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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nutzung von Ehrenkarten durch Begleitpersonen von Vertretern des Bundes während der Fußball-Europameisterschaft 2024

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

03.09.2024

Aktualisiert

15.11.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1254714.08.2024

Nutzung von Ehrenkarten durch Begleitpersonen von Vertretern des Bundes während der Fußballeuropameisterschaft 2024

der Abgeordneten Christian Görke, Dr. André Hahn, Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Fußballeuropameisterschaft der Männer ist seit Wochen vorbei, doch es bestehen weiterhin Unklarheiten in Bezug auf die Nutzung des von der UEFA zur Verfügung gestellten Ticketkontingentes der Bundesregierung.

Auf die Schriftliche Frage 48 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 20/11712 hatte die Bundesregierung im Juni 2024 zu kostenfreien Tickets für Mitglieder der Bundesregierung zur Fußballeuropameisterschaft der Männer ausgeführt: „Die UEFA hat dem Bund ein zahlenmäßig begrenztes eigenes Kontingent an Ehrenkarten zur Verfügung gestellt, welches für Spielbesuche aus dienstlichem Anlass vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat sich mit dem Deutschen Bundestag auf eine hälftige Teilung dieses Kontingentes verständigt. Je nach Turnierphase und differenziert nach Spielen mit und ohne deutsche Beteiligung steht der Bundesregierung ein Kontingent von zwischen 5 und maximal 25 Karten pro Spiel zur Verfügung. Neben den obersten Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes werden aus diesem Kontingent die Bundesministerinnen und Bundesminister, die Staatsministerinnen und Staatsminister sowie die Parlamentarischen und ggf. auch die beamteten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bedient. Es soll bei allen Spielen der UEFA EURO 2024 eine angemessene und gleichmäßige Präsenz von Mitgliedern der Bundesregierung sichergestellt werden. Das UEFA VIP-Programm wird exklusiv von der UEFA veranstaltet. Der UEFA-Präsident ist Gastgeber. VIP-Karten können nicht käuflich erworben werden, es handelt sich ausnahmslos um kostenlose, sogenannte „Ehrenkarten“, zur Nutzung aus dienstlichem Anlass.“ Diese Auskünfte entsprechen auch dem zwischen der UEFA und dem Protokoll der Bundesregierung vereinbarten Protokollkonzept.

Vor diesem Hintergrund und angesichts von Fotos in verschiedenen Medien, die Bundeskanzler Olaf Scholz in Begleitung seiner Ehefrau auf der Ehrentribüne zeigen, wollte der Abgeordnete Christian Görke wissen, ob nach Kenntnis der Bundesregierung die Ehefrau von Bundeskanzler Olaf Scholz, Britta Ernst, VIP-Karten bzw. „Ehrenkarten“ für die Teilnahme an Spielen zur Fußballeuropameisterschaft aus dem Kontingent der Bundesregierung zur Verfügung gestellt bekommen hat. Die Bundesregierung beantwortete die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Christian Görke auf Bundestagsdrucksache 20/12255 am 11. Juli 2024 zunächst wie folgt: „Ehrenkarten“ für Repräsentanten des Bundes sehen nach dem UEFA VIP-Programm für Verfassungsorgane eine 1+1-Regelung vor. Über diese Regelung hat Frau Ernst als Begleitung des Bundeskanzlers teilgenommen.“ Die Zeitung „Die Welt“ war der Ansicht, dass dies den zwischen der UEFA und dem Bund vereinbarten Regelungen widerspreche und fragte bei der Bundesregierung nach, wo diese Ausnahmeregelung nachzulesen sei. „Den obersten Repräsentanten der fünf Verfassungsorgane des Bundes – somit auch dem Bundeskanzler – wird analog der Staatspraxis auch bei anderen Veranstaltungen die Begleitung durch eine andere Person, wie etwa den Ehepartnerinnen oder Ehepartnern, zugestanden“, so eine Sprecherin der Bundesregierung. Auf mehrmalige Rückfragen teilte die Bundesregierung mit: „Zur Frage der Begleitung oberster Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes gibt es keine schriftlichen Regelungen.“ Und weiter: „Die Nutzung einer Ehrenkarte für Frau Ernst als Begleiterin des Bundeskanzlers steht im Einklang mit den regierungsinternen Vorgaben und widerspricht auch keinen anderen Regelungen“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus252647666/Scholz-Lauterbach-Faeser-Bundesregierung-flog-fuer-531-000-Euro-zu-EM-Spielen.html).

Am 19. Juli 2024 korrigierte die Bundesregierung ihre ursprüngliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Christian Görke. Die Antwort lautet nunmehr: „Es ist seit Jahrzehnten tradierte Staatspraxis, dass sich die Spitzen der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstaltungsbesuchen von Ihren Partnern oder Partnerinnen begleiten lassen können. Auf Grundlage dieser Staatspraxis hat Frau Ernst den Bundeskanzler zu den Spielen der Fußballeuropameisterschaft begleitet.“

Die Korrektur hat leider nicht dazu beigetragen, den Sachverhalt aufzuklären. Aus der Antwort geht nicht eindeutig hervor, ob Frau Ernst VIP-Karten bzw. „Ehrenkarten“ zur Verfügung gestellt wurden oder nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Inwiefern ist zwischen Eintrittskarten aus dem Kartenkontingent, das die UEFA dem Bund zur Verfügung gestellt hat und den VIP-Karten der UEFA zu unterscheiden, und welche Regelungen gelten hier jeweils (bitte anfügen oder im Wortlaut wiedergeben)?

2

Wie ist die korrigierte Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Christian Görke zu verstehen, und auf welche Art und Weise hat Frau Ernst den Bundeskanzler zu den Spielen der Fußballeuropameisterschaft begleitet – ohne (eigene) Eintrittskarte, mit einer Eintrittskarte aus dem Kartenkontingent, mit einer UEFA-VIP-Karte oder mit einer sonstigen Karte?

3

Warum hat die Bundesregierung ihre Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Christian Görke korrigiert, wer hat das veranlasst, und aus welchem Grund (bitte entsprechenden Schriftverkehr anfügen oder im Wortlaut wiedergeben)?

4

Um welche regierungsinternen Vorgaben und anderen Regelungen handelt es sich im Einzelnen in der Antwort der Bundesregierung auf die Nachfrage der Zeitung „Die Welt“: „Die Nutzung einer Ehrenkarte für Frau Ernst als Begleiterin des Bundeskanzlers steht im Einklang mit den regierungsinternen Vorgaben und widerspricht auch keinen anderen Regelungen“ (bitte anfügen oder im Wortlaut wiedergeben)?

5

Welche Regelungen hinsichtlich der Versteuerung bzw. Bezahlung solcher Karten und weiterer mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehender Kosten (zum Beispiel durch die Nutzung von Dienstfahrzeugen oder der Flugbereitschaft zur An- und Abreise) gelten für private Begleitpersonen, und wie wurden diese Regelungen hinsichtlich der Teilnahme von Frau Ernst an den Spielen der EURO 2024 umgesetzt?

6

Welche weiteren Repräsentanten des Bundes und Mitglieder der Bundesregierung wurden von wem zu Spielen der EURO 2024 begleitet (bitte die jeweiligen Personen und Spiele detailliert nennen)?

Berlin, den 12. August 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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