Reformbemühungen bei der Restitution von NS-Raubkunst
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Dr. Dietmar Bartsch, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Seit ihrer Gründung vor 20 Jahren hat die Beratende Kommission NS-Raubgut in gerade einmal 24 Fällen über Raubkunstfälle entschieden. Angesichts von schätzungsweise 600 000 in der Nazizeit gestohlenen Kunstwerken, von denen sich Tausende in Besitz der öffentlichen Hand und die Mehrheit in Privatbesitz befinden, ist diese Bilanz 25 Jahre nach Verabschiedung der Grundsätze der Washingtoner Konferenz nach Ansicht der Fragestellenden mehr als beschämend (vgl. hierzu u. a. www.sueddeutsche.de/politik/kulturpolitik-experten-fuer-beschleunigte-rueckgaben-von-ns-raubgut-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240311-99-301147 oder www.deutschlandfunkkultur.de/experten-fuer-beschleunigte-rueckgaben-von-ns-raubgut-100.html). Dies hat aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sowie vieler Expertinnen und Experten allerdings weniger mit der Kommission, sondern vielmehr mit ihrer völlig unzureichenden Ausstattung und Konstruktion sowie der fehlenden gesetzlichen Grundlage und Durchsetzungsfähigkeit zu tun (vgl. hierzu: Wortprotokoll der 51. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages: www.bundestag.de/resource/blob/1000548/4057d07a757083642a21e1daf0fc7492/PA22_51_Sitzung-11-03-2024_oe-pdf.pdf).
In ihrem Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 haben sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf S. 125 zu Folgendem verpflichtet: „Wir werden uns weiterhin der Aufgabe stellen, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter – entsprechend dem Washingtoner Abkommen – an die Eigentümerinnen und Eigentümer zurückzuführen. Wir verbessern die Restitution von NS-Raubkunst, indem wir einen Auskunftsanspruch normieren, die Verjährung des Herausgabeanspruchs ausschließen, einen zentralen Gerichtsstand anstreben und die ‚Beratende Kommission‘ stärken.“
In dem Memorandum der Kommission vom 4. September 2023 formuliert diese zum wiederholten Male die aus ihrer Sicht nötigen Reformschritte. Im Zentrum stehen dabei eine Beweislastumkehr sowie die einseitige Anrufbarkeit, also die Möglichkeit für die Nachfahren der Opfer, Verfahren auch ohne Zustimmung der Gegenseite vor der Kommission in Gang zu setzen. Dies müsse selbstverständlich auch gegenüber privaten Einrichtungen beziehungsweise Privatpersonen, die über NS-Raubkunst verfügen und sich bislang völlig vor Rückgaben drücken können, gelten. Nur ein Restitutionsgesetz böte Rechtssicherheit und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Besitzern von NS-Raubkunst und könnte die Rückgabe (bei gutgläubigem Erwerb auch gegen Entschädigung unter Marktwert, bei böswilligem Erwerb selbstverständlich entschädigungslos) regeln und dauerhaftes Unrecht durch Verjährungen verhindern.
„Allein auf der Basis eines förmlichen Bundesgesetzes können die drei grundlegenden Forderungen an ein angemessenes und hinreichendes Restitutionsrecht erfüllt werden: Das sind die einseitige Anrufbarkeit der Kommission, die Bindungswirkung ihrer Entscheidungen und schließlich die Möglichkeit, Restitutionsverfahren auch dann einzuleiten, wenn die Kulturgüter sich in privater Hand befinden“ (Grußwort Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Festveranstaltung 20-jähriges Bestehen Beratende Kommission NS-Raubgut)
In der öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag am 11. März 2024 zum Thema betonte die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen, dass alle Forderungen der Kommission nach einer systemischen Reform und einer gesetzlichen Grundlage für ihre Arbeit mehr als berechtigt und überfällig seien.
Laut Medienberichten scheint die Bundesregierung nun aber einen anderen Weg einschlagen zu wollen: Obwohl es in Deutschland nahezu für jede Form des NS-Unrechts ein spezifisches Gesetz gibt, soll dies für Raubkunst auch weiter nicht gelten. Statt sich auf Prof. Dr. Hans-Jürgen Papiers Vorschlag eines großen Restitutionsgesetzes einzulassen, schwebt der Bundesregierung offenbar ein anderes Verfahren vor: „Sie will die Kommission auflösen und durch Schiedsgerichte ersetzen. Ein Schiedsgericht ist eine alternative Form der Streitbeilegung, bei der normalerweise die Parteien selbst die Richter bestimmen und der Schiedsspruch einem staatlichen Gerichtsurteil gleichkommt. Auf diese Weise könnte es auch die seit Langem geforderte einseitige Anrufbarkeit geben, nur müssen die Bundesländer in einer geplanten Verwaltungsvereinbarung dieser Forderung zustimmen. Von einem Staatsvertrag ist also keine Rede mehr. Dabei soll es nur eine einzige große Schiedsstelle als Institution geben, bei der die Schiedsgerichtsverfahren dann angesiedelt werden“ (Tagesspiegel vom 13. Juli 2024).
Nach Medienberichten hat das Bundeskabinett am 24. Juli 2024 einen Gesetzentwurf gebilligt, der vorsehe, „dass für juristische Klärungen einer Herausgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts künftig erstinstanzlich Landstatt Amtsgerichte zuständig sein sollen. Damit solle der Komplexität der Fälle Rechnung getragen werden. Zudem soll in Frankfurt am Main ein besonderer Gerichtsstand für Fälle von NS-Raubkunst eingerichtet werden, weil die Stadt insbesondere für Klägerinnen und Kläger aus dem Ausland gut zu erreichen ist. Unabhängig davon, wo der Beklagte ansässig ist, können damit Klagen in jedem Fall dort erhoben werden“ (epd-Meldung vom 24. Juli 2024).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag am 11. März 2024 gezogen?
Wie sehen die Pläne der Bundesregierung für die nötige Reform der Restitution von NS-Raubkunst im Detail aus, und wird dazu die Verabschiedung eines umfassenden Restitutionsgesetzes, das insbesondere eine Beweislastumkehr, die einseitige Anrufbarkeit, einen Verjährungsausschluss, Regelungen zur Verhinderung einer Ersitzung sowie zu Streitwertobergrenzen und Gerichtskosten enthält, gehören, wenn ja, wann ist mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Treffen Medienberichte zu, wonach die Bundesregierung bereits einen Gesetzentwurf für ein Restitutionsgesetz erarbeitet und im Kabinett gebilligt hat, und wenn ja,
a) seit wann existiert dieser,
b) fand darüber bereits eine Länder- und Verbändeanhörung statt,
c) lag dieser bereits zum Zeitpunkt der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien vor, und warum hat die Bundesregierung diesen dann den Sachverständigen oder dem Parlament nicht zur Beratung zugeleitet,
d) wann ist mit einer entsprechenden Zuleitung an den Deutschen Bundestag zu rechnen,
e) enthält der Gesetzentwurf eine Regelung zum Ausschluss der Verjährung bei Herausgabeansprüchen nach § 985 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),
f) enthält der Gesetzentwurf eine Regelung für einen rückwirkenden Ausschluss der Ersitzung nach § 937 BGB,
g) enthält der Gesetzentwurf eine Regelung für einen einfach und schnell durchsetzbaren Auskunftsanspruch auch gegen Private?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf, damit die Arbeit und Zusammensetzung der Kommission demokratisch und transparent geregelt und ihre Entscheidungen endlich auch bindend sind (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass es einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf, damit die Arbeit und Zusammensetzung der Schiedsgerichte demokratisch und transparent geregelt und ihre Entscheidungen bindend sind (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung ein Restitutionsinformationsfreiheitsgesetz bzw. ein Restitutionstransparenzgesetz verabschieden, und wenn ja, wie soll dieses aussehen, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Beratende Kommission, wie von ihr selbst in ihrem Memorandum vom 4. September 2023 angeregt, in eine Bundesbehörde umgewandelt, und wenn ja, wann und in welcher Weise wird dies geschehen, und wenn nein, warum nicht?
Treffen die Medienberichte zu, wonach die Beratende Kommission NS-Raubgut („Limbach-Kommission“) aufgelöst wurde oder aufgelöst werden soll, und wenn ja,
a) wer hat diese Entscheidung getroffen, und ab wann gilt sie,
b) wie verträgt sich diese Entscheidung mit der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Stärkung der Beratenden Kommission (bitte begründen),
c) kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Auflösung der Kommission in einem Zusammenhang mit dem laut „taz“ vom 22. Juli 2024 als zerrüttet geltenden Verhältnis zwischen Kommission und einigen Bundesländern steht, „seit die Kommission einige umstrittene Entscheidungen zugunsten von Erben und gegen die Interessen von deutschen Museen getroffen hat“ (bitte begründen),
d) warum erfolgte oder erfolgt dieser Schritt, ohne dass das offenbar von der Bundesregierung favorisierte neue Format „Schiedsgericht“ aufgestellt worden ist,
e) wie viele noch offene Verfahren und Anhörungen, die von der Beratenden Kommission bearbeitet wurden, sind aktuell noch anhängig, und wie geht es in diesen Fällen nun weiter (bitte nach Verfahren, Verfahrensbeteiligten, Verfahrensstand und Aussichten aufführen),
f) inwieweit soll und kann das hohe Maß an Professionalität und Erfahrung sowie institutionellem Wissen, das die Kommission in den vergangenen zwanzig Jahren aufgebaut hat, durch ein völlig anderes Verfahren mit zahlreichen und wechselnden Schiedsgerichten ersetzt und vervielfacht werden,
g) wie reagiert die Bundesregierung auf Kritik an der Auflösung der Beratenden Kommission, wie sie beispielsweise Kommissionsmitglied Gary Smith geäußert hat, der laut „taz“ vom 22. Juli 2024 in diesem Zusammenhang von „Verrat am grundlegenden Geist der Washingtoner Prinzipien und ihrer Verfeinerung in den letzten 25 Jahren“ sprach,
h) wird die Bundesregierung die Abschaffung der Beratenden Kommission in Anbetracht der deutlichen Kritik noch einmal überdenken und ggf. rückgängig machen (bitte begründen)?
Ist bei einer möglichen starken Nachfrage nach Schiedsgerichten sichergestellt, dass genügend unabhängige, juristisch und historisch versierte Expertinnen und Experten zur Verfügung stehen, und woher sollen die dafür nötigen personellen Ressourcen kommen (bitte begründen)?
Wie verliefen bislang die Verhandlungen der Bundesregierung mit den Bundesländern für die geplante Verwaltungsvereinbarung, wurde mit allen Bundesländern verhandelt, und an welchen Punkten konnte noch keine Einigung erzielt werden?
Mit welchen Kosten bei der Implementierung der neuen Institutionen rechnet die Bundesregierung, und wer soll bzw. wird diese übernehmen?
Wie soll die Auswahl der Schiedsrichter erfolgen, und wer soll den Vorsitzenden bestimmen, wenn sich die Parteien erwartungsgemäß nicht auf einen Vorsitzenden einigen können?
Wie sieht der Zeitplan für die Verabschiedung der Verwaltungsvereinbarung aus, und wird diese noch in diesem Jahr zustande kommen?
Inwieweit wird sichergestellt, dass sich die Rechtsposition der NS-Opfer oder ihrer Nachfahren durch die Reform letztendlich nicht verschlechtert?
Sollen in der Verwaltungsvereinbarung eine Streitwertobergrenze und ein Verzicht auf Gerichtsgebühren verankert werden, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht, und wer soll die Kosten eines Schiedsverfahrens und der Schiedsrichter tragen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich Befürchtungen bewahrheiten könnten, wonach das projektierte Schiedsgericht ähnlich einem zahnlosen Tiger zu stark die Interessen der Museen verfolgen könnte (bitte begründen)?
Soll die Zusammensetzung der Schiedsgerichte wie in der Studie des Bonner Juristen Matthias Weller, der die Auswahl sowohl der Vorsitzenden als auch der Schiedsrichter nur aus einem staatlich vorgegebenen Personen-Pool empfiehlt, geregelt werden, und wenn ja, aus welchem Kreis von Personen und nach welchen Qualitätskriterien soll ein solcher Pool zusammengesetzt werden, wie soll die Besetzung des Pools genau erfolgen, und wie kann ausgeschlossen werden, dass Vertreter der öffentlichen Hand als auch der Universitäten, welche selbst über umfangreiche Raubkunstvorräte verfügen (vgl. etwa die Bibliothek des Instituts für Kunstgeschichte der Uni Bonn), in Interessenkonflikte geraten?
Welche Pläne hat die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass bei der „Schiedsgerichts-Lösung“ selbstverständlich Vertreterinnen und Vertreter des jüdischen Lebens in jedem Gremium vertreten sein werden?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine verwaltungsrechtliche Lösung, vergleichbar der des Vermögensgesetzes, in der die Beratende Kommission als obere Bundesbehörde mit der Entscheidung über die Restitutionsbegehren betraut wäre und durch Verwaltungsakt entscheiden würde?
Wird die Reform die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Entschädigungsfonds beinhalten, und wenn ja, mit welchen Finanzmitteln soll dieser ausgestattet werden, und wenn nein, warum nicht?
Wie soll die vom Bund finanzierte Provenienzforschung künftig geregelt und organisiert werden, und mit welchen Finanzmitteln soll diese in den kommenden Jahren ausgestattet werden?
Warum ist fast die gesamte vom Bund bisher finanzierte Provenienzforschung noch immer nicht öffentlich, barrierefrei zugänglich?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung eines unabhängigen Forschungsinstituts, in dem die vom Bund finanzierte Provenienzforschung gebündelt werden könnte, und wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Pläne für umfassende Maßnahmen im Bereich der kulturellen und historischen Bildung zum Thema NS-Raubkunst, und wenn ja, wie sehen diese im Detail aus, und wenn nein, warum nicht?
Wie plant die Bundesregierung die internationale Zusammenarbeit bei der Rückgabe von NS-Raubkunst zu intensivieren?
Unterstützt die Bundesregierung die Idee für die Errichtung eines „Europäischen Museums für erbenlose Kunstwerke“ (vgl. Antrag „Rückgabe von NS-Raubkunst gesetzlich verankern“ auf Bundestagsdrucksache 19/8273), und wenn ja, in welcher Form, und zählt dazu auch die Durchführung einer internationalen Konferenz, die entsprechende Vorarbeiten für die Errichtung leisten könnte, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für den Umgang mit während des Nationalsozialismus geraubten Kunstwerken, für die keine Erben mehr auffindbar sind?
Wird das Zentrum für Kulturgutverluste zukünftig zwecks Evaluierung verpflichtet, seine bisherige Arbeit transparenter und nachvollziehbarer zu machen?
Wird die Bundesregierung die Beträge, die sie einzelnen Institutionen (insbesondere privaten Einrichtungen wie der Kunsthalle Bremen) für die Provenienzforschung zukommen lässt, zusammen mit dem Ergebnis dieser Förderung veröffentlichen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, die Kunstverwaltung des Bundes anzuweisen, im Internet umgehend ihren gesamten Besitz an Kulturgütern inklusive der an andere Behörden und Museen verliehenen Kulturgüter zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Wie oft konnten Fälle, die an die Beratende Kommission herangetragen wurden, nicht bearbeitet werden, weil die Institution, die im Besitz des fraglichen Objekts war, ihr Einverständnis nicht erteilte?