent, ein Grund hierfür waren Aufenthaltserteilungen nach dem neuen Chancen- Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Nach einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF; www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D E/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse1-2023-mimap.pdf?__blob=publication File&v=13) sind freiwillige Ausreisen und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen, spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“ Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, etwa um das Doppelte bis Dreifache (Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? 3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer? 4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum 30. Juni 2024 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Status differenzieren)? 5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp- Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g und § 18a AufenthG (alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2024 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie zuvor differenzieren)? b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)? c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor differenzieren)? 14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und Herkunftsländern für § 25a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere Untergliederung vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024, wie viele von ihnen hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und hält die Bundesregierung hinsichtlich der letztgenannten Personengruppe die Angabe der geringen Zahl von 1 073 entsprechenden Fällen in der Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/11101 für belastbar? 18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter (0–11, 12–15, 16–17, 18–20, 21–29, 30–39, 40–49, 50– 59, 60–69 Jahre und älter als 70 Jahre) und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe, so differenziert wie möglich, und der Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG, jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lange war deren durchschnittliche und wie lange ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? 21. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. 2 AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder keinen Aufenthaltstitel hatten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen vor dem Hintergrund ihrer Erwartungen zu den Auswirkungen der Neuregelung des Chancen-Aufenthaltsrechts (bitte ausführen)? 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2024 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2024 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 26. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2024 im Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige, wie viele abgelehnte Asylsuchende und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 Jahre oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 28. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2024 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im ersten Halbjahr 2024? 30. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2024 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2024 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im ersten Halbjahr 2024? 31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise/ Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2024 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 32. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. bis zum 30. Juni 2024 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 33. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2024 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren EU-Angehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)? 34. Zu wie vielen Personen wurde im ersten Halbjahr 2024 eine vollziehbare bzw. rechtskräftige Ausreisepflicht festgestellt (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie erklärt die Bundesregierung die relativ geringe Zahl von 13 119 solcher Feststellungen im Jahr 2023 (vgl. Antwort zu Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 20/11101), auch angesichts von mehr als 60 000 Asylablehnungen im Jahr 2023 (jeweils etwa 35 000 bis 50 000 solcher Feststellungen waren es in den Jahren zuvor (siehe Juni-Ausgabe der Aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge)? 35. Hat es weitere Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen gegeben, nachdem die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 20/11101 erklärt hat, dass diese wegen der angespannten Personalsituation in den Ausländerbehörden „gegenwärtig weitgehend ausgesetzt“ seien (bitte gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen wenn möglich quantifizieren), und welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)? 36. Wie viele Datensätze von Personen, die zuvor als ausreisepflichtig erfasst wurden, wurden seit dem 1. November 2022 durch das Bundesverwaltungsamt im Rahmen einer automatisierten Datenkorrektur dahin gehend geändert, dass ein „Fortzug nach unbekannt“ im AZR gespeichert wurde und die Betroffenen damit nicht mehr als Ausreisepflichtige geführt wurden (bitte ausführen und wenn möglich nach Bundesländern, den wichtigsten Herkunftsstaaten und dem vorherigen gespeicherten Aufenthaltsstatus differenzieren), und wieso konnte die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 20/8575 eine entsprechende Zahl von über 20 000 betroffenen Datensätzen nennen, während sie in ihrer Antwort zu Frage 13a auf Bundestagsdrucksache 20/9933 erklärte, es ließen sich rückwirkend keine entsprechenden Zahlen mehr ermitteln (welche quantitativen Auskünfte sind diesbezüglich überhaupt möglich)? 37. In wie vielen Fällen wurden bislang Dokumente nach § 6 Absatz 5 Nummer 1 bzw. 3 (bitte differenzieren) des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR übermittelt und gespeichert, in wie vielen dieser Fälle wurden die gespeicherten Dokumente zuvor geschwärzt, insbesondere um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen (bitte nach Jahren und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie sind die Weisungsvorgaben im BAMF, nur bestimmte Entscheidungsarten, aus denen keine Einzelfallumstände hervorgehen (z. B. Vollanerkennungen), im AZR zu speichern (vgl. Antwort zu Frage 14b auf Bundestagsdrucksache 20/9933), mit dem Wortlaut des § 6 Absatz 5 AZRG zu vereinbaren, und wird insbesondere angenommen, dass bei anderen Entscheidungsarten schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer Übermittlung von Dokumenten grundsätzlich entgegenstehen (bitte ausführen)? 38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2024 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, und wie vielen von ihnen wurde dies im ersten Halbjahr 2024 erlaubt bzw. versagt (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)? Berlin, den 24. Juli 2024 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen