Umsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Rahmen der Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA) der EU-Kommission ist die Einführung eines elektronischen Meldesystems geplant, das unter anderem die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (ZM) ersetzen soll. Als eine der auf dieses Meldesystem vorbereitenden Maßnahmen wurde in Deutschland im Zuge des Wachstumschancengesetzes die E-Rechnung im B2B-Bereich (B2B = Business-to-Business) als führende Rechnung eingeführt, die Rechnungen im Papier- und PDF-Format langfristig ersetzen soll.
Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ist für den 1. Januar 2025 geplant. Aus der Praxis hört man jedoch, dass viele Unternehmen noch nicht ausreichend vorbereitet sind (z. B. www.springerprofessional.de/forderungsmanagement/rechnungspruefung/e-rechnung-macht-kmu-effizienter-und-digitaler/27247778). Zudem hat man sich auf EU-Ebene im Rahmen der ViDA-Initiative noch nicht auf ein einheitliches System geeinigt, das am Ende angewandt werden soll (z. B. www.deubner-steuern.de/themen/digitalisierung-steuerberatung/elektronische-rechnung/vat-in-the-digital-age-vida.html). Diese Unsicherheit und die schleppenden Prozesse dürften dazu führen, dass viele Unternehmen ihre internen Abläufe noch nicht entsprechend umgestellt haben, während die Zeit weiter fortschreitet.
Unternehmen müssen den rechtlichen Rahmen, in dem sie agieren, genau kennen, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen zu können. Die Bundesregierung sollte nach Ansicht der Frageteller den Umsetzungsstand der Unternehmen eng begleiten, um sicherzustellen, dass der Übergang zur verpflichtenden E-Rechnung reibungslos abläuft.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4181 versicherte die Bundesregierung: „Die Bundesregierung wird die Wirtschaft zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Eckpunkte zur Ausgestaltung eines bundeseinheitlichen Meldesystems und den Zeitplan informieren“. Die Einführung der E-Rechnung wird in weniger als sechs Monaten in Kraft treten, ohne dass die Unternehmen über die Art des Meldesystems informiert sind. Daher richten wir die folgenden Fragen an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie ist der Umsetzungsstand bei den deutschen Unternehmen zur Einführung der elektronischen Rechnung zum jetzigen Zeitpunkt (bitte nach Branche und Größenklasse aufschlüsseln), nachdem die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage antwortete, dass viele Unternehmen noch nicht auf die elektronische Rechnung vorbereitet seien (Quelle: Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4181)?
Welche Gründe und Herausforderungen sind der Bundesregierung bekannt, warum der Umsetzungsstand bei einzelnen Unternehmen noch nicht fortgeschritten ist?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Unternehmen gezielt bei den identifizierten Herausforderungen zu unterstützen, und wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen gemessen?
Welche Probleme könnten bei der Einführung der E-Rechnung aus Sicht der Bundesregierung auftreten, welche Probleme sind nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Ländern aufgetreten, die die E-Rechnung bereits eingeführt haben, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Problemen zu begegnen?
Warum wurde bislang kein einheitliches System auf EU-Ebene vereinbart, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um diese Koordination zu beschleunigen (Quelle: Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4181)?
Wie stellt die Bundesregierung angesichts der Unsicherheiten bei der Umsetzung sicher, dass Unternehmen den rechtlichen Rahmen vollständig verstehen und rechtzeitig implementieren können, und gibt es spezielle Informationskampagnen oder sind Workshops geplant (Quelle: Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4181)?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Einführung der elektronischen Rechnung reibungslos abläuft (Quelle: Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4181)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Leistungsempfänger für den Empfang einer E-Rechnung lediglich ein E-Mail-Postfach bereitstellen muss oder sind darüber hinaus weitere Systeme erforderlich, sodass auch die Aufbewahrung der Rechnung sichergestellt ist, und wenn ja, welche Systeme sind erforderlich?
Ist die Prüfung der Bereitstellung eines kostenfreien Tools für Empfang, Versand und Aufbewahrung der E-Rechnung mittlerweile abgeschlossen, wenn nein, warum nicht, und wann wird diese abgeschlossen sein, und fwenn ja, was ist das Ergebnis (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten Fritz Güntzler auf Bundestagsdrucksache 20/11250 und Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom 26. Juni 2024)?
Hat die Bundesregierung die Frage geprüft, wie insbesondere bei alltäglichen persönlichen Geschäften eine E-Rechnung ausgestellt und übermittelt werden soll und ob die am Markt üblichen Kassensysteme darauf umgerüstet werden können (z. B. Unternehmer empfängt eine Lieferung für sein Unternehmen im Restaurant, im Supermarkt, im Baumarkt etc.)?
Welche Kassensysteme können nicht auf E-Rechnungen umgestellt werden, und wie hoch sind die Kosten für die betroffenen Unternehmen, auf passende Kassensysteme umzurüsten?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Finanzverwaltungen der Länder bereits technisch und personell auf die Umstellung auf die E-Rechnung vorbereitet sind, und wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Länder bei der Umstellung zu unterstützen?
Ab welchem Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass E-Rechnung und Meldeverfahren implementiert sein werden, und wird die Finanzverwaltung zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein, das hohe Datenaufkommen entsprechend auszuwerten?
Plant die Bundesregierung, dass das elektronische Meldeverfahren für Rechnungen auch Daten für statistische Zwecke ausgeben soll (z. B. Höhe der Umsätze einzelner Kategorien, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen)?
Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass die Daten der Unternehmer geschützt und Betriebsgeheimnisse, wie etwa Stückpreise, weiterhin gewahrt werden können?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die steuerlichen Mehreinnahmen, durch die Rückgewinnung von verlorenen Umsatzsteuererlösen, für Deutschland?
Wie viel sparen die deutschen Unternehmen, durch beispielsweise geminderte Compliance-Kosten, gemäß den Schätzungen der Bundesregierung ein?
Sind die folgenden Praxisfragen bereits geklärt, und wenn nein, bis wann wird die Bundesregierung Antworten liefern können?
a) Soll ein neuer Identifier für Prozessbeteiligte eingeführt werden oder sollen bestehende Identifier verwendet werden?
b) Welche konkreten Schritte sind für die Registrierung an der Meldeplattform erforderlich?
c) Welche Rolle und welches Leistungsspektrum (Generierung, Validierung, Übermittlung, Abgleich etc.) sollen Dienstleister übernehmen?
d) Müssen sich private Plattformen zertifizieren lassen?
e) Wie erfolgt die Zertifizierung?
f) Gibt es eine Zertifizierung für die Datenextraktion?
g) Wie soll mit B2B-Umsätzen am Point of Sale (POS) umgegangen werden?
h) Wie werden Themen wie Skonto, Korrekturen, Gutschriften, Verknüpfung mit betrieblichen Dokumenten (Auftragsbestätigung, Lieferschein, Bezahlung etc.) und die Aufbewahrung der Übermittlungsinformationen geregelt?
i) Welche Anforderungen werden an Plattformen in Bezug auf die Übermittlung gestellt, und gibt es Übergangslösungen bezüglich Übertragungsweg und Sicherheit?
j) Welche Auswirkungen hat die Einführung auf das Vorsteuerabzugsrecht, die Umsatzsteuervoranmeldung, Betriebsprüfung, Archivierung und andere Meldepflichten?
k) Wird der Vorgang des innergemeinschaftlichen Verbringens Teil der Meldepflichten werden, und wenn nein, wird in diesem Fall weiterhin eine Zusammenfassende Meldung notwendig sein?